Entscheidungssammlung - HVW
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<strong>Entscheidungssammlung</strong><br />
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Regel 8:7 IHF<br />
Unsportliches Verhalten<br />
Fundstelle<br />
Kurzinhalt der Entscheidung/Leitsätze<br />
Bundesgerichte<br />
DHB<br />
BSpG DHB 17/92 • Als unsportliches Verhalten sind laut Kommentierung zur IHF-Regel 17:11a. F. 16 a. F. – neu<br />
Regeln 8:7-10 physische oder verbale Äußerungen zu werten, die im Widerspruch zum Sportgeist<br />
stehen.<br />
Das Verhalten des Torwarts gegenüber Schiedsrichter S. erfüllte in Anbetracht der situationsspezifischen<br />
Regellage vor der Ausführung des Abwurfes weder in Wort noch in der Tat die<br />
Tatbestandsmerkmale des unbestimmten Regelbegriffes „unsportliches Verhalten“.<br />
Seine Äußerung war barsch, jedoch sachlich begründet. Ein Vergreifen in der Tonlage bzw.<br />
Tonstärke oder ein unziemliches Eindringen auf den Schiedsrichter konnte vom BSpG nicht<br />
festgestellt werden.<br />
Die Reaktion des Torwarts stand daher nicht im Widerspruch zum Sportgeist und rechtfertigte<br />
nicht seine Hinausstellung.<br />
Urteil Bundessportgericht DHB vom 27. Dezember 1992<br />
Fundstelle<br />
Verbandsgerichte<br />
<strong>HVW</strong><br />
Kurzinhalt der Entscheidung/Leitsätze<br />
Fundstelle<br />
Sonstige<br />
Kurzinhalt der Entscheidung/Leitsätze<br />
Horst Flum, Lenaustraße 21, 74343 Sachsenheim Blatt 4<br />
Handball/Sportrecht/Urteilsdatenbank