Seminarprogramm 2014 (pdf-Datei) - ORTHEG ...
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JAHRESUNTERWEISUNG<br />
ELEKTROFACHKRAFT FÜR FESTGELEGTE TÄTIGKEITEN (EFFT)<br />
Pflichtschulung für EffT<br />
5 IQZ-Fortbildungspunkte<br />
ZIELGRUPPE<br />
Mitarbeiter im Sanitätshaus mit EffT-Qualifizierung<br />
Der Unternehmer und seine Fachvorgesetzten sind verpflichtet,<br />
ihre Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr über<br />
die Gefahren und Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren<br />
zu unterweisen – BGV A1 § 4 und ArbSchG § 12.<br />
In der Elektrotechnik ist dies besonders wichtig, da sie sich<br />
in immer kürzeren Abständen weiterentwickelt.<br />
ERFÜLLUNG DES GESETZLICHEN RECHTS<br />
Die BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ bezeichnet man<br />
als Basisvorschrift. Sie dient als Grundlage in Verbindung<br />
speziellen Vorschriften, z.B. BGV A3 „Elektrische Anlagen<br />
und Betriebsmittel, Betriebssicherheitsverordnung“.<br />
INHALT<br />
4-stündige Schulung<br />
• Gefahren durch den elektrischen Strom:<br />
Unfälle, Brände, Schäden<br />
• „Befähigte Personen“ im Elektrobereich<br />
• Einsatz von Hilfskräften<br />
• Verhalten bei Störungen und Schäden an elektrischen<br />
Anlagen und Betriebsmitteln<br />
• Unfallschwerpunkte, Beispiele aus der Praxis<br />
Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes elektrischen<br />
Anlagen und Betriebsmittel<br />
• Schalthandlungen an elektrischen Anlagen<br />
• Herstellen des spannungsfreien Zustandes durch<br />
Umsetzung der „Fünf Sicherheitsregeln“<br />
• Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen<br />
Der Unternehmer, bzw. die Sicherheitsfachkraft hat die<br />
Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden<br />
Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung<br />
vor der Beschäftigung und danach in angemessenen<br />
Zeitabständen, zu unterweisen.<br />
LERNZIEL<br />
Die Teilnehmer werden in diesem Seminar mit den neuesten<br />
Bestimmungen zum Arbeitsschutz beim Umgang mit<br />
elektrotechnischen Anlagen vertraut gemacht und erhalten<br />
Hinweise über ihre praxisnahe Durchführung.<br />
Auf die richtigen Auswahl und Anwendung von Schutzmaßnahmen,<br />
Schutzgeräten und persönlichen Körperschutzmitteln<br />
wird besonders intensiv eingegangen.<br />
Das Seminar erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes<br />
sowie des § 4 der BGV A1 nach Durchführung<br />
der jährlichen Unterweisung<br />
TERMIN: 16.10.<strong>2014</strong> (Do.)<br />
ZEIT:<br />
ORT:<br />
09:00 – 13:00 Uhr<br />
Heidenheim, MPS-Institut<br />
REFERENT:<br />
Mitarbeiter der Firma MPS Institut<br />
GEBÜHR: 89,- EUR pro Person, zzgl. gesetzl. MwSt.<br />
Teilnehmer, die nicht Mitglied bei <strong>ORTHEG</strong><br />
sind, zahlen 120,- EUR<br />
LEISTUNGSUMFANG:<br />
1/2-tägiges Seminar, Seminarunterlagen, Zertifikat,<br />
Verpflegung<br />
TEILNEHMERZAHL: max. 20<br />
30<br />
<strong>ORTHEG</strong>