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Seminarprogramm 2014 (pdf-Datei) - ORTHEG ...

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JAHRESUNTERWEISUNG<br />

ELEKTROFACHKRAFT FÜR FESTGELEGTE TÄTIGKEITEN (EFFT)<br />

Pflichtschulung für EffT<br />

5 IQZ-Fortbildungspunkte<br />

ZIELGRUPPE<br />

Mitarbeiter im Sanitätshaus mit EffT-Qualifizierung<br />

Der Unternehmer und seine Fachvorgesetzten sind verpflichtet,<br />

ihre Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr über<br />

die Gefahren und Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren<br />

zu unterweisen – BGV A1 § 4 und ArbSchG § 12.<br />

In der Elektrotechnik ist dies besonders wichtig, da sie sich<br />

in immer kürzeren Abständen weiterentwickelt.<br />

ERFÜLLUNG DES GESETZLICHEN RECHTS<br />

Die BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ bezeichnet man<br />

als Basisvorschrift. Sie dient als Grundlage in Verbindung<br />

speziellen Vorschriften, z.B. BGV A3 „Elektrische Anlagen<br />

und Betriebsmittel, Betriebssicherheitsverordnung“.<br />

INHALT<br />

4-stündige Schulung<br />

• Gefahren durch den elektrischen Strom:<br />

Unfälle, Brände, Schäden<br />

• „Befähigte Personen“ im Elektrobereich<br />

• Einsatz von Hilfskräften<br />

• Verhalten bei Störungen und Schäden an elektrischen<br />

Anlagen und Betriebsmitteln<br />

• Unfallschwerpunkte, Beispiele aus der Praxis<br />

Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes elektrischen<br />

Anlagen und Betriebsmittel<br />

• Schalthandlungen an elektrischen Anlagen<br />

• Herstellen des spannungsfreien Zustandes durch<br />

Umsetzung der „Fünf Sicherheitsregeln“<br />

• Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen<br />

Der Unternehmer, bzw. die Sicherheitsfachkraft hat die<br />

Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden<br />

Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung<br />

vor der Beschäftigung und danach in angemessenen<br />

Zeitabständen, zu unterweisen.<br />

LERNZIEL<br />

Die Teilnehmer werden in diesem Seminar mit den neuesten<br />

Bestimmungen zum Arbeitsschutz beim Umgang mit<br />

elektrotechnischen Anlagen vertraut gemacht und erhalten<br />

Hinweise über ihre praxisnahe Durchführung.<br />

Auf die richtigen Auswahl und Anwendung von Schutzmaßnahmen,<br />

Schutzgeräten und persönlichen Körperschutzmitteln<br />

wird besonders intensiv eingegangen.<br />

Das Seminar erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes<br />

sowie des § 4 der BGV A1 nach Durchführung<br />

der jährlichen Unterweisung<br />

TERMIN: 16.10.<strong>2014</strong> (Do.)<br />

ZEIT:<br />

ORT:<br />

09:00 – 13:00 Uhr<br />

Heidenheim, MPS-Institut<br />

REFERENT:<br />

Mitarbeiter der Firma MPS Institut<br />

GEBÜHR: 89,- EUR pro Person, zzgl. gesetzl. MwSt.<br />

Teilnehmer, die nicht Mitglied bei <strong>ORTHEG</strong><br />

sind, zahlen 120,- EUR<br />

LEISTUNGSUMFANG:<br />

1/2-tägiges Seminar, Seminarunterlagen, Zertifikat,<br />

Verpflegung<br />

TEILNEHMERZAHL: max. 20<br />

30<br />

<strong>ORTHEG</strong>

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