Seminarprogramm 2014 (pdf-Datei) - ORTHEG ...
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JAHRESUNTERWEISUNG<br />
ELEKTROTECHNISCH UNTERWIESENE PERSON (EUP)<br />
Wichtiges Seminar für die Versorgungsberechtigung und<br />
die Erfüllung von Vorgaben aus dem Medizinproduktegesetz<br />
4 IQZ-Fortbildungspunkte<br />
ZIELGRUPPE<br />
Mitarbeiter im Sanitätshaus mit EUP-Qualifizierung<br />
Die betriebliche Praxis zeigt, dass bei Störungen an elektrischen<br />
Anlagen oft kleine Mängel die Ursachen sind. In der<br />
Regel können Arbeiten an elektrischen Anlagen nur durch<br />
die Elektrofachkraft vorgenommen werden. Unfallverhütungsvorschriften<br />
lassen aber auch einen gewissen Spielraum<br />
für unterwiesene Personen zu. Sie sind berechtigt,<br />
unter bestimmten Voraussetzungen genau bezeichnete<br />
Arbeiten durchzuführen.<br />
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen<br />
Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem<br />
Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls<br />
angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen<br />
und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.<br />
ERFÜLLUNG DES GESETZLICHEN RECHTS<br />
INHALT<br />
4-stündige Schulung<br />
• Stand der aktuellen Gesetzgebung, insbesondere die<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die<br />
zugehörigen relevanten TRBS’en<br />
• Sicherheitstechnisches Verhalten und Schutzmaßnahmen<br />
(technisch, organisatorisch, persönlich)<br />
• Zulässige Tätigkeiten der EUP<br />
• Verantwortung und Haftung der EUP<br />
• Organisatorische Regelungen für Elektroarbeiten<br />
• Abgrenzung und Zusammenspiel von/mit der Elektrofachkraft<br />
für festgelegte Tätigkeiten<br />
• Durchführung und Dokumentation von Prüfungen an<br />
ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln<br />
• Persönliche Schutzausrüstung (Auswahl und Handhabung)<br />
• Wartungsarbeiten an Elektroanlagen<br />
• Betätigen von Schutzeinrichtungen<br />
Die BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ bezeichnet man<br />
als Basisvorschrift. Sie dient als Grundlage in Verbindung<br />
speziellen Vorschriften, z. B. BGV A3 „Elektrische Anlagen<br />
und Betriebsmittel“.<br />
Der Unternehmer, bzw. die Sicherheitsfachkraft hat die<br />
Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden<br />
Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung<br />
vor der Beschäftigung und danach in angemessenen<br />
Zeitabständen, zu unterweisen.<br />
Die Unterweisung „Elektrotechnisch unterwiesene<br />
Person“ (EUP) umschließt folgenden Teilnehmerkreis:<br />
Mitarbeiter, die keine Elektrofachkräfte sind, die aber als<br />
unterwiesene Personen Aufgaben im elektrischen Bereich<br />
übernehmen sollen.<br />
TERMIN: 12.03.<strong>2014</strong> (Mi.)<br />
15.10.<strong>2014</strong> (Mi.)<br />
ZEIT: Vormittag 09:00 – 13:00 Uhr<br />
Nachmittag 13:30 – 17:30 Uhr<br />
ORT: 12.03.<strong>2014</strong> Heidenheim, MPS Institut<br />
15.10.<strong>2014</strong> Stuttgart, Commundo Tagungshotel<br />
REFERENT:<br />
Mitarbeiter der Firma MPS Institut<br />
GEBÜHR: 89,- EUR pro Person, zzgl. gesetzl. MwSt.<br />
Teilnehmer, die nicht Mitglied bei <strong>ORTHEG</strong><br />
sind, zahlen 120,- EUR<br />
LEISTUNGSUMFANG:<br />
1/2-tägiges Seminar, Seminarunterlagen, Zertifikat,<br />
Verpflegung<br />
TEILNEHMERZAHL: max. 20<br />
8<br />
<strong>ORTHEG</strong>