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Download - European Commission - Europa

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Nationales Seminar – Deutschland<br />

Antizipation & Bewältigung von Restrukturierung<br />

zu finden gering. Das Ausloben von Prämien für die Schnellsten würde den Erfolg des Beschäftigtentransfers<br />

begünstigen und im Einklang mit der Philosophie der „aktivierenden“<br />

Arbeitsmarktpolitik stehen, aber aus dem traditionellen Blickwinkel der Entschädigung für Arbeitsplatzverlust<br />

und entgangene Erwerbschancen erscheint eine solche Gestaltung von<br />

Sozialplänen ungerecht.<br />

Das zweite Strukturproblem hängt mit der institutionellen Verortung der Dienstleister des Beschäftigtentransfers<br />

zusammen. Wenn wir die Transfergesellschaft als Auftragnehmer einer<br />

Dienstleistung verstehen, dann ist es nicht die Arbeitsverwaltung, sondern das Personal abbauende<br />

Unternehmen, das die Rolle des Auftraggebers spielt. Da das primäre Motiv von<br />

Unternehmen, die eine Transfergesellschaft beauftragen, in der raschen und leichten Ablösung<br />

von Arbeitsverträgen besteht, sind sie tendenziell zufrieden mit „Outplacement“ mit Betonung<br />

auf „out“. In vielen untersuchten Fällen fehlt es an einem engagierten Anwalt der Wiederbeschäftigung<br />

– die betroffenen Arbeitnehmer sträuben sich gegen die ihnen zugemuteten<br />

Veränderungen, der Betriebsrat konzentriert sich auf die „überlebende“ Belegschaft, die ihn<br />

wieder wählen soll, die Gewerkschaft möchte vor allem mit den finanziellen Aspekten der erreichten<br />

Regelungen punkten, und die Arbeitsverwaltung hat nicht wirklich ein Interesse daran,<br />

dass Transfergesellschaften erfolgreicher am Arbeitsmarkt agieren als sie selbst. Deshalb fehlt<br />

es an einer institutionalisierten Beobachtung der Qualität und des Erfolgs von Beschäftigtentransfer,<br />

und trotz gelegentlicher Versuche zur wissenschaftlichen Evaluation dieser<br />

Maßnahmen gibt es kein Erfolgsranking der einzelnen Anbieter. Eine institutionelle Ursache<br />

hierfür ist wiederum, dass sich der Beschäftigtentransfer, trotz erheblichen Einsatzes von Mitteln<br />

der Arbeitslosenversicherung und der Europäischen Strukturfonds, in der privatrechtlichen<br />

Sphäre vollzieht: Der Vertrag zwischen dem Altunternehmen und der Transfergesellschaft, der<br />

Sozialplan und der Arbeitsvertrag zwischen der Transfergesellschaft und dem Teilnehmer sind<br />

sämtlich privatrechtlicher Natur.<br />

Das führt zu einer Situation struktureller Unverantwortlichkeit: Der alte Arbeitgeber, der seine Belegschaft<br />

in die Transfergesellschaft entsorgt hat, ist womöglich durch Schließung oder Insolvenz<br />

von der Bildfläche verschwunden, und wenn nicht, dann möchte das um seine Neupositionierung<br />

am Markt kämpfende Unternehmen nicht mit den Opfern der Vergangenheit in Verbindung gebracht<br />

werden. Die Arbeitsverwaltung fühlt sich für die Leistung der Transfergesellschaften nicht<br />

verantwortlich und nimmt meistens eine passive Rolle ein, indem sie lediglich das Kurzarbeitergeld<br />

administriert. Die Transfergesellschaften selbst müssen mit den Mitteln auskommen, die<br />

ihnen zur Verfügung gestellt wurden. Es ist schwierig den Medien zu erklären, dass „Beschäftigtentransfer“<br />

kein normiertes Instrument der Arbeitsmarktpolitik darstellt, sondern dass jeder<br />

einzelne Fall ein Unikat darstellt, abhängig von den regionalen und konjunkturellen Gegebenheiten<br />

des Arbeitsmarktes, der Zusammensetzung der betroffenen Arbeitnehmer, den vom<br />

Altunternehmen bereitgestellten finanziellen Mitteln und der Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit<br />

ergänzender Finanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds oder dem Europäischen<br />

Globalisierungsfonds. Am Ende wird das Konzept des Beschäftigtentransfers als solches für etwaige<br />

unbefriedigende Ergebnisse verantwortlich gemacht.<br />

In den meisten Fällen stellen potentiell erreichbare neue Arbeitsplätze ganz andere Anforderungen<br />

als die verloren, selbst innerhalb derselben Branche und desselben Berufs.<br />

Restrukturierung und Arbeitsplatzabbau sind oft der Endpunkt einer Entwicklung, die mit Investitionsrückstand<br />

und versäumter Innovation beginnt, so dass die Opfer mit den aktuellen<br />

Technologien und Prozessen nicht vertraut sind. Folglich wäre eine gehörige Portion berufliche<br />

Weiterbildung erforderlich, wofür aber normaler Weise weder der zeitliche Rahmen noch die finanziellen<br />

Mittel ausreichen. Eine wirkliche Investition in das Humankapital der Teilnehmenden<br />

ist also in aller Regel nicht möglich.<br />

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