GEMEINDE www.fahrschule-boelsterli.ch - gossauer-info
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<strong>GEMEINDE</strong><br />
RESSORT SOZIALES<br />
Vermögen unabhängig. Der Anspru<strong>ch</strong> ist mit dem offiziellen<br />
Formular geltend zu ma<strong>ch</strong>en.<br />
Hilfsmittel<br />
Für Versi<strong>ch</strong>erte, die invalid werden, gibt die AHV au<strong>ch</strong><br />
Hilfsmittel ab oder ri<strong>ch</strong>tet Beiträge daran aus. Entspre<strong>ch</strong>ende<br />
Anmeldeformulare und Merkblätter sind bei der<br />
AHV-Ausglei<strong>ch</strong>skasse zu beziehen, wel<strong>ch</strong>e die Altersrente<br />
auszahlt.<br />
Hinterlassenenrenten<br />
Die Anmeldung für Hinterlassenenrenten (Witwenund<br />
Witwerrenten sowie Waisenrenten für Kinder,<br />
deren Vater, Mutter oder beide Eltern gestorben sind)<br />
sollte unverzügli<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> dem Todesfall mit dem offiziellen<br />
Formular eingerei<strong>ch</strong>t werden. Der Anspru<strong>ch</strong> auf<br />
eine Witwerrente erlis<strong>ch</strong>t mit der Vollendung des 18.<br />
Altersjahrs des jüngsten Kindes. Anspru<strong>ch</strong> auf Waisenrenten<br />
besteht für Kinder bis zum vollendeten 18. und<br />
für Kinder in Ausbildung längstens bis zum vollendeten<br />
25. Altersjahr. Unter gewissen Voraussetzungen<br />
steht der Anspru<strong>ch</strong> auf Witwenrente na<strong>ch</strong> dem Tode<br />
des ges<strong>ch</strong>iedenen Ehemannes au<strong>ch</strong> der ges<strong>ch</strong>iedenen<br />
Frau zu.<br />
Bilaterale Abkommen S<strong>ch</strong>weiz–EU<br />
Seit dem 1. Juni 2002 gelten die bilateralen Abkommen<br />
mit der EU und das revidierte Abkommen mit der<br />
EFTA. Im Berei<strong>ch</strong> der sozialen Si<strong>ch</strong>erheit haben die-<br />
se Abkommen zum Ziel, Erwerbstätige und Rentenbeziehende<br />
aus der S<strong>ch</strong>weiz, den EU-Staaten und den<br />
EFTA-Ländern glei<strong>ch</strong> zu behandeln. Stellt die für die<br />
Auszahlung einer s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Rente zuständige<br />
Ausglei<strong>ch</strong>skasse in irgendeiner Form fest (z.B. dur<strong>ch</strong><br />
Angaben im s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Anmeldeformular), dass<br />
in einem EU- oder EFTA-Staat Versi<strong>ch</strong>erungszeiten<br />
zurückgelegt wurden, hat sie au<strong>ch</strong> das Anmeldeverfahren<br />
für den Leistungsbezug beim mitbeteiligten Staat<br />
einzuleiten. Je na<strong>ch</strong> Fall sind zusätzli<strong>ch</strong>e EU-Formulare<br />
auszufüllen. Die zusätzli<strong>ch</strong> ausgefüllten Formulare<br />
werden mit weiteren Unterlagen über die S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e<br />
Ausglei<strong>ch</strong>skasse in Genf, die als Verbindungsstelle<br />
dient, an die ausländis<strong>ch</strong>e Sozialversi<strong>ch</strong>erung weitergeleitet.<br />
Die erwähnten EU-Formulare (E 101 – E 207)<br />
sind im Internet unter <strong>www</strong>.bsv.admin.<strong>ch</strong>/vollzug abrufbar.<br />
Rentenauszahlung<br />
Die Renten und Hilflosenents<strong>ch</strong>ädigungen werden jeweils<br />
zum Voraus in den ersten 20 Tagen eines Monats<br />
für den laufenden Monat ausgeri<strong>ch</strong>tet.<br />
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Leiterin der<br />
AHV-Zweigstelle Gossau ZH, Maja Spaltenstein, Berghofstrasse<br />
4, 8625 Gossau ZH, Tel. 044 936 55 49 oder<br />
die SVA Züri<strong>ch</strong>, Röntgenstrasse 17, 8087 Züri<strong>ch</strong>, Tel.<br />
044 448 50 00 gerne zur Verfügung. Merkblätter und<br />
Formulare können au<strong>ch</strong> über die Homepage – <strong>www</strong>.<br />
svazuri<strong>ch</strong>.<strong>ch</strong> – heruntergeladen werden.<br />
40 Gossauer Info 112/März 2013