6 | <strong>EMMENDINGEN</strong> <strong>AKTUELL</strong> | 21. Jahrgang - Nr. 44 - Mittwoch, 30. Oktober
<strong>EMMENDINGEN</strong> <strong>AKTUELL</strong> | 21. Jahrgang - Nr. 44 - Mittwoch, 30. Oktober | 7 Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch unzureichenden Hecken- u. Baumschnitt Verkehrssicherung ist nicht nur Sache der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden. Auch die Eigentümer von Grundstücken anStraßensindfürdieVerkehrssicherheitmitverantwortlich.In diesem Zusammenhang muss leider immer wieder festgestellt werden, dass Pflanzen von privaten Grundstücksflächen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, weil die Grundstückbesitzer es unterlassen haben, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Geh- und Radwegen sowie Straßen zurück zu schneiden.DadurchkanneszueinerGefährdungdesFahrzeugverkehrs, der Radfahrer und der Fußgänger kommen. Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, und ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, die mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen können. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr. Um solche Gefahrensituationen für Radfahrer, aber auch für Fußgänger zu vermeiden, sollten die Geh- und Radwege stets ungehindert benutzt werden können. Der Bewuchs entlang von öffentlichen Straßen sowie Geh- und Radwegen muss bis zur Grundstücksgrenze zurück geschnitten werden. Das gilt für eine Mindesthöhe von 2,30 m über Gehwegen, 2,50 m über Radwegen und 4,50 m über Fahrbahnen. Zur Verkehrssicherheit gehört auch, dass Straßenlampen, Verkehrszeichen, Straßennamensschilder u. ä. nicht durch Anpflanzungen an den Grundstücksgrenzen verdeckt werden. Besonders die Straßenbeleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Um Gefahrensituationen zu vermeiden und eine sichere Verkehrsführung zu ermöglichen, ist es unbedingt erforderlich, dass diese Vorschriften eingehalten werden. Die Grundstückseigentümer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, ihren Pflichten nachzukommen. Dem Ordnungsamt liegen verschiedene Hinweise und Beschwerden vor, die sich auch bei einer Ortsbesichtigung bestätigten. Diese Bereiche werden in den nächsten zwei Wochen erneut überprüft. Bei Grundstückseigentümern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, hat die <strong>Stadt</strong> die Möglichkeit, die Pflanzen auf Kosten der Betroffenen beseitigen zu lassen. Für Fragen steht die Straßenverkehrsbehörde der <strong>Stadt</strong> <strong>Emmendingen</strong>, Michael Heinzel (Tel.: 07641 / 452-344) gerne zur Verfügung.