Muster-Ausbildungsvertrag (PDF) - Hochschule Anhalt
Muster-Ausbildungsvertrag (PDF) - Hochschule Anhalt
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(2) Der Betrieb und der/die Studierende können das Vertragsverhältnis in beiderseitigem<br />
Einvernehmen verlängern, wenn der Studienabschluss, z.B. infolge eines Auslandssemesters<br />
oder einer besonders langen Abschlussarbeit, nicht innerhalb der Regelstudienzeit zum<br />
voraussichtlichen Termin möglich ist.<br />
§ 3 Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />
(1) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien vorzeitig aufgelöst werden:<br />
- Ordentlich, ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf der ersten betrieblichen<br />
Praxisphase, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende<br />
bzw. zum Ablauf des praktischen Studiensemesters, soweit sich der/die Studierende zum<br />
Zeitpunkt der Kündigung im praktischen Studiensemester befindet,<br />
- Außerordentlich, fristlos aus wichtigem Grund, insbesondere bei der Nichteinhaltung der<br />
Verpflichtungen nach § 5 oder § 6.<br />
(2) Der Betrieb kann das Vertragsverhältnis vorzeitig zum Ende des Semesters beenden, in<br />
dem der/die Studierende die Eintrittsberechtigung in ein höheres Semester verfehlt hat. Der<br />
Praxisbeauftragte der <strong>Hochschule</strong> <strong>Anhalt</strong> für den betreffenden Studiengang ist in diesem Falle<br />
zu konsultieren.<br />
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />
(4) Bei Exmatrikulation des/der Studierenden ist das Vertragsverhältnis aufgelöst.<br />
§ 4 Allgemeine Regelungen<br />
(1) Der/die Studierende bleibt während der betrieblichen Praxisphasen, die Bestandteil des<br />
Studiums sind, Mitglied der <strong>Hochschule</strong> <strong>Anhalt</strong> mit allen sich daraus ergebenden Rechten und<br />
Pflichten als Studierende/r; er/sie ist weder Auszubildende/r im Sinne des<br />
Berufsbildungsgesetzes (BBiG) noch Arbeitnehmer/in im Sinne des Arbeitsrechts.<br />
(2) Es gelten die Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den<br />
staatlichen <strong>Hochschule</strong>n in Sachsen-<strong>Anhalt</strong> und die Praktikumsordnung für den dualen<br />
Studiengang Vermessung und Geoinformatik in der jeweils gültigen Fassung.<br />
(3) Die betrieblichen Praxisphasen sind Bestandteil des Studiums und dienen der Vertiefung<br />
der praxisbezogenen Ausbildungsinhalte. Betriebliche Praxisphasen können in den<br />
vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten liegen. Des Weiteren können betriebliche Praxisphasen<br />
während der Bachelorarbeiten stattfinden. Weitergehende Zeitumfänge können<br />
vereinbart werden unter der Maßgabe, dass Studienverlauf und -erfolg nicht beeinträchtigt<br />
werden.<br />
(4) Im Rahmen des Studiums mit vertiefter Praxis schlägt der Betrieb der <strong>Hochschule</strong> <strong>Anhalt</strong><br />
ein Thema für die Bachelorarbeit des/der Studierenden vor und räumt dem/der Studierenden<br />
die Möglichkeit ein, diese Arbeiten für das Unternehmen durchzuführen. Der/die Studierende<br />
verpflichtet sich, die von der <strong>Hochschule</strong> <strong>Anhalt</strong> im Einvernehmen mit dem Unternehmen<br />
gestellten Themen zu bearbeiten. Für die Bachelorarbeit sind die jeweilige Studien- und<br />
Prüfungsordnung der <strong>Hochschule</strong> <strong>Anhalt</strong> zu beachten, insbesondere die dort festgelegten<br />
Fristen und die erforderliche Zustimmung der Prüfungskommission des Studienganges.<br />
<strong>Ausbildungsvertrag</strong> Studium mit Vertiefter Praxis an der <strong>Hochschule</strong> <strong>Anhalt</strong>, Stand 15.05.2013