Prüfungsordnung - Fakultät für Informatik und Elektrotechnik ...
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(3) Der Arbeitsaufwand für die Master-Arbeit beträgt 900 St<strong>und</strong>en. Die Frist für die<br />
Bearbeitung beträgt 21 Wochen. Thema, Aufgabenstellung <strong>und</strong> Umfang sind von der<br />
Betreuerin/dem Betreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung<br />
eingehalten werden kann. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der<br />
Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um höchstens vier<br />
Wochen verlängern.<br />
(4) Zur Master-Arbeit wird zugelassen, wer<br />
1. für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Rostock<br />
eingeschrieben ist <strong>und</strong><br />
2. mindestens 48 Leistungspunkte im Master-Studiengang<br />
Wirtschaftsinformatik erworben hat.<br />
(5) Die Kandidatin/Der Kandidat hat die Zulassung zur Master-Arbeit schriftlich<br />
beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Der Antrag ist 14 Tage vor Beginn des<br />
dritten Semesters zu stellen, um sicherzustellen, dass die Kandidatin/der Kandidat<br />
unter Berücksichtigung aller Fristen sowie Umfang <strong>und</strong> Bearbeitungszeit der Master-<br />
Arbeit bei planmäßigem Verlauf sein Studium in der Regelstudienzeit abschließen<br />
kann. Dem Antrag ist eine aktuelle Studienbescheinigung beizufügen. Die<br />
Kandidatin/Der Kandidat kann mit dem Antrag auf Zulassung Themen <strong>und</strong><br />
Betreuerinnen/Betreuer vorschlagen; der Vorschlag begründet keinen Anspruch.<br />
(6) Die Kandidatin/Der Kandidat kann mit der Zulassung beantragen, die Master-<br />
Arbeit in englischer Sprache zu verfassen. Über den Antrag entscheidet der<br />
Prüfungsausschuss in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer <strong>und</strong> der<br />
Prüferin/dem Prüfer der Arbeit.<br />
(7) Die Master-Arbeit wird von einer Professorin/einem Professor oder einer<br />
anderen nach § 18 Abs. 1 prüfungsberechtigten Person betreut. Soll die Master-<br />
Arbeit in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule unter Doppelbetreuung<br />
durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des Prüfungsausschusses.<br />
(8) Die Ausgabe des Themas für die Master-Arbeit erfolgt über den<br />
Prüfungsausschuss. Thema <strong>und</strong> Zeitpunkt werden aktenk<strong>und</strong>ig gemacht. Die<br />
Ausgabe des Themas hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Master-Arbeit<br />
einschließlich der Bewertung innerhalb des laufenden Semesters abgeschlossen<br />
werden kann. Das Thema kann nur einmal <strong>und</strong> nur innerhalb von sechs Wochen<br />
nach Ausgabe zurückgegeben werden.<br />
(9) § 8 Abs. 7 dieser Ordnung gilt für die Master-Arbeit entsprechend.<br />
§ 26<br />
Abgabe, Kolloquium <strong>und</strong> Bewertung der Master-Arbeit<br />
(1) Die Master-Arbeit ist fristgemäß beim Prüfungsausschuss abzuliefern; der<br />
Abgabezeitpunkt wird aktenk<strong>und</strong>ig gemacht. Bei der Abgabe hat die Kandidatin/der<br />
Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie ihre/er seine Arbeit selbstständig verfasst<br />
<strong>und</strong> keine anderen als die angegebenen Quellen <strong>und</strong> Hilfsmittel benutzt hat.<br />
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