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Prüfungsordnung - Fakultät für Informatik und Elektrotechnik ...

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(3) Besteht eine Modulprüfung aus zwei Prüfungsleistungen, errechnet sich die<br />

Modulnote aus dem Durchschnitt der Noten der beiden Prüfungsleistungen. Die<br />

Noten der Teilprüfungsleistungen gehen in der Regel gleich gewichtet in die<br />

Modulnote ein, wenn nicht in Anlage1 eine andere Gewichtung geregelt wird. Dabei<br />

wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren<br />

Stellen werden ohne R<strong>und</strong>ung gestrichen. Die Modulnote lautet:<br />

Bei einem Durchschnitt bis einschließlich 1,5<br />

bei einem Durchschnitt von 1,6 bis einschließlich 2,5<br />

bei einem Durchschnitt von 2,6 bis einschließlich 3,5<br />

bei einem Durchschnitt von 3,6 bis einschließlich 4,0<br />

bei einem Durchschnitt ab 4,1<br />

=sehr gut;<br />

= gut;<br />

= befriedigend;<br />

= ausreichend;<br />

=nicht ausreichend.<br />

(4) Für die Master-Prüfung wird eine Gesamtnote gebildet. Sie errechnet sich aus<br />

dem Mittelwert aller Modulnoten <strong>und</strong> der Note der Master-Arbeit; dabei werden die<br />

Modulnoten <strong>und</strong> die Note der Master-Arbeit mit den ihnen zugeordneten<br />

Leistungspunkten gewichtet. Es wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma<br />

berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne R<strong>und</strong>ung gestrichen. Die<br />

Gesamtnote lautet entsprechend Absatz 3.<br />

(5) Zusätzlich zur deutschen Gesamtnote nach Absatz 3 erfolgt die Bewertung der<br />

Gesamtleistung der Master-Prüfung durch einen relativen ECTS-grade. Der ECTSgrade<br />

wird in Abhängigkeit von der Einordnung der erzielten Gesamtnote innerhalb<br />

einer Vergleichsgruppe über alle Absolventinnen/Absolventen eines<br />

Prüfungsjahrganges des Master-Studienganges Wirtschaftsinformatik vergeben. Bei<br />

weniger als 50 Absolventinnen/Absolventen im betreffenden Jahrgang erfolgt die<br />

Bildung der Vergleichsgruppe aus allen Absolventinnen/Absolventen des Master-<br />

Studienganges Wirtschaftsinformatik eines Vergleichszeitraumes der drei<br />

vorausgegangenen Jahre.<br />

ECTS-grades werden wie folgt vergeben:<br />

Deutsche Note ECTS-grade Bewertung<br />

die besten 10 % A Excellent<br />

die nächsten 25% B Very Good<br />

die nächsten 30% C Good<br />

die nächsten 25% D Satisfactory<br />

die nächsten 10% E Sufficient<br />

§ 10<br />

Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß<br />

(1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die<br />

Kandidatin/der Kandidat ohne triftigen Gr<strong>und</strong> von ihr zurücktritt, nachdem sie/er zu<br />

ihr zugelassen wurde, oder wenn sie/er einen für sie/ihn bindenden Prüfungstermin<br />

ohne triftigen Gr<strong>und</strong> versäumt. Dasselbe gilt, wenn sie/er eine schriftliche<br />

Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbringt.<br />

(2) Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Gr<strong>und</strong> muss dem<br />

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