An in der Außenwirtschaft tätige Unternehmen ... - IHK Kassel
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„Praxissem<strong>in</strong>ar: Die Internetrecherche als Hilfsmittel zur Exportkontrolle“<br />
Montag, 20. Januar 2014, 9:00 – 12:30 Uhr, im Schulungsraum K2<br />
Mit Erstellung <strong>der</strong> Ausfuhranmeldung ist zu prüfen, ob die betreffenden Waren e<strong>in</strong>er Genehmigungspflicht<br />
o<strong>der</strong> sogar e<strong>in</strong>em Exportverbot unterliegen. Aber auch e<strong>in</strong>e Genehmigung durch die<br />
Bundesbank zum Erhalt des Kaufpreises kann notwendig se<strong>in</strong>. Hierzu bieten verschiedene<br />
Behörden Prüf- und Informationsseiten im Internet an. Wie nutze ich diese Seiten? Wie bewerte<br />
ich me<strong>in</strong> Prüfergebnis? Was muss ich bei H<strong>in</strong>weisen <strong>in</strong> EZT-Onl<strong>in</strong>e beachten? Treffen sie<br />
überhaupt auf mich zu? Wo f<strong>in</strong>de ich weiterführende Informationen? <strong>An</strong>hand von Beispielen<br />
werden die e<strong>in</strong>zelnen Prüfschritte erläutert. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, parallel zum<br />
Vortrag die notwendigen Prüfungen auf den e<strong>in</strong>zelnen Internetseiten selbstständig durchführen.<br />
Maximale Teilnehmerzahl: 10<br />
Teilnehmerkreis: Beschäftigte aus den Bereichen Zoll, Versand und Vertrieb, <strong>der</strong>en Aufgabe die<br />
Durchführung <strong>der</strong> Exportkontrolle bzw. die Abgabe von Ausfuhranmeldungen ist.<br />
„Das US-amerikanische Re-Exportrecht – Was deutsche <strong>Unternehmen</strong> zu beachten haben“<br />
Montag, 20. Januar 2014, 14:00 – 17:30 Uhr, im Tagungssaal<br />
Die amerikanischen Exportvorschriften haben weltweit Gültigkeit. Sie s<strong>in</strong>d immer dann zu prüfen,<br />
wenn Waren aus Deutschland reexportiert werden, die ganz o<strong>der</strong> teilweise US-Bezug haben. Es<br />
spielt ke<strong>in</strong>e Rolle, ob die Lieferung <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> EU o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Drittland erfolgt. Zu prüfen s<strong>in</strong>d<br />
vorab die US-amerikanischen Exportvorschriften! Dies gilt selbst dann, wenn Güter über gelistete<br />
amerikanische Software verfügen o<strong>der</strong> mit Hilfe gelisteter amerikanischer Technologie <strong>in</strong><br />
Deutschland hergestellt wurden und nun <strong>in</strong>s Ausland geliefert werden sollen. Das USamerikanische<br />
Recht gilt auch, unabhängig von den Waren, wenn e<strong>in</strong>e US-Person (z. B. die<br />
deutsche Tochter e<strong>in</strong>es US-amerikanischen <strong>Unternehmen</strong>s o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> US-amerikanischer<br />
Staatsbürger als Mitarbeiter e<strong>in</strong>er deutschen Firma) an dem Ausfuhrvorgang beteiligt ist. E<strong>in</strong>e<br />
Nichtbeachtung kann zu hohen Strafen und e<strong>in</strong>em mehrjährigen Verbot des Handels mit den USA<br />
führen.<br />
Maximale Teilnehmerzahl: 20<br />
Teilnehmerkreis: Führungskräfte, Exportbearbeiter und Vertriebsmitarbeiter<br />
Ihre <strong>An</strong>sprechpartner<strong>in</strong>:<br />
Dagmar Guillén García<br />
Tel.: 0561 7891-280<br />
E-Mail: guillen@kassel.ihk.de<br />
A N T W O R T B O G E N<br />
Industrie- und Handelskammer <strong>Kassel</strong>-Marburg<br />
Postanschrift: Postfach 10 19 49 | 34111 <strong>Kassel</strong> | Büroanschrift: Kurfürstenstraße 9 | 34117 <strong>Kassel</strong><br />
Tel. (05 61) 78 91-0 | Fax (05 61) 78 91-2 90 | E-Mail: <strong>in</strong>fo@kassel.ihk.de | Internet: www.ihk-kassel.de<br />
Deutsche Bank <strong>Kassel</strong> | Konto 025 100 900 | BLZ 520 700 12<br />
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