Zertifizierungsordnung zum Download - DGAV
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B10<br />
Hernien<br />
§ 111<br />
Die Kompetenzstufen in der Hernienchirurgie<br />
1. Die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Hernien (CAH) und die Deutsche<br />
Herniengesellschaft (DHG) haben für ihren Bereich Kriterien für Kompetenz- und<br />
Referenzzentren definiert.<br />
§ 112<br />
Qualifikationsmerkmale der Ärzte<br />
1. Die Anforderungen an die benannten Ärzte in Zentren für Hernienchirurgie werden in<br />
Abänderung des § 6 dieser Ordnung wie folgt modifiziert:<br />
a. Im Kompetenzzentrum sind mindestens zwei, im Referenzzentrum<br />
mindestens drei Chirurgen mit der Gebietsbezeichnung „Viszeralchirurg“ oder<br />
einer gleichwertigen Qualifikation tätig.<br />
b. Als gleichwertige Qualifikation im Sinne des Buchstabens a. dieses Absatzes<br />
wird das Vorliegen der Facharztanerkennung „Chirurgie“ oder „Allgemeine<br />
Chirurgie“ in Verbindung mit der Erfahrung von 500 höchstpersönlich<br />
durchgeführten Hernienoperationen des betreffenden Chirurgen festgelegt.<br />
§ 113<br />
Abteilungsorganisation<br />
1. Es müssen regelmäßig mindestens einmal pro Woche speziell ausgewiesene<br />
Sprechstunden für Patienten mit Hernien angeboten werden.<br />
2. Im Antrag sind Wochentag(e) und Uhrzeit(en) anzugeben.<br />
3. Es muss die Möglichkeit des ambulanten Operierens vorgehalten werden.<br />
4. Ein Behandlungspfad für die postoperative Schmerzbehandlung muss vorliegen.<br />
5. Zertifizierte Zentren müssen mindesten einmal im Monat eine Morbiditätskonferenz<br />
abhalten werden. Die Ergebnisse sind zu protokollieren.<br />
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