24.01.2014 Aufrufe

Lärm Entwurf_doc_1.pdf - Gemeinde Alpen

Lärm Entwurf_doc_1.pdf - Gemeinde Alpen

Lärm Entwurf_doc_1.pdf - Gemeinde Alpen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

prinzipiell ausschließt, Schlafräume primär an der Straßen abgewandten Gebäudeseite<br />

ausgerichtet sind. Der Indikator L night sollte daher in seiner absoluten Aussagekraft nicht<br />

überschätzt werden.<br />

Werden über die in NRW verbindlichen Auslösewerte hinausgehend die vom<br />

Umweltbundesamt empfohlenen Auslösewerte - L den 65 dB(A) / L night 55 dB(A) -<br />

zugrunde gelegt, lässt sich feststellen, dass von bestimmten Abschnitten abgesehen in<br />

weiten Teilen des betrachteten Bundesstraßennetzes ein genereller Handlungsbedarf<br />

besteht. Ausgenommen hiervon sind nur anbaufreie Straßenstücke und Abschnitte, die<br />

von gewerblicher Bebauung geprägt sind. Diese Abschnitte wurden allerdings freiwillig<br />

in den Untersuchungsumfang aufgenommen und fallen per se nicht unter die<br />

Kartierungspflicht der Umgebungslärmrichtlinie.<br />

Weder die <strong>Lärm</strong>karten noch die erstellten Konfliktkarten genügen, um die<br />

Hauptbetroffenen ausreichend genau zu erfassen. Zwar können in diesen Karten die<br />

Bereiche, deren Umgebungspegel (bzw. die Gebäude, deren Fassadenpegel über den<br />

Auslösewerten liegen) identifiziert werden, je<strong>doc</strong>h wird dort weder die Anzahl der<br />

betroffenen Personen, noch die Höhe der Überschreitung der Auslösewerte<br />

berücksichtigt. Handlungsbedarf besteht aber vordringlich dort, wo viele Betroffene<br />

hohen <strong>Lärm</strong>belastungen ausgesetzt sind.<br />

Um also die Konfliktbereiche, die auf der Grundlage der vorliegenden Kartierung und<br />

darauf aufbauenden Betroffenheitsanalyse bestehen, konkret aufzuklären und so den<br />

tatsächlichen Handlungsbedarf nebst Prioritäten zu ermitteln, bedarf es einer gezielten<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung sowie dezidierter Ortskenntnisse.<br />

Zu diesem Zweck wurde auf der Grundlage der Arbeiten in den Dorfwerkstätten eine<br />

begleitende Arbeitsgruppe aus Vertretern der betroffenen Ortschaften und Fachbereiche<br />

der Verwaltung eingerichtet. Beteiligt waren auch die im Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Alpen</strong><br />

vertretenen Fraktionen.<br />

[Abgrenzung der Problemgebiete nebst kartographischer Darstellung]<br />

9. Maßnahmenkonzept<br />

Um die gesetzlich normierten Anforderungsprofile der Umgebungslärmrichtlinie zu<br />

erfüllen, sind gemäß den vorstehenden Ergebnissen v. a. Maßnahmen zur <strong>Lärm</strong>minderung<br />

an Straßen zu diskutieren. Weitere <strong>Lärm</strong>quellen (z. B. Eisenbahn- Flug-, Gewerbe-, Bauund<br />

Freizeitlärm) spielen zunächst keine Rolle. Gleichwohl sollen im Rahmen der<br />

vorliegenden <strong>Lärm</strong>aktionsplanung umfassende Aussagen zur Positionierung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> getroffen werden.<br />

Geräuschmindernde Maßnahmen lassen sich dabei allgemein in folgende Kategorien<br />

aufteilen:<br />

Pegelminderung an der Quelle (aktiver Schallschutz) - <strong>Lärm</strong> wird durch technische<br />

und andere Maßnahmen an der Quelle gemindert.<br />

Vermeidung/Verlagerung (Planung) - Der Geräuschemittent wird beseitigt<br />

(stillgelegt) oder aus dem Konfliktbereich verlagert.<br />

25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!