Lärm Entwurf_doc_1.pdf - Gemeinde Alpen
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prinzipiell ausschließt, Schlafräume primär an der Straßen abgewandten Gebäudeseite<br />
ausgerichtet sind. Der Indikator L night sollte daher in seiner absoluten Aussagekraft nicht<br />
überschätzt werden.<br />
Werden über die in NRW verbindlichen Auslösewerte hinausgehend die vom<br />
Umweltbundesamt empfohlenen Auslösewerte - L den 65 dB(A) / L night 55 dB(A) -<br />
zugrunde gelegt, lässt sich feststellen, dass von bestimmten Abschnitten abgesehen in<br />
weiten Teilen des betrachteten Bundesstraßennetzes ein genereller Handlungsbedarf<br />
besteht. Ausgenommen hiervon sind nur anbaufreie Straßenstücke und Abschnitte, die<br />
von gewerblicher Bebauung geprägt sind. Diese Abschnitte wurden allerdings freiwillig<br />
in den Untersuchungsumfang aufgenommen und fallen per se nicht unter die<br />
Kartierungspflicht der Umgebungslärmrichtlinie.<br />
Weder die <strong>Lärm</strong>karten noch die erstellten Konfliktkarten genügen, um die<br />
Hauptbetroffenen ausreichend genau zu erfassen. Zwar können in diesen Karten die<br />
Bereiche, deren Umgebungspegel (bzw. die Gebäude, deren Fassadenpegel über den<br />
Auslösewerten liegen) identifiziert werden, je<strong>doc</strong>h wird dort weder die Anzahl der<br />
betroffenen Personen, noch die Höhe der Überschreitung der Auslösewerte<br />
berücksichtigt. Handlungsbedarf besteht aber vordringlich dort, wo viele Betroffene<br />
hohen <strong>Lärm</strong>belastungen ausgesetzt sind.<br />
Um also die Konfliktbereiche, die auf der Grundlage der vorliegenden Kartierung und<br />
darauf aufbauenden Betroffenheitsanalyse bestehen, konkret aufzuklären und so den<br />
tatsächlichen Handlungsbedarf nebst Prioritäten zu ermitteln, bedarf es einer gezielten<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie dezidierter Ortskenntnisse.<br />
Zu diesem Zweck wurde auf der Grundlage der Arbeiten in den Dorfwerkstätten eine<br />
begleitende Arbeitsgruppe aus Vertretern der betroffenen Ortschaften und Fachbereiche<br />
der Verwaltung eingerichtet. Beteiligt waren auch die im Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Alpen</strong><br />
vertretenen Fraktionen.<br />
[Abgrenzung der Problemgebiete nebst kartographischer Darstellung]<br />
9. Maßnahmenkonzept<br />
Um die gesetzlich normierten Anforderungsprofile der Umgebungslärmrichtlinie zu<br />
erfüllen, sind gemäß den vorstehenden Ergebnissen v. a. Maßnahmen zur <strong>Lärm</strong>minderung<br />
an Straßen zu diskutieren. Weitere <strong>Lärm</strong>quellen (z. B. Eisenbahn- Flug-, Gewerbe-, Bauund<br />
Freizeitlärm) spielen zunächst keine Rolle. Gleichwohl sollen im Rahmen der<br />
vorliegenden <strong>Lärm</strong>aktionsplanung umfassende Aussagen zur Positionierung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> getroffen werden.<br />
Geräuschmindernde Maßnahmen lassen sich dabei allgemein in folgende Kategorien<br />
aufteilen:<br />
Pegelminderung an der Quelle (aktiver Schallschutz) - <strong>Lärm</strong> wird durch technische<br />
und andere Maßnahmen an der Quelle gemindert.<br />
Vermeidung/Verlagerung (Planung) - Der Geräuschemittent wird beseitigt<br />
(stillgelegt) oder aus dem Konfliktbereich verlagert.<br />
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