Lärm Entwurf_doc_1.pdf - Gemeinde Alpen
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außer Acht lässt. Ebenso ist das subjektive Empfinden von Bedeutung. Eine<br />
entscheidende Rolle spielt daher auch die Funktion der Gebiete für die Bevölkerung. Die<br />
Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission für die Bewertung von <strong>Lärm</strong>belastungen<br />
empfiehlt bei der Betrachtung ruhiger Gebiete beispielsweise, „…einen besonderen<br />
Schwerpunkt auf Freizeit- und Erholungsgebiete zu setzen, die regelmäßig für die breite<br />
Öffentlichkeit zugänglich sind und die Erholung von den häufig hohen <strong>Lärm</strong>pegeln in der<br />
geschäftigen Umgebung der Städte bieten können…“. Dies sind insoweit Flächen, die<br />
keinem (besonderen) Verkehrs-, Industrie oder Gewerbe- oder Anlagenlärm ausgesetzt<br />
sind.<br />
Dies ist durchaus nicht unsinnig. So hat beispielsweise das Landesumweltamt NRW 2003<br />
auf Grundlage eines Screenings der Lämbelastung primär Gebiete mit mehr als 10 km 2<br />
Fläche und Mittelungspegeln des Gesamtgeräuschs von Straßen-, Schienen-, Flugverkehr<br />
sowie Gewerbe und Industrie unter 40 dB(A) ermittelt, um Hinweise auf ruhige Gebiete<br />
zu erhalten. Danach käme in <strong>Alpen</strong> mit Ausnahme der Leucht und dem Grenzdyck im<br />
Prinzip allerdings keine Fläche in Frage.<br />
Für das weitere Vorgehen ist deshalb zunächst die Frage zu klären, welche <strong>Lärm</strong>pegel bei<br />
der Ausweisung der ruhigen Gebiete angelegt werden sollen. Hier muss man pragmatisch<br />
herangehen. Insofern wird als Schwellenwert für einen ersten Abgrenzungsversuch erst<br />
einmal ein L den ≤ 55 dB(A) bzw. L night ≤ 50 dB(A) herangezogen. Dies ist der niedrigste<br />
Wert, der bei der <strong>Lärm</strong>kartierung zu berücksichtigen ist, so dass man davon ausgehen<br />
kann, dass im Sinne der EU alle darunter liegenden Bereiche lärmtechnisch als<br />
unproblematisch anzusehen sind.<br />
Ferner ist die Frage zu klären, ob oder welche Mindestgröße ruhige Gebiete aufweisen<br />
sollten.<br />
<br />
<br />
Im Stadtstaat Berlin z. B wird ein Schwellenwert ≥ 100 ha für große,<br />
zusammenhängende Freiflächen im Außenbereich genutzt. Innergemeindlichen<br />
Erholungsflächen, d. h. Gebiete in Wohngebietsnähe werden dort ab einer Größe von<br />
≥ 30 ha betrachtet.<br />
In der zum Ballungsraum Hamburg gehörenden <strong>Gemeinde</strong> Norderstedt wurden ruhige<br />
Gebiete in die Kategorien Landschaftsräume (großflächige Gebiete im<br />
Außenbereich), Bürgeroasen (innergemeindliche bzw. siedlungsnahe Gebiete, z. B.<br />
Parkanlagen) und ruhige Achsen (wichtige Fahrrad- und Fußwegeverbindungen<br />
abseits von Hauptverkehrsstraßen) unterschieden.<br />
Die Auswahl ruhiger Gebiete ist damit auch von den allgemeinen <strong>Gemeinde</strong>strukturen<br />
abhängig. Allerdings ist damit auch ein entsprechend hohes Anspruchsniveau verbunden.<br />
Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete erfordern deshalb ein integriertes Vorgehen von<br />
Freiraum-, Verkehrs- und <strong>Gemeinde</strong>planung. Dabei kann die Schutzfunktion nur im<br />
Zusammenhang mit den bestehenden Planungsinstrumenten dieser Fachplanungsbereiche<br />
erfolgen.<br />
Bei Überlagerung der im Landschaftsplan des Kreises Wesel im Bereich der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Alpen</strong> ausgewiesenen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützten<br />
Landschaftsbestandteile sowie der im Rahmen der <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsplanung<br />
projektierten Freizeit- und Erholungsbereiche würde damit im Prinzip fast die gesamte<br />
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