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Lärm Entwurf_doc_1.pdf - Gemeinde Alpen

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außer Acht lässt. Ebenso ist das subjektive Empfinden von Bedeutung. Eine<br />

entscheidende Rolle spielt daher auch die Funktion der Gebiete für die Bevölkerung. Die<br />

Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission für die Bewertung von <strong>Lärm</strong>belastungen<br />

empfiehlt bei der Betrachtung ruhiger Gebiete beispielsweise, „…einen besonderen<br />

Schwerpunkt auf Freizeit- und Erholungsgebiete zu setzen, die regelmäßig für die breite<br />

Öffentlichkeit zugänglich sind und die Erholung von den häufig hohen <strong>Lärm</strong>pegeln in der<br />

geschäftigen Umgebung der Städte bieten können…“. Dies sind insoweit Flächen, die<br />

keinem (besonderen) Verkehrs-, Industrie oder Gewerbe- oder Anlagenlärm ausgesetzt<br />

sind.<br />

Dies ist durchaus nicht unsinnig. So hat beispielsweise das Landesumweltamt NRW 2003<br />

auf Grundlage eines Screenings der Lämbelastung primär Gebiete mit mehr als 10 km 2<br />

Fläche und Mittelungspegeln des Gesamtgeräuschs von Straßen-, Schienen-, Flugverkehr<br />

sowie Gewerbe und Industrie unter 40 dB(A) ermittelt, um Hinweise auf ruhige Gebiete<br />

zu erhalten. Danach käme in <strong>Alpen</strong> mit Ausnahme der Leucht und dem Grenzdyck im<br />

Prinzip allerdings keine Fläche in Frage.<br />

Für das weitere Vorgehen ist deshalb zunächst die Frage zu klären, welche <strong>Lärm</strong>pegel bei<br />

der Ausweisung der ruhigen Gebiete angelegt werden sollen. Hier muss man pragmatisch<br />

herangehen. Insofern wird als Schwellenwert für einen ersten Abgrenzungsversuch erst<br />

einmal ein L den ≤ 55 dB(A) bzw. L night ≤ 50 dB(A) herangezogen. Dies ist der niedrigste<br />

Wert, der bei der <strong>Lärm</strong>kartierung zu berücksichtigen ist, so dass man davon ausgehen<br />

kann, dass im Sinne der EU alle darunter liegenden Bereiche lärmtechnisch als<br />

unproblematisch anzusehen sind.<br />

Ferner ist die Frage zu klären, ob oder welche Mindestgröße ruhige Gebiete aufweisen<br />

sollten.<br />

<br />

<br />

Im Stadtstaat Berlin z. B wird ein Schwellenwert ≥ 100 ha für große,<br />

zusammenhängende Freiflächen im Außenbereich genutzt. Innergemeindlichen<br />

Erholungsflächen, d. h. Gebiete in Wohngebietsnähe werden dort ab einer Größe von<br />

≥ 30 ha betrachtet.<br />

In der zum Ballungsraum Hamburg gehörenden <strong>Gemeinde</strong> Norderstedt wurden ruhige<br />

Gebiete in die Kategorien Landschaftsräume (großflächige Gebiete im<br />

Außenbereich), Bürgeroasen (innergemeindliche bzw. siedlungsnahe Gebiete, z. B.<br />

Parkanlagen) und ruhige Achsen (wichtige Fahrrad- und Fußwegeverbindungen<br />

abseits von Hauptverkehrsstraßen) unterschieden.<br />

Die Auswahl ruhiger Gebiete ist damit auch von den allgemeinen <strong>Gemeinde</strong>strukturen<br />

abhängig. Allerdings ist damit auch ein entsprechend hohes Anspruchsniveau verbunden.<br />

Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete erfordern deshalb ein integriertes Vorgehen von<br />

Freiraum-, Verkehrs- und <strong>Gemeinde</strong>planung. Dabei kann die Schutzfunktion nur im<br />

Zusammenhang mit den bestehenden Planungsinstrumenten dieser Fachplanungsbereiche<br />

erfolgen.<br />

Bei Überlagerung der im Landschaftsplan des Kreises Wesel im Bereich der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Alpen</strong> ausgewiesenen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützten<br />

Landschaftsbestandteile sowie der im Rahmen der <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsplanung<br />

projektierten Freizeit- und Erholungsbereiche würde damit im Prinzip fast die gesamte<br />

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