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Lärm Entwurf_doc_1.pdf - Gemeinde Alpen

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0. Kurzfassung<br />

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die zuständigen Behörden zur Durchführung<br />

einer <strong>Lärm</strong>kartierung und einer <strong>Lärm</strong>aktionsplanung. Die bislang für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Alpen</strong><br />

durch die LANUV und andere Behörden durchgeführten <strong>Lärm</strong>kartierungen für den<br />

Straßenverkehr, den Schienenverkehr (DB) und den Flugverkehr (Düsseldorf) bilden die<br />

Grundlage für den vorliegenden <strong>Lärm</strong>aktionsplan. Dabei wurde dem Wertepaar 70 Dezibel<br />

- dB (A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht als den in Nordrhein-Westfalen verbindlichen<br />

Auslösewerten für eine <strong>Lärm</strong>aktionsplanung besondere Bedeutung zugemessen.<br />

Das vorliegende Konzept wurde durch die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung im Rahmen einer breit<br />

angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Hier konnte insbesondere auch auf die im<br />

Rahmen des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsplanes <strong>Alpen</strong> 2030 eingeführte Arbeit in den<br />

Dorfwerkstätten zurückgegriffen werden. Im Rahmen des <strong>Lärm</strong>aktionsplanes wurde in<br />

diesem Zusammenhang unter Einbeziehung weiterer Kriterien, wie z. B. der Wohndichte,<br />

eine Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen vorgenommen.<br />

Die dominante <strong>Lärm</strong>quelle im <strong>Alpen</strong>er <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist der Straßenverkehr,<br />

dementsprechend liegt hier auch der Schwerpunkt des <strong>Lärm</strong>aktionsplanes. Besondere<br />

Bedeutung kommt hier den örtlich verlaufenden Bundesstraßen zu. Im Bereich des<br />

Eisenbahn- und Fluglärms liegt das <strong>Alpen</strong>er <strong>Gemeinde</strong>gebiet unterhalb der<br />

Kartierungsschwelle der Umgebungslärmrichtlinie, so dass über politische Signale hinaus<br />

kaum Handlungsmöglichkeiten bestehen.<br />

Unter Fortführung der bereits ergriffenen Maßnahmen. erfolgt im Rahmen des<br />

<strong>Lärm</strong>aktionsplans in diesem Zusammenhang eine Schwerpunktsetzung auf folgende<br />

Bausteine im Wege der Einzelfallentscheidung:<br />

– <strong>Lärm</strong>optimierte Fahrbahnbeläge ab Geschwindigkeiten > 70 km/h,<br />

– Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerhalb der Ortslagen,<br />

– <strong>Lärm</strong>mindernde Straßenraumgestaltung sowie<br />

– <strong>Lärm</strong>schutzanforderungen an die Baulastträger (Kreis-, Landes- und Bundesfernstraßen,<br />

Schienenwege) wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, <strong>Lärm</strong>schutzanlagen<br />

und Schallschutzfenster.<br />

Der vorliegende <strong>Lärm</strong>aktionsplan dokumentiert darüber hinaus die bereits vorhandenen<br />

Strategien der <strong>Lärm</strong>vermeidung im Rahmen der <strong>Gemeinde</strong>- und Verkehrsplanung.<br />

1. Anlass, Untersuchungsgegenstand und -methode<br />

Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung<br />

von Umgebungslärm, §§ 47a - 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom<br />

24.06.2005 sowie durch die Verordnung über die <strong>Lärm</strong>kartierung (34. BImSchV) vom<br />

06.03.2006 müssen ab bestimmter Auslösewerte auch außerhalb der Ballungsräume<br />

<strong>Lärm</strong>kartierungen und <strong>Lärm</strong>aktionspläne für sämtliche Hauptlärmquellen aufgestellt<br />

werden. Hierbei galten abhängig von der Größe des Planungsraumes bzw. den<br />

verkehrlichen Belastungen der Straßen und der Eisenbahnstrecken unterschiedliche Fristen<br />

für die erstmalige Erstellung der der <strong>Lärm</strong>karten und der <strong>Lärm</strong>aktionspläne:<br />

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