Lärm Entwurf_doc_1.pdf - Gemeinde Alpen
Lärm Entwurf_doc_1.pdf - Gemeinde Alpen
Lärm Entwurf_doc_1.pdf - Gemeinde Alpen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
0. Kurzfassung<br />
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die zuständigen Behörden zur Durchführung<br />
einer <strong>Lärm</strong>kartierung und einer <strong>Lärm</strong>aktionsplanung. Die bislang für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Alpen</strong><br />
durch die LANUV und andere Behörden durchgeführten <strong>Lärm</strong>kartierungen für den<br />
Straßenverkehr, den Schienenverkehr (DB) und den Flugverkehr (Düsseldorf) bilden die<br />
Grundlage für den vorliegenden <strong>Lärm</strong>aktionsplan. Dabei wurde dem Wertepaar 70 Dezibel<br />
- dB (A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht als den in Nordrhein-Westfalen verbindlichen<br />
Auslösewerten für eine <strong>Lärm</strong>aktionsplanung besondere Bedeutung zugemessen.<br />
Das vorliegende Konzept wurde durch die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung im Rahmen einer breit<br />
angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Hier konnte insbesondere auch auf die im<br />
Rahmen des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsplanes <strong>Alpen</strong> 2030 eingeführte Arbeit in den<br />
Dorfwerkstätten zurückgegriffen werden. Im Rahmen des <strong>Lärm</strong>aktionsplanes wurde in<br />
diesem Zusammenhang unter Einbeziehung weiterer Kriterien, wie z. B. der Wohndichte,<br />
eine Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen vorgenommen.<br />
Die dominante <strong>Lärm</strong>quelle im <strong>Alpen</strong>er <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist der Straßenverkehr,<br />
dementsprechend liegt hier auch der Schwerpunkt des <strong>Lärm</strong>aktionsplanes. Besondere<br />
Bedeutung kommt hier den örtlich verlaufenden Bundesstraßen zu. Im Bereich des<br />
Eisenbahn- und Fluglärms liegt das <strong>Alpen</strong>er <strong>Gemeinde</strong>gebiet unterhalb der<br />
Kartierungsschwelle der Umgebungslärmrichtlinie, so dass über politische Signale hinaus<br />
kaum Handlungsmöglichkeiten bestehen.<br />
Unter Fortführung der bereits ergriffenen Maßnahmen. erfolgt im Rahmen des<br />
<strong>Lärm</strong>aktionsplans in diesem Zusammenhang eine Schwerpunktsetzung auf folgende<br />
Bausteine im Wege der Einzelfallentscheidung:<br />
– <strong>Lärm</strong>optimierte Fahrbahnbeläge ab Geschwindigkeiten > 70 km/h,<br />
– Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerhalb der Ortslagen,<br />
– <strong>Lärm</strong>mindernde Straßenraumgestaltung sowie<br />
– <strong>Lärm</strong>schutzanforderungen an die Baulastträger (Kreis-, Landes- und Bundesfernstraßen,<br />
Schienenwege) wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, <strong>Lärm</strong>schutzanlagen<br />
und Schallschutzfenster.<br />
Der vorliegende <strong>Lärm</strong>aktionsplan dokumentiert darüber hinaus die bereits vorhandenen<br />
Strategien der <strong>Lärm</strong>vermeidung im Rahmen der <strong>Gemeinde</strong>- und Verkehrsplanung.<br />
1. Anlass, Untersuchungsgegenstand und -methode<br />
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung<br />
von Umgebungslärm, §§ 47a - 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom<br />
24.06.2005 sowie durch die Verordnung über die <strong>Lärm</strong>kartierung (34. BImSchV) vom<br />
06.03.2006 müssen ab bestimmter Auslösewerte auch außerhalb der Ballungsräume<br />
<strong>Lärm</strong>kartierungen und <strong>Lärm</strong>aktionspläne für sämtliche Hauptlärmquellen aufgestellt<br />
werden. Hierbei galten abhängig von der Größe des Planungsraumes bzw. den<br />
verkehrlichen Belastungen der Straßen und der Eisenbahnstrecken unterschiedliche Fristen<br />
für die erstmalige Erstellung der der <strong>Lärm</strong>karten und der <strong>Lärm</strong>aktionspläne:<br />
6