OECD-Studien zur Berufsbildung - DEHOGA Bundesverband
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18 − 1. EINFÜHRUNG UND ERSTE BEWERTUNG<br />
gezahlt. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist eine andere<br />
– wenn auch restriktivere – finanzielle Fördermaßnahme (Anspruch besteht<br />
nur bei einem Ausbildungsbeginn vor Vollendung des 30. Lebensjahres,<br />
die Leistungen sind vom Einkommen der Eltern abhängig, <strong>Studien</strong>gebühren<br />
werden nicht finanziert). Darüber hinaus gibt es Weiterbildungsstipendien<br />
für besonders begabte <strong>Berufsbildung</strong>steilnehmer unter<br />
25 Jahren sowie steuerliche Vergünstigungen für Unternehmen, die in weiterführende<br />
Berufsabschlüsse ihrer Mitarbeiter investieren. Die Fortbildungsteilnehmer<br />
leisten aber auch einen erheblichen eigenen Beitrag. 2002<br />
beliefen sich die durchschnittlichen individuellen Aufwendungen für die<br />
post-sekundäre <strong>Berufsbildung</strong> auf 1 268 Euro für Aufstiegsweiterbildungen<br />
und 692 Euro für Fachschulausbildungen (Hippach-Schneider et al., 2012).<br />
Der Tertiärbereich A, der Hochschulen und Fachhochschulen (FH)<br />
umfasst, spielt im System insgesamt ebenfalls eine wichtige Rolle. Der<br />
Fachhochschulsektor ging in den 1970er Jahren aus der Aufwertung der<br />
Ingenieurschulen hervor, der das Bestreben zu Grunde lag, wissenschaftlich<br />
orientierte <strong>Berufsbildung</strong>sgänge anzubieten. Der Fachhochschulsektor hat<br />
rasch expandiert: Zwischen 2005 und 2010 sind die Studierendenzahlen<br />
um 40% gestiegen. 2011/2012 besuchten drei Viertel aller Studierenden<br />
des Tertiärbereichs A Hochschulen und ein Drittel Fachhochschulen<br />
(Autorengruppe Bildungsberichterstattung, 2012).<br />
Es wurden mehrere Initiativen gestartet, um Absolventen beruflicher<br />
Bildungsgänge den Zugang zum Tertiärbereich A zu ermöglichen. Nach<br />
einem Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2009 erhalten Inhaber<br />
von Abschlüssen der beruflichen Aufstiegsfortbildung inzwischen eine<br />
allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Sonstige beruflich qualifizierte<br />
Bewerber (Abschluss einer Berufsausbildung des Sekundarbereichs II)<br />
können eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten,<br />
wenn sie drei Jahre Berufspraxis vorweisen können und ein hochschulspezifisches<br />
Eignungsfeststellungsverfahren bestanden haben (Kultusministerkonferenz,<br />
2009a). 2011 waren diese Empfehlungen in 15 der<br />
16 Bundesländer umgesetzt worden. Die Gemeinsamen Leitlinien der<br />
Kultusministerkonferenz von 2010 ermöglichen Absolventen von beruflichen<br />
Aufstiegsfortbildungen auch den Zugang zu Masterstudiengängen<br />
(nach bestandener Aufnahmeprüfung). Diese Möglichkeiten wurden<br />
jedoch bislang nur von wenigen genutzt – sie machten 2010 nur 2,1% der<br />
<strong>Studien</strong>anfänger aus (1,9% der Hochschulneuzugänge und 2,5% der Fachhochschulneuzugänge)<br />
(Autorengruppe Bildungsberichterstattung, 2012).<br />
Durch eine wirkungsvolle Anerkennung bereits erbrachter Lernleistungen<br />
könnte die Durchlässigkeit des Systems ebenfalls gefördert<br />
<strong>OECD</strong>-<strong>Studien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Berufsbildung</strong>: Postsekundäre <strong>Berufsbildung</strong> in Deutschland © <strong>OECD</strong> 2013