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Prüfung von Beleihungswertgutachten gewerblicher Immobilien im ...

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Beitrag<br />

Revisionsorganisation Kreditrevision Steuerungsrevision Filialrevision<br />

IT-Revision Allgemeinrevision Deliktrevision<br />

<strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> Gutachten bei Pfandbriefbanken<br />

<strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> <strong>Beleihungswertgutachten</strong> <strong>von</strong> gewerblichen <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> Inland.<br />

Autor:<br />

Marion Tonkel,<br />

Revisorin , Interne Revision, <strong>Prüfung</strong><br />

der Geschäftsprozesse Kreditbearbeitung,<br />

Sicherheitenbewertung<br />

und Kreditrisikocontrolling,<br />

COREALCREDIT BANK AG.<br />

Diskutieren Sie zum Thema<br />

dieses Beitrags mit anderen<br />

BankPraktikern in unserem<br />

FCH Blog:<br />

blog.fc-heidelberg.de<br />

Diesen Beitrag finden Sie<br />

dort unter der Rubrik:<br />

Bereichsübergreifende Themen<br />

(u. a. Revision, Vorstand,<br />

Personal).<br />

» Ein korrektes<br />

bzw. sachgerechtes<br />

Gutachten ist<br />

die Basis für<br />

eine fundierte<br />

Kreditentscheidung,<br />

die eine risikoorientierte<br />

Bewertung<br />

der Sicherheit<br />

voraussetzt. «<br />

I. Einleitung<br />

w Eine Refinanzierung <strong>von</strong> Darlehen über<br />

Hypotheken-Pfandbriefe gewinnt für Kreditinstitute<br />

aufgrund der aktuellen Kapitalmarktlage<br />

und der Einführung <strong>von</strong> Basel III noch<br />

mehr an Bedeutung. Als Sicherheit für die<br />

Hypotheken-Pfandbriefe dienen die bis zu<br />

60% des Beleihungswerts grundpfandrechtlich<br />

belasteten <strong>Immobilien</strong>. Die Sicherheiten<br />

werden in Deckung genommen und bilden<br />

den Deckungsstock.<br />

Die Ermittlung des Beleihungswerts basiert auf<br />

dem <strong>Beleihungswertgutachten</strong>, welches den<br />

Anforderungen des Pfandbriefgesetzes und<br />

der Beleihungswertverordnung entsprechen<br />

muss.<br />

Darüber hinaus ist ein korrektes bzw. sachgerechtes<br />

Gutachten die Basis für eine fundierte<br />

Kreditentscheidung, die eine risikoorientierte<br />

Bewertung der Sicherheit voraussetzt.<br />

In den nachfolgenden Ausführungen wird<br />

neben einer kompr<strong>im</strong>ierten Darstellung der<br />

wesentlichen Anforderungen an das <strong>Beleihungswertgutachten</strong><br />

sowie an die Gutachter<br />

der Schwerpunkt bezüglich der <strong>Prüfung</strong>saspekte<br />

bzw. praktischen <strong>Prüfung</strong>sansätze auf<br />

Gutachten <strong>von</strong> gewerblichen <strong>Immobilien</strong>, insbesondere<br />

<strong>von</strong> älteren Büro<strong>im</strong>mobilien <strong>im</strong><br />

Inland, gelegt.<br />

Gerade ältere Büro<strong>im</strong>mobilien bergen potenziell<br />

höhere Risiken in Bezug des Sicherheitenwerts<br />

bzw. höhere Modernisierungs kosten.<br />

Hier gilt es <strong>im</strong> Rahmen der <strong>Prüfung</strong> dieser<br />

Gutachten besonders kritisch best<strong>im</strong>mte<br />

bzw. risikosensitive Bewertungsparameter zu<br />

hinterfragen.<br />

Auf ggf. bestehende Erleichterungsregelungen,<br />

z. B. <strong>im</strong> Kleindarlehensbereich, wird explizit<br />

nicht eingegangen.<br />

II. Anforderungen an das<br />

<strong>Beleihungswertgutachten</strong><br />

und die Gutachter nach dem<br />

Pfandbriefgesetz und der<br />

Beleihungswertverordnung<br />

1. <strong>Beleihungswertgutachten</strong><br />

Die Anforderungen an ein <strong>Beleihungswertgutachten</strong><br />

ergeben sich aus § 14 (Beleihungsgrenze)<br />

und § 16 (Beleihungswertermittlung) des Pfandbriefgesetzes<br />

(PfandBG) in Verbindung mit der<br />

seit dem 01.08.2006 gültigen Beleihungswertverordnung<br />

(BelWertV), die die Anforderungen<br />

des Pfandbriefgesetzes konkretisiert.<br />

Die grundlegenden Vorgaben für <strong>Beleihungswertgutachten</strong><br />

werden durch § 5 Abs. 3 der<br />

BelWertV festgelegt. Hiernach muss das Gutachten<br />

zur Objekt- und Standortqualität,<br />

zum regionalen <strong>Immobilien</strong>markt, zu den rechtlichen<br />

und tatsächlichen Objekteigenschaften<br />

und zur Beleihungsfähigkeit des Objekts, seine<br />

Verwertbarkeit und Vermietbarkeit Stellung<br />

nehmen. Das Gutachten hat sich auch damit<br />

auseinander zu setzen, ob für die begutachtete<br />

Immobilie ein genügend großer potenzieller<br />

Käufer- und Nutzerkreis besteht und somit<br />

die nachhaltige Ertragsfähigkeit der Immobilie<br />

anhand ihrer vielseitigen Verwendbarkeit und<br />

ihrer aus reichenden Nutzbarkeit durch Dritte<br />

gewährleistet ist (Drittverwendungsfähigkeit).<br />

Ein <strong>im</strong> Zeitverlauf erwarteter Verlust ist<br />

darzustellen und insbesondere bei der Bemessung<br />

des Modernisierungsrisikos (§ 11 Abs. 7)<br />

und der Restnutzungsdauer (§ 12 Abs. 2) zu<br />

berücksichtigen. Die wesentlichen Bewertungsparameter<br />

und getroffenen Annahmen sind<br />

nachvollziehbar darzulegen und zu begründen.<br />

Alle den Sach- und Ertragswert beeinflussenden<br />

Umstände, insbesondere auch<br />

etwaige Nutzungsbeschränkungen, Dienstbarkeiten,<br />

Duldungsverpflichtungen, Vorkaufsrechte,<br />

Baulasten etc. sind zu nennen, zu beachten<br />

und ggf. wertmindernd zu berücksichtigen.<br />

78<br />

04–05 / 2013 RevisionsPraktiker

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