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ARTango am 10. Mai in der Stadthalle - Wildberg

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Nummer 19 / Seite 8<br />

Mitteilungsblatt <strong>der</strong> Stadt <strong>Wildberg</strong> Dienstag, 7. <strong>Mai</strong> 2013<br />

Am 21.02.2013 fand e<strong>in</strong>e weitere Klausurtagung<br />

des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ats statt. Dazu erhielten die Stadträte<br />

folgende Unterlagen:<br />

1. Gruppierungsübersicht mit Erläuterungen zum<br />

Verwaltungshaushalt 2013.<br />

2. E<strong>in</strong>e erweiterte F<strong>in</strong>anzplanung bisn zum den Jahr J<br />

2018.<br />

3. Konsolidierungsvorschläge <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deprüfungsanstalt<br />

vom 17.12.2012.<br />

4. Das Organigr<strong>am</strong>m <strong>der</strong> Stadt <strong>Wildberg</strong>.<br />

In dieser Klausurtagung wurde folgen<strong>der</strong> Beschluss<br />

gefasst:<br />

1. Im Haushaltsplan 2013 ist ke<strong>in</strong>e Nettoverschuldung<br />

beabsichtigt.<br />

2. Ab 2014 besteht die Absicht, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Schuldenrückführung<br />

e<strong>in</strong>zutreten.<br />

3. Die Konsolidierungsvorschläge <strong>der</strong> GPA im<br />

Zus<strong>am</strong>menhang mit <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en F<strong>in</strong>anzprüfung<br />

sowie die weiteren aufgeworfenen<br />

Fragen <strong>in</strong> dieser Klausurtagung (Ziffern 4 - 6)<br />

sollen im Laufen des den Jahres J 2013 beraten<br />

werden. Die f<strong>in</strong>anziellen Auswirkungen werden<br />

ab 2014 im Haushaltsplan berücksichtigt.<br />

1.4 Ausblick<br />

Die F<strong>in</strong>anzlage <strong>der</strong> Stadt ist angespannt, aber nicht<br />

besorgniserregend. Die Hauptursache liegt dar<strong>in</strong>,<br />

dass die Steuere<strong>in</strong>nahmen nicht mit <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />

Kostenentwicklung Schritt halten. Beson<strong>der</strong>s<br />

schmerzlich ist die Tatsache, dass <strong>der</strong> Landkreis<br />

über die Kreisumlage <strong>der</strong> Stadt F<strong>in</strong>anzmittel <strong>in</strong> Höhe<br />

von mehreren Hun<strong>der</strong>ttausend Euro entzieht.<br />

Sollte sich die Entwicklung beim Landkreis (Verluste<br />

Krankenhäuser, steigende Sozialausgaben) <strong>in</strong> den<br />

nächsten n den Jahren J fortsetzen, wird ke<strong>in</strong> Weg daran<br />

vorbeiführen, diese gravierende Zusatzbelastung<br />

des städtischen Haushalts über E<strong>in</strong>nahmeerhöhungen<br />

(Gebühren und Steuern) zu f<strong>in</strong>anzieren.<br />

Beträge dieser Größenordnung können nicht mehr<br />

aus dem Haushalt heraus e<strong>in</strong>gespart werden, ohne<br />

die Aufgabenerfüllung <strong>der</strong> Stadt auf Dauer zu<br />

gefährden. Diese Tatsache kann den Bürgern<br />

vermittelt werden, wenn die Zus<strong>am</strong>menhänge<br />

realistisch und transparent dargestellt werden und<br />

dabei <strong>in</strong>s Bewusstse<strong>in</strong> gerückt wird, welches<br />

Angebot <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dase<strong>in</strong>svorsorge durch die öffentliche<br />

Hand vorgehalten wird und welcher Wohlstand<br />

hieraus erwachsen ist.<br />

2. Allgeme<strong>in</strong>es<br />

2.1 Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>eform<br />

Die Stadt <strong>Wildberg</strong> besteht seit dem n den 1. Januar J 1975<br />

gemäß § 115 des Gesetzes zum Abschluss <strong>der</strong><br />

Neuordnung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den vom n den 9. Juli J 1974 (GBl.<br />

S. 248) aus den ehemals selbständigen Geme<strong>in</strong>den<br />

Effr<strong>in</strong>gen, Gültl<strong>in</strong>gen und Sulz <strong>am</strong> Eck sowie <strong>der</strong><br />

Stadt <strong>Wildberg</strong> (mit Schönbronn).<br />

Die Hauptsatzung vom 27. November 1986 (zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t <strong>am</strong> n den 22. Juli J 2004) sieht entsprechend <strong>der</strong><br />

Rechtsfolgenvere<strong>in</strong>barung vom 6. Dezember 1974<br />

für alle Stadtteile mit Ausnahme von <strong>Wildberg</strong> die<br />

Ortschaftsverfassung vor. Das Stadtgebiet bildet<br />

e<strong>in</strong>en Verwaltungsraum.<br />

Die Investitionen <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Stadtteilen haben<br />

sich ausschließlich <strong>am</strong> begründeten und gegenüber<br />

dem restlichen Stadtgebiet vertretbaren Bedarf zu<br />

orientieren. Sie können sich deshalb nicht an<br />

irgendwelchen Maßstäben, z. B. an <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohnerzahl,<br />

ausrichten.<br />

2.2 Beratungsverfahren<br />

Seit <strong>der</strong> Beschlussfassung über den Haushalt 2012<br />

<strong>am</strong> 29.03.2012 hat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at nach Stellungnahmen<br />

<strong>der</strong> Ortschaftsräte folgende Entscheidungen<br />

getroffen bzw. Beratungen durchgeführt, die<br />

Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft <strong>der</strong> Stadt<br />

haben o<strong>der</strong> d<strong>am</strong>it <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung stehen:<br />

26.04.2012 E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr<br />

12.05.2012 Forste<strong>in</strong>richtungserneuerung 2012 -<br />

2021<br />

24.05.2012 Neufassung <strong>der</strong> Satzung über die<br />

Erhebung von Verwaltungsgebühren<br />

18.<strong>10.</strong>2012 Feststellung n den Jahresrechnung J<br />

2011<br />

18.<strong>10.</strong>2012 Ergebnisfeststellung für die Eigenbetriebe<br />

„Wasserversorgung“ und<br />

„Abwasserentsorgung“<br />

29.11.2012 4. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />

über die öffentliche Abwasserbeseitigung;<br />

Anhebung <strong>der</strong><br />

Abwassergebühren zum 01.01.2013<br />

13.12.2012 Nutzungs- und Kulturplan 2013 für<br />

den Stadtwald<br />

13.12.2012 Waldtausch <strong>der</strong> Stadt <strong>Wildberg</strong> mit<br />

dem Land Baden-Württemberg<br />

(Forstverwaltung)

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