ARTango am 10. Mai in der Stadthalle - Wildberg
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Nummer 19 / Seite 8<br />
Mitteilungsblatt <strong>der</strong> Stadt <strong>Wildberg</strong> Dienstag, 7. <strong>Mai</strong> 2013<br />
Am 21.02.2013 fand e<strong>in</strong>e weitere Klausurtagung<br />
des Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ats statt. Dazu erhielten die Stadträte<br />
folgende Unterlagen:<br />
1. Gruppierungsübersicht mit Erläuterungen zum<br />
Verwaltungshaushalt 2013.<br />
2. E<strong>in</strong>e erweiterte F<strong>in</strong>anzplanung bisn zum den Jahr J<br />
2018.<br />
3. Konsolidierungsvorschläge <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deprüfungsanstalt<br />
vom 17.12.2012.<br />
4. Das Organigr<strong>am</strong>m <strong>der</strong> Stadt <strong>Wildberg</strong>.<br />
In dieser Klausurtagung wurde folgen<strong>der</strong> Beschluss<br />
gefasst:<br />
1. Im Haushaltsplan 2013 ist ke<strong>in</strong>e Nettoverschuldung<br />
beabsichtigt.<br />
2. Ab 2014 besteht die Absicht, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Schuldenrückführung<br />
e<strong>in</strong>zutreten.<br />
3. Die Konsolidierungsvorschläge <strong>der</strong> GPA im<br />
Zus<strong>am</strong>menhang mit <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en F<strong>in</strong>anzprüfung<br />
sowie die weiteren aufgeworfenen<br />
Fragen <strong>in</strong> dieser Klausurtagung (Ziffern 4 - 6)<br />
sollen im Laufen des den Jahres J 2013 beraten<br />
werden. Die f<strong>in</strong>anziellen Auswirkungen werden<br />
ab 2014 im Haushaltsplan berücksichtigt.<br />
1.4 Ausblick<br />
Die F<strong>in</strong>anzlage <strong>der</strong> Stadt ist angespannt, aber nicht<br />
besorgniserregend. Die Hauptursache liegt dar<strong>in</strong>,<br />
dass die Steuere<strong>in</strong>nahmen nicht mit <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />
Kostenentwicklung Schritt halten. Beson<strong>der</strong>s<br />
schmerzlich ist die Tatsache, dass <strong>der</strong> Landkreis<br />
über die Kreisumlage <strong>der</strong> Stadt F<strong>in</strong>anzmittel <strong>in</strong> Höhe<br />
von mehreren Hun<strong>der</strong>ttausend Euro entzieht.<br />
Sollte sich die Entwicklung beim Landkreis (Verluste<br />
Krankenhäuser, steigende Sozialausgaben) <strong>in</strong> den<br />
nächsten n den Jahren J fortsetzen, wird ke<strong>in</strong> Weg daran<br />
vorbeiführen, diese gravierende Zusatzbelastung<br />
des städtischen Haushalts über E<strong>in</strong>nahmeerhöhungen<br />
(Gebühren und Steuern) zu f<strong>in</strong>anzieren.<br />
Beträge dieser Größenordnung können nicht mehr<br />
aus dem Haushalt heraus e<strong>in</strong>gespart werden, ohne<br />
die Aufgabenerfüllung <strong>der</strong> Stadt auf Dauer zu<br />
gefährden. Diese Tatsache kann den Bürgern<br />
vermittelt werden, wenn die Zus<strong>am</strong>menhänge<br />
realistisch und transparent dargestellt werden und<br />
dabei <strong>in</strong>s Bewusstse<strong>in</strong> gerückt wird, welches<br />
Angebot <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dase<strong>in</strong>svorsorge durch die öffentliche<br />
Hand vorgehalten wird und welcher Wohlstand<br />
hieraus erwachsen ist.<br />
2. Allgeme<strong>in</strong>es<br />
2.1 Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>eform<br />
Die Stadt <strong>Wildberg</strong> besteht seit dem n den 1. Januar J 1975<br />
gemäß § 115 des Gesetzes zum Abschluss <strong>der</strong><br />
Neuordnung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den vom n den 9. Juli J 1974 (GBl.<br />
S. 248) aus den ehemals selbständigen Geme<strong>in</strong>den<br />
Effr<strong>in</strong>gen, Gültl<strong>in</strong>gen und Sulz <strong>am</strong> Eck sowie <strong>der</strong><br />
Stadt <strong>Wildberg</strong> (mit Schönbronn).<br />
Die Hauptsatzung vom 27. November 1986 (zuletzt<br />
geän<strong>der</strong>t <strong>am</strong> n den 22. Juli J 2004) sieht entsprechend <strong>der</strong><br />
Rechtsfolgenvere<strong>in</strong>barung vom 6. Dezember 1974<br />
für alle Stadtteile mit Ausnahme von <strong>Wildberg</strong> die<br />
Ortschaftsverfassung vor. Das Stadtgebiet bildet<br />
e<strong>in</strong>en Verwaltungsraum.<br />
Die Investitionen <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Stadtteilen haben<br />
sich ausschließlich <strong>am</strong> begründeten und gegenüber<br />
dem restlichen Stadtgebiet vertretbaren Bedarf zu<br />
orientieren. Sie können sich deshalb nicht an<br />
irgendwelchen Maßstäben, z. B. an <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohnerzahl,<br />
ausrichten.<br />
2.2 Beratungsverfahren<br />
Seit <strong>der</strong> Beschlussfassung über den Haushalt 2012<br />
<strong>am</strong> 29.03.2012 hat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at nach Stellungnahmen<br />
<strong>der</strong> Ortschaftsräte folgende Entscheidungen<br />
getroffen bzw. Beratungen durchgeführt, die<br />
Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft <strong>der</strong> Stadt<br />
haben o<strong>der</strong> d<strong>am</strong>it <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung stehen:<br />
26.04.2012 E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> gesplitteten Abwassergebühr<br />
12.05.2012 Forste<strong>in</strong>richtungserneuerung 2012 -<br />
2021<br />
24.05.2012 Neufassung <strong>der</strong> Satzung über die<br />
Erhebung von Verwaltungsgebühren<br />
18.<strong>10.</strong>2012 Feststellung n den Jahresrechnung J<br />
2011<br />
18.<strong>10.</strong>2012 Ergebnisfeststellung für die Eigenbetriebe<br />
„Wasserversorgung“ und<br />
„Abwasserentsorgung“<br />
29.11.2012 4. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />
über die öffentliche Abwasserbeseitigung;<br />
Anhebung <strong>der</strong><br />
Abwassergebühren zum 01.01.2013<br />
13.12.2012 Nutzungs- und Kulturplan 2013 für<br />
den Stadtwald<br />
13.12.2012 Waldtausch <strong>der</strong> Stadt <strong>Wildberg</strong> mit<br />
dem Land Baden-Württemberg<br />
(Forstverwaltung)