Arbeitssicherheitsgesetz - Die BG ETEM
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Erster Abschnitt<br />
§ 1 Grundsatz<br />
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für<br />
Arbeitssicherheit zu bestellen. <strong>Die</strong>se sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung<br />
unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass<br />
1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen<br />
Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,<br />
2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung<br />
des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,<br />
3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst<br />
hohen Wirkungsgrad erreichen.<br />
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