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Arbeitssicherheitsgesetz - Die BG ETEM

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Erster Abschnitt<br />

§ 1 Grundsatz<br />

Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für<br />

Arbeitssicherheit zu bestellen. <strong>Die</strong>se sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung<br />

unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass<br />

1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen<br />

Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,<br />

2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung<br />

des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,<br />

3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst<br />

hohen Wirkungsgrad erreichen.<br />

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