27.01.2014 Aufrufe

Internes Mietreglement - Immobilien Basel-Stadt

Internes Mietreglement - Immobilien Basel-Stadt

Internes Mietreglement - Immobilien Basel-Stadt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Regierungsrat des Kantons <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />

Seite 10<br />

6.5. Rückgabe von nicht vermietbaren Räumen und Flächen<br />

1 Um den Anreiz zur wirtschaftlichen Raumnutzung zu optimieren, können auch gemäss Ziffer<br />

6.3. nicht vermietbare Räumen und Flächen zurückgegeben werden, sofern der interne<br />

Mieter bereits über 2% Raumreserve verfügt (Raumfläche gemäss Mietvertrag, nutzbar z.B.<br />

für Zwischennutzungen oder als Sitzungszimmer). Bei der Rückgabe wird der interne Mieter<br />

nach Ablauf der Kündigungsfrist von der Mietzinspflicht entlastet und der damit verbundene<br />

Leerstand geht an den internen Vermieter über.<br />

2 Bei der Rückgabe von nicht vermietbaren Räumen und Flächen wird das Budget des bisherigen<br />

internen Mieters im Folgejahr angepasst. Die Budgetreduktion der Mietkosten erfolgt<br />

jedoch nur in beschränktem Umfang, so dass der interne Mieter einen finanziellen Bonus von<br />

20% der eingesparten Mietzinse inkl. Lagefaktor wiederkehrend zu Gunsten seines Budgets<br />

erhält.<br />

3 Wenn die Rückgabe auf eine organisatorische Veränderung im Kanton (z.B. Verschiebung<br />

einer Abteilung in eine andere Dienststelle) oder eine Standortoptimierung mit zentral finanzierten<br />

Investitionen zurückzuführen ist oder die zurückgegebene Mietfläche durch andere<br />

interne oder externe Mietflächen ersetzt wird, entfällt der finanzielle Bonus und das Budget<br />

der Mietkosten wird entsprechend angepasst oder verschoben.<br />

4 Die Umsetzung der Budgetanpassung erfolgt im Rahmen des Budgetprozesses zwischen<br />

dem Finanzdepartement (RWC) und dem Nutzerdepartement.<br />

6.6. Untermiete<br />

1 Die Untervermietung der Mieträumlichkeiten (oder die Abtretung des Mietvertrages an einen<br />

Dritten) ist grundsätzlich nicht möglich. Über Ausnahmefälle entscheidet der interne<br />

Vermieter.<br />

2 Bei Räumen und Flächen in Schulhäusern ist die Untervermietung während den Rand- und<br />

Ferienzeiten durch die internen Mieter zu Gunsten ihres eigenen Budgets möglich.<br />

7. Schluss- und Übergangsbestimmungen<br />

7.1. Ausnahmeregelung für Spitäler und Kliniken (USB, UPK, FPS)<br />

1<br />

Die Spitäler und Kliniken (USB, UPK, FPS) führen für ihr Raum- und Flächenmanagement<br />

eigene Systeme. Ihre Flächendaten werden zur Verrechnung der internen Miete einmal jährlich<br />

numerisch in das Flächeninformationssystem des internen Vermieters übernommen.<br />

2 Für das technische und infrastrukturelle Gebäudemanagement sind die Spitäler und Kliniken<br />

(USB, UPK, FPS) mit ihrem eigenen Budget selbstständig verantwortlich. Diese Kosten<br />

sind nicht Bestandteil der Rahmenvereinbarung für den Gebäudeunterhalt zwischen dem<br />

internen Vermieter und den Baudiensten.<br />

3 Für die betriebsnotwendigen Investitionen sind die Spitäler und Kliniken (USB, UPK, FPS)<br />

mit ihrem eigenen Budget selbstständig verantwortlich. Sie erhalten einen jährlichen Sockelbetrag<br />

zur freien Verfügung im Bereich bauliche Infrastruktur für Bauten, Anlagen und sons-<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!