Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus - BLLV
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus - BLLV
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus - BLLV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 10 -<br />
Beirat festgelegt <strong>und</strong> deren Umsetzung durch ihn beaufsichtigt. Diese Beaufsichtigung<br />
ist zugleich Ausdruck der in Art. 51 Abs. 1 der Verfassung festgeschriebenen<br />
Verantwortung jedes Staatsministers gegenüber dem Landtag.<br />
Die Entscheidung über Größe, Zusammensetzung <strong>und</strong> Organisation des Parlamentarischen<br />
Beirats liegt wie bisher in der Verantwortung des Landtags. § 4 Abs. 2 enthält<br />
deshalb nur Regelungen zu den äußeren Rahmenbedingungen seiner Arbeit.<br />
Die bisherige Regelung in § 4, wonach der Direktor <strong>für</strong> einzelne Aufgaben Arbeitsausschüsse<br />
bilden konnte, wird mangels Regelungsbedarfs aufgehoben. Auch<br />
ohne ausdrückliche Regelung steht es dem Direktor frei, Arbeitsausschüsse zu konkreten<br />
Anlässen oder einzelnen Themen zu bilden <strong>und</strong> dadurch auch externen Sachverstand<br />
in die Arbeit der Landeszentrale einzubeziehen.<br />
Zu § 1 Nr. 6:<br />
Die bisher in § 5 getroffene Reglung wird im Hinblick auf § 3 Abs. 3 aufgehoben.<br />
Zu § 1 Nr. 7:<br />
Der bisherige § 6 Abs. 2 ist gegenstandslos <strong>und</strong> wird daher aufgehoben.<br />
Zu § 2:<br />
§ 2 regelt das Inkrafttreten der Verordnung.