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KW 30/2013 - Althengstett

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Nummer <strong>30</strong><br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Samstag, 27. Juli <strong>2013</strong><br />

Im Rahmen des Sommerferienprogramms:<br />

Tauschen und Verkaufen<br />

Kinderflohmarkt<br />

Wann? Samstag, 27. Juli <strong>2013</strong><br />

10.00 – 13.00 Uhr<br />

Wo?<br />

Wer?<br />

Was?<br />

Mitzubringen:<br />

Betreuung:<br />

Pausenhof Grundschule <strong>Althengstett</strong><br />

Bei schlechtem Wetter in der Festhalle<br />

Kindergartenkinder, Schulkinder, Eltern<br />

Omas, Opas<br />

Verkaufen und Tauschen von Spielsachen,<br />

z.B. Gameboy, Computerspiele, Puppen,<br />

Bücher, Sportartikel<br />

Bringt bitte eine Decke und/oder einen<br />

Tisch etc. mit!<br />

VHS <strong>Althengstett</strong><br />

Karin Kopp, Tel. 77996


2<br />

Nummer<br />

<strong>30</strong><br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

Gemeinde <strong>Althengstett</strong><br />

Sommerferienprogramm <strong>2013</strong><br />

Samstag, 27. Juli <strong>2013</strong><br />

Samstag, 03. August <strong>2013</strong><br />

Adventure Schnitzeljagd<br />

Wann? Samstag, 27. Juli <strong>2013</strong><br />

14.00 –19.00 Uhr<br />

Wo?<br />

Jugendhaus/Sportplatz Ottenbronn<br />

(Fällt bei Schlechtwetter aus)<br />

Spiel und Spaß beim Skat<br />

Wann? Samstag, 03. August <strong>2013</strong><br />

11.00 – 16.00 Uhr<br />

Wo?<br />

Sportgaststätte Neuhengstett<br />

Wer?<br />

Mädchen und Jungen von 8-12 Jahre<br />

Wer?<br />

Mädchen und Jungen ab 9 bis 16 Jahre<br />

Was?<br />

Teilnehmerzahl: 12<br />

Witzige Adventure Schnitzeljagd, bei der<br />

man auch knifflige Aufgaben lösen muss.<br />

Anschließende Preisverleihung und gemütliches<br />

Grillen.<br />

Was?<br />

Skatspielen macht nicht nur viel Spaß, es<br />

fördert auch die Konzentrationsfähigkeit und<br />

das logische Denken, Bei dieser Veranstaltung<br />

sollen die Grundregeln erklärt werden<br />

und der Spaß am Karten spielen geweckt<br />

werden.<br />

Anmeldeschluss: 15. Juli <strong>2013</strong><br />

Unkostenbeitrag: 1,00 €(pro Getränk)<br />

Mitzubringen:<br />

Betreuung:<br />

Anmeldung:<br />

Grillgut<br />

Schwarzwälder Mutesheer e.V.<br />

Ina Gerstmeier, Tel. 0174/3221046<br />

Bürgermeisteramt <strong>Althengstett</strong><br />

Anmeldeschluss: 01. August <strong>2013</strong><br />

Betreuung:<br />

Anmeldung:<br />

TSV Neuhengstett, Abt. Skat<br />

Verena Lamparter, Tel. 20504<br />

Bürgermeisteramt <strong>Althengstett</strong><br />

55<br />

12<br />

Dienstag, <strong>30</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />

Donnerstag, 01. August <strong>2013</strong><br />

HipHop für Kids und Teens<br />

Wann? Dienstag, <strong>30</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />

10.00 – 11.<strong>30</strong> Uhr<br />

Zumba fitness<br />

Wann? Donnerstag, 01. August <strong>2013</strong><br />

11.00 – 12.00 Uhr<br />

Wo?<br />

Fronäckerhaus <strong>Althengstett</strong><br />

Wo?<br />

Fronäckerhaus <strong>Althengstett</strong><br />

Wer?<br />

Mädchen und Jungen ab 10 Jahre<br />

Wer?<br />

Jungen und Mädchen ab 13 Jahre<br />

Was?<br />

Teilnehmerzahl: 25<br />

Anmeldeschluss: 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Unkostenbeitrag: 2,00 €<br />

Mitzubringen:<br />

Wir lernen eine kleine Choreographie zu<br />

fetziger Musik.<br />

Getränke werden bereitgestellt.<br />

Sportkleidung<br />

Was?<br />

Teilnehmerzahl: 25<br />

Anmeldeschluss: 29. Juli <strong>2013</strong><br />

Unkostenbeitrag: 2,00 €<br />

Mitzubringen:<br />

Zumba fitness ist jetzt in! Kommt vorbei<br />

und probiert es aus. Tolle Tänze zu lateinamerikanischer<br />

Musik.<br />

Getränke werden bereitgestellt.<br />

Sportkleidung<br />

Betreuung:<br />

Tanzfreunde <strong>Althengstett</strong><br />

Sarah Keck, Tel. 1687292<br />

Betreuung:<br />

Tanzfreunde <strong>Althengstett</strong><br />

Sarah Keck, Tel. 1687292<br />

Anmeldung:<br />

Bürgermeisteramt <strong>Althengstett</strong><br />

Anmeldung:<br />

Bürgermeisteramt <strong>Althengstett</strong><br />

18<br />

15


Nummer <strong>30</strong><br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong> 3<br />

Montag, 05. bis<br />

Mittwoch, 07. August <strong>2013</strong><br />

Tenniscamp<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

Bei der Tombola anlässlich der Einweihung der Neuen Ortsmitte<br />

<strong>Althengstett</strong> hat die siebenjährige Denise Graupner aus<br />

Neuhengstett den Hauptpreis gewonnen.<br />

Wann? Montag, 05. bis Mittwoch, 07. August, <strong>2013</strong><br />

jeweils von 10.00 –16.00 Uhr<br />

(12.00 – 14.00 Uhr: Mittagspause mit gemeinsamen Mittagessen)<br />

Wo?<br />

Wer?<br />

Was?<br />

TSV Neuhengstett, Tennisplätze<br />

Mädchen und Jungen ab 6 Jahre<br />

Langeweile in den Sommerferien? Nein, danke!<br />

Darum bieten wir Euch ein tolles Programm.<br />

Training mit unserem lizenzierten Vereinstrainer<br />

Richard. Spielparcours –hier ist Deine Geschicklichkeit<br />

gefragt. Konditionstraining. Spiele<br />

rund um den Tennisball.<br />

Teilnehmerzahl: 24<br />

Unkostenbeitrag:<br />

48,00 €incl. Mittagessen und Getränke (Wasser)<br />

Anmeldeschluss: 29. Juli <strong>2013</strong><br />

Mitzubringen:<br />

Betreuung:<br />

Anmeldung:<br />

Turnschuhe, Sonnenschutz, ggf. Regenschutz<br />

TSV Neuhengstett, Abt. Tennis<br />

Sigrid Bader, Tel. 953564<br />

Bürgermeisteramt <strong>Althengstett</strong><br />

22<br />

Glücksfee Anne Angerhofer gratulierte ihr zu einem 500-Euro-<br />

Gutschein von Magic Bike <strong>Althengstett</strong>.<br />

Montag, 05. August <strong>2013</strong><br />

Musikade<br />

Wann? Montag, 05. August <strong>2013</strong><br />

von 14.<strong>30</strong> –18.00 Uhr<br />

Wo?<br />

Wer?<br />

Was?<br />

Proberaum Musikverein, Festhalle Neuhengstett,<br />

Parkplatz Festhalle Neuhengstett<br />

Mädchen und Jungen von 6-15 Jahre<br />

Musikalische Olympiade mit verschiedenen<br />

Disziplinen rund um die Musik. Musikalische<br />

Vorkenntnisse sind nicht notwendig.<br />

Teilnehmerzahl: 25<br />

Unkostenbeitrag: 2,00 €(Getränke)<br />

Anmeldeschluss: 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Betreuung:<br />

Anmeldung:<br />

Musikverein Neuhengstett<br />

Rebecca Talmon l’ Armée, Tel. 934707<br />

Bürgermeisteramt <strong>Althengstett</strong><br />

24


4<br />

Nummer<br />

<strong>30</strong><br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Amtliche<br />

Bekanntmachungen<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

mit Hinweis auf § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB<br />

„Bebauungsplan Härte, 1. Änderung, Sondergebiet Nahversorgung“<br />

(Teilflächen der Flurstücke 793/13, 793/12, 793/6,<br />

793/5, 793/4 (Bushaltestelle), 641/2 und 677 – Gemarkung<br />

<strong>Althengstett</strong>)<br />

Abänderung des Aufstellungsbeschlusses vom 13. März <strong>2013</strong><br />

gem. § 2 Abs. 1 BauGB,<br />

Information der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Althengstett</strong> hat in seiner<br />

Sitzung vom 17. Juli <strong>2013</strong> beschlossen, den Aufstellungsbeschluss<br />

vom 13. März <strong>2013</strong> abzuändern, indem der Geltungsbereich<br />

verkleinert wird. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs<br />

ist der folgenden Darstellung zu entnehmen (Lageplan vom<br />

10.06.<strong>2013</strong>).<br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

Eine darüber hinausgehende gesonderte Benachrichtigung über<br />

die Entscheidung ist gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches<br />

nicht vorgesehen.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Hinweis:<br />

Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung wurde mit seinen<br />

Inhalten in der Gemeinderatssitzung vom 17. Juli <strong>2013</strong><br />

vorgestellt, womit die frühzeitige Information der Öffentlichkeit<br />

gewährleistet ist.<br />

<strong>Althengstett</strong>, 24. Juli <strong>2013</strong><br />

Dr. Clemens Götz<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Änderung der Bebauungspläne „Rappenäcker, Härte, Härte<br />

– Industriegebiet, Gewerbegebiet I, Gewerbegebiet III und Gewerbegebiet<br />

III, Erweiterung“ zur Steuerung des Einzelhandels<br />

- Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

(BauGB)<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Althengstett</strong> hat in seiner Sitzung<br />

vom 13. März <strong>2013</strong> zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche<br />

Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung folgender<br />

Bebauungspläne gefasst.<br />

Die Abgrenzung der jeweiligen Geltungsbereiche ist in den<br />

nachfolgend abgebildeten Kartenausschnitten dargestellt:<br />

1) Bebauungsplan „Rappenäcker“<br />

2) Bebauungsplan „Härte“<br />

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Härte“ wird im o.g. Teilbereich<br />

geändert und mit einem Sondergebiet „Nahversorgung“<br />

überplant.<br />

Wesentliches Ziel der Planung ist die Neuausweisung eines<br />

Einzelhandelsstandortes auf der Grundlage des Einzelhandelskonzeptes<br />

des Büros Dr. Donato Acocella.<br />

Geplant ist ein sog. „Vollsortimenter“ mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche<br />

und ca. 110 Stellplätzen am Standort „Kreisel.“<br />

Die Bebauungsplanänderung erfolgt als Bebauungsplan der<br />

Innenentwicklung im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens<br />

nach § 13a BauGB. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2<br />

Abs. 4 BauGB durchgeführt, da die Grundfläche des Bebauungsplans<br />

die Kenngrößen des § 13a Abs.1 Satz 2 Nr. 1<br />

BauGB von weniger als 20.000 Quadratmetern erfüllt und mit<br />

diesem Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit UVP-pflichtiger<br />

Vorhaben nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

oder nach Landesrecht vorbereitet oder begründet<br />

wird. Es liegen zudem keine Anhaltspunkte dafür vor, dass<br />

eine Beeinträchtigung der Schutzgüter des § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

BauGB eintreten könnte.<br />

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus <strong>Althengstett</strong>, Bauamt,<br />

1. OG, Simmozheimer Straße 16, 75382 <strong>Althengstett</strong> während<br />

der üblichen Dienststunden vom<br />

29. Juli bis einschließlich <strong>30</strong>. August <strong>2013</strong><br />

zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen<br />

Änderungen unterrichten und während dieser Frist äußern.<br />

Die Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung<br />

aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere<br />

Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird<br />

durch den Gemeinderat im Billigungsbeschluss getroffen. In der<br />

danach stattfindenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2<br />

BauGB – Ort und Zeitpunkt bitten wir den Bekanntmachungen<br />

im Amtsblatt zu entnehmen – kann das Ergebnis dieser Abwägung<br />

eingesehen werden.<br />

3) Bebauungsplan „Härte – Industriegebiet“


Nummer <strong>30</strong><br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

4) Bebauungsplan „Gewerbegebiet I“<br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong> 5<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan „Gechinger Straße“ (Flurstücke 2620/9, 2618/2,<br />

2618/9 und 2624 – Gemarkung <strong>Althengstett</strong>)<br />

Abänderung des Aufstellungsbeschlusses vom 20. Februar<br />

<strong>2013</strong> gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit /<br />

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Beschleunigtes<br />

Verfahren nach § 13a BauGB<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Althengstett</strong> hat in seiner<br />

Sitzung vom 17. Juli <strong>2013</strong> beschlossen, den Aufstellungsbeschluss<br />

vom 20. Februar <strong>2013</strong> abzuändern, indem der Geltungsbereich<br />

erweitert wird. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs<br />

ist der folgenden Darstellung zu entnehmen (Lageplan<br />

vom 24.06.<strong>2013</strong>).<br />

5) Bebauungsplan „Gewerbegebiet III“<br />

6) Bebauungsplan „Gewerbegebiet III, Erweiterung“<br />

Wesentliche Ziele der Planung sind:<br />

Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten<br />

Sortimenten, um das in der Gemeinde<br />

bestehende Einzelhandelskonzept umzusetzen.<br />

Die Sicherung des Planungsziels erfordert die Änderungen der<br />

genannten Bebauungspläne.<br />

<strong>Althengstett</strong>, 24. Juli <strong>2013</strong><br />

Dr. Clemens Götz<br />

Bürgermeister<br />

Wesentliches Ziel der Planung ist:<br />

Nachverdichtung im Innenbereich zu Wohnzwecken.<br />

Ebenfalls in der Sitzung vom 17. Juli <strong>2013</strong> hat der Gemeinderat<br />

der Gemeinde <strong>Althengstett</strong> die öffentliche Auslegung des<br />

oben genannten Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

beschlossen. Es gilt der o.g. Lageplan des Bebauungsplanentwurfs<br />

in Entwurfsfassung vom 24.06.<strong>2013</strong>.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit<br />

vom 05. August bis einschließlich 23. September <strong>2013</strong><br />

im Rathaus der Gemeinde <strong>Althengstett</strong>, Simmozheimer Straße<br />

16, Bauamt, 1. OG, 75382 <strong>Althengstett</strong> während der Dienststunden<br />

öffentlich aus.<br />

Die Einsichtnahme ist darüber hinaus auch außerhalb dieser<br />

Zeiten nach vorheriger Vereinbarung möglich.<br />

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a<br />

BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.<br />

4 BauGB durchgeführt, wobei die Grundfläche des Bebauungsplans<br />

die Kenngrößen des § 13a Abs.1 Satz 2 Ziff. 1 BauGB<br />

von weniger als 20.000 Quadratmetern erfüllt und mit diesem<br />

Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit UVP-pflichtiger Vorhaben<br />

nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder<br />

nach Landesrecht vorbereitet oder begründet wird. Es liegen<br />

zudem keine Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Beeinträchtigung<br />

der Schutzgüter des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB eintreten könnte.<br />

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können<br />

während der genannten Auslegungsfrist vorgebracht bzw. abgegeben<br />

werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen,<br />

die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht<br />

fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern<br />

die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte<br />

kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des<br />

Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.<br />

Des Weiteren wird bei der Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes<br />

darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />

wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

<strong>Althengstett</strong>, 24. Juli <strong>2013</strong><br />

Dr. Clemens Götz<br />

Bürgermeister


6<br />

Nummer<br />

<strong>30</strong><br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

Spruch der Woche<br />

Das Leben ist die Summe<br />

all Deiner Entscheidungen.<br />

Albert Camus<br />

Notrufe<br />

Polizei 110<br />

Feuerwehr 112<br />

Notruf 112<br />

Sonstige<br />

Bereitschaftsdienste<br />

NWS - Bereitschaftsdienst Gas<br />

Betriebsstelle Calw 07051 7903-12<br />

EnBW Regional AG<br />

Bezirksservice Calw<br />

- Störungsmeldestelle - 07032 13-0<br />

Krankenpflegeverein<br />

Verwaltungsraum <strong>Althengstett</strong> e.V.<br />

• Ambulante Kranken- und Altenpflege<br />

• Grundpflege<br />

• Behandlungspflege<br />

• Palliative Versorgung<br />

• Nachbarschaftshilfe<br />

• Familienpflege<br />

• Häusliche Betreuung bei Demenzerkrankungen<br />

• Betreuungsgruppe für Menschen mit<br />

Demenz<br />

In der Geschäftsstelle im „Alten Bahnhof“<br />

in <strong>Althengstett</strong>, Bahnstraße 7, sind wir<br />

für Sie erreichbar:<br />

Pflegedienstleitung: Corinna Ziegler<br />

Stellvertretung: Julia Jäkel<br />

Tel. 07051 93198-3, 07051 93198-1,<br />

Sprechstunde: Dienstag, 15.00 -17.00 Uhr<br />

E-Mail: pdl@krankenpflegeverein-althengstett.de<br />

Nachbarschaftshilfe, Hauswirtschaftliche<br />

Versorgung, Familienpflege: Elisabeth<br />

Eckert<br />

Tel. 07051 93198-2<br />

Termine nach Vereinbarung<br />

E-Mail:<br />

nbh@krankenpflegeverein-althengstett.de<br />

Verwaltung:<br />

Tel. 07051 93198-0<br />

E-Mail:<br />

info@krankenpflegeverein-althengstett.de<br />

Ärztlicher Notfalldienst<br />

Ärztliche Notfallpraxis Calw<br />

Jeweils von Samstag, 07.00 Uhr bis<br />

Montag, 07.00 Uhr, ebenso an den Feiertagen<br />

von 07.00 Uhr bis zum folgenden<br />

Tag 07.00 Uhr für die anfallenden<br />

Krankheitsnotfälle der Bevölkerung.<br />

Es sind jeweils zwei Ärzte im Einsatz:<br />

Ein Arzt in den Praxisräumen im Krankenhaus<br />

Calw, der „Hausdienst“ und ein<br />

Arzt für die notwendigen Hausbesuche,<br />

der „Fahrdienst“. Eingang zur Notfallpraxis<br />

ist die Pforte im KH Calw, Eduard-<br />

Conz-Straße 6. Die Telefonnummer der<br />

Notfallpraxis ist 07051 9362200<br />

Die bisherigen Notfallnummern 01805<br />

19292-150 haben nach wie vor Gültigkeit.<br />

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag<br />

ab jeweils 19.00 Uhr bis zum<br />

Folgetag 08.00 Uhr<br />

Freitag ab 19.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr<br />

Zahnärztlicher<br />

Bereitschaftsdienst<br />

Der Zahnarzt ist samstags, sonntags<br />

und feiertags in der Zeit von 10.00 bis<br />

11.00 Uhr und von 16.00 bis 17.00 Uhr<br />

in der Praxis anwesend - in dringenden<br />

Fällen auch außerhalb der Sprechstunden<br />

telefonisch erreichbar.<br />

27.07. 08.00 Uhr - 29.07. 08.00 Uhr<br />

Dr. Bruno Daiber<br />

Länderweg 19, Calw<br />

Tel.: 07051 3<strong>30</strong>5<br />

Bitte unbedingt vorher anmelden!<br />

Der Notfalldienstplan kann auch übers<br />

Internet unter<br />

http://www.zahn-forum.de/opencms/<br />

opencms/patienten/notdienst/karlsruhe/<br />

index.html abgerufen werden.<br />

Kinderärztlicher<br />

Bereitschaftsdienst<br />

Tel.: 01805 19292-160<br />

In den sprechstundenfreien Zeiten:<br />

Freitag, 19.00 bis Montag, 08.00 Uhr<br />

Feiertage<br />

Vorabend Feiertag, 19.00 Uhr bis Folgetag<br />

Feiertag, 07.00 Uhr<br />

Tierärztlicher<br />

Bereitschaftsdienst<br />

Für Groß- und Kleintiere ab Freitag,<br />

20.00 Uhr, bis einschließlich Sonntag,<br />

falls Ihr Haustierarzt nicht erreichbar ist:<br />

TA Dieter Ertel, Steinlaible 5, Zavelstein<br />

Tel. 07053 8536<br />

Bereitschaftsdienst<br />

der Apotheken<br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Schlehengäu-Apotheke Gechingen,<br />

Hauptstr. 17,<br />

Tel. 07056 9647770<br />

Schwarzwald-Apotheke Schömberg,<br />

Lindenstraße 22<br />

Tel. 07084 6900<br />

Samstag, 27. Juli <strong>2013</strong><br />

Quellen-Apotheke Bad Liebenzell,<br />

Wilhelmstraße 4<br />

Tel. 07052 1385<br />

Stadt-Apotheke Wildbad, Uhlandplatz 1<br />

Tel. 07081 1335<br />

Sonntag, 28. Juli <strong>2013</strong><br />

Kloster-Apotheke Hirsau,<br />

Liebenzeller Straße <strong>30</strong><br />

Tel. 07051 51444<br />

Montag, 29. Juli <strong>2013</strong><br />

Obere Apotheke Bad Liebenzell,<br />

Sonnenweg 5<br />

Tel. 07052 3564<br />

Enztal-Apotheke Enzklösterle,<br />

Friedenstraße 6<br />

Tel. 07085 7173<br />

Dienstag, <strong>30</strong>. Juli <strong>2013</strong><br />

Rathaus-Apotheke <strong>Althengstett</strong>,<br />

Simmozheimer Straße 14<br />

Tel. 07051 <strong>30</strong>184<br />

Mittwoch, 31. Juli <strong>2013</strong><br />

Waldenser-Apotheke Neuhengstett,<br />

Schillerstraße 9<br />

Tel. 07051 <strong>30</strong><strong>30</strong>0<br />

Flösser-Apotheke Calmbach,<br />

Wildbader Straße 31<br />

Tel. 07081 5647<br />

Donnerstag, 01. August <strong>2013</strong><br />

Spitzweg-Apotheke Stammheim,<br />

Friedhofstraße 21<br />

Tel. 07051 3344<br />

Redaktionsschluss<br />

Der Redaktionsschluss für das Amtsblatt<br />

ist mittwochs, 09.00 Uhr. Manuskripte<br />

können bis zu diesem Zeitpunkt<br />

auf dem Rathaus <strong>Althengstett</strong><br />

abgegeben werden.<br />

Es besteht auch die Möglichkeit, uns<br />

die Manuskripte per Fax (Nr. 1684-49)<br />

oder am besten per E-Mail (blaettle@<br />

althengstett.de) zukommen zu lassen.<br />

Schmunzelecke<br />

Ein Mathematiker will einen Brief verschicken,<br />

der mit 0,90 € frankiert werden<br />

muss. Nun hat er aber nur eine Marke<br />

zu 1,45 und eine zu 0,55 € zur Hand.<br />

Die Lösung: Er klebt die beiden Marken<br />

in geringem Abstand nebeneinander auf<br />

und malt ein Minuszeichen dazwischen.<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Gemeinde <strong>Althengstett</strong><br />

Druck und Verlag: Nussbaum Medien<br />

Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger<br />

Str. 20, 71263 Weil der Stadt,<br />

Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr.<br />

07033 2048. www.nussbaummedien.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil,<br />

alle sonstigen Verlautbarungen und<br />

Mitteilungen: Bürgermeister Dr. Clemens<br />

Götz, Simmozheimer Str. 16,<br />

75382 <strong>Althengstett</strong> - für „Was sonst<br />

noch interessiert“ und den Anzeigenteil:<br />

Brigitte Nussbaum, Merklinger Str.<br />

20, 71263 Weil der Stadt.<br />

Anzeigenannahme:<br />

anzeigen.71263@nussbaummedien.de<br />

Einzelversand nur gegen Bezahlung<br />

der vierteljährlich zu entrichtenden<br />

Abonnementgebühr.<br />

Vertrieb (Abonnement und Zustellung):<br />

WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße<br />

2, 71263 Weil der Stadt,<br />

Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13.<br />

E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de<br />

Internet: www.wdspressevertrieb.de


Nummer <strong>30</strong><br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong> 7<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan "Neue Ortsmitte Ottenbronn" der Gemeinde<br />

<strong>Althengstett</strong>.<br />

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

– Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Althengstett</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 17.07.<strong>2013</strong> die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.<br />

2 BauGB für den oben genannten Bebauungsplan beschlossen.<br />

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in nachfolgender<br />

Abbildung dargestellt. Im Einzelnen gilt der Lageplan des<br />

Bebauungsplanentwurfs.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplans „Gewerbegebiet I,<br />

1. Erweiterung, 2. Änderung<br />

Gemeinde <strong>Althengstett</strong>, Ortsteil <strong>Althengstett</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Althengstett</strong> hat am 17.07.<strong>2013</strong><br />

in öffentlicher Sitzung für das oben bezeichnete Gebiet den<br />

Bebauungsplan als Satzung beschlossen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im<br />

nachfolgend abgebildeten Kartenausschnitt dargestellt.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt in der<br />

Zeit<br />

vom 05.08.<strong>2013</strong> bis einschließlich 06.09.<strong>2013</strong><br />

im Rathaus der Gemeinde <strong>Althengstett</strong>, Bauamt 1. OG, Simmozheimer<br />

Straße 16, 75832 <strong>Althengstett</strong> während der Dienststunden<br />

öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist darüber hinaus<br />

auch außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Vereinbarung<br />

möglich.<br />

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß<br />

§ 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach<br />

§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, wobei die Grundfläche des<br />

Bebauungsplanes die Kenngrößen des § 13 a Abs. 1 Satz 2<br />

Ziff. 1 BauGB von weniger als 20.000 Quadratmetern erfüllt<br />

und mit diesem Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit UVPpflichtiger<br />

Vorhaben nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

oder nach Landesrecht vorbereitet oder<br />

begründet wird. Es liegen zudem keine Anhaltspunkte dafür<br />

vor, dass eine Beeinträchtigung der Schutzgüter des § 1 Abs.<br />

6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB eintreten könnte.<br />

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können<br />

während der genannten Auslegungsfrist vorgebracht bzw. abgegeben<br />

werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen,<br />

die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht<br />

fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern<br />

die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte<br />

kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des<br />

Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.<br />

Des Weiteren wird bei der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes<br />

darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />

wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

<strong>Althengstett</strong>, 24. 07.<strong>2013</strong><br />

Dr. Clemens Götz<br />

Bürgermeister<br />

Im Einzelnen gilt der Lageplan des Bebauungsplans in der<br />

Fassung vom 17.07.<strong>2013</strong>.<br />

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet I, 1. Erweiterung, 2. Änderung“<br />

tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft.<br />

Der Bebauungsplan wird mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung<br />

dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht<br />

in der Gemeindeverwaltung <strong>Althengstett</strong>, Bauamt, 1. Obergeschoss,<br />

Zimmer B 116, Simmozheimer Straße 16, 75382<br />

<strong>Althengstett</strong> während der Dienststunden bereit gehalten. Außerhalb<br />

dieses Zeitraums können Termine zur Einsichtnahme<br />

vereinbart werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des<br />

Bebauungsplans Auskunft gegeben.<br />

Hinweis gemäß § 44 BauGB:<br />

Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2<br />

sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche<br />

für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene<br />

Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren<br />

nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile<br />

eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />

Hinweis gemäß § 215 BauGB:<br />

Unbeachtlich werden<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und<br />

Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />

Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des<br />

Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />

des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Althengstett</strong> unter Darlegung des die Verletzung<br />

oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend<br />

gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler<br />

nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.<br />

<strong>Althengstett</strong>, 26.07.<strong>2013</strong><br />

Dr. Clemens Götz<br />

Bürgermeister


8<br />

Nummer<br />

<strong>30</strong><br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

Gemeinde <strong>Althengstett</strong><br />

Landkreis Calw<br />

Satzung<br />

über die Bebauungsplanänderung „Gewerbegebiet I,<br />

1. Erweiterung, 2. Änderung“<br />

im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch<br />

(BauGB)<br />

Auf Grund der §§ 1 - 4 und 8 - 10 des BauGB, der §§ 74<br />

und 75 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)<br />

in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

(GemO), jeweils in der gültigen Fassung, hat der Gemeinderat<br />

am 17.07.<strong>2013</strong> die Änderung des Bebauungsplanes<br />

im beschleunigten Verfahren nach<br />

§ 13a BauGB als Satzung beschlossen.<br />

§ 1<br />

Inhalt der Bebauungsplanänderung<br />

Der Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes ergibt sich<br />

aus dem zeichnerischen Teil. Im Änderungsbereich gelten der<br />

Textteil und örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans Gewerbegebiet<br />

I, 1. Erweiterung.<br />

§ 2<br />

Bestandteile der Bebauungsplanänderung<br />

Der Bebauungsplan besteht aus dem Lageplan des Vermessungsbüros<br />

Fischer „Gewerbegebiet I, 1. Erweiterung, 2. Änderung<br />

mit zeichnerischem Teil, Textteil und örtlichen Bauvorschriften<br />

sowie der Begründung.<br />

§ 3<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer den auf<br />

Grund von § 74 LBO ergangenen Bestandteilen dieser Satzung<br />

zuwider handelt.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes tritt mit der ortsüblichen<br />

Bekanntmachung nach<br />

§ 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.<br />

Ausgefertigt:<br />

<strong>Althengstett</strong>, 17.07.<strong>2013</strong><br />

Dr. Clemens Götz<br />

Bürgermeister<br />

Aus der Arbeit des Gemeinderates<br />

Sitzung vom 17.07.<strong>2013</strong><br />

1. Bürgerfragestunde<br />

Von einem Zuhörer wurde im Sinne einer Verbesserung der<br />

Verkehrssicherheit angeregt, an der Kreuzung Friedhofstraße<br />

/ Gechinger Straße einen Verkehrsspiegel anzubringen. Bürgermeister<br />

Dr. Götz sagte zu, dass diese Anregung gerne<br />

aufgegriffen wird, und die Möglichkeit im Zusammenwirken mit<br />

der anordnenden Verkehrsbehörde des Landratsamtes Calw<br />

geprüft wird.<br />

Weitere Fragen bzw. Statements wurden zur Thematik des Bebauungsplanes<br />

„Gechinger Straße“ durch mehrere Zuhörerinnen<br />

und Zuhörer dargelegt. Der Vorsitzende verwies dabei auf die<br />

Behandlung in einem gesonderten Tagesordnungspunkt der Sitzung,<br />

bei der die aufgeworfenen Aspekte zu behandeln waren.<br />

2. Bebauungsplan „Härte“, 1. Änderung (Sondergebiet), Änderung<br />

des Geltungsbereichs, frühzeitige Information der<br />

Öffentlichkeit, Fragen der Öffentlichkeit sind möglich<br />

Bereits mit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Planungsziel<br />

zur Sicherung und Stärkung der Lebensmittel-Nahversorgung<br />

dargestellt. Konkret geplant ist die Neuansiedlung eines großflächigen<br />

Lebensmittels- und Getränkemarktes auf dem Areal<br />

zwischen der B 295 und der Gottlieb-Braun-Straße. Dieser<br />

Markt wird eine Verkaufsfläche von ca. 1.525 qm haben und<br />

eine qualifizierte Bedarfsdeckung garantieren. Im Rahmen der<br />

weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes konnte der Geltungsbereich<br />

für dieses Sondergebiet verkleinert werden, wodurch<br />

auch die Einbeziehung eines Bereiches bei der Ausfahrt<br />

in die B 295 entfällt.<br />

Um die raumordnerischen Ziele einzuhalten, dürfen in diesem<br />

Markt keine so genannten zentrenrelevanten Sortimente angeboten<br />

werden. Somit sind auch weitere Geschäfte innerhalb<br />

dieses Marktes mit derartigen Angeboten nicht möglich.<br />

Durch den Gemeinderat wurde die vorgelegte geänderte Planung<br />

beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt,<br />

die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Fachbehörden<br />

durchzuführen.<br />

3. Neue Ortsmitte Ottenbronn, Billigungs- und Auslegungsbeschluss,<br />

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher<br />

Belange<br />

Auch für den Ortsteil Ottenbronn wurde zum Ziel gesetzt, unter<br />

anderem eine Stärkung durch die Sicherung der Nahversorgung<br />

herzustellen. Altersgerechte Wohnungen sowie ein Bürgerzentrum<br />

mit Bürgersaal und Ortsverwaltung in der Ortsmitte<br />

sollen ebenfalls zu dieser Entwicklung beitragen. Bekanntlich<br />

wurde durch den Bauträger FWD hierzu ein Gebäudekomplex<br />

entwickelt, der durch eine intensive Bürgerbeteiligung nunmehr<br />

in weiten Teilen der Bürgerschaft Anklang gefunden hat.<br />

Auf Empfehlung des Ortschaftsrates Ottenbronn stimmte der<br />

Gemeinderat dem Planentwurf zu, so dass nun eine öffentliche<br />

Auslegung erfolgt, während derer von der Einwohnerschaft Anregungen<br />

vorgebracht werden können. Parallel hierzu werden<br />

die Fachbehörden beteiligt.<br />

4. Bebauungsplan „Gechinger Straße“, Billigungs- und Auslegungsbeschluss,<br />

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher<br />

Belange<br />

Auf den Grundstücken Flst. 2618/2 und 2618/9 an der Gechinger<br />

Straße ist auf der bisherigen Grünfläche der Bau von<br />

zwei Gebäuden geplant.<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.02.<strong>2013</strong> daher<br />

öffentlich beschlossen, im Sinne der innerorts gewünschten<br />

Nachverdichtung einen Bebauungsplan für das Baugebiet „Gechinger<br />

Straße“ aufzustellen.<br />

Ziel der Planung ist es, einen Rahmen zu schaffen, der einerseits<br />

die innerörtliche Nachverdichtung ermöglicht und andererseits<br />

eine Bebauung gewährleistet, die sich gestalterisch einpasst.<br />

Vor dem Hintergrund des planerischen Grundgedankens der<br />

Innenentwicklung vor der Außenentwicklung ist vorgesehen,<br />

das angrenzende unbebaute Grundstück Flst. 2620/9, das im<br />

rechtskräftigen Bebauungsplans „Katharinenstraße“ liegt, sowie<br />

das bebaute Grundstück Flst. 2624, das an der Gechinger<br />

Straße liegt, in die planerischen Überlegungen mit einzubeziehen<br />

und den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gechinger Straße“<br />

entsprechend zu erweitern. Mit beiden Grundstückseigentümern<br />

wurde gesprochen, von beiden ist der Wunsch geäußert<br />

worden, in die neuen Planungen aufgenommen zu werden.<br />

Von der Planerin, Frau Gabriele Kauss-Brockmann wurde die städtebauliche<br />

Situation im weiteren Umfeld des Plangebietes anhand<br />

von Fotografien und Höhendarstellungen ausführlich dargestellt.<br />

Aufgrund der in der Bürgerfragestunde von den interessierten<br />

Zuhörern gestellten Fragen beschäftigten sich die Gemeinderäte<br />

intensiv mit den baurechtlichen Festsetzungen im Sinne<br />

einer Verträglichkeit zur umgebenden Bebauung. Aspekte dabei<br />

waren u.a. die Verpflichtung zur Bereitstellung ausreichender<br />

Stellplätze, die Vorgaben eines Satteldaches als Dachform und<br />

insbesondere die Höhenbegrenzungen.<br />

Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass die Belange<br />

der Nachbarschaft in einem fairen Kompromiss berücksichtigt<br />

werden sollen. Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens<br />

wurde deshalb Einigung erzielt, während der Auslegung<br />

für die Öffentlichkeit einen Workshop anzubieten. Damit hierfür<br />

ausreichend Zeit bleibt, wird die gesetzlich vorgegebene Auslegungsfrist<br />

bis 23.09.<strong>2013</strong> verlängert.<br />

Unter dieser Prämisse stimmte der Gemeinderat dem vorgelegten<br />

Planentwurf mehrheitlich zu und beauftragte die Verwaltung<br />

mit der Fortführung des Verfahrens hinsichtlich der Auslegung<br />

bzw. der Beteiligung von Fachbehörden.<br />

5. Bebauungsplan „Gewerbegebiet I“, <strong>Althengstett</strong><br />

Die Erweiterung dient der Gewinnung weiterer Grundstücksflächen<br />

für die Ansiedlung von Industriebetrieben. Hierzu hatte<br />

sich der Gemeinderat bereits mehrfach befasst und die entsprechenden<br />

Beschlüsse gefasst. Seitens der Fachbehörden<br />

und auch der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen vorgebracht,<br />

weshalb der Gemeinderat den Satzungsbeschluss<br />

einstimmig fasste.


Nummer <strong>30</strong><br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong> 9<br />

6. Finanzzwischenbericht <strong>2013</strong><br />

Wie in den Vorjahren ist auch im Haushaltsjahr <strong>2013</strong> davon<br />

auszugehen, dass sich das Ergebnis innerhalb des Jahres<br />

verbessern wird. Bei weiterhin planmäßigem Verlauf wird die<br />

Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt<br />

um rund 1.080.000 auf knapp 1.500.000 € ansteigen.<br />

• Steuern<br />

Durch eine einmalige Gewerbesteuernachzahlung erhöht<br />

sich das Gewerbesteueraufkommen im Jahr <strong>2013</strong> um rund<br />

1.000.000 € gegenüber den ursprünglichen Planzahlen. Demgegenüber<br />

ist bei der Hundesteuer mit einem leichten Rückgang<br />

um 2.000 € zu rechnen.<br />

• Finanzzuweisungen<br />

Die Berechnung der Finanzzuweisungen erfolgte entsprechend<br />

dem Haushaltserlass für das Jahr <strong>2013</strong>. Nach den Ergebnissen<br />

der Oktober-Steuerschätzung 2012 und der Mai-Steuerschätzung<br />

<strong>2013</strong> ist in diesem Jahr von Mehreinnahmen in Höhe von<br />

insgesamt 242.000 € für die Gemeinde <strong>Althengstett</strong> auszugehen.<br />

So steigt der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer<br />

auf insgesamt 4.555.600 € an, was einen Zuwachs um knapp<br />

190.000 bedeutet.<br />

• Umlagen<br />

Aufgrund der Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erhöht<br />

sich die an den Bund zu entrichtende Gewerbesteuerumlage<br />

um 209.100 € auf einen Betrag in Höhe von 627.<strong>30</strong>0 €.<br />

Demgegenüber werden die Finanzausgleichsumlage und die<br />

Kreisumlage im Vergleich zu den Zahlen des Haushaltsplans<br />

zurückgehen.<br />

• Personalausgaben<br />

Bei der Hochrechnung der Personalausgaben wurde die Neuschaffung<br />

der Stelle im Bauamt für das ganze Jahr veranschlagt.<br />

Da diese Stellenbesetzung jedoch erst in der 2. Jahreshälfte<br />

erfolgen wird sowie durch einen maßvollen Umgang,<br />

ist davon auszugehen, dass sich das Ergebnis innerhalb des<br />

Planansatzes von 3.948.000 € bewegen wird.<br />

• Verwaltungs- und Betriebsaufwand<br />

Der Verwaltungs- und Betriebsaufwand entwickelt sich in diesem<br />

Jahr größtenteils planmäßig und wird aller Voraussicht<br />

nach zu einer Verbesserung des Ergebnisses beitragen. Allein<br />

der Unterhaltungsaufwand wird <strong>2013</strong> um rund 28.000 € gegenüber<br />

den ursprünglichen Planzahlen zurückgehen.<br />

Eine detaillierte Aussage über das voraussichtliche Ergebnis<br />

des Vermögenshaushalts lässt sich derzeit nicht treffen, da die<br />

Einnahmen und Ausgaben in unregelmäßigen Abständen und<br />

nicht periodisch anfallen. Eine zuverlässige Vorhersage gestaltet<br />

sich daher schwierig, weshalb auf die regelmäßigen Informationen<br />

über den Sachstand der laufenden Baumaßnahmen<br />

verwiesen wird.<br />

7. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />

Die Grundlage für die Änderungen und Ergänzungen des<br />

Nachtragshaushalts <strong>2013</strong> bildete der vom Gemeinderat am<br />

19. Dezember 2012 in öffentlicher Sitzung beschlossene Haushaltsplan<br />

für das Jahr <strong>2013</strong>. Seit dieser Verabschiedung sind<br />

sowohl im Verwaltungs- wie auch im Vermögenshaushalt nennenswerte<br />

Veränderungen eingetreten. Vor allem durch den außerplanmäßigen<br />

Erwerb eines Gewerbegrundstücks in Höhe von<br />

1.365.000 € war die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung<br />

eines Nachtragshaushaltsplans gegeben. Der Haushaltsausgleich<br />

jedoch war nicht gefährdet. Auch sind im vorliegenden Planwerk<br />

keine genehmigungspflichtigen Vorgänge enthalten.<br />

Mit 4.425.000 € erhöht sich das Gesamtvolumen in <strong>2013</strong><br />

auf insgesamt 23.425.500 €, wobei 15.095.500 € auf den<br />

Verwaltungs- und 8.3<strong>30</strong>.500 € auf den Vermögenshaushalt<br />

entfallen. Im Verwaltungshaushalt ist aufgrund einer einmaligen<br />

Gewerbesteuernachzahlung in diesem Jahr mit einem<br />

Gesamtaufkommen der Gewerbesteuer in Höhe von 3.000.000<br />

€ zu rechnen. Darüber hinaus ist nach den Ergebnissen der<br />

Oktober-Steuerschätzung 2012 und der Mai-Steuerschätzung<br />

<strong>2013</strong> von weiteren Einnahmeverbesserungen, insbesondere<br />

beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, auszugehen.<br />

Durch die Festsetzung des Hebesatzes auf 33,50 % statt der<br />

geplanten 34,00 % sinkt die zu entrichtende Kreisumlage um<br />

42.500 €. Aus diesen Gründen verbessert sich die vorgesehene<br />

Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt um 1.078.500 €<br />

auf knapp 1.500.000 €.<br />

Im Vermögenshaushalt stellt die beabsichtige Gewährung eines<br />

Trägerdarlehens der Gemeinde an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung<br />

mit veranschlagten 1.500.000 € die größte Veränderung<br />

dar. Aufgrund der derzeitigen Finanzsituation der Gemeinde<br />

<strong>Althengstett</strong> ist nun eine Finanzierung der Investitionen<br />

im Abwasserbereich über Eigenmittel möglich. Die Veranschlagung<br />

eines Eigenkredits im Nachtrag eröffnet dem Gemeinderat<br />

die Möglichkeit, ein Trägerdarlehen statt eines Fremdkredits<br />

zu vergeben. Die Entscheidung hierüber hat der Gemeinderat<br />

in einem eigenen Beschluss zu fällen.<br />

Des Weiteren wurde der Erwerb eines Gewerbegrundstücks<br />

mit insgesamt 1.365.000 € neu in den Nachtragshaushalt<br />

<strong>2013</strong> aufgenommen. Auch wurde die Modernisierung des Polizeipostens<br />

im Rathaus <strong>Althengstett</strong>, der Austausch der Straßenbeleuchtung<br />

in den Ortsteilen Neuhengstett und Ottenbronn<br />

und der geplante Erwerb eines Grundstücks an die bisherigen<br />

Entwicklungen angepasst und entsprechend in den Plan eingearbeitet.<br />

Eine Modernisierung des Polizeipostens wird vom<br />

Innenministerium Baden-Württemberg gefordert.<br />

Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt über die gestiegene<br />

Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts und über eine höhere<br />

Rücklagenentnahme, wofür ein Betrag in Höhe von voraussichtlich<br />

4.552.500 € benötigt wird. Zum Jahresende beträgt<br />

der Stand der allgemeinen Rücklage demnach knapp<br />

4.000.000 €. Kredite zur Deckung der Investitionen sind in<br />

diesem Jahr nicht erforderlich.<br />

Durch den Gemeinderat wurde der Nachtragshaushaltsplan<br />

nach kurzer Diskussion einstimmig verabschiedet.<br />

8. Zustimmung zur Verlegung eines "Stolpersteins" in der<br />

Hengstetter Straße, Ottenbronn<br />

Von der Familie Weber wurde beantragt, vor ihrem Gebäude<br />

im öffentlichen Gehweg in der Hengstetter Straße 2 einen so<br />

genannten Stolperstein zu setzen. Dieser stellt ein Gedenken<br />

an Herrn Helmut Großhans dar, der in diesem Gebäude<br />

gewohnt hatte und im jugendlichen Alter am 24.09.1940 in<br />

Grafeneck ermordet wurde.<br />

Vom 18. Januar 1940 bis zum 13. Dezember 1940 wurden in<br />

Grafeneck ca. 10.000 Menschen ermordet. Die Opfer kamen<br />

aus 48 Einrichtungen für Behinderte und psychisch Kranke. Die<br />

Tötungseinrichtung in Grafeneck im Dezember 1940 wurde vor<br />

allem wegen der Proteste seitens der Kirchen und Anstalten<br />

geschlossen.<br />

Diese Stolpersteine, welche in vielen Städten und Gemeinden<br />

gesetzt werden, sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig.<br />

Mit diesen Gedenktafeln soll an das Schicksal der Menschen<br />

erinnert werden, die im Nationalsozialismus ermordet, deportiert,<br />

vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Demnigs<br />

Intention ist unter anderem, den NS-Opfern, die in den Konzentrationslagern<br />

oder bei Vernichtungsaktionen zu Nummern<br />

degradiert wurden, ihre Namen zurückzugeben.<br />

Die Stolpersteine selbst sind kubische Betonsteine mit einer<br />

Kantenlänge von<br />

10 cm, auf deren Oberseite sich eine individuell beschriftete<br />

Messingplatte befindet. Diese werden vor den Wohnhäusern<br />

der NS-Opfer niveaugleich in den Gehweg eingelassen.<br />

Die öffentliche Verlegung des Stolpersteins ist für den 5. September,<br />

9.00 Uhr vorgesehen. Am Vorabend, 4. September, ist<br />

um 20.00 Uhr eine Informationsveranstaltung mit dem Künstler<br />

in der Ottenbronner Kirche geplant.<br />

Auf Empfehlung des Ortschaftsrates Ottenbronn stimmte der<br />

Gemeinderat der Verlegung eines Stolpersteins einstimmig zu.<br />

9. Außenstart- und Landeerlaubnis Fallschirmspringersportclubs<br />

Calw e.V. (FSC) auf dem Standortübungsplatz<br />

Calw-Muckerg<br />

Bereits in der Sitzung am 15. Mai <strong>2013</strong> befasste sich der<br />

Gemeinderat ausführlich mit einer Verlängerung der Erlaubnis<br />

durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Dieses Meinungsbild<br />

fand Eingang in eine Besprechung bei der Genehmigungsbehörde,<br />

aufgrund derer dann durch den FSC ein konkreter Antrag<br />

eingereicht wurde. Dieser Antrag stellt in einigen Punkten<br />

eine Ausweitung der bisherigen Nutzungen dar.<br />

Seitens der Verwaltung wurde in einer Vorlage der Interessenskonflikt<br />

dargestellt, wobei gegen den FSC grundsätzlich<br />

keine Einwendungen vorgebracht werden, ebenso aber die<br />

Belange der Bürgerinnen und Bürger zu schützen sind. Die<br />

Gemeinde wünsche sich deshalb eine möglichst weitgehende


10<br />

Nummer <strong>30</strong><br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Beschränkung der Flugbewegungen an Wochenenden und an<br />

Feiertagen, da dies die besonders lärmsensiblen Tage sind.<br />

Da der Antrag des FSC nahezu eine maximale Position der<br />

eigenen Wünsche aufbaut, stellte auch die Gemeinde eine<br />

annährende maximale Position zum Schutz der Anwohner in<br />

ihrem Beschlussvorschlag dar.<br />

Der Gemeinderat bedauerte allgemein, dass der FSC mit dieser<br />

Forderung keine Kompromissbereitschaft erkennen ließ.<br />

Es wurde darüber hinaus auch deutlich gemacht, dass der<br />

Beschluss des Gemeinderats gegenüber der Genehmigungsbehörde<br />

ein Wunsch darstellt, dessen Berücksichtigung im<br />

Ermessen des Regierungspräsidiums liegt. Insoweit müsse der<br />

Bevölkerung die Realität klar vor Augen geführt werden. In<br />

diesem Bewusstsein fasste der Gemeinderat bei zwei Stimmenthaltungen<br />

folgenden Beschluss:<br />

1. Die Genehmigung soll auf höchstens drei Jahre befristet<br />

werden.<br />

2. Der Flugzeitraum wird auf die Zeit von 01. März bis 31.<br />

Oktober beschränkt.<br />

3. Eine gewerbliche oder halbgewerbliche Nutzung ist nicht<br />

erlaubt.<br />

4. Es soll eine Mittagspause von 12:00 Uhr – 14:00 Uhr<br />

festgelegt werden. Ferner sollen die Außenstarts und -landungen<br />

höchstens bis 20.00 Uhr erfolgen.<br />

5. Grundsätzliches Sprungverbot an Sonn- und Feiertagen mit<br />

Ausnahme von höchstens vier Veranstaltungen an Sonnund<br />

Feiertagen, wobei auf zwei aufeinander folgenden Tagen<br />

nicht geflogen, bzw. gesprungen werden darf (z.B.<br />

Ostern oder Pfingsten). Ferner wird beantragt, dass grundsätzlich<br />

am Karfreitag keine Veranstaltung stattfinden soll.<br />

Hiervon unbeschadet gelten die einschlägigen bundes- und<br />

landesrechtlichen Lärmschutzvorschriften sowie das Sonnund<br />

Feiertagsgesetz.<br />

6. Die tägliche Anzahl an Flugbewegungen soll an Sonn- und<br />

Feiertagen maximal der bisherigen Regelung entsprechen<br />

7. Es soll nur jeweils ein Absetzflugzeug zum Einsatz gebracht<br />

werden, das so schallgedämpft ist, dass es den erhöhten<br />

Schallschutzanforderungen genüge leistet.<br />

8. Es ist sicherzustellen, dass die Flugroute möglichst weit entfernt<br />

jeglicher Wohnbebauung unbedingt eingehalten wird.<br />

10. Zensus 2011 – Vorstellung der Ergebnisse<br />

Der Zensus 2011 ist eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung.<br />

Dabei wurden – soweit möglich – bereits vorhandene<br />

Daten aus Verwaltungsregistern für statistische Zwecke<br />

genutzt. Eine Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis<br />

sowie die Befragung von Gebäude- und Wohnungseigentümern<br />

korrigieren und ergänzen die Informationen aus Registern. Eine<br />

traditionelle Volkszählung inklusive einer Gebäude- und Wohnungszählung<br />

wurde in den alten Bundesländern zum letzten<br />

Mal 1987, in den neuen Bundesländern 1981 durchgeführt. Eine<br />

Gebäude- und Wohnungszählung fand nach der Wiedervereinigung<br />

nur in den neuen Bundesländern im Jahr 1995 statt.<br />

Ziel des Zensus 2011 war zum einen die Ermittlung der<br />

amtlichen Einwohnerzahlen. Zum anderen wurden aber auch<br />

wichtige Strukturinformationen erhoben, welche einen Überblick<br />

ermöglichen, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen<br />

und arbeiten.<br />

Konkret wurden nach diesem Zensus zum 09. Mai 2012<br />

für die Gesamtgemeinde <strong>Althengstett</strong> 7.774 Einwohner gezählt.<br />

Diese verteilen sich nach gemittelten Werten aufgrund<br />

der internen Bevölkerungsfordschreibung auf <strong>Althengstett</strong> mit<br />

4.587 Einwohner, Neuhengstett 1.781 Einwohner und Ottenbronn<br />

1.406 Einwohner. Gegenüber der bisherigen Fortschreibung<br />

muss die Gemeinde <strong>Althengstett</strong> nur einen Rückgang<br />

von knapp unter 1% hinnehmen. Im Vergleich zu anderen<br />

Kommunen ist diese Abweichung als deutlich gering einzustufen;<br />

sie liegt weit unter dem Landesdurchschnitt von 2,5 %<br />

und dem bundesweiten Rückgang von 1,8 %. Die monetären<br />

Auswirkungen sind ebenfalls nicht von Bedeutung, nachdem<br />

es im Rahmen des Finanzausgleichs Übergangsfristen über<br />

mehrere Jahre gibt, und die Berechnungen von einer zu verteilenden<br />

Gesamtsumme ausgeht. Dem Gemeinderat wurden<br />

noch weitere graphisch aufbereitete Ergebnisse vorgestellt, die<br />

auch für die interessierte Bevölkerung über die Homepage des<br />

statistischen Landesamtes abrufbar sind: www.statistik.badenwuerttemberg.de.<br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

11. Gemeinschaftsschule<br />

Der Nachbarschaftsschulverband hatte im Jahr 2012 für die<br />

Werkrealschule (ehemals Hauptschule) den Antrag gestellt, diese<br />

ab dem Schuljahr <strong>2013</strong>/14, beginnend mit der 5. Klasse,<br />

als Gemeinschaftsschule zu führen. Dieser Antrag wurde bei<br />

der ersten Antragsrunde im Februar <strong>2013</strong> nicht berücksichtigt.<br />

Dies lag vor allem an unterschiedlichen Auslegungen der Richtlinien<br />

des Ministeriums. Der Antrag auf Gemeinschaftsschule<br />

wird derzeit in enger Abstimmung mit dem Schulamt und dem<br />

Ministerium neu gestellt.<br />

Die Grundschule ist schon immer „Gemeinschaftsschule“, da<br />

in ihr alle Schülerinnen und Schüler zwischen sechs und<br />

zehn Jahren unterrichtet werden. Wurden aber früher „Grundund<br />

Hauptschule“ (GHS) sowie „Grund- und Werkrealschule“<br />

(GWRS) terminologisch unterschieden, sollen die Grund- und<br />

die weiterführende Gemeinschaftsschule nach dem Willen des<br />

Ministeriums künftig nicht mehr unterschieden werden. Es gibt<br />

deshalb von der Bezeichnung her keine „Grund- und Gemeinschaftsschule“,<br />

sondern nur „Gemeinschaftsschulen“. Es ändert<br />

sich dadurch weder inhaltlich noch organisatorisch irgendetwas.<br />

Es entstehen auch keine finanziellen Mehraufwendungen.<br />

Es ist anzunehmen, dass sich auch der allgemeine Sprachgebrauch<br />

„Grundschule“ zur Bezeichnung der ersten vier Schuljahre<br />

nicht ändert.<br />

Dem Antrag wurde durch den Gemeinderat mehrheitlich entsprochen.<br />

12. Verschiedenes<br />

a) für die Flutopfer in Mittelsachsen wurde auf Anregung von<br />

Landrat Rieger einer Solidaritätsspende in Höhe von 1.000 €<br />

zugestimmt.<br />

b) Für den Radweg an der L 179 wird aus Landesmitteln kein<br />

Finanzzuschuss gewährt, da er straßenbegleitend ist. Nach<br />

Mitteilung der zuständigen Stellen stehen der Fülle von Anträgen<br />

nicht die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung,<br />

weshalb im Technischen Ausschuss weitere Überlegungen angestellt<br />

werden, inwieweit die Gemeinde den Radweg in Eigenregie<br />

realisiert.<br />

c) Zwischenzeitlich wurde die Nutzung des Hallenbades durch<br />

die Schulen aus Calw mit den örtlichen Schulen abgestimmt.<br />

d) Auf entsprechende Anfrage erklärt der Vorsitzende, dass<br />

die Planungen zum Thema Sanierung der Gerhard-Schanz-<br />

Sporthalle im Herbst fortgeführt werden.<br />

e) Die Anregung aus der Mitte des Gemeinderats, im Bereich<br />

Bahnhofstraße / Schlüsseläckerweg / Bahnstraße einen kleinen<br />

Kreisverkehr einzurichten, soll durch den Technischen Ausschuss<br />

weiter beraten werden.<br />

f) Zum Thema „Hermann-Hesse-Bahn“ wird voraussichtlich im<br />

Herbst im Gemeinderat eine Information stattfinden.<br />

g) Zum Thema öffentlicher Personennahverkehr werden nach<br />

erfolgten Gesprächen mit den Busunternehmen und dem<br />

Landratsamt weitere Einzelthemen nach entsprechender Vorbereitung<br />

behandelt (Fahrradabstellanlage, Ausweitung Fahrplan).<br />

h)Aufgrund eines Hinweises aus dem Gemeinderat wird die<br />

Verwaltung den Einmündungsbereich Möttlinger Straße in die L<br />

179 mit der Verkehrsbehörde zur Verbesserung der Verkehrssicherheit<br />

in Augenschein nehmen.<br />

Info<br />

Aufstellung, Beteiligung, Auslegung, Satzung<br />

Die Aufstellung eines Bebauungsplans wird in sechs Phasen<br />

eingeteilt. Ein formelles Verfahren beginnt mit einem Aufstellungsbeschluss<br />

für ein Vorhaben - die Grundlage für eine<br />

Diskussion. Dem folgt eine frühzeitige Bürgerbeteiligung, die<br />

in § 3 des Baugesetzbuchs festgelegt ist. In diesem Rahmen<br />

nehmen Bürger Einfluss auf die Planungen. Dann wird<br />

die Planung ausgelegt, so dass Einwendungen eingereicht<br />

werden können. In einem vierten Schritt werden die Träger<br />

öffentlicher Belange (Fachbehörden) gehört. Schließlich<br />

kommt es Fünftens zum Satzungsbeschluss. Scheitert ein<br />

Plan vor Gericht, muss das Verfahren komplett neu beginnen,<br />

Gültigkeit erlangt der Plan durch die Bekanntmachung<br />

der Satzung im Amtsblatt.


Nummer <strong>30</strong><br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

11<br />

Aktuelles aus dem Rathaus<br />

Bebauungsplan „Gechinger Straße“<br />

Einladung zum Workshop<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Althengstett</strong> hat in seiner<br />

Sitzung am 17. Juli <strong>2013</strong> beschlossen, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens<br />

einen Workshop zu veranstalten. Thema<br />

ist die Entwicklung der Bebauung an der Gechinger Straße<br />

und der Heimbergstraße im Allgemeinen und im Gebiet des<br />

geplanten Bebauungsplans im Besonderen.<br />

Diese Planungswerkstatt findet am Samstag, 14. September<br />

<strong>2013</strong>, zwischen 09.00 – 15.00 Uhr in der Grundschule <strong>Althengstett</strong>,<br />

Schulstraße 1, statt.<br />

Die Anmeldung zum Workshop ist schriftlich (mit vollständiger<br />

Anschrift) beim Bauamt der Gemeinde <strong>Althengstett</strong> erforderlich<br />

(Bei Anmeldung per Mail: marlis.kaiser@althengstett.de ).<br />

Anmeldeschluss ist Freitag, <strong>30</strong>. August <strong>2013</strong>.<br />

gez.<br />

Dr. Clemens Götz<br />

Bürgermeister<br />

k<br />

Teilnahme am Workshop Bebauungsplan „Gechinger Straße“<br />

Samstag, 14. September <strong>2013</strong>, Grundschule <strong>Althengstett</strong>,<br />

09.00 – 15.00 Uhr<br />

________________________________________________________<br />

Name, Vorname<br />

________________________________________________________<br />

Adresse<br />

________________________________________________________<br />

Datum / Unterschrift<br />

k<br />

Vollsperrung<br />

Im Zuge von Forstarbeiten entlang der K4<strong>30</strong>8 wird die<br />

Landstraße zwischen der Einmündung Mädigweg und der<br />

Abzweigung der K4362 (Einfahrt nach Ottenbronn vom<br />

Sportplatz her) vom Diensag, <strong>30</strong>. bis Mittwoch, 31. Juli<br />

<strong>2013</strong>, gesperrt.<br />

Die Vollsperrung geht jeweils tagsüber von 08.00 bis 16.00<br />

Uhr und wird vom Gemeinde-Forst auf- und abgebaut.<br />

Der Verkehr wird über die K 4362 umgeleitet. Um den<br />

regulären Busverkehr komplett aufrecht erhalten zu können,<br />

wird der Mädigweg in dieser Zeit als Einbahnstraße mit<br />

einseitigem Halteverbot geführt.<br />

An die Waldbesitzer in Ottenbronn<br />

Vollsperrung der Landstraße am „doppelten Wald“<br />

Im Zuge von Forstarbeiten entlang der K4<strong>30</strong>8 wird die Landstraße<br />

zwischen der Einmündung Mädigweg und der Abzweigung<br />

der K4362 (Einfahrt nach Ottenbronn vom Sportplatz<br />

her) vom Dienstag, <strong>30</strong>. bis Mittwoch, 31. Juli <strong>2013</strong>, gesperrt.<br />

Die Vollsperrung geht jeweils tagsüber von 08.00 bis 16.00 Uhr<br />

und wird vom Gemeinde-Forst auf- und abgebaut.<br />

Es ergeht die dringende Aufforderung an alle Privatwaldbesitzer<br />

im betreffenden Bereich, die Vollsperrung zu nutzen und<br />

ihre Waldbestände und vor allem die Randbäume auf sicheren<br />

Stand und gute Gesundheit hin zu kontrollieren.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherungspflicht<br />

gegenüber der Straße beim jeweiligen Waldbesitzer liegt.<br />

Konkret bedeutet dies, dass für Schäden an der Straße und<br />

am fließenden Verkehr und Aufwendungen zu deren Beseitigung,<br />

verursacht durch Bäume entlang der Straße, der entsprechende<br />

Grundstückseigentümer haftet.<br />

Im Zweifel ist eine Fällung der kritischen Exemplare angezeigt.<br />

Bei forstlichen Fragen oder Fragen zur Art und Dauer der<br />

Vollsperrung können sie sich an Revierförster Martinek wenden<br />

(Tel. 0175 2233601).<br />

Turn- und Festhalle Neuhengstett<br />

Die Turn- und Festhalle Neuhengstett ist in der Zeit von Montag,<br />

29. Juli bis Sonntag, 25. August <strong>2013</strong> geschlossen.<br />

Mehrzweckhalle Ottenbronn<br />

Die Mehrzweckhalle Ottenbronn ist in der Zeit von Montag, 29.<br />

Juli bis Sonntag, 25. August <strong>2013</strong> geschlossen.<br />

Urlaubsregelung der Ortsverwaltung<br />

Neuhengstett<br />

Die Öffnungszeiten sind während der Urlaubszeit dieses<br />

Jahr wie folgt:<br />

Sommerferien – Montag, 22.07. bis einschließlich Freitag,<br />

02.08.<strong>2013</strong>.<br />

Die Ortsverwaltung ist damit in der <strong>KW</strong> <strong>30</strong> + der <strong>KW</strong> 31<br />

geschlossen!<br />

Sonderöffnungszeiten gelten in der Zeit von<br />

05.08. – 16.08.<strong>2013</strong>.<br />

In dieser Zeit (<strong>KW</strong> 32 + <strong>KW</strong> 33) haben wir jeweils dienstags,<br />

von 8.00 – 12.00 Uhr und donnerstags, von 15.00<br />

– 19.00 Uhr geöffnet.<br />

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen<br />

und Kollegen des Bürgermeisteramtes <strong>Althengstett</strong>, Tel. 1684-0.<br />

Wir wünschen Ihnen mit Blick auf die Sommerferien nicht<br />

nur gutes Wetter, sondern auch einen erholsamen Urlaub<br />

und bedanken uns für Ihr Verständnis.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Margit Jourdan-Erhardt und Gerhard Dietz, Ortsvorsteher<br />

Die Ortsverwaltung Ottenbronn<br />

Vom 29. Juli bis 09. August <strong>2013</strong> ist die Ortsverwaltung Ottenbronn<br />

geschlossen.<br />

Ortsvorsteher Herr Dipper ist bis 19. August <strong>2013</strong> im Urlaub.<br />

Gießen/Bewässern mit Trinkwasser<br />

An den heißen Sommertagen benötigt auch der Garten durch<br />

Gießen und Bewässern eine erhebliche Menge an Wasser.<br />

Meist erfolgt das Gießen und Bewässern in den Abendstunden.<br />

Durch die starke Wasserentnahme kam es an manchen<br />

Abenden dieser Woche in einigen Haushalten in Neuhengstett<br />

zu einem sehr niedrigen Wasserdruck. Die Gemeinde bittet<br />

deshalb besonders die Bürgerinnen und Bürger in Neuhengstett<br />

und Ottenbronn, wenn möglich nicht in den Abendstunden<br />

(von 18.00 – 22.00 Uhr) mit Trinkwasser zu gießen. Eine<br />

sehr gute und kostengünstige Möglichkeit fürs „Wasserholen“<br />

ist die Wasserentnahmestelle am Hochbehälter Esslesberg in<br />

<strong>Althengstett</strong>.<br />

Sprechstunden des Bürgermeisters<br />

Bürgermeister Dr. Götz bietet im Juli folgende Sprechstunden an:<br />

Rathaus <strong>Althengstett</strong><br />

Dienstags, 16.<strong>30</strong> bis 18.<strong>30</strong> Uhr<br />

Ortsverwaltung Neuhengstett<br />

Donnerstag, 29. August, 16.00 bis 17.00 Uhr<br />

Ortsverwaltung Ottenbronn<br />

Donnerstag, 22. August, 16.00 bis 17.00 Uhr<br />

Alle Bürgerinnen und Bürger können gerne von diesem Angebot<br />

Gebrauch machen. Wir bitten jedoch zur Vermeidung<br />

von Wartezeiten um eine kurze telefonische Nachricht (Tel.<br />

1684-12) - vielen Dank.<br />

Auf Wunsch können selbstverständlich auch zu anderen<br />

Zeiten Termine beim Bürgermeister- auch in den Ortsteilen<br />

- vereinbart werden.


12<br />

Nummer <strong>30</strong><br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

Jubilare<br />

Wir gratulieren<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

26.07. Irmgard Haug, Hauptstraße 36 - 85 Jahre,<br />

29.07. Susanne Bley, Am Hirschgarten 2 - 77 Jahre,<br />

01.08. Karola Buchner, Lerchenweg 21 - 72 Jahre;<br />

Neuhengstett<br />

<strong>30</strong>.07. Lore Plieninger, Tulpenstraße 16 - 85 Jahre,<br />

01.08. Erika Baral, Uhlandstraße 9 - 70 Jahre;<br />

Ottenbronn<br />

<strong>30</strong>.07. Horst Zeeb, Wasenstraße 11 - 79 Jahre.<br />

Standesamtliche<br />

Mitteilungen<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

Eheschließung:<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

Renata Sipple geborene Przygodzka und Arthur Sipple,<br />

Fuchsweg 10.<br />

Neuhengstett<br />

Marion Custers und Marco Custers geborener Rathfelder,<br />

Waldenserstraße 22.<br />

Gestorben sind:<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

Herr Johann Keller, Hauptstraße 27,<br />

Frau Elsa Weiss, Wiesenstraße 4.<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Zuzug:<br />

Ottenbronn<br />

Chiara Preuß, Hirsauer Straße 47, von Sindelfingen.<br />

Umwelt aktuell<br />

Aus unserer Bücherei:<br />

Die Bücherei ist dienstags<br />

von 16.<strong>30</strong> bis 18.<strong>30</strong> Uhr oder<br />

nach Vereinbarung (Telefon<br />

1684-11) geöffnet.<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

Aktuelle Informationen zu Ihrer Freiwilligen Feuerwehr <strong>Althengstett</strong><br />

finden Sie unter<br />

http://www.feuerwehr-althengstett.de<br />

oder folgen Sie uns auf Twitter@ffwalthengstett<br />

Kind und Familie<br />

Kindergarten Ottenbronn<br />

Klappe … und Aktion … jetzt geht´s los !<br />

Was passiert, wenn Kinder ihre Themen selbst bestimmen?<br />

Es geschehen eine ganze Menge aufregender Dinge: Jeder hat<br />

gute Ideen und Wünsche. Wie einigen sich die Kinder dann<br />

auf ein gemeinsames Thema? Ganz demokratisch, durch Abstimmung.<br />

Das ist ein Lernprozess, der für manches Kind neu<br />

ist. Wir haben es mit gegenseitigem Austausch und einer sich<br />

anschließenden Abstimmung geschafft.<br />

Nachdem das Thema „Kino“ feststand, konnten weitere Überlegungen<br />

gemacht werden. Ganz klar stand an erster Stelle<br />

der Kinobesuch. Aber wie? Am Vormittag hat das Kino in Calw<br />

nicht offen. Und wie kommen wir nach Calw? Eine ganze<br />

Reihe von Fragen taten sich auf.<br />

Die Kinder bekamen „Hausaufgaben“. Jeder trug dazu bei,<br />

auch mit Hilfe der Eltern, dass die Projekttage zu einem<br />

spannenden Erlebnis werden konnten.<br />

Zu verschenken<br />

• Sony Farbfernseher, 48", Tel. 935666<br />

• 2 Strandliegen, 2 Strandmatten, Tel. 78915<br />

• Hülsta-Computer-Rollo-Schrank mit ausziehbarer Tastatur und<br />

mehreren Ablagefächern (1x1,85x0,85 m, silberfarbig, Rollo<br />

ausgehängt), Tel. 77474<br />

• Gefrierschrank, 183 ltr., Tel. 7489<br />

• Camcorder JVC-GR-DVX4, Camcorder Panasonic VDR-<br />

D<strong>30</strong>0E6 mit Zubehör, Tel. 3752<br />

Das Bürgermeisteramt <strong>Althengstett</strong> nimmt Anrufe über die zu<br />

verschenkenden Gegenstände unter der Telefonnummer 07051<br />

1684-11 entgegen.<br />

Müllabfuhrtermine<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

Montag, 29. Juli - Gelber Sack<br />

Neuhengstett<br />

Montag, 29. Juli - Gelber Sack<br />

Ottenbronn<br />

Montag, 29. Juli - Gelber Sack<br />

Das Kino in Calw öffnete für unsere 11 Riesenkinder und die<br />

beiden begleitenden Erzieherinnen seine Pforten. Neben dem<br />

Film „Yoko“ und der obligatorischen Tüte Popcorn dazu hatten<br />

wir noch das besondere Erlebnis, hinter die Kulissen eines<br />

Kinos zu schauen. Wie kommt der Film auf die Leinwand? Im<br />

Vorführraum erhielten die Kinder dazu die Antwort.<br />

Am kommenden Tag stand die Frage im Raum: Wie entsteht<br />

ein Film? Können wir selbst einen Film drehen? Das hatten sich<br />

die Kinder gewünscht. Mit Hilfe einer Lupe konnte jedes Kind<br />

erstmal ein Stück eines Filmstreifens betrachten. Verschiedene<br />

„Filmgeräte“ kamen mit kurzen lustigen Filmen zum Einsatz.<br />

Jetzt war es an der Zeit, gemeinsam einen Film zu drehen.<br />

Das Thema war schnell gefunden.


Nummer <strong>30</strong><br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

13<br />

Dornröschen, ein Märchen, das alle kennen. Gemeinsam wurde<br />

überlegt, welche Requisiten gebraucht werden. Im ganzen<br />

Kindergarten wurde schnell und gezielt das Passende geholt<br />

oder nachgefragt, wo noch was zu finden wäre. Die Kinder waren<br />

motiviert und konzentriert bei der Sache. Die einzelnen Szenen<br />

wurden den Gegebenheiten angepasst. Manches musste<br />

wiederholt werden, aber am Ende hatten wir alles im „Kasten“.<br />

Kommende Woche laden wir die anderen Kinder zur Premiere<br />

ein, natürlich mit Eintrittskarten und frisch zubereitetem Popcorn.<br />

Schulnachrichten<br />

Grund- und Werkrealschule <strong>Althengstett</strong><br />

Am Montag, 09. September <strong>2013</strong>, beginnt wieder die Schule.<br />

Der Unterricht der Grund- und Werkrealschule <strong>Althengstett</strong> beginnt<br />

für die Klassen 2 bis 4 sowie die Klassen 6 bis 10 um<br />

07.45 Uhr, Unterrichtsende ist nach der 5. Stunde.<br />

Die Abfahrtszeiten der Busse aus den umliegenden Ortschaften<br />

zur 1. Stunde sind wie gewohnt.<br />

Die neuen Fünftklässler treffen sich am Dienstag, 10. September<br />

<strong>2013</strong>, um 09.00 Uhr in der Festhalle <strong>Althengstett</strong>. Zu der<br />

Begrüßungsfeier sind die Eltern herzlich eingeladen.<br />

Zum Schuljahresbeginn wird in Neuhengstett und Ottenbronn<br />

zu einem Schülergottesdienst für die Grundschüler der<br />

Klassen 2 bis 4 zu nachfolgender Zeit eingeladen:<br />

08.00 Uhr: Ottenbronn<br />

09.00 Uhr: Neuhengstett<br />

Der Unterricht an diesen Grundschulen beginnt nach dem<br />

Schülergottesdienst und endet nach der 5. Unterrichtsstunde.<br />

Am Donnerstag, 12. September <strong>2013</strong>, werden die neuen<br />

Erstklässler eingeschult.<br />

<strong>Althengstett</strong>, 09.00 Uhr, Schülergottesdienst in der Festhalle<br />

Neuhengstett, 08.<strong>30</strong> Uhr, Schülergottesdienst in der Kirche<br />

Ottenbronn, 09.<strong>30</strong> Uhr, Schülergottesdienst in der Kirche<br />

Nach dem Einschulungsgottesdienst werden die neuen Erstklässler<br />

von ihren Lehrerinnen und den Grundschulkindern in<br />

der Schule empfangen.<br />

gez.<br />

Weber<br />

Rektor<br />

Grund- und Werkrealschule <strong>Althengstett</strong><br />

Wir freuen uns über ein erfolgreiches Schuljahr 2012/13 und<br />

wünschen allen erholsame Ferien.<br />

Preise und Belobigungen an der Grund- und Werkrealschule<br />

<strong>Althengstett</strong> im Schuljahr 2012/13<br />

Klasse 5a<br />

Preis: Rahel Dürr<br />

Belobigung: Christian Nüßle, David Frank, Jannik Müller<br />

Klasse 5b<br />

Preis: Sarah Ade, Jenny Binder, Lia Misch<br />

Belobigung: Natalia Gavranovic, Michelle Talmon, Ilayda Uzun<br />

Klasse 6a<br />

Belobigung: Tülün Kilic, Lisa Kosmin, Danilo Lazaarevic, Andrè<br />

Linsbauer<br />

Klasse 6b<br />

Preis: Jacob Widmann-Rau<br />

Belobigung: Joline Hülse, Mailin-Lena Milvich,<br />

Klasse 7a<br />

Belobigung: Michelle Freimüller, Tobias Walter<br />

Klasse 8a<br />

Belobigung: Leonie Schneider, Maren Matern, Julia Niegelhell,<br />

Lea Kraft, Janina Mundinger, Selin Keser, Daniel Zakrajsek<br />

Klasse 8b<br />

Preis: Oliver Wolf<br />

Belobigung: Etienne Jourdan<br />

Klasse 9a<br />

Preis: Mareike Drexler, Isabelle Haak, Michelle Schneider<br />

Belobigung: Benjamin Pfeil, Louis Stephan, Celina Pfrommer,<br />

Lisa Riehm, Rebecca Schwämmle, Celine Stephan<br />

Klasse 9b<br />

Preis: Sabrina Roy<br />

Belobigung: Maurice Bergeron, Dean Kittelberger, Selina Martens,<br />

Jenny Sommerfeld<br />

Klasse 10a<br />

Preis: Selina Bley, Rabia Cagdas, Regina Fezer<br />

Belobigung: Gabriel Moser, Selina Borusak, Elanur Ince, Katharina<br />

Lötterle, Gülsüm Yagmur<br />

Klasse 10b<br />

Preis: Franz Drost, Jessica Blaich, Grazia Branciforti, Irma Körner,<br />

Franziska Merkt, Lea Vollmer<br />

Belobigung: Jonas Gerlach, Lukas Hirschberger, Oliver Mohr,<br />

Philipp Schmidt-Bachaly, Jana Stoll, Chiara Walz<br />

Herzlichen Dank an alle, die durch Kooperation, Bildungspartnerschaft<br />

und Elternarbeit uns unterstützt haben.<br />

Realschule <strong>Althengstett</strong><br />

„Like a Boss, mit Niveau und im Team wollen wir alle<br />

Stars des Abschlussjahrgangs <strong>2013</strong> verabschieden.“<br />

Unter diesem Motto stand die Abschlussfeier der Realschule<br />

<strong>Althengstett</strong> am Freitag, 12. Juli <strong>2013</strong>, in der Festhalle <strong>Althengstett</strong>.


14<br />

Nummer <strong>30</strong><br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Herr Realschulrektor Thomas Neuweiler verabschiedete die 120<br />

Schülerinnen und Schüler nach bestandener Abschlussprüfung.<br />

Unsere diesjährigen Schulbesten wurden besonders geehrt:<br />

Beatrice Böttinger mit 1,0 und Alisa Walz mit 1,1.<br />

Den Sozialpreis erhielten Vanessa Kurz und Marcel Schmidt.<br />

Als Schülersprecher haben sie sich in besonderem Maße für<br />

ihre Mitschüler und die Schule eingesetzt.<br />

Eltern und Lehrer waren sichtlich stolz über die erbrachten<br />

Leistungen.<br />

Klasse 10a:<br />

Manuel Bartel, Andreas Beuerle, Markus Blöhm, Amon Burger,<br />

Kevin Drexler, Sascha Gehring, Philipp Gräber, Josua Naß,<br />

Nick Schirovski, Fabian Schneider, Heiko Schwarz, Manuel<br />

Tollkühn, David Wagner, Daniel Wittek, Joshua Zizmann, Annika<br />

Binder, Mara Dengler, Sarah Ginader, Jasmin Günthner, Sophie<br />

Hammann, Hanna Hartmann, Silvia Hetzel, Clara Marie Owens<br />

und Vivien Smolinski.<br />

Klasse 10b:<br />

Alvin Hartwig, Pascal Rapp, Vincent Sauter, Tobias Schöttmer,<br />

Benedikt Storck, Oliver Teufel, Tim Ulsamer, Marvin Weber,<br />

Jannik Winkle, Sina Breitling, Anja Christin Briehle, Franziska<br />

Erwert, Aline Graff, Victoria Horich, Katarina Jelic, Leyla Karatas,<br />

Verena Kranzler, Kim Meyer, Clara Schwarz, Chantal<br />

Schweitzer, Fabienne Weiß und Kübra Yesil.<br />

Klasse 10c:<br />

Jannik Haering, Kai Krause, Maximilian Mollekopf, Joshua Morof,<br />

Robin Reicherter, Matthias Reinert, Marcel Schmidt, Joshua<br />

Schulz, Can Wehrmann, Melanie Bär, Selina Blum, Marielle<br />

Dreizehnter, Sandra Gäckle, Lisa Jensen, Stefanie Kappler,<br />

Lisa Kielwein, Nicole Kübler, Daniela Lenz, Sarah Linke, Alina<br />

Maleszka, Mareike Marx, Lena Maus, Anna Mazur, Laura Parth<br />

und Michelle Schwämmle.<br />

Klasse 10d:<br />

Jochen Herbert Dengler, Henrik Denk, David Gill, Daniel Christian<br />

Nanninga, Chris Andre Papke, Frieder Pfeiffer, Pascal Proß,<br />

Maximilian Rölli, Samuel Schneider, Dennis Weiß, Beatrice Böttinger,<br />

Hannah Breitling, Jasmin Carmen Burkhardt, Jasmin<br />

Drobela, Larissa Drope, Tatjana Eichelbaum, Selina Horn, Jessica<br />

Kopp, Alexandra Krießler, Laura Orlando, Rebecca Reutter,<br />

Lea Schütte, Tamara Söll, Alisa Weik und Svenja Zipperer.<br />

Klasse 10e:<br />

Julian Haußer, Johannes Kellner, Jan Kubina, Marcel Läuger,<br />

Mihrican Caskurlu, Naemi Dürr, Ruth-Johanna Enzenhofer, Dorothee<br />

Gäckle, Helen Glaser, Valerie Gunzenhäuser, Julia Hofmann,<br />

Denise Holtackers, Noa-Sophie Jäger, Lara Kariegus,<br />

Jessica Kefer, Vanessa Kurz, Zaira Miscio, Jasmin Pesch,<br />

Tatjana Preuss, Katharina Schmid, Ellen Scholz, Anna-Liora<br />

Schreck, Alisa Walz und Lisa Wörner.<br />

Für einen Gesamtnotendurchschnitt zwischen 2,0 und 2,4 erhielten<br />

folgende Schüler/innen eine Belobigung:<br />

Klasse 10a:<br />

Manuel Bartel, Philipp Gräber, Daniel Wittek, Mara Dengler,<br />

Jasmin Günthner und Silvia Hetzel.<br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

Klasse 10b:<br />

Tobias Schöttmer, Benedikt Storck, Oliver Teufel, Jannik Winkle,<br />

Clara Schwarz, Chantal Schweitzer und Kübra Yesil.<br />

Klasse 10c:<br />

Marielle Dreizehnter, Lisa Jensen, Nicole Kübler, Alina Maleszka<br />

und Mareike Marx.<br />

Klasse 10d:<br />

Jochen Herbert Dengler, Chris Andre Papke, Hannah Breitling,<br />

Larissa Drope, Tatjana Eichelbaum, Selina Horn und Jessica<br />

Kopp.<br />

Klasse 10e:<br />

Julian Haußer, Helen Glaser, Julia Hofmann, Noa-Sophie Jäger,<br />

Jessica Kefer, Tatjana Preuss und Anna-Liora Schreck.<br />

Preise für sehr gute Leistungen haben sich folgende Schüler/<br />

innen verdient:<br />

Klasse 10a:<br />

Annika Binder und Vivien Smolinski.<br />

Klasse 10b:<br />

Sina Breitling und Leyla Karatas.<br />

Klasse 10c:<br />

Kai Krause, Lisa Kielwein, Daniela Lenz und Lena Maus.<br />

Klasse 10d:<br />

Frieder Pfeiffer, Beatrice Böttinger, Jasmin Carmen Burkhardt,<br />

Alexander Krießler, Rebecca Reutter, Alisa Weik und Svenja<br />

Zipperer.<br />

Klasse 10e:<br />

Dorothee Gäckle, Valerie Gunzenhäuser, Alisa Walz und Lisa<br />

Wörner.<br />

Das Kollegium der Realschule gratuliert allen 10ern herzlich<br />

und wünscht ihnen für ihren weiteren schulischen und beruflichen<br />

Werdegang viel Erfolg, viel Freude und Gottes Segen.<br />

gez.<br />

Thomas Neuweiler, RR<br />

Mitteilung anderer Ämter<br />

Fördermittel für Ihre Projekte im ländlichen Raum<br />

Antragsfrist für das Entwicklungsprogramm Ländlicher<br />

Raum (ELR) 2014 läuft<br />

Der Startschuss für das Entwicklungsprogramm Ländlicher<br />

Raum (ELR) 2014 ist gefallen. Bis 10. Oktober <strong>2013</strong> können<br />

Anträge auf Projektförderung gestellt werden.<br />

Gefördert werden Projekte von Kommunen, Unternehmen sowie<br />

von Bürgerinnen und Bürgern mit den Schwerpunkten<br />

Arbeiten, Grundversorgung, Wohnen und Gemeinschaftseinrichtungen<br />

in ländlich geprägten Gemeinden und Ortsteilen.<br />

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 100<br />

Mitarbeitern, die ihre Betriebsstätte erweitern, umsiedeln, neu<br />

bauen oder modernisieren wollen, können sich um eine ELR-<br />

Förderung bewerben.<br />

Für Privatpersonen besteht die Chance auf finanzielle Unterstützung,<br />

wenn sie durch Umnutzung vorhandener Gebäude<br />

neuen Wohnraum schaffen oder durch Modernisierungsmaßnahmen<br />

alte Häuser auf zeitgemäße Wohnverhältnisse bringen<br />

und so zur Stärkung des Ortskerns beitragen.<br />

Landrat Helmut Riegger ermuntert gewerbliche Unternehmen,<br />

Gemeinden sowie private Investoren das ELR-Programm zu<br />

nutzen: „Das ELR zielt darauf ab, die Strukturentwicklung der<br />

Gemeinden zu unterstützen und gute Lebens- und Arbeitsbedingungen<br />

zu erhalten. Die Fördersätze sind attraktiv und<br />

liegen zwischen 10 und 50 Prozent“.<br />

Projekte werden in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten<br />

Darlehen gefördert.<br />

Ein Antrag muss über die Gemeindeverwaltung eingereicht werden,<br />

in der das Projekt umgesetzt werden soll. Um Fragen zur<br />

Antragsstellung zu klären, empfiehlt es sich, mit der zuständigen<br />

Gemeinde baldmöglichst Kontakt aufzunehmen und die vollständigen<br />

Anträge dort spätestens Mitte September vorzulegen.<br />

Fragen zu Förderprogrammen beantwortet auch die Europa/<br />

ELR-Beauftragte des Landkreises Calw, Isabel Mauderli, Telefon:<br />

07051 160-280.


Nummer <strong>30</strong><br />

Freitag, 26. Juli <strong>2013</strong><br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

15<br />

•<br />

Rententipp: Rente und Solarstrom<br />

Vielen Rentnern, die nur bis zu 400 Euro monatlich zu ihrer<br />

Rente hinzuverdienen können, ist es nicht bewusst: Als Hinzuverdienst<br />

gelten auch Einnahmen aus Solarstromanlagen,<br />

Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen!<br />

Das ist dann der Fall, wenn diese Einnahmen steuerlich als<br />

Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb<br />

oder selbstständiger Tätigkeit bewertet werden und so auch<br />

im Einkommensteuerbescheid aufgeführt sind.<br />

Der Rentner muss deshalb beim Rentenversicherer diese Einnahmen<br />

bekannt geben. Wenn die Einnahmen – gegebenenfalls<br />

auch durch Zusammenrechnung mit einer geringfügigen<br />

Beschäftigung – 400 Euro monatlich übersteigen, ist mit einer<br />

Rentenkürzung zu rechnen.<br />

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung.<br />

Nutzen Sie unser bundesweit kostenloses Service-Telefon – wir<br />

beantworten Ihnen gern Ihre Fragen.<br />

Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800<br />

• Montag bis Donnerstag: 07.<strong>30</strong> bis 19.<strong>30</strong> Uhr<br />

• Freitag: 07.<strong>30</strong> bis 15.<strong>30</strong> Uhr.

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