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Mathematik

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2.5. Nullstellen 17<br />

Als Anmerkung sei erwähnt, dass das Korollar auch für komplexe Argumente gilt.<br />

Beweis: Es seien p und q normiert vom Grad n. Es seien x 1 , . . . , x n paarweise verschiedene<br />

reelle Zahlen mit p(x i ) = q(x i ). Betrachten wir das Differenzpolynom r(x) = def p(x)−q(x),<br />

so gilt r(x i ) = 0 für alle x i , d.h., r besitzt n Nullstellen. Da p und q normiert sind, gilt<br />

grad(r) ≤ n − 1. Nach Theorem 2.4 muss folglich r = 0 gelten. Damit gilt p = q.<br />

Korollar 2.7 Es sei p ein normiertes Polynom vom Grad n mit den paarweise verschiedenen<br />

Nullstellen α 1 , . . . , α n . Dann gilt<br />

p(x) = (x − α 1 ) · (x − α 2 ) · . . . · (x − α n ).<br />

Beweis: Es sei q(x) = def (x − α 1 ) · (x − α 2 ) · . . . · (x − α n ). Dann ist q normiert und vom<br />

Grad n. Weiterhin besitzen p und q die gleichen n Nullstellen. Folglich gilt p = q.<br />

Eine Verallgemeinerung des Korollars auf vielfache Nullstellen ist möglich.<br />

Version v4.4 Fassung vom 12. April 2013

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