Infobroschüre Trossingen - infoprint Verlag
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Meldewesen<br />
Ausweispapiere<br />
Bestattungswesen – Die neuen Grabarten in <strong>Trossingen</strong><br />
18<br />
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik<br />
Deutschland umziehen, müssen Sie sich nicht<br />
mehr – wie bisher – bei Ihrer Wegzugsgemeinde<br />
abmelden. Es genügt, wenn Sie sich<br />
innerhalb einer Woche bei Ihrer neuen Gemeinde<br />
anmelden. Diese teilt Ihrer früheren<br />
Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.<br />
Für die Ummeldung müssen Sie den amtlich<br />
vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und<br />
unterschreiben. Den Meldeschein erhalten Sie<br />
bei der Gemeindeverwaltung. Bei einigen Gemeinden<br />
steht Ihnen der Meldeschein auch<br />
zum Download zur Verfügung.<br />
Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert,<br />
kann vom Ausfüllen des Meldescheins<br />
abgesehen werden, wenn Sie persönlich<br />
bei der Meldebehörde erscheinen und auf<br />
einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen<br />
Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift<br />
bestätigen.<br />
Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen<br />
Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen<br />
Unterlagen vom Antragsteller<br />
vorlegen lassen. Dies sind häufig:<br />
• Personalausweis oder Reisepass<br />
• Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle<br />
auf einem Meldeschein gemeldet werden<br />
• Kinderpass beziehungsweise Geburts -<br />
urkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass<br />
besitzen)<br />
Personalausweis<br />
Verfahrensablauf<br />
Deutsche Staatsbürger sind ab dem 16. Lebensjahr<br />
ausweispflichtig. Der Personalausweis wird nur auf<br />
Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich<br />
bei der Personalausweisbehörde stellen, in deren<br />
Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet<br />
sind.<br />
Bei der Beantragung müssen Sie schriftlich erklären,<br />
ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip<br />
gespeichert werden sollen. Kindern unter sechs Jahren<br />
werden keine Fingerabdrücke abgenommen.<br />
Kinder müssen eine Unterschrift leisten, wenn sie<br />
zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises<br />
zehn Jahre oder älter sind.<br />
Bei der Aushändigung des Ausweises müssen Sie<br />
schriftlich erklären, ob Sie den elektronischen Identitätsnachweis<br />
nutzen wollen. Soll er nicht genutzt<br />
werden, wird die Funktion ausgeschaltet. Bei Jugendlichen,<br />
die zum Zeitpunkt der Antragstellung<br />
noch nicht 16 Jahre alt sind, wird die Funktion vom<br />
Ausweishersteller vor Aushändigung des Ausweises<br />
ausgeschaltet. Der elektronische Identitätsnachweis<br />
kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises<br />
auf Antrag jederzeit ein- oder ausgeschaltet<br />
werden.<br />
Wenn Sie den neuen Personalausweis beantragt haben,<br />
erhalten Sie mit der Post eine PIN, eine PUK<br />
und das Sperrkennwort. Wenn Sie den elektronischen<br />
Identitätsnachweis nutzen wollen, benötigen<br />
Sie diese Angaben zur Nutzung, Sperrung und Entsperrung<br />
des elektronischen Identitätsnachweises.<br />
Erforderliche Unterlagen<br />
• alter Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise<br />
alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder<br />
Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung<br />
beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis<br />
bei nur einem Erziehungsberechtigten<br />
• ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im<br />
Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber<br />
Bescheid). Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen,<br />
keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert<br />
auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen<br />
müssen offen und deutlich sichtbar sein.<br />
Kosten / Leistung<br />
• antragstellende Person ab 24 Jahren: 28,80 Euro<br />
• antragstellende Person unter 24 Jahren:<br />
22,80 Euro<br />
• vorläufiger Personalausweis: 10,– Euro<br />
• erstmaliges Einschalten beziehungsweise jedes<br />
Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der<br />
Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres<br />
und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche<br />
PIN: gebührenfrei<br />
• nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion:<br />
6, – Euro<br />
• nachträgliches Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion:<br />
gebührenfrei<br />
• Ändern der PIN (z. B. PIN vergessen): 6,– Euro<br />
• Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei<br />
• Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall:<br />
gebührenfrei<br />
• Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,– Euro<br />
Reisepass<br />
Verfahrensablauf<br />
Der Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie<br />
müssen den Antrag persönlich stellen.<br />
Seit dem 1. November 2007 werden neben dem<br />
Lichtbild auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen<br />
Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden<br />
Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in<br />
Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten<br />
Zeigefingers abgenommen.<br />
Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag<br />
in der Regel von beiden Elternteilen –<br />
soweit sorgeberechtigt – zu stellen. Ein Elternteil<br />
kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht<br />
durch den anderen vertreten lassen.<br />
Die Unterschrift des Kindes ist erforderlich, wenn es<br />
zum Zeitpunkt der Beantragung des Reisepasses<br />
das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Unabhängig<br />
vom Alter muss ein Kind für die Beantragung des<br />
Reisepasses persönlich erscheinen, damit die Identität<br />
geprüft werden kann. Aus diesem Grund ist<br />
auch bei späterer Aktualisierung des Kinderreisepasses<br />
(z. B. Größe, Augenfarbe, Lichtbild) die Anwesenheit<br />
des Kindes erforderlich.<br />
Erforderliche Unterlagen<br />
• ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im<br />
Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber<br />
Bescheid)<br />
• bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass,<br />
Personalausweis oder Kinderausweis) – sofern<br />
vorhanden<br />
Kosten / Leistung<br />
• für einen Reisepass mit 32/48 Seiten:<br />
– Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet<br />
haben: 59,– Euro/81,– Euro<br />
– Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht<br />
vollendet haben: 37,50 Euro/59,50 Euro<br />
• für einen Reisepass im Expressverfahren:<br />
zusätzlich jeweils 32,– Euro<br />
• für einen vorläufigen Reisepass: 26,– Euro<br />
• für einen Kinderreisepass: 13,– Euro<br />
Neue Bestattungsformen in <strong>Trossingen</strong><br />
Seit einiger Zeit lässt sich die Tendenz erkennen, dass viele Menschen keine gewöhnliche Erdbestattung mehr<br />
wollen, was früher der Standard war. Vielen geht es inzwischen darum, ihre Hinterbliebenen nicht mit der<br />
Grabpflege zu belasten. Diesem Wunsch hat die Stadt <strong>Trossingen</strong> sich angenommen und bietet inzwischen<br />
auch einige weitere Grabformen an. Die neuen Bestattungsformen werden Ihnen hier kurz vorgestellt.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung der Stadt <strong>Trossingen</strong><br />
bei Ursel Gula, Tel. 25 - 1 22 und Sabine Dekorsy, Tel. 25 - 6 11.<br />
Urnenwahl-Partnergrab<br />
Es wird das Nutzungsrecht zur Beisetzung von zwei<br />
Urnen in einem der vier Grabstellen innerhalb dieser<br />
Grabstätte erworben. Das Nutzungsrecht kann nach<br />
Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.<br />
Ruhefrist:<br />
Grab-Stele:<br />
15 Jahre<br />
Material, z.B. Vanga-Granit aus<br />
Skandinavien<br />
Auf jeder Stelenseite ist ein Relief<br />
eingearbeitet, unter welchem die<br />
Namen der in der Grabstätte beigesetzten<br />
Verstorbenen angebracht<br />
werden.<br />
Namenstafel: Bronzeguss<br />
Grabeinfassung: z.B. Maggia-Granit (Breite 50 cm)<br />
Grabpflege: durch Gemeinde oder beauftragte<br />
Gärtnerfirmen.<br />
Vorteile: Der Aufwand der Grabnutzungsberechtigten<br />
für die Grabpflege entfällt.<br />
Gute Zugänglichkeit zur Grabstätte.<br />
Ablageplatz für Blumen etc. vorhanden.<br />
Ansprechendes Grabfeld durch aufgelockerte<br />
naturnahe Gestaltung.<br />
Urnenwahl-Gemeinschaftsgrab<br />
16 Urnenstellen<br />
Es wird das Nutzungsrecht zur Beisetzung einer<br />
Urne erworben. (Wie oben erwähnt ist auch der<br />
Erwerb mehrerer Urnenstellen möglich).<br />
Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist<br />
verlängert werden.<br />
Ruhefrist:<br />
Grabstein:<br />
15 Jahre<br />
Material, z.B. Granit aus dem<br />
Schwarzwald oder Vanga-Granit<br />
aus Skandinavien<br />
Namenstafel: Bronzeguss<br />
Grabeinfassung: Maggia-Granit (Breite 50 cm)<br />
Grabpflege: durch Gemeinde oder beauftragte<br />
Gärtnerfirmen.<br />
Vorteile: Der Aufwand der Grabnutzungsberechtigten<br />
für die Grabpflege entfällt.<br />
Gute Zugänglichkeit zur Grabstätte.<br />
Ablageplatz für Blumen etc. vorhanden.<br />
Ansprechendes Grabfeld durch aufgelockerte<br />
naturnahe Gestaltung.<br />
Urnenwahl-Gemeinschaftsbaumgrab/<br />
Urnenwahl-Familienbaumgrab<br />
Gemeinschaftsbaumgrab: 32 Urnenstellen<br />
Familienbaumgrab: acht Urnenstellen<br />
Beim Gemeinschaftsbaumgrab wird das Nutzungsrecht<br />
zur Beisetzung von einer Urne erworben.<br />
Bei Bedarf können auch mehrere Urnenstellen<br />
erworben werden. Beim Familienbaumgrab wird<br />
das Nutzungsrecht zur Beisetzung von gleich acht<br />
Urnen erworben. Das Nutzungsrecht kann nach<br />
Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.<br />
Ruhefrist: 15 Jahre<br />
Grabmal: Messing-Grabtafeln<br />
Namensschild: Bronzeguss<br />
Grabpflege: durch Gemeinde<br />
Vorteile: Der Aufwand der Grabnutzungsberechtigten<br />
für die Grabpflege entfällt.<br />
Gute Zugänglichkeit zur Grabstätte.<br />
Ablageplatz für Blumen etc. vorhanden.<br />
Ansprechendes Grabfeld durch aufgelockerte<br />
naturnahe Gestaltung.<br />
Reihenkurzgrab<br />
Für eine Körperbestattung je Grab. In den ersten<br />
acht Jahren können noch Urnen in das Grab zugebettet<br />
werden. Das Nutzungsrecht kann nach<br />
Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden.<br />
Ruhefrist:<br />
Grabstein:<br />
23 Jahre<br />
durch Verfügungsberechtigten zu<br />
veranlassen<br />
Grabeinfassung: z.B. Sandsteinplatten, Platte hinter<br />
Grabstein: Breite: 30 cm,<br />
Seitenplatten: Breite: 40 cm,<br />
Erschließungsplatten: Breite 50 cm<br />
Grabpflege: durch Verfügungsberechtigten zu<br />
veranlassen<br />
Vorteile: Der Aufwand der Grabnutzungsberechtigten<br />
für die Grabpflege wird deutlich reduziert.<br />
Wenn keine Grabpflege durch Nutzugsberechtigten<br />
mehr möglich ist, kann das Grabbeet abgedeckt<br />
werden, bis auf eine schmale, bautechnische Fuge.<br />
Bessere Zugänglichkeit bei Pflege und Besuch der<br />
Grabstätte durch Rasenstreifen.<br />
Gestalterisch aufgelockertes Grabfeld.<br />
Urnenwahl-Partnergrab Urnenwahl-Gemeinschaftsgrab Urnenwahl-Baumgrab klassisches Steinkreuz auf dem Friedhof<br />
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