30.01.2014 Aufrufe

Infobroschüre Trossingen - infoprint Verlag

Infobroschüre Trossingen - infoprint Verlag

Infobroschüre Trossingen - infoprint Verlag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Meldewesen<br />

Ausweispapiere<br />

Bestattungswesen – Die neuen Grabarten in <strong>Trossingen</strong><br />

18<br />

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland umziehen, müssen Sie sich nicht<br />

mehr – wie bisher – bei Ihrer Wegzugsgemeinde<br />

abmelden. Es genügt, wenn Sie sich<br />

innerhalb einer Woche bei Ihrer neuen Gemeinde<br />

anmelden. Diese teilt Ihrer früheren<br />

Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.<br />

Für die Ummeldung müssen Sie den amtlich<br />

vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und<br />

unterschreiben. Den Meldeschein erhalten Sie<br />

bei der Gemeindeverwaltung. Bei einigen Gemeinden<br />

steht Ihnen der Meldeschein auch<br />

zum Download zur Verfügung.<br />

Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert,<br />

kann vom Ausfüllen des Meldescheins<br />

abgesehen werden, wenn Sie persönlich<br />

bei der Meldebehörde erscheinen und auf<br />

einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen<br />

Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift<br />

bestätigen.<br />

Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen<br />

Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen<br />

Unterlagen vom Antragsteller<br />

vorlegen lassen. Dies sind häufig:<br />

• Personalausweis oder Reisepass<br />

• Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle<br />

auf einem Meldeschein gemeldet werden<br />

• Kinderpass beziehungsweise Geburts -<br />

urkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass<br />

besitzen)<br />

Personalausweis<br />

Verfahrensablauf<br />

Deutsche Staatsbürger sind ab dem 16. Lebensjahr<br />

ausweispflichtig. Der Personalausweis wird nur auf<br />

Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich<br />

bei der Personalausweisbehörde stellen, in deren<br />

Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet<br />

sind.<br />

Bei der Beantragung müssen Sie schriftlich erklären,<br />

ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip<br />

gespeichert werden sollen. Kindern unter sechs Jahren<br />

werden keine Fingerabdrücke abgenommen.<br />

Kinder müssen eine Unterschrift leisten, wenn sie<br />

zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises<br />

zehn Jahre oder älter sind.<br />

Bei der Aushändigung des Ausweises müssen Sie<br />

schriftlich erklären, ob Sie den elektronischen Identitätsnachweis<br />

nutzen wollen. Soll er nicht genutzt<br />

werden, wird die Funktion ausgeschaltet. Bei Jugendlichen,<br />

die zum Zeitpunkt der Antragstellung<br />

noch nicht 16 Jahre alt sind, wird die Funktion vom<br />

Ausweishersteller vor Aushändigung des Ausweises<br />

ausgeschaltet. Der elektronische Identitätsnachweis<br />

kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises<br />

auf Antrag jederzeit ein- oder ausgeschaltet<br />

werden.<br />

Wenn Sie den neuen Personalausweis beantragt haben,<br />

erhalten Sie mit der Post eine PIN, eine PUK<br />

und das Sperrkennwort. Wenn Sie den elektronischen<br />

Identitätsnachweis nutzen wollen, benötigen<br />

Sie diese Angaben zur Nutzung, Sperrung und Entsperrung<br />

des elektronischen Identitätsnachweises.<br />

Erforderliche Unterlagen<br />

• alter Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise<br />

alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder<br />

Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung<br />

beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis<br />

bei nur einem Erziehungsberechtigten<br />

• ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im<br />

Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber<br />

Bescheid). Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen,<br />

keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert<br />

auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen<br />

müssen offen und deutlich sichtbar sein.<br />

Kosten / Leistung<br />

• antragstellende Person ab 24 Jahren: 28,80 Euro<br />

• antragstellende Person unter 24 Jahren:<br />

22,80 Euro<br />

• vorläufiger Personalausweis: 10,– Euro<br />

• erstmaliges Einschalten beziehungsweise jedes<br />

Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der<br />

Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres<br />

und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche<br />

PIN: gebührenfrei<br />

• nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion:<br />

6, – Euro<br />

• nachträgliches Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion:<br />

gebührenfrei<br />

• Ändern der PIN (z. B. PIN vergessen): 6,– Euro<br />

• Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei<br />

• Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall:<br />

gebührenfrei<br />

• Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,– Euro<br />

Reisepass<br />

Verfahrensablauf<br />

Der Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie<br />

müssen den Antrag persönlich stellen.<br />

Seit dem 1. November 2007 werden neben dem<br />

Lichtbild auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen<br />

Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden<br />

Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in<br />

Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten<br />

Zeigefingers abgenommen.<br />

Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag<br />

in der Regel von beiden Elternteilen –<br />

soweit sorgeberechtigt – zu stellen. Ein Elternteil<br />

kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht<br />

durch den anderen vertreten lassen.<br />

Die Unterschrift des Kindes ist erforderlich, wenn es<br />

zum Zeitpunkt der Beantragung des Reisepasses<br />

das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Unabhängig<br />

vom Alter muss ein Kind für die Beantragung des<br />

Reisepasses persönlich erscheinen, damit die Identität<br />

geprüft werden kann. Aus diesem Grund ist<br />

auch bei späterer Aktualisierung des Kinderreisepasses<br />

(z. B. Größe, Augenfarbe, Lichtbild) die Anwesenheit<br />

des Kindes erforderlich.<br />

Erforderliche Unterlagen<br />

• ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im<br />

Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber<br />

Bescheid)<br />

• bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass,<br />

Personalausweis oder Kinderausweis) – sofern<br />

vorhanden<br />

Kosten / Leistung<br />

• für einen Reisepass mit 32/48 Seiten:<br />

– Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet<br />

haben: 59,– Euro/81,– Euro<br />

– Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet haben: 37,50 Euro/59,50 Euro<br />

• für einen Reisepass im Expressverfahren:<br />

zusätzlich jeweils 32,– Euro<br />

• für einen vorläufigen Reisepass: 26,– Euro<br />

• für einen Kinderreisepass: 13,– Euro<br />

Neue Bestattungsformen in <strong>Trossingen</strong><br />

Seit einiger Zeit lässt sich die Tendenz erkennen, dass viele Menschen keine gewöhnliche Erdbestattung mehr<br />

wollen, was früher der Standard war. Vielen geht es inzwischen darum, ihre Hinterbliebenen nicht mit der<br />

Grabpflege zu belasten. Diesem Wunsch hat die Stadt <strong>Trossingen</strong> sich angenommen und bietet inzwischen<br />

auch einige weitere Grabformen an. Die neuen Bestattungsformen werden Ihnen hier kurz vorgestellt.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung der Stadt <strong>Trossingen</strong><br />

bei Ursel Gula, Tel. 25 - 1 22 und Sabine Dekorsy, Tel. 25 - 6 11.<br />

Urnenwahl-Partnergrab<br />

Es wird das Nutzungsrecht zur Beisetzung von zwei<br />

Urnen in einem der vier Grabstellen innerhalb dieser<br />

Grabstätte erworben. Das Nutzungsrecht kann nach<br />

Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.<br />

Ruhefrist:<br />

Grab-Stele:<br />

15 Jahre<br />

Material, z.B. Vanga-Granit aus<br />

Skandinavien<br />

Auf jeder Stelenseite ist ein Relief<br />

eingearbeitet, unter welchem die<br />

Namen der in der Grabstätte beigesetzten<br />

Verstorbenen angebracht<br />

werden.<br />

Namenstafel: Bronzeguss<br />

Grabeinfassung: z.B. Maggia-Granit (Breite 50 cm)<br />

Grabpflege: durch Gemeinde oder beauftragte<br />

Gärtnerfirmen.<br />

Vorteile: Der Aufwand der Grabnutzungsberechtigten<br />

für die Grabpflege entfällt.<br />

Gute Zugänglichkeit zur Grabstätte.<br />

Ablageplatz für Blumen etc. vorhanden.<br />

Ansprechendes Grabfeld durch aufgelockerte<br />

naturnahe Gestaltung.<br />

Urnenwahl-Gemeinschaftsgrab<br />

16 Urnenstellen<br />

Es wird das Nutzungsrecht zur Beisetzung einer<br />

Urne erworben. (Wie oben erwähnt ist auch der<br />

Erwerb mehrerer Urnenstellen möglich).<br />

Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist<br />

verlängert werden.<br />

Ruhefrist:<br />

Grabstein:<br />

15 Jahre<br />

Material, z.B. Granit aus dem<br />

Schwarzwald oder Vanga-Granit<br />

aus Skandinavien<br />

Namenstafel: Bronzeguss<br />

Grabeinfassung: Maggia-Granit (Breite 50 cm)<br />

Grabpflege: durch Gemeinde oder beauftragte<br />

Gärtnerfirmen.<br />

Vorteile: Der Aufwand der Grabnutzungsberechtigten<br />

für die Grabpflege entfällt.<br />

Gute Zugänglichkeit zur Grabstätte.<br />

Ablageplatz für Blumen etc. vorhanden.<br />

Ansprechendes Grabfeld durch aufgelockerte<br />

naturnahe Gestaltung.<br />

Urnenwahl-Gemeinschaftsbaumgrab/<br />

Urnenwahl-Familienbaumgrab<br />

Gemeinschaftsbaumgrab: 32 Urnenstellen<br />

Familienbaumgrab: acht Urnenstellen<br />

Beim Gemeinschaftsbaumgrab wird das Nutzungsrecht<br />

zur Beisetzung von einer Urne erworben.<br />

Bei Bedarf können auch mehrere Urnenstellen<br />

erworben werden. Beim Familienbaumgrab wird<br />

das Nutzungsrecht zur Beisetzung von gleich acht<br />

Urnen erworben. Das Nutzungsrecht kann nach<br />

Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.<br />

Ruhefrist: 15 Jahre<br />

Grabmal: Messing-Grabtafeln<br />

Namensschild: Bronzeguss<br />

Grabpflege: durch Gemeinde<br />

Vorteile: Der Aufwand der Grabnutzungsberechtigten<br />

für die Grabpflege entfällt.<br />

Gute Zugänglichkeit zur Grabstätte.<br />

Ablageplatz für Blumen etc. vorhanden.<br />

Ansprechendes Grabfeld durch aufgelockerte<br />

naturnahe Gestaltung.<br />

Reihenkurzgrab<br />

Für eine Körperbestattung je Grab. In den ersten<br />

acht Jahren können noch Urnen in das Grab zugebettet<br />

werden. Das Nutzungsrecht kann nach<br />

Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden.<br />

Ruhefrist:<br />

Grabstein:<br />

23 Jahre<br />

durch Verfügungsberechtigten zu<br />

veranlassen<br />

Grabeinfassung: z.B. Sandsteinplatten, Platte hinter<br />

Grabstein: Breite: 30 cm,<br />

Seitenplatten: Breite: 40 cm,<br />

Erschließungsplatten: Breite 50 cm<br />

Grabpflege: durch Verfügungsberechtigten zu<br />

veranlassen<br />

Vorteile: Der Aufwand der Grabnutzungsberechtigten<br />

für die Grabpflege wird deutlich reduziert.<br />

Wenn keine Grabpflege durch Nutzugsberechtigten<br />

mehr möglich ist, kann das Grabbeet abgedeckt<br />

werden, bis auf eine schmale, bautechnische Fuge.<br />

Bessere Zugänglichkeit bei Pflege und Besuch der<br />

Grabstätte durch Rasenstreifen.<br />

Gestalterisch aufgelockertes Grabfeld.<br />

Urnenwahl-Partnergrab Urnenwahl-Gemeinschaftsgrab Urnenwahl-Baumgrab klassisches Steinkreuz auf dem Friedhof<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!