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Mitgliedschaft und Abgaben - Sportbund Rheinhessen

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S p o r t b u n d - M i t g l i e d s c h a f t<br />

Als Mitgliedsverein des Sportb<strong>und</strong>es <strong>Rheinhessen</strong> sind die folgenden <strong>Abgaben</strong><br />

(pro Mitglied <strong>und</strong> Jahr) zu entrichten:<br />

Mitgliedsbeitrag<br />

Umlage DOSB-Beitrag<br />

Beitrag Verwaltungsberufsgenossenschaft<br />

Beitrag GEMA<br />

0,40 Euro<br />

0,09 Euro<br />

0,19 Euro<br />

0.07 Euro<br />

Beitrag zur Sportunfall- <strong>und</strong> Haftpflichtversicherung (pro Mitglied <strong>und</strong> Jahr)<br />

Schüler/innen bis 14 Jahre<br />

Jugendliche 15 – 18 Jahre<br />

0,42 Euro<br />

2,08 Euro<br />

(Ist der Verein zuschussberechtigt, werden die Prämien für Kinder <strong>und</strong><br />

Jugendliche vom Sportb<strong>und</strong> <strong>Rheinhessen</strong> zurückerstattet)<br />

Erwachsene über 18 Jahre<br />

(inkl. Versicherungssteuer)<br />

2,43 Euro<br />

Sportgroschen-Pauschale (pro Verein <strong>und</strong> Jahr)<br />

Vereine bis 100 Mitglieder 15,00 Euro<br />

250 Mitglieder 38,00 Euro<br />

500 Mitglieder 77,00 Euro<br />

1.000 Mitglieder 153,00 Euro<br />

Vereine über 1.000 Mitglieder 230,00 Euro<br />

Informationsmaterialien (pro Verein <strong>und</strong> Jahr)<br />

Pflichtbezug der Mitgliederzeitschrift Sport Inform<br />

(1 Exemplar pro Monat) 24,00 Euro<br />

Pauschale für Publikationen<br />

2,00 Euro


2<br />

Hier noch einmal im Einzeln:<br />

Sportb<strong>und</strong>beitrag<br />

Je Vereinsmitglied erhebt der Sportb<strong>und</strong> <strong>Rheinhessen</strong> pro Jahr einen Mitgliedsbeitrag in<br />

Höhe von 0,40 Euro pro Vereinsmitglied <strong>und</strong> Jahr. Dieser Beitrag wurde von der<br />

Mitgliederversammlung des Sportb<strong>und</strong>es <strong>Rheinhessen</strong> am 22.06.2002 in dieser Höhe<br />

festgelegt.<br />

Umlage Deutscher Olympischer Sportb<strong>und</strong><br />

Der Sportb<strong>und</strong> <strong>Rheinhessen</strong> ist zusammen mit den Sportbünden Pfalz <strong>und</strong> Rheinland<br />

Mitglied des Landessportb<strong>und</strong>es Rheinland-Pfalz. Dieser ist wiederum Mitglied im Deutschen<br />

Sportb<strong>und</strong>, der sich unter anderem ebenfalls über Mitgliedsbeiträge in Höhe von 0,09 Euro<br />

pro Vereinsmitglied <strong>und</strong> Jahr finanziert. Diese Umlage wird von uns eingezogen <strong>und</strong> über<br />

den Landessportb<strong>und</strong> an den DOSB abgeführt.<br />

Umlage Verwaltungsberufsgenossenschaft<br />

Sportvereine gelten als Unternehmen im gesetzlichen Sinne. Das hat zur Folge, dass nach<br />

dem Sozialgesetzbuch <strong>Mitgliedschaft</strong> bei der für den Sport zuständigen<br />

Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) besteht <strong>und</strong> somit gesetzlicher<br />

Unfallversicherungsschutz z.B. für Übungsleiter/Innen, Trainer/Innen, Platzwarte, sowie<br />

gegen Entgelt tätige Sportler/Innen. Dafür sind im Gegenzug Beiträge zu zahlen. Mit der<br />

b<strong>und</strong>esweit geltenden Pauschale von z.Zt. 0,19 Euro pro Vereinsmitglied <strong>und</strong> Jahr wird die<br />

hierfür anfallende Versicherungsprämie bezahlt. Die VBG berechnet die Höhe ihrer Beiträge<br />

aufgr<strong>und</strong> der im Vorjahr erbrachten Leistungen. Abgedeckt wird damit die<br />

berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung für alle Übungsleiter/Innen – mit <strong>und</strong> ohne<br />

Lizenz, die bis zu 1.848,00 Euro jährlich als steuerfreies Entgelt erhalten, sowie unentgeltlich<br />

tätige Platzwarte, Zeugwarte, Reinigungskräfte <strong>und</strong> ähnliche Kräfte.<br />

Für alle weiteren „arbeitnehmerähnlich Tätige“ im Verein wird von der VBG eine<br />

Einzelveranlagung vorgenommen. Hierzu schreibt die VBG die betreffenden Vereine direkt<br />

an.<br />

GEMA<br />

Die GEMA-Pauschale in Höhe von 0,07 Euro pro Vereinsmitglied <strong>und</strong> Jahr wird ungekürzt an<br />

die GEMA weitergeleitet. Gr<strong>und</strong>lage ist ein Vertrag zwischen dem DSB <strong>und</strong> der GEMA. Die<br />

GEMA überwacht die Urheberrechte im Bereich Musik. Mit der Zahlung der Pauschale<br />

entfällt für die Sportvereine in vielen Fällen von Musiknutzung (z.B. im Training <strong>und</strong><br />

Wettkampf, als Pausenmusik, zur Umrahmung von Vereinsfeiern etc.) die vom Gesetzgeber<br />

vorgesehene Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren an die GEMA <strong>und</strong> natürlich auch der<br />

damit verb<strong>und</strong>ene Verwaltungsaufwand. Nähere Informationen hierzu werden regelmäßig in<br />

unserer Zeitschrift Sport Inform veröffentlicht nachzulesen. Die GEMA-Pauschale ist<br />

vertraglich bis einschließlich 2008 festgeschrieben.<br />

Beitrag zur Sportunfall- <strong>und</strong> Haftpflichtversicherung<br />

Voraussetzung: Der Verein hat mit der Aachen Münchener Versicherung einen<br />

Rahmenvertrag abgeschlossen <strong>und</strong> erhebt die Mindestmitgliedsbeiträge. Die Beiträge<br />

werden pro Vereinsmitglied <strong>und</strong> Jahr erhoben.<br />

Schüler/innen bis 14 Jahre<br />

Jugendliche 15 – 18 Jahre<br />

(Ist der Verein zuschussberechtigt, werden die Prämien für Kinder <strong>und</strong><br />

Jugendliche vom Sportb<strong>und</strong> <strong>Rheinhessen</strong> zurückerstattet)<br />

Erwachsene über 18 Jahre<br />

0,42 Euro<br />

2,08 Euro<br />

2,43 Euro (inkl.Vers.steuer)


3<br />

Sportgroschenpauschale<br />

Die so genannten Sportgroschen fließen in die Soziale Sporthilfe, die zum einen als<br />

Notfallhilfe des Sportb<strong>und</strong>es <strong>Rheinhessen</strong> dient <strong>und</strong> zum anderen die Zuschüsse zur<br />

Sportversicherung unserer Mitgliedsvereine speist.<br />

Sportgroschenpflichtig sind alle sportlichen, geselligen <strong>und</strong> kulturellen Veranstaltungen (z.B.<br />

Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Stiftungsfeste, Unterhaltungsabende u.ä.) der<br />

Mitgliedsvereine <strong>und</strong> – verbände des Sportb<strong>und</strong>es <strong>Rheinhessen</strong> oder deren Gruppen. Dazu<br />

zählen ebenso sportliche Veranstaltungen, an denen auch Nichtmitglieder teilnehmen, sofern<br />

hierfür Meldegelder, Teilnahmegebühren oder dgl. erhoben werden (offene Sportfeste,<br />

Volksläufe, Volkswanderungen usw.). Der Sportgroschenanteil beträgt 5 Cent pro<br />

Eintrittskarte oder Startgebühr.<br />

Sollte der Verein nur wenige solcher Veranstaltungen durchführen, so ist eine jährliche<br />

Sportgroschenpauschale wie folgt zu entrichten:<br />

bis 100 Mitglieder 15,00 Euro<br />

von 101 bis 250 Mitglieder 38,00 Euro<br />

von 251 bis 500 Mitglieder 77,00 Euro<br />

von 501 bis 1000 Mitglieder 153,00 Euro<br />

über 1000 Mitglieder 230,00 Euro<br />

Informationsmaterialien<br />

Sport InForm<br />

Sport InForm ist das offizielle Mitteilungsblatt des Sportb<strong>und</strong>es <strong>Rheinhessen</strong> (sowie des<br />

Sportb<strong>und</strong>es Rheinland <strong>und</strong> des Landessportb<strong>und</strong>es). Jeder Sportverein erhält ein<br />

Pflichtexemplar. Die mit dieser Beitragsrechnung erhobenen Abonnementgebühren werden<br />

in voller Höhe an den LSB, welcher die Zeitschrift vertreibt, weitergeleitet. Bei Vereinen, die<br />

sowohl Mitglied im Sportb<strong>und</strong> <strong>Rheinhessen</strong> als auch im Sportb<strong>und</strong> Rheinland sind, erfolgt<br />

die Abrechnung durch den Sportb<strong>und</strong> Rheinland. Das Abonnement pro Verein <strong>und</strong> Jahr<br />

kostet 24,00 Euro.<br />

Info-Versandkostenpauschale<br />

Alljährlich erhalten die Sportvereine im Sportb<strong>und</strong> <strong>Rheinhessen</strong> seitens des<br />

Landessportb<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Sportbünde automatisch Informationen wie z.B. den<br />

Lehrgangsplan, R<strong>und</strong>schreiben zum Spendenrecht, Rahmenvertrag zur Sportunfall- <strong>und</strong><br />

Haftpflichtversicherung <strong>und</strong> weitere vielfältige Informationen. Ein Teil der Kosten wird über<br />

die Pauschale abgedeckt. Für die Vereinsinformationen erhebt der Sportb<strong>und</strong> <strong>Rheinhessen</strong><br />

einen Unkostenbeitrag von 2,00 Euro pro Verein <strong>und</strong> Jahr.<br />

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit unserer Beitragsrechnung, aber natürlich auch zu<br />

allen anderen Themen, stehen wir telefonisch, per Fax oder E-Mail jederzeit gerne zu Ihrer<br />

Verfügung.<br />

Sportb<strong>und</strong> <strong>Rheinhessen</strong>, Rheinallee 1, 55116 Mainz<br />

Tel. 06131-2814-206, Fax: 06131-2814-222<br />

Mail: info@sportb<strong>und</strong>-rheinhessen.de<br />

Stand: 20.07.2011

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