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Hausordnung Gemeindehaus - Kirchengemeinde Sechshelden

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Grundsatz<br />

Das <strong>Gemeindehaus</strong> ist Eigentum der Evangelischen <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Sechshelden</strong>. Es soll der<br />

Begegnung aller Gemeindeglieder dienen und ein Ort sein, an der das Evangelium von Jesus Christus<br />

im Mittelpunkt steht. Diese <strong>Hausordnung</strong> regelt die Nutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es unter<br />

Berücksichtigung der Vielfältigkeit der Gemeindegruppen.<br />

Das Haus steht auch Gruppen, die nicht zur Gemeinde hören offen, sofern die Nutzung dem<br />

Charakter des Hauses und der Bestimmung der einzelnen Räume nicht entgegensteht. Über die<br />

Gestattung der Benutzung und der damit einhergehenden Verpflichtungen, entscheidet bei Anfrage<br />

einer nichtkirchlichen Gruppe der Pfarrer in Absprache mit dem Hausmeister.<br />

Soweit in dieser <strong>Hausordnung</strong> Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der<br />

weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der<br />

männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form.<br />

Zweckbestimmung<br />

Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es durch Gruppen der Gemeinde<br />

Die Veranstaltungen der einzelnen Gemeindegruppen finden in der Regel zu bestimmten<br />

festgelegten Zeiten statt und haben Vorrang vor sonstigen Veranstaltungen. In Ausnahmefällen kann<br />

eine Verlegung der Gruppenstunden im Einvernehmen mit dem Hausmeiser vereinbart werden.<br />

Finden gleichzeitig mehrere Veranstaltungen statt, so muss gewährleistet sein, dass keine<br />

gegenseitige Störung oder Beeinträchtigung eintritt. Veranstaltungen der Gemeindegruppen, die<br />

nicht im Gemeindebrief erwähnt werden bzw. deren im Gemeindebrief genannten Termine sich<br />

geändert haben, sind rechtzeitig und so früh wie möglich dem Hausmeister mitzuteilen.<br />

Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es für einen Sektempfang / Stehkaffee<br />

Hier sind in der Regel Treffen gemeint, die nach kirchlichen, feierlichen Anlässen stattfinden. Ein<br />

Sektempfang / Stehkaffee dauert ca. eine Stunden.<br />

Bei der Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es für einen Sektempfang / Stehkaffee, werden der große Saal<br />

sowie die Benutzung der Toiletten, des Treppenhauses und der Küche gestattet. Die elektrischen<br />

Geräte in der Küche dürfen nur durch fachkundige Personen benutzt werden. Eine Einweisung in die<br />

Bedienung erfolgt bei Bedarf durch den Hausmeister.<br />

Die Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es für einen Sektempfangs / Stehkaffe ist grundsätzlich kostenlos.<br />

2 <strong>Hausordnung</strong> für das Ev. <strong>Gemeindehaus</strong> <strong>Sechshelden</strong>

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