Hausordnung Gemeindehaus - Kirchengemeinde Sechshelden
Hausordnung Gemeindehaus - Kirchengemeinde Sechshelden
Hausordnung Gemeindehaus - Kirchengemeinde Sechshelden
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<strong>Hausordnung</strong><br />
für das Ev. <strong>Gemeindehaus</strong> <strong>Sechshelden</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Grundsatz ................................................................................................................................................ 2<br />
Zweckbestimmung .................................................................................................................................. 2<br />
Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es durch Gruppen der Gemeinde ....................................................... 2<br />
Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es für einen Sektempfang / Stehkaffee .............................................. 2<br />
Übergabe der Schlüssel und Aufsichtspflicht .......................................................................................... 3<br />
Dauerhafte Übergabe an Mitarbeiter ................................................................................................. 3<br />
Temporäre Übergabe .......................................................................................................................... 3<br />
Benutzung der Räume, Einrichtungen und Geräte ................................................................................. 3<br />
Benutzung der Küche .......................................................................................................................... 3<br />
Benutzung durch Gruppen, die nicht zur Gemeinde gehören ............................................................ 3<br />
Beschädigung und Haftung ..................................................................................................................... 4<br />
Besondere Regelungen............................................................................................................................ 4<br />
1 <strong>Hausordnung</strong> für das Ev. <strong>Gemeindehaus</strong> <strong>Sechshelden</strong>
Grundsatz<br />
Das <strong>Gemeindehaus</strong> ist Eigentum der Evangelischen <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Sechshelden</strong>. Es soll der<br />
Begegnung aller Gemeindeglieder dienen und ein Ort sein, an der das Evangelium von Jesus Christus<br />
im Mittelpunkt steht. Diese <strong>Hausordnung</strong> regelt die Nutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es unter<br />
Berücksichtigung der Vielfältigkeit der Gemeindegruppen.<br />
Das Haus steht auch Gruppen, die nicht zur Gemeinde hören offen, sofern die Nutzung dem<br />
Charakter des Hauses und der Bestimmung der einzelnen Räume nicht entgegensteht. Über die<br />
Gestattung der Benutzung und der damit einhergehenden Verpflichtungen, entscheidet bei Anfrage<br />
einer nichtkirchlichen Gruppe der Pfarrer in Absprache mit dem Hausmeister.<br />
Soweit in dieser <strong>Hausordnung</strong> Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der<br />
weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der<br />
männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form.<br />
Zweckbestimmung<br />
Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es durch Gruppen der Gemeinde<br />
Die Veranstaltungen der einzelnen Gemeindegruppen finden in der Regel zu bestimmten<br />
festgelegten Zeiten statt und haben Vorrang vor sonstigen Veranstaltungen. In Ausnahmefällen kann<br />
eine Verlegung der Gruppenstunden im Einvernehmen mit dem Hausmeiser vereinbart werden.<br />
Finden gleichzeitig mehrere Veranstaltungen statt, so muss gewährleistet sein, dass keine<br />
gegenseitige Störung oder Beeinträchtigung eintritt. Veranstaltungen der Gemeindegruppen, die<br />
nicht im Gemeindebrief erwähnt werden bzw. deren im Gemeindebrief genannten Termine sich<br />
geändert haben, sind rechtzeitig und so früh wie möglich dem Hausmeister mitzuteilen.<br />
Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es für einen Sektempfang / Stehkaffee<br />
Hier sind in der Regel Treffen gemeint, die nach kirchlichen, feierlichen Anlässen stattfinden. Ein<br />
Sektempfang / Stehkaffee dauert ca. eine Stunden.<br />
Bei der Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es für einen Sektempfang / Stehkaffee, werden der große Saal<br />
sowie die Benutzung der Toiletten, des Treppenhauses und der Küche gestattet. Die elektrischen<br />
Geräte in der Küche dürfen nur durch fachkundige Personen benutzt werden. Eine Einweisung in die<br />
Bedienung erfolgt bei Bedarf durch den Hausmeister.<br />
Die Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es für einen Sektempfangs / Stehkaffe ist grundsätzlich kostenlos.<br />
2 <strong>Hausordnung</strong> für das Ev. <strong>Gemeindehaus</strong> <strong>Sechshelden</strong>
Übergabe der Schlüssel und Aufsichtspflicht<br />
Der Schlüsselempfänger, gleich ob ständiger oder temporärer Empfänger, ist für die Aufsicht im<br />
<strong>Gemeindehaus</strong> sowie die Einhaltung der <strong>Hausordnung</strong> und der Bestimmungen des Lärm- und<br />
Jugendschutzes verantwortlich. Er kann seine Pflichten auch an eine andere Person übertragen.<br />
Diese ist jedoch zuvor über die damit verbundenen Pflichten aufzuklären. Bei Verlust oder<br />
unbefugter Benutzung des übergebenen Schlüssels haftet der Schlüsselempfänger für die Folgen.<br />
Dauerhafte Übergabe an Mitarbeiter<br />
Die Leiter der einzelnen Gruppen, die sich regelmäßig im <strong>Gemeindehaus</strong> treffen, erhalten eigene<br />
Hausschlüssel, deren Empfang sie durch Unterschrift bestätigen. Scheidet ein Leiter aus der Mitarbeit<br />
aus, so ist der Schlüssel an das Gemeindebüro zurückzugeben. Die Rückgabe wird ebenfalls durch<br />
Unterschrift bestätigt. Es ist nicht gestattet, nach Ausscheiden den Schlüssel an einen Nachfolger in<br />
der Gruppenleitung direkt weiterzugeben.<br />
Temporäre Übergabe<br />
Die übrigen Benutzer erhalten durch den Hausmeister leihweise einen Hausschlüssel, den sie nach<br />
Beendigung der Veranstaltung unverzüglich an den Hausmeister zurückzugeben haben.<br />
Benutzung der Räume, Einrichtungen und Geräte<br />
Der Hausmeister weist die Benutzer in die Bedienung der technischen Geräte ein. Jeder Raum ist<br />
ordentlich und besenrein zu verlassen. Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Benutzer dafür zu<br />
sorgen, dass alle Fenster geschlossen, die Mülleimer geleert, die Innenbeleuchtung ausgeschaltet<br />
und die Außentüren abgeschlossen sind. Bei groben Verschmutzungen ist der Hausmeister zu<br />
informieren.<br />
Benutzung der Küche<br />
Allen Gruppen ist nach Einweisung durch den Hausmeister die Benutzung der Küche gestattet.<br />
Beschädigtes oder defektes Kücheninventar ist dem Hausmeister zu melden.<br />
Die Verantwortlichen haben dafür zu sorgen, dass am Ende der Veranstaltung alle elektrischen<br />
Geräte (NOT – AUS Taste betätigen) und die Beleuchtung ausgeschaltet sind, das<br />
Heizkörperthermostat zurückgedreht und sich die Küche in einem sauberen und ordentlichen<br />
Zustand befindet.<br />
Benutzung durch Gruppen, die nicht zur Gemeinde gehören<br />
Der Eingangsbereich und die benutzten Räume sind nach jeder Veranstaltung zu putzen und feucht<br />
zu wischen. Zusätzlich sind die Mülleimer zu leeren und bei Bedarf feucht auszuwischen.<br />
3 <strong>Hausordnung</strong> für das Ev. <strong>Gemeindehaus</strong> <strong>Sechshelden</strong>
Beschädigung und Haftung<br />
Beschädigungen am Gebäude und seinen Einrichtungen sind unverzüglich dem Hausmeister zu<br />
melden.<br />
Besondere Regelungen<br />
Ausnahmeregelungen, die von der <strong>Hausordnung</strong> abweichen, bedürfen der Zustimmung des<br />
Kirchenvorstandes.<br />
Haiger-<strong>Sechshelden</strong>, den 16. November 2010<br />
Für den Kirchenvorstand <strong>Sechshelden</strong><br />
Gez.: Sonja K. Oppermann, Pfarrvikarin<br />
Gez.: Karsten Weiser, Kirchenvorsteher<br />
4 <strong>Hausordnung</strong> für das Ev. <strong>Gemeindehaus</strong> <strong>Sechshelden</strong>