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Hausordnung Gemeindehaus - Kirchengemeinde Sechshelden

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<strong>Hausordnung</strong><br />

für das Ev. <strong>Gemeindehaus</strong> <strong>Sechshelden</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Grundsatz ................................................................................................................................................ 2<br />

Zweckbestimmung .................................................................................................................................. 2<br />

Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es durch Gruppen der Gemeinde ....................................................... 2<br />

Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es für einen Sektempfang / Stehkaffee .............................................. 2<br />

Übergabe der Schlüssel und Aufsichtspflicht .......................................................................................... 3<br />

Dauerhafte Übergabe an Mitarbeiter ................................................................................................. 3<br />

Temporäre Übergabe .......................................................................................................................... 3<br />

Benutzung der Räume, Einrichtungen und Geräte ................................................................................. 3<br />

Benutzung der Küche .......................................................................................................................... 3<br />

Benutzung durch Gruppen, die nicht zur Gemeinde gehören ............................................................ 3<br />

Beschädigung und Haftung ..................................................................................................................... 4<br />

Besondere Regelungen............................................................................................................................ 4<br />

1 <strong>Hausordnung</strong> für das Ev. <strong>Gemeindehaus</strong> <strong>Sechshelden</strong>


Grundsatz<br />

Das <strong>Gemeindehaus</strong> ist Eigentum der Evangelischen <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Sechshelden</strong>. Es soll der<br />

Begegnung aller Gemeindeglieder dienen und ein Ort sein, an der das Evangelium von Jesus Christus<br />

im Mittelpunkt steht. Diese <strong>Hausordnung</strong> regelt die Nutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es unter<br />

Berücksichtigung der Vielfältigkeit der Gemeindegruppen.<br />

Das Haus steht auch Gruppen, die nicht zur Gemeinde hören offen, sofern die Nutzung dem<br />

Charakter des Hauses und der Bestimmung der einzelnen Räume nicht entgegensteht. Über die<br />

Gestattung der Benutzung und der damit einhergehenden Verpflichtungen, entscheidet bei Anfrage<br />

einer nichtkirchlichen Gruppe der Pfarrer in Absprache mit dem Hausmeister.<br />

Soweit in dieser <strong>Hausordnung</strong> Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der<br />

weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der<br />

männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form.<br />

Zweckbestimmung<br />

Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es durch Gruppen der Gemeinde<br />

Die Veranstaltungen der einzelnen Gemeindegruppen finden in der Regel zu bestimmten<br />

festgelegten Zeiten statt und haben Vorrang vor sonstigen Veranstaltungen. In Ausnahmefällen kann<br />

eine Verlegung der Gruppenstunden im Einvernehmen mit dem Hausmeiser vereinbart werden.<br />

Finden gleichzeitig mehrere Veranstaltungen statt, so muss gewährleistet sein, dass keine<br />

gegenseitige Störung oder Beeinträchtigung eintritt. Veranstaltungen der Gemeindegruppen, die<br />

nicht im Gemeindebrief erwähnt werden bzw. deren im Gemeindebrief genannten Termine sich<br />

geändert haben, sind rechtzeitig und so früh wie möglich dem Hausmeister mitzuteilen.<br />

Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es für einen Sektempfang / Stehkaffee<br />

Hier sind in der Regel Treffen gemeint, die nach kirchlichen, feierlichen Anlässen stattfinden. Ein<br />

Sektempfang / Stehkaffee dauert ca. eine Stunden.<br />

Bei der Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es für einen Sektempfang / Stehkaffee, werden der große Saal<br />

sowie die Benutzung der Toiletten, des Treppenhauses und der Küche gestattet. Die elektrischen<br />

Geräte in der Küche dürfen nur durch fachkundige Personen benutzt werden. Eine Einweisung in die<br />

Bedienung erfolgt bei Bedarf durch den Hausmeister.<br />

Die Benutzung des <strong>Gemeindehaus</strong>es für einen Sektempfangs / Stehkaffe ist grundsätzlich kostenlos.<br />

2 <strong>Hausordnung</strong> für das Ev. <strong>Gemeindehaus</strong> <strong>Sechshelden</strong>


Übergabe der Schlüssel und Aufsichtspflicht<br />

Der Schlüsselempfänger, gleich ob ständiger oder temporärer Empfänger, ist für die Aufsicht im<br />

<strong>Gemeindehaus</strong> sowie die Einhaltung der <strong>Hausordnung</strong> und der Bestimmungen des Lärm- und<br />

Jugendschutzes verantwortlich. Er kann seine Pflichten auch an eine andere Person übertragen.<br />

Diese ist jedoch zuvor über die damit verbundenen Pflichten aufzuklären. Bei Verlust oder<br />

unbefugter Benutzung des übergebenen Schlüssels haftet der Schlüsselempfänger für die Folgen.<br />

Dauerhafte Übergabe an Mitarbeiter<br />

Die Leiter der einzelnen Gruppen, die sich regelmäßig im <strong>Gemeindehaus</strong> treffen, erhalten eigene<br />

Hausschlüssel, deren Empfang sie durch Unterschrift bestätigen. Scheidet ein Leiter aus der Mitarbeit<br />

aus, so ist der Schlüssel an das Gemeindebüro zurückzugeben. Die Rückgabe wird ebenfalls durch<br />

Unterschrift bestätigt. Es ist nicht gestattet, nach Ausscheiden den Schlüssel an einen Nachfolger in<br />

der Gruppenleitung direkt weiterzugeben.<br />

Temporäre Übergabe<br />

Die übrigen Benutzer erhalten durch den Hausmeister leihweise einen Hausschlüssel, den sie nach<br />

Beendigung der Veranstaltung unverzüglich an den Hausmeister zurückzugeben haben.<br />

Benutzung der Räume, Einrichtungen und Geräte<br />

Der Hausmeister weist die Benutzer in die Bedienung der technischen Geräte ein. Jeder Raum ist<br />

ordentlich und besenrein zu verlassen. Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Benutzer dafür zu<br />

sorgen, dass alle Fenster geschlossen, die Mülleimer geleert, die Innenbeleuchtung ausgeschaltet<br />

und die Außentüren abgeschlossen sind. Bei groben Verschmutzungen ist der Hausmeister zu<br />

informieren.<br />

Benutzung der Küche<br />

Allen Gruppen ist nach Einweisung durch den Hausmeister die Benutzung der Küche gestattet.<br />

Beschädigtes oder defektes Kücheninventar ist dem Hausmeister zu melden.<br />

Die Verantwortlichen haben dafür zu sorgen, dass am Ende der Veranstaltung alle elektrischen<br />

Geräte (NOT – AUS Taste betätigen) und die Beleuchtung ausgeschaltet sind, das<br />

Heizkörperthermostat zurückgedreht und sich die Küche in einem sauberen und ordentlichen<br />

Zustand befindet.<br />

Benutzung durch Gruppen, die nicht zur Gemeinde gehören<br />

Der Eingangsbereich und die benutzten Räume sind nach jeder Veranstaltung zu putzen und feucht<br />

zu wischen. Zusätzlich sind die Mülleimer zu leeren und bei Bedarf feucht auszuwischen.<br />

3 <strong>Hausordnung</strong> für das Ev. <strong>Gemeindehaus</strong> <strong>Sechshelden</strong>


Beschädigung und Haftung<br />

Beschädigungen am Gebäude und seinen Einrichtungen sind unverzüglich dem Hausmeister zu<br />

melden.<br />

Besondere Regelungen<br />

Ausnahmeregelungen, die von der <strong>Hausordnung</strong> abweichen, bedürfen der Zustimmung des<br />

Kirchenvorstandes.<br />

Haiger-<strong>Sechshelden</strong>, den 16. November 2010<br />

Für den Kirchenvorstand <strong>Sechshelden</strong><br />

Gez.: Sonja K. Oppermann, Pfarrvikarin<br />

Gez.: Karsten Weiser, Kirchenvorsteher<br />

4 <strong>Hausordnung</strong> für das Ev. <strong>Gemeindehaus</strong> <strong>Sechshelden</strong>

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