Download als PDF - Landesfeuerwehrverband Hessen
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Aus den Fachausschüssen<br />
Fortbildung und Prüfung zum »Sachverständigen der Feuerwehr für den Vorbeugenden<br />
Brandschutz «in <strong>Hessen</strong><br />
schnelle und effiziente Brandbekämpfung<br />
unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit<br />
der Feuerwehr dar.<br />
Entwürfe<br />
Musterverkaufstättenver ordnung,<br />
Musterversammlungs -<br />
stättenverordnung und Muster -<br />
industriebaurichtlinie<br />
18 LFV-Infodienst Nr. 39<br />
Vom FA wurden hierzu Stellungnahmen<br />
erarbeitet. Ohne hier jetzt im Einzelnen<br />
auf die Inhalte einzugehen, wurden in diese<br />
Entwürfe grundsätzlich die Vorgaben<br />
der Musterbauordnung (MBO) eingearbeitet.<br />
Insbesondere zu den Schutzzielen<br />
»Rettung von Menschen ermöglichen«<br />
und »Wirksame Löscharbeiten<br />
ermöglichen«.<br />
Zum Punkt »Rettung von Menschen<br />
ermöglichen« wird in den Entwürfen<br />
genauso wie in der MBO keine Maßnahmen<br />
zur Rauchableitung vorgesehen.<br />
Solche Maßnahmen (bei denen z. B. die<br />
rechtzeitige und sichere Funktion der<br />
Rauchabzugsanlagen Voraussetzung<br />
für die Benutzbarkeit der Rettungswege<br />
ist) können allenfalls<br />
im Einzelfall zur Kompensation für<br />
eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen<br />
Anforderungen<br />
in Betracht kommen.<br />
Grundsätzlich werden nur<br />
besondere Anforderungen an<br />
Rettungswege verlangt, wenn<br />
diese besonders schutzbedürftig<br />
sind. Erst dann wird baurechtlich<br />
die Rauchfreihaltung verlangt,<br />
wie z. B. in einem Sicherheitstreppenraum.<br />
Baurechtlich gesehen sind alle<br />
diese Sonderbauten innerhalb<br />
der Hilfsfrist ge räumt, so dass die<br />
vorgesehenen Mittel zur Entrauchung<br />
nur der Unterstützung zur<br />
Brandbekämpfung dienen.<br />
In der Einleitung unserer Stellungnahme<br />
zu den Entwürfen werden<br />
die Schutzziele zur Eigen- und<br />
Fremdrettung von Menschen<br />
besonders hervorgehoben.<br />
Es wurde auch zum Ausdruck<br />
gebracht, dass diese Schutzziele<br />
bei den Formulierungen der<br />
Textinhalte in den Entwürfen<br />
nicht deutlich erkennbar sind.<br />
Fortbildung und Qualifikation<br />
für Mitarbeiter von<br />
Brandschutzdienststellen<br />
In diesem Jahr wurde der<br />
geplante Lehrgang zur Qualifikation<br />
»Sachverständiger der Feuerwehr<br />
für den vorbeugenden<br />
Brandschutz in <strong>Hessen</strong>« Ende<br />
Februar bis Mitte März mit zwölf<br />
Teilnehmern durchgeführt.<br />
In diesen Zusammenhang wird daran<br />
erinnert, dass Ende des Jahres 2013 die<br />
Fristen für die Übergangslösungen ab -<br />
laufen.<br />
Der Ablauf zur Qualifikation ab 2014 ist im<br />
nebenstehenden Schema dargestellt.<br />
Klaus Tönnes<br />
Fachausschussvorsitzender