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Download als PDF - Landesfeuerwehrverband Hessen

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Aus den Fachausschüssen<br />

Fortbildung und Prüfung zum »Sachverständigen der Feuerwehr für den Vorbeugenden<br />

Brandschutz «in <strong>Hessen</strong><br />

schnelle und effiziente Brandbekämpfung<br />

unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit<br />

der Feuerwehr dar.<br />

Entwürfe<br />

Musterverkaufstättenver ordnung,<br />

Musterversammlungs -<br />

stättenverordnung und Muster -<br />

industriebaurichtlinie<br />

18 LFV-Infodienst Nr. 39<br />

Vom FA wurden hierzu Stellungnahmen<br />

erarbeitet. Ohne hier jetzt im Einzelnen<br />

auf die Inhalte einzugehen, wurden in diese<br />

Entwürfe grundsätzlich die Vorgaben<br />

der Musterbauordnung (MBO) eingearbeitet.<br />

Insbesondere zu den Schutzzielen<br />

»Rettung von Menschen ermöglichen«<br />

und »Wirksame Löscharbeiten<br />

ermöglichen«.<br />

Zum Punkt »Rettung von Menschen<br />

ermöglichen« wird in den Entwürfen<br />

genauso wie in der MBO keine Maßnahmen<br />

zur Rauchableitung vorgesehen.<br />

Solche Maßnahmen (bei denen z. B. die<br />

rechtzeitige und sichere Funktion der<br />

Rauchabzugsanlagen Voraussetzung<br />

für die Benutzbarkeit der Rettungswege<br />

ist) können allenfalls<br />

im Einzelfall zur Kompensation für<br />

eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen<br />

Anforderungen<br />

in Betracht kommen.<br />

Grundsätzlich werden nur<br />

besondere Anforderungen an<br />

Rettungswege verlangt, wenn<br />

diese besonders schutzbedürftig<br />

sind. Erst dann wird baurechtlich<br />

die Rauchfreihaltung verlangt,<br />

wie z. B. in einem Sicherheitstreppenraum.<br />

Baurechtlich gesehen sind alle<br />

diese Sonderbauten innerhalb<br />

der Hilfsfrist ge räumt, so dass die<br />

vorgesehenen Mittel zur Entrauchung<br />

nur der Unterstützung zur<br />

Brandbekämpfung dienen.<br />

In der Einleitung unserer Stellungnahme<br />

zu den Entwürfen werden<br />

die Schutzziele zur Eigen- und<br />

Fremdrettung von Menschen<br />

besonders hervorgehoben.<br />

Es wurde auch zum Ausdruck<br />

gebracht, dass diese Schutzziele<br />

bei den Formulierungen der<br />

Textinhalte in den Entwürfen<br />

nicht deutlich erkennbar sind.<br />

Fortbildung und Qualifikation<br />

für Mitarbeiter von<br />

Brandschutzdienststellen<br />

In diesem Jahr wurde der<br />

geplante Lehrgang zur Qualifikation<br />

»Sachverständiger der Feuerwehr<br />

für den vorbeugenden<br />

Brandschutz in <strong>Hessen</strong>« Ende<br />

Februar bis Mitte März mit zwölf<br />

Teilnehmern durchgeführt.<br />

In diesen Zusammenhang wird daran<br />

erinnert, dass Ende des Jahres 2013 die<br />

Fristen für die Übergangslösungen ab -<br />

laufen.<br />

Der Ablauf zur Qualifikation ab 2014 ist im<br />

nebenstehenden Schema dargestellt.<br />

Klaus Tönnes<br />

Fachausschussvorsitzender

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