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CSR Newsletter – Relaunch - Rudolf X. Ruter

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andere Umwelt- und Sicherheitsvorschriften,<br />

tritt jedoch nicht an Stelle anderer<br />

sektorspezifischer Vorschriften.<br />

REACH zielt ab auf Verbesserungen des Gesundheits-<br />

und Umweltschutzes durch eine<br />

bessere und frühere Identifizierung von<br />

inhärenten Stoffeigenschaften chemi scher<br />

Stoffe. Ferner nimmt REACH die Unternehmen<br />

bei der Handhabung von Risiken aus<br />

chemischen Stoffen in die Pflicht und erfordert<br />

Sicherheitsangaben über die Stoffe.<br />

Sämtliche Hersteller oder Importeure von<br />

chemischen Stoffen müssen bestimmte<br />

Fachkenntnisse über deren Eigenschaften<br />

vorweisen sowie potentielle Risiken identifizieren<br />

und managen können. Für Stoffe,<br />

die jährlich in Mengen von über einer Tonne<br />

je Unternehmen hergestellt oder importiert<br />

werden, müssen die Hersteller und Importeure<br />

Informationen über die Stoffeigenschaften<br />

sammeln und diese In for ma tionen<br />

in einer zentralen, von der Europäischen<br />

Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in<br />

Helsinki angesiedelten Datenbank registrieren.<br />

Die ECHA hat die zentrale Koordinierungs-<br />

und Implementierungsrolle für<br />

den gesamten Prozessverlauf inne, und ihr<br />

obliegt das Verfahren zur Registrierung,<br />

Bewertung, Zulassung und Beschränkung<br />

von chemischen Stoffen in der EU.<br />

Auswirkungen von REACH<br />

Die Konsequenzen der Verordnung für die<br />

Unternehmen variieren und hängen von der<br />

Art des Verwenders ab. Die Unternehmen<br />

sollten zuerst einmal definieren, zu welcher<br />

Art von Verwender sie zählen. Hierzu müssen<br />

sie die von ihnen verwendeten Stoffe<br />

und deren Inhaltsstoffe und Zubereitungen<br />

analysieren und prüfen, ob diesbezüglich<br />

gemäß REACH Registrierungspflichten be -<br />

stehen. Diese Analyse ist von großer<br />

Bedeutung. Verstöße gegen die Registrierungspflichten<br />

führen dazu, dass betroffene<br />

Unternehmen die Stoffe nicht mehr länger<br />

herstellen oder liefern dürfen.<br />

Ergibt sich auf der Grundlage der Analyse<br />

eine Registrierungspflicht, ist eine Zusammenstellung<br />

von Informationen über die<br />

Inhaltsstoffe der Stoffe erforderlich.<br />

Dies erfordert häufig Forschungsarbeiten.<br />

Die Kosten für diese Informationszusammenstellung,<br />

insbesondere für die Forschungsarbeiten<br />

über die Inhaltsstoffe der<br />

Stoffe, können beträchtlich sein. Diese<br />

Informationszusammenstellung ist zeitaufwendig,<br />

deshalb besteht kurzfristig Handlungsbedarf.<br />

Die Registrierung des Stoffes erfordert von<br />

der anfänglichen Bestandsaufnahme über<br />

die Informationszusammenstellung bis hin<br />

zur offiziellen Registrierungsanzeige einen<br />

(erheblichen) Investitionsaufwand. Unternehmen<br />

können aufgrund der hohen Kosten<br />

die Entscheidung treffen, auf eine Registrierung<br />

bestimmter Stoffe zu verzichten.<br />

Daneben könnten bestimmte Stoffe wegen<br />

der Verordnung künftig nicht mehr auf dem<br />

Markt erhältlich sein. Sie könnten sich als<br />

zu gefährlich erweisen oder Unternehmen<br />

könnten die Herstellung, den Import oder<br />

die Verarbeitung von Stoffen stoppen, da<br />

die Zusammenstellung von Informationen<br />

über diese Stoffe zu kostspielig ist.<br />

Dies kann Konsequenzen für die Fortführung<br />

solcher Produkte haben und sich auf<br />

den Wert der bestehenden Vorräte auswirken.<br />

Wir raten Unternehmen, an diese<br />

möglichen Konsequenzen zu denken und<br />

sich mit den Zulieferern dieser Stoffe in Verbindung<br />

zu setzen, um sicherzustellen, dass<br />

sie weiterhin geliefert werden. Ist letzteres<br />

nicht der Fall, müssen alternative Stoffe<br />

gefunden werden, und mit der entsprechenden<br />

Suche sollte lieber jetzt als später<br />

begonnen werden.<br />

Die oben dargestellten Konsequenzen,<br />

vor allem die (erheblichen) Investitionen,<br />

wirken sich auf den Jahresabschluss aus.<br />

Für die Risikobeurteilung im Rahmen der<br />

Prüfung des Jahresabschlusses ist es<br />

wichtig, dass wir Einsicht in die auf REACH<br />

bezogenen Anstrengungen unserer Mandanten<br />

und ihre Beurteilung der mit der<br />

Verordnungen verbundenen Auswirkungen<br />

auf ihr Unternehmen gewinnen.<br />

Unterscheidung der verschiedenen<br />

Arten von Verwendern<br />

Die aus REACH resultierenden Verpflichtungen<br />

und Auswirkungen sind abhängig von<br />

der Art des Verwenders:<br />

1. Hersteller/Importeure<br />

Unternehmen, die jährlich über eine Tonne<br />

eines gegebenen Stoffes herstellen oder<br />

(von außerhalb der EU) importieren,<br />

haben für Registrierungszwecke ein Dossier<br />

mit allen Informationen bei der ECHA einzureichen.<br />

Da auch in Produkten enthaltene<br />

Stoffe zu berücksichtigen sind, gelten einige<br />

Hersteller/Importeure solcher Artikel als<br />

Registrant.<br />

2. Nachgeschaltete Anwender<br />

Nachgeschaltete Anwender verarbeiten<br />

chemische Stoffe, entwickeln Arzneimittel<br />

oder verwenden diese Produkte im Rahmen<br />

von Dienstleistungen. Nachgeschaltete<br />

Anwender müssen der ECHA unter Umständen<br />

Informationen zu Risikober urteilungs-<br />

und Risikomanagement-Maßnahmen<br />

zur Verfügung stellen, wenn sie gegen ­<br />

über dem Zulieferer die Art, wie sie die<br />

chemischen Stoffe verwenden, nicht offen<br />

legen wollen. Einige nachgeschaltete Anwender<br />

können auch Importeure und damit<br />

zur Registrierung verpflichtet sein. •<br />

Ernst & Young <strong>CSR</strong> News, Ausgabe 07 | Mai 2008<br />

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