CSR Newsletter â Relaunch - Rudolf X. Ruter
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andere Umwelt- und Sicherheitsvorschriften,<br />
tritt jedoch nicht an Stelle anderer<br />
sektorspezifischer Vorschriften.<br />
REACH zielt ab auf Verbesserungen des Gesundheits-<br />
und Umweltschutzes durch eine<br />
bessere und frühere Identifizierung von<br />
inhärenten Stoffeigenschaften chemi scher<br />
Stoffe. Ferner nimmt REACH die Unternehmen<br />
bei der Handhabung von Risiken aus<br />
chemischen Stoffen in die Pflicht und erfordert<br />
Sicherheitsangaben über die Stoffe.<br />
Sämtliche Hersteller oder Importeure von<br />
chemischen Stoffen müssen bestimmte<br />
Fachkenntnisse über deren Eigenschaften<br />
vorweisen sowie potentielle Risiken identifizieren<br />
und managen können. Für Stoffe,<br />
die jährlich in Mengen von über einer Tonne<br />
je Unternehmen hergestellt oder importiert<br />
werden, müssen die Hersteller und Importeure<br />
Informationen über die Stoffeigenschaften<br />
sammeln und diese In for ma tionen<br />
in einer zentralen, von der Europäischen<br />
Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in<br />
Helsinki angesiedelten Datenbank registrieren.<br />
Die ECHA hat die zentrale Koordinierungs-<br />
und Implementierungsrolle für<br />
den gesamten Prozessverlauf inne, und ihr<br />
obliegt das Verfahren zur Registrierung,<br />
Bewertung, Zulassung und Beschränkung<br />
von chemischen Stoffen in der EU.<br />
Auswirkungen von REACH<br />
Die Konsequenzen der Verordnung für die<br />
Unternehmen variieren und hängen von der<br />
Art des Verwenders ab. Die Unternehmen<br />
sollten zuerst einmal definieren, zu welcher<br />
Art von Verwender sie zählen. Hierzu müssen<br />
sie die von ihnen verwendeten Stoffe<br />
und deren Inhaltsstoffe und Zubereitungen<br />
analysieren und prüfen, ob diesbezüglich<br />
gemäß REACH Registrierungspflichten be -<br />
stehen. Diese Analyse ist von großer<br />
Bedeutung. Verstöße gegen die Registrierungspflichten<br />
führen dazu, dass betroffene<br />
Unternehmen die Stoffe nicht mehr länger<br />
herstellen oder liefern dürfen.<br />
Ergibt sich auf der Grundlage der Analyse<br />
eine Registrierungspflicht, ist eine Zusammenstellung<br />
von Informationen über die<br />
Inhaltsstoffe der Stoffe erforderlich.<br />
Dies erfordert häufig Forschungsarbeiten.<br />
Die Kosten für diese Informationszusammenstellung,<br />
insbesondere für die Forschungsarbeiten<br />
über die Inhaltsstoffe der<br />
Stoffe, können beträchtlich sein. Diese<br />
Informationszusammenstellung ist zeitaufwendig,<br />
deshalb besteht kurzfristig Handlungsbedarf.<br />
Die Registrierung des Stoffes erfordert von<br />
der anfänglichen Bestandsaufnahme über<br />
die Informationszusammenstellung bis hin<br />
zur offiziellen Registrierungsanzeige einen<br />
(erheblichen) Investitionsaufwand. Unternehmen<br />
können aufgrund der hohen Kosten<br />
die Entscheidung treffen, auf eine Registrierung<br />
bestimmter Stoffe zu verzichten.<br />
Daneben könnten bestimmte Stoffe wegen<br />
der Verordnung künftig nicht mehr auf dem<br />
Markt erhältlich sein. Sie könnten sich als<br />
zu gefährlich erweisen oder Unternehmen<br />
könnten die Herstellung, den Import oder<br />
die Verarbeitung von Stoffen stoppen, da<br />
die Zusammenstellung von Informationen<br />
über diese Stoffe zu kostspielig ist.<br />
Dies kann Konsequenzen für die Fortführung<br />
solcher Produkte haben und sich auf<br />
den Wert der bestehenden Vorräte auswirken.<br />
Wir raten Unternehmen, an diese<br />
möglichen Konsequenzen zu denken und<br />
sich mit den Zulieferern dieser Stoffe in Verbindung<br />
zu setzen, um sicherzustellen, dass<br />
sie weiterhin geliefert werden. Ist letzteres<br />
nicht der Fall, müssen alternative Stoffe<br />
gefunden werden, und mit der entsprechenden<br />
Suche sollte lieber jetzt als später<br />
begonnen werden.<br />
Die oben dargestellten Konsequenzen,<br />
vor allem die (erheblichen) Investitionen,<br />
wirken sich auf den Jahresabschluss aus.<br />
Für die Risikobeurteilung im Rahmen der<br />
Prüfung des Jahresabschlusses ist es<br />
wichtig, dass wir Einsicht in die auf REACH<br />
bezogenen Anstrengungen unserer Mandanten<br />
und ihre Beurteilung der mit der<br />
Verordnungen verbundenen Auswirkungen<br />
auf ihr Unternehmen gewinnen.<br />
Unterscheidung der verschiedenen<br />
Arten von Verwendern<br />
Die aus REACH resultierenden Verpflichtungen<br />
und Auswirkungen sind abhängig von<br />
der Art des Verwenders:<br />
1. Hersteller/Importeure<br />
Unternehmen, die jährlich über eine Tonne<br />
eines gegebenen Stoffes herstellen oder<br />
(von außerhalb der EU) importieren,<br />
haben für Registrierungszwecke ein Dossier<br />
mit allen Informationen bei der ECHA einzureichen.<br />
Da auch in Produkten enthaltene<br />
Stoffe zu berücksichtigen sind, gelten einige<br />
Hersteller/Importeure solcher Artikel als<br />
Registrant.<br />
2. Nachgeschaltete Anwender<br />
Nachgeschaltete Anwender verarbeiten<br />
chemische Stoffe, entwickeln Arzneimittel<br />
oder verwenden diese Produkte im Rahmen<br />
von Dienstleistungen. Nachgeschaltete<br />
Anwender müssen der ECHA unter Umständen<br />
Informationen zu Risikober urteilungs-<br />
und Risikomanagement-Maßnahmen<br />
zur Verfügung stellen, wenn sie gegen <br />
über dem Zulieferer die Art, wie sie die<br />
chemischen Stoffe verwenden, nicht offen<br />
legen wollen. Einige nachgeschaltete Anwender<br />
können auch Importeure und damit<br />
zur Registrierung verpflichtet sein. •<br />
Ernst & Young <strong>CSR</strong> News, Ausgabe 07 | Mai 2008<br />
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