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Prospekten - Kleeberg & Partner

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Erklärung zur Prospektverantwortung | Rahmendaten in Kurzform | Beteiligungsangebot im Überblick | Angaben zu den weiteren Kosten, weiteren Leistungen und Gesamthöhe der Provisionen | Risiken der Vermögensanlage | Investitionsstandort<br />

Fördersystem | Technik | Anlagestrategie | Die elbfonds Gruppe | Informationen zur Beteiligung und zur Emittentin | Finanzteil | Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage | Angabenvorbehalt | Vertragswerk<br />

Verbraucherinformationen | Glossar | Anlagen<br />

Einkommen, sonstiges zu versteuerndes<br />

Bildet grundsätzlich die Bemessungsgrundlage,<br />

auf die der Einkommensteuertarif angewendet<br />

wird, also die Summe der Einkünfte<br />

abzüglich Sonderausgaben (wie z. B. Kirchensteuer),<br />

ausßergewöhnliche Belastungen, Freibeträge<br />

(wie z. B. Kinderfreibeträge).<br />

Eintragung in das Handelsregister<br />

Der Anleger wird in das Handelsregister als<br />

Gesellschafter der Kommanditgesellschaft eingetragen.<br />

Dies übernimmt für ihn der Treuhänder.<br />

Emission<br />

Allgemein die Ausgabe von Anteilsscheinen,<br />

wie z. B. Aktien. Im Rahmen der Fondsfinanzierung<br />

ist die Ausgabe bzw. die Vermittlung von<br />

Kommanditanteilen an renditeorientierte Anleger<br />

gemeint.<br />

Emissionshaus<br />

Das Emissionshaus übernimmt im Rahmen<br />

der Fondsfinanzierung wesentliche Aufgaben,<br />

wie z. B. die Beratung bei der Fondskonzeption,<br />

Erstellung des Beteiligungsprospektes, Finanzierungsvermittlung<br />

und die Ausgabe von Kommanditanteilen.<br />

Emissionsprospekt<br />

Der Emissionsprospekt gibt dem Anlageinteressenten<br />

ausführliche Informationen über die<br />

geplante Investition und ihre prognostizierte<br />

Rentabilität. Des Weiteren enthält er Erläuterungen<br />

zum rechtlichen und steuerlichen Konzept<br />

sowie zu den zugrunde liegenden Leistungsverträgen<br />

und <strong>Partner</strong>n.<br />

ErbStG<br />

Erbschaftssteuergesetz<br />

EStG<br />

Einkommenssteuergesetz<br />

F<br />

Finanz- und Investitionsplan<br />

Der Plan besteht aus 2 Elementen: Unter<br />

„Mittelherkunft“ wird die Herkunft der für die<br />

geplante Investition erforderlichen Mittel (Kommanditeinlagen,<br />

Agio und Bankdarlehen) dargestellt<br />

(„Finanzplan“). Unter „Mittelverwendung“<br />

wird die Verwendung dieser Mittel für die<br />

Durchführung der Investition dargestellt unter<br />

Aufschlüsselung der einzelnen Investitionskosten<br />

(„Investitionsplan“).<br />

Fondsliquidation<br />

Nach Veräußerung der Investitionsobjekte<br />

wird der Fonds liquidiert (aufgelöst) und die Gesellschafter<br />

erhalten ihrem Gesellschaftsanteil<br />

entsprechende Liquidationsausschüttungen.<br />

Fremdkapital<br />

Der Teil der Finanzierung, der über Darlehen<br />

bereitgestellt wird, heißt Fremdkapital. Das<br />

Fremdkapital ergibt zusammen mit dem Eigenkapital<br />

die zum Erwerb benötigten Finanzmittel.<br />

Fungibilität<br />

Rechtsbegriff für Vertretbarkeit. Bei Fondsgesellschaften<br />

ist die Möglichkeit der Veräußerung<br />

oder Übertragung von Kommanditanteilen gemeint.<br />

G<br />

Geschlossener Fonds<br />

Das ist eine Kapitalsammelstelle für Einzahlungen<br />

von Kapitalanlegern für eine Investition in<br />

regelmäßig feststehender Höhe. Sobald dieses<br />

erforderliche Kapital eingezahlt ist, wird der<br />

jeweilige Fonds geschlossen. Somit ist die Zahl<br />

der möglichen Anleger von vornherein begrenzt.<br />

Gesellschafter<br />

Durch die Beteiligung an einem geschlossenen<br />

Fonds wird der Anleger zum Gesellschafter. Ist<br />

der Fonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

gegründet, nennt man den Gesellschafter<br />

Kommanditist.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener<br />

unregelmäßige (außerordentliche) Versammlung<br />

der Fondsgesellschafter. Wesentliches, durch<br />

den Gesellschaftsvertrag geregeltes Forum der<br />

Anlegermitbestimmung. Wird häufig auch im<br />

schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt.<br />

Gesellschaftskosten<br />

Verwaltungskosten für die Buchhaltung und<br />

die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses<br />

der Gesellschaft, Steuerberatung, Treuhandvergütung<br />

sowie die Komplementärvergütung.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Geschäftsgrundlage für die Kapitalanlage.<br />

Regelt insbesondere Unternehmensziel, Kapitaleinlagen,<br />

Rechte und Pflichten von Gesellschaftern<br />

und Geschäftsführung, Ergebnisverteilung,<br />

Informations-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte<br />

der Anleger, Anteilsübertragung, Kündigung<br />

und Abfindungsguthaben sowie Auflösung<br />

(Liquidation) der Beteiligungsgesellschaft.<br />

GmbH & Co. KG<br />

Rechtsform, die in ihrer Konstruktion eine Personengesellschaft<br />

ist und an der eine GmbH als<br />

Komplementär, d. h. als persönlich haftender<br />

Gesellschafter allein oder zusammen mit anderen<br />

Komplementären beteiligt ist.<br />

Gründungskosten<br />

U. a. Kosten der Gesellschaftsgründung sowie<br />

Kosten im Zusammenhang mit der Fondskonzeption<br />

und Prospekterstellung.<br />

GewStG<br />

Gewerbesteuergesetz<br />

H<br />

Haftsumme<br />

Der Betrag, mit dem ein Gesellschafter im Handelsregister<br />

eingetragen ist und der die Haftung<br />

dieses Gesellschafters gegenüber Gläubigern<br />

der Kommanditgesellschaft begrenzt, hier 10 %<br />

der Beteiligungssumme.<br />

Haftung des Kommanditisten<br />

Nach der vollständigen Erbringung der Kommanditeinlage<br />

ist die Haftung der Kommanditisten<br />

bis auf die Wiedereinlage erfolgter Ausschüttungen<br />

ausgeschlossen.<br />

Handelsregister (HR)<br />

Öffentlich geführtes Verzeichnis für Kaufleute<br />

und Handelsgesellschaften. In das beim Registergericht<br />

(Amtsgericht) geführte Handelsregister<br />

sind bestimmte Vorgänge einzutragen, deren Eintragungspflicht<br />

sich aus dem Handelsgesetzbuch<br />

und verschiedenen anderen Gesetzen ergibt.<br />

I<br />

Indexierung<br />

Koppelung der Entwicklung eines Entgeltes an<br />

eine Vergleichsgröße, z. B. an den Lebenshaltungskostenindex.<br />

Inflation<br />

Wertverluste der Kaufkraft einer Währung<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Übersicht über die Verwendung der für eine<br />

Investition benötigten Mittel (Investitionsplan)<br />

und über die Herkunft dieser Mittel (Finanzierungsplan).<br />

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