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Prospekten - Kleeberg & Partner

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Erklärung zur Prospektverantwortung | Rahmendaten in Kurzform | Beteiligungsangebot im Überblick | Angaben zu den weiteren Kosten, weiteren Leistungen und Gesamthöhe der Provisionen | Risiken der Vermögensanlage | Investitionsstandort<br />

Fördersystem | Technik | Anlagestrategie | Die elbfonds Gruppe | Informationen zur Beteiligung und zur Emittentin | Finanzteil | Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage | Angabenvorbehalt | Vertragswerk<br />

Verbraucherinformationen | Glossar | Anlagen<br />

Beschlussfassung<br />

Laut HGB sind die Mehrheiten für die von den<br />

Gesellschaftern zu fassenden Beschlüsse im Zweifel<br />

nach der Zahl der Gesellschafter zu berechnen<br />

(§§ 161, 119). Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

werden die Stimmen der Gesellschafter hingegen<br />

entsprechend dem eingezahlten Kommanditkapital<br />

berechnet.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung durch den persönlich haftenden<br />

Gesellschafter umfasst nach dem HGB ganz<br />

allgemein sämtliche Geschäfte, soweit sie über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nicht hinausgehen<br />

(§ 164 HGB). Anderenfalls dürfen die Kommanditisten<br />

einer Handlung der Geschäftsführung widersprechen,<br />

d. h. für außergewöhnliche Geschäfte ist<br />

ein Zustimmungsbeschluss sämtlicher Kommanditisten<br />

erforderlich. In § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

ist die Zuständigkeit der Geschäftsführung einerseits<br />

und der Gesellschafterversammlung bzw.<br />

deren Zustimmungserfordernis andererseits für<br />

eine Vielzahl von Beschlussgegenständen gegeneinander<br />

abgegrenzt. Für bestimmte Beschlüsse ist<br />

die Mehrheit von 75 % der Stimmen erforderlich.<br />

Gewinn- und Verlustverteilung<br />

Nach dem HGB erfolgt die Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />

nach Köpfen, wobei im Fall eines<br />

Gewinnes jedem Gesellschafter vorab ein<br />

Anteil in Höhe von 4 % seines Kapitalanteiles<br />

zusteht (§§ 161, 168, 121 HGB). Die Gewinnund<br />

Verlustbeteiligung an dem DIREKT INVEST<br />

POLEN 8 erfolgt für die Anleger gemäß dem Gesellschaftsvertrag<br />

(§ 11) nach dem Grundsatz<br />

der Beteiligung entsprechend dem eingezahlten<br />

Festkapital. Vorab erhalten Frühzeichner einen zusätzlichen<br />

Gewinnanteil ausgezahlt.<br />

Auszahlungen<br />

(Entnahmen und Ausschüttungen)<br />

Das HGB sieht für den persönlich haftenden Gesellschafter<br />

ein Entnahmerecht in Höhe von 4 %<br />

seines Kapitalanteiles vor. Er kann weitere Gewinne<br />

nur entnehmen, wenn dies nicht zum Schaden<br />

der Gesellschaft ist (§§ 161, 122 HGB). Ein<br />

Kommanditist kann nach HGB nur Auszahlungen<br />

verlangen, soweit ein Gewinn entstanden und seine<br />

Einlage nicht durch Verluste gemindert wurde.<br />

Der Gesellschaftsvertrag (§ 12) sieht im Gegensatz<br />

zum gesetzlichen Leitbild des HGB differenzierte<br />

Entnahmeregelungen vor.<br />

Übertragung der Beteiligung<br />

Wie die Aufnahme von neuen Gesellschaftern<br />

sieht das HGB bei der Übertragung der Beteiligung<br />

als Grundlagenbeschluss eine Zustimmung aller<br />

Gesellschafter vor (§§ 161, 114 HGB). Nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag (§ 13) ist die Zustimmung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin ausreichend,<br />

die nur aus wichtigem Grund versagt<br />

werden darf.<br />

Kündigungsfristen<br />

Für die Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

sieht das HGB eine Frist von sechs Monaten zum<br />

Schluss des Geschäftsjahres vor (§§ 161, 132 HGB).<br />

Eine ordentliche Kündigung des DIREKT INVEST<br />

POLEN 8 ist laut Gesellschaftsvertrag (§ 15) erstmals<br />

zum 31. Dezember 2022, vorbehaltlich der<br />

Ausübung der Verlängerungsoption durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin von zweimal einem<br />

Jahr, mit einer Frist von drei Monaten möglich.<br />

Ab dem Jahr 2020 können die Gesellschafter<br />

durch Beschlussfassung eine Entscheidung bzgl.<br />

des vorzeitigen Verkaufs der Vermögenswerte der<br />

Gesellschaft fassen, wenn die Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft den Verkauf wegen des wirtschaftlichen<br />

Umfelds empfiehlt und der Verkaufserlös<br />

für die Rückzahlung der Kommanditeinlage zzgl.<br />

Agio vor Steuern an alle Gesellschafter ausreicht.<br />

Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

Die Auflösung der Fondsgesellschaft ist ein Grundlagenbeschluss,<br />

der nach HGB der Zustimmung<br />

aller Gesellschafter bedarf (§§ 161, 114 HGB).<br />

Der Gesellschaftsvertrag (§ 17) sieht eine Mehrheit<br />

von 75 % der abgegebenen Stimmen vor.<br />

Beirat<br />

Die Bildung eines Beirates ist nach HGB nicht<br />

vorgesehen. Die Fondsgesellschaft ist nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag (§ 7) berechtigt, aus ihrer<br />

Mitte einen aus bis zu drei Mitgliedern bestehenden<br />

Beirat zu bestellen. Soweit dies geschieht,<br />

sind die Aufgaben des Beirates die Beratung<br />

der Geschäftsführung und die Wahrnehmung<br />

der Interessen der übrigen Gesellschafter. Eines<br />

der Mitglieder wird von der Treuhänderin benannt,<br />

die weiteren Mitglieder werden von den<br />

Kommanditisten und Treugebern gewählt. Ein<br />

Beiratsvorsitzender kann innerhalb des Beirates<br />

bestimmt werden. Beschlüsse fasst der Beirat<br />

mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br />

Darüber hinaus bestehen keine von der gesetzlichen<br />

Regelung abweichenden Bestimmungen im<br />

Gesellschaftsvertrag der Emittentin.<br />

VERFLECHTUNGEN<br />

Eine Übersicht über die Gesellschaftsstrukturen und die daraus resultierenden Verflechtungen der beteiligten Unternehmen ergibt sich aus folgendem Überblick,<br />

wobei ergänzend auch auf das Kapitel „Anlagespezifische Risiken“, Unterpunkt „Verflechtungen und Interessenkonflikte“, Seite 30, verwiesen wird.<br />

Firma | Geschäftsanschrift DIREKT INVEST POLEN 8 Windenergie Portfolio Fonds GmbH & Co. KG | Elbchaussee 336, 22609 Hamburg<br />

Handelsregister<br />

HRA 114845 (Amtsgericht Hamburg)<br />

Funktion<br />

Fondsgesellschaft und Emittentin<br />

Tag der ersten Eintragung 07. 06. 2012<br />

Gesellschafter<br />

Kommanditist: Elbtreuhand Martius 8 GmbH | Komplementär: elbfonds Capital Verwaltung GmbH<br />

Geschäftsführung<br />

elbfonds Capital Verwaltung GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Frank Waschwill und Andreas Brinke<br />

Kapital<br />

Kommanditkapital von ursprünglich EUR 1.000, es ist eine Erhöhung auf bis zu EUR 15.000.000 geplant, eine Erhöhung um weitere<br />

EUR 15.000.000 auf insgesamt EUR 30.000.000 ist möglich<br />

Verträge und Verflechtungen<br />

Die Elbtreuhand Martius 8 GmbH ist als Treuhänderin und im Rahmen der Anlegerverwaltung tätig.<br />

Die elbfonds Capital GmbH ist mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage betraut. Darüber hinaus wurden Verträge über die<br />

Eigenkapitalvermittlung, die Erstellung der Fondskonzeption, über die Prospekterstellung und Marketingmaßnahmen geschlossen.<br />

Mit der DONNER & REUSCHEL TREUHAND-Gesellschaft mbH & Co. KG wurde ein Mittelverwendungskontrollvertrag abgeschlossen.<br />

Mit der elbfonds Estate GmbH besteht ein Investitonsberatungsvertrag.<br />

Mit der elbfonds Report GmbH wurde ein Dienstleistungsvertrag über die laufende Betreuung und Information der Anleger abgeschlossen.<br />

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