Prospekten - Kleeberg & Partner
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Erklärung zur Prospektverantwortung | Rahmendaten in Kurzform | Beteiligungsangebot im Überblick | Angaben zu den weiteren Kosten, weiteren Leistungen und Gesamthöhe der Provisionen | Risiken der Vermögensanlage | Investitionsstandort<br />
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Verbraucherinformationen | Glossar | Anlagen<br />
Beschlussfassung<br />
Laut HGB sind die Mehrheiten für die von den<br />
Gesellschaftern zu fassenden Beschlüsse im Zweifel<br />
nach der Zahl der Gesellschafter zu berechnen<br />
(§§ 161, 119). Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />
werden die Stimmen der Gesellschafter hingegen<br />
entsprechend dem eingezahlten Kommanditkapital<br />
berechnet.<br />
Geschäftsführung<br />
Die Geschäftsführung durch den persönlich haftenden<br />
Gesellschafter umfasst nach dem HGB ganz<br />
allgemein sämtliche Geschäfte, soweit sie über den<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nicht hinausgehen<br />
(§ 164 HGB). Anderenfalls dürfen die Kommanditisten<br />
einer Handlung der Geschäftsführung widersprechen,<br />
d. h. für außergewöhnliche Geschäfte ist<br />
ein Zustimmungsbeschluss sämtlicher Kommanditisten<br />
erforderlich. In § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />
ist die Zuständigkeit der Geschäftsführung einerseits<br />
und der Gesellschafterversammlung bzw.<br />
deren Zustimmungserfordernis andererseits für<br />
eine Vielzahl von Beschlussgegenständen gegeneinander<br />
abgegrenzt. Für bestimmte Beschlüsse ist<br />
die Mehrheit von 75 % der Stimmen erforderlich.<br />
Gewinn- und Verlustverteilung<br />
Nach dem HGB erfolgt die Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />
nach Köpfen, wobei im Fall eines<br />
Gewinnes jedem Gesellschafter vorab ein<br />
Anteil in Höhe von 4 % seines Kapitalanteiles<br />
zusteht (§§ 161, 168, 121 HGB). Die Gewinnund<br />
Verlustbeteiligung an dem DIREKT INVEST<br />
POLEN 8 erfolgt für die Anleger gemäß dem Gesellschaftsvertrag<br />
(§ 11) nach dem Grundsatz<br />
der Beteiligung entsprechend dem eingezahlten<br />
Festkapital. Vorab erhalten Frühzeichner einen zusätzlichen<br />
Gewinnanteil ausgezahlt.<br />
Auszahlungen<br />
(Entnahmen und Ausschüttungen)<br />
Das HGB sieht für den persönlich haftenden Gesellschafter<br />
ein Entnahmerecht in Höhe von 4 %<br />
seines Kapitalanteiles vor. Er kann weitere Gewinne<br />
nur entnehmen, wenn dies nicht zum Schaden<br />
der Gesellschaft ist (§§ 161, 122 HGB). Ein<br />
Kommanditist kann nach HGB nur Auszahlungen<br />
verlangen, soweit ein Gewinn entstanden und seine<br />
Einlage nicht durch Verluste gemindert wurde.<br />
Der Gesellschaftsvertrag (§ 12) sieht im Gegensatz<br />
zum gesetzlichen Leitbild des HGB differenzierte<br />
Entnahmeregelungen vor.<br />
Übertragung der Beteiligung<br />
Wie die Aufnahme von neuen Gesellschaftern<br />
sieht das HGB bei der Übertragung der Beteiligung<br />
als Grundlagenbeschluss eine Zustimmung aller<br />
Gesellschafter vor (§§ 161, 114 HGB). Nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag (§ 13) ist die Zustimmung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin ausreichend,<br />
die nur aus wichtigem Grund versagt<br />
werden darf.<br />
Kündigungsfristen<br />
Für die Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
sieht das HGB eine Frist von sechs Monaten zum<br />
Schluss des Geschäftsjahres vor (§§ 161, 132 HGB).<br />
Eine ordentliche Kündigung des DIREKT INVEST<br />
POLEN 8 ist laut Gesellschaftsvertrag (§ 15) erstmals<br />
zum 31. Dezember 2022, vorbehaltlich der<br />
Ausübung der Verlängerungsoption durch die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin von zweimal einem<br />
Jahr, mit einer Frist von drei Monaten möglich.<br />
Ab dem Jahr 2020 können die Gesellschafter<br />
durch Beschlussfassung eine Entscheidung bzgl.<br />
des vorzeitigen Verkaufs der Vermögenswerte der<br />
Gesellschaft fassen, wenn die Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft den Verkauf wegen des wirtschaftlichen<br />
Umfelds empfiehlt und der Verkaufserlös<br />
für die Rückzahlung der Kommanditeinlage zzgl.<br />
Agio vor Steuern an alle Gesellschafter ausreicht.<br />
Auflösung der Fondsgesellschaft<br />
Die Auflösung der Fondsgesellschaft ist ein Grundlagenbeschluss,<br />
der nach HGB der Zustimmung<br />
aller Gesellschafter bedarf (§§ 161, 114 HGB).<br />
Der Gesellschaftsvertrag (§ 17) sieht eine Mehrheit<br />
von 75 % der abgegebenen Stimmen vor.<br />
Beirat<br />
Die Bildung eines Beirates ist nach HGB nicht<br />
vorgesehen. Die Fondsgesellschaft ist nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag (§ 7) berechtigt, aus ihrer<br />
Mitte einen aus bis zu drei Mitgliedern bestehenden<br />
Beirat zu bestellen. Soweit dies geschieht,<br />
sind die Aufgaben des Beirates die Beratung<br />
der Geschäftsführung und die Wahrnehmung<br />
der Interessen der übrigen Gesellschafter. Eines<br />
der Mitglieder wird von der Treuhänderin benannt,<br />
die weiteren Mitglieder werden von den<br />
Kommanditisten und Treugebern gewählt. Ein<br />
Beiratsvorsitzender kann innerhalb des Beirates<br />
bestimmt werden. Beschlüsse fasst der Beirat<br />
mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit<br />
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br />
Darüber hinaus bestehen keine von der gesetzlichen<br />
Regelung abweichenden Bestimmungen im<br />
Gesellschaftsvertrag der Emittentin.<br />
VERFLECHTUNGEN<br />
Eine Übersicht über die Gesellschaftsstrukturen und die daraus resultierenden Verflechtungen der beteiligten Unternehmen ergibt sich aus folgendem Überblick,<br />
wobei ergänzend auch auf das Kapitel „Anlagespezifische Risiken“, Unterpunkt „Verflechtungen und Interessenkonflikte“, Seite 30, verwiesen wird.<br />
Firma | Geschäftsanschrift DIREKT INVEST POLEN 8 Windenergie Portfolio Fonds GmbH & Co. KG | Elbchaussee 336, 22609 Hamburg<br />
Handelsregister<br />
HRA 114845 (Amtsgericht Hamburg)<br />
Funktion<br />
Fondsgesellschaft und Emittentin<br />
Tag der ersten Eintragung 07. 06. 2012<br />
Gesellschafter<br />
Kommanditist: Elbtreuhand Martius 8 GmbH | Komplementär: elbfonds Capital Verwaltung GmbH<br />
Geschäftsführung<br />
elbfonds Capital Verwaltung GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Frank Waschwill und Andreas Brinke<br />
Kapital<br />
Kommanditkapital von ursprünglich EUR 1.000, es ist eine Erhöhung auf bis zu EUR 15.000.000 geplant, eine Erhöhung um weitere<br />
EUR 15.000.000 auf insgesamt EUR 30.000.000 ist möglich<br />
Verträge und Verflechtungen<br />
Die Elbtreuhand Martius 8 GmbH ist als Treuhänderin und im Rahmen der Anlegerverwaltung tätig.<br />
Die elbfonds Capital GmbH ist mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage betraut. Darüber hinaus wurden Verträge über die<br />
Eigenkapitalvermittlung, die Erstellung der Fondskonzeption, über die Prospekterstellung und Marketingmaßnahmen geschlossen.<br />
Mit der DONNER & REUSCHEL TREUHAND-Gesellschaft mbH & Co. KG wurde ein Mittelverwendungskontrollvertrag abgeschlossen.<br />
Mit der elbfonds Estate GmbH besteht ein Investitonsberatungsvertrag.<br />
Mit der elbfonds Report GmbH wurde ein Dienstleistungsvertrag über die laufende Betreuung und Information der Anleger abgeschlossen.<br />
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