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Arbeitsvertrag - Tischler.de

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Stand: Juli 2002<br />

<strong>Arbeitsvertrag</strong><br />

für gewerbliche Arbeitnehmer<br />

<strong>de</strong>s holz- und kunststoffverarbeiten<strong>de</strong>n Handwerks<br />

Zwischen:<br />

(Firmenstempel) - Arbeitgeber/in -<br />

und<br />

(Herrn/Frau)<br />

geb. am:<br />

Anschrift:<br />

- Arbeitnehmer/in -<br />

bei min<strong>de</strong>rjährigen Arbeitnehmern gesetzlich vertreten durch:<br />

wird folgen<strong>de</strong>r <strong>Arbeitsvertrag</strong> vereinbart:<br />

1. Tätigkeit und regelmäßige Arbeitszeit<br />

Der/Die Arbeitnehmer/in wird als<br />

mit Führerschein-Klasse<br />

eingestellt. Bei Einstellung als Montage-<strong>Tischler</strong> berechtigt <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>r Fahrerlaubnis <strong>de</strong>n Arbeitgeber<br />

zur fristlosen Kündigung. Er/sie ist verpflichtet, auch an<strong>de</strong>re zumutbare Arbeiten zu verrichten. Ein<br />

Anspruch auf zeitweilige o<strong>de</strong>r dauern<strong>de</strong> Beschäftigung im Akkord kann nicht geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Der/Die Arbeitnehmer/in wird<br />

die volle regelmäßige Wochenarbeitszeit tätig sein, *<br />

als Teilzeitbeschäftigte/r mit folgen<strong>de</strong>r Arbeitszeit tätig sein:*<br />

Arbeitsort ist <strong>de</strong>r Betriebssitz. Der Arbeitgeber behält sich vor, <strong>de</strong>n/die Arbeitnehmer/in an an<strong>de</strong>ren Einsatzorten<br />

zu beschäftigen.<br />

2. Arbeitsantritt<br />

Die Arbeit wird aufgenommen am ........................ Bei vorheriger Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung gilt Ziff. 13 dieses<br />

<strong>Arbeitsvertrag</strong>es.<br />

*(Nichtzutreffen<strong>de</strong>s bitte streichen)<br />

- 2 -


- 2 -<br />

3. Arbeitsverhältnisse zur Probe, zur Aushilfe o<strong>de</strong>r befristete Arbeitsverhältnisse<br />

a) Arbeitsverhältnis zur Probe:<br />

Es gilt eine Probezeit von 6 Monaten mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist entsprechend <strong>de</strong>m<br />

Kündigungsfristengesetz (KündFG) in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung. Das Probearbeitsverhältnis en<strong>de</strong>t<br />

durch Kündigung seitens eines <strong>de</strong>r Vertragschließen<strong>de</strong>n. Wird es nicht gekündigt, geht es in ein<br />

Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Dauer über. Die Kündigung während <strong>de</strong>r Probezeit kann<br />

bei<strong>de</strong>rseitig je<strong>de</strong>rzeit erfolgen.<br />

b) Aushilfe<br />

Die Einstellung erfolgt zur Aushilfe. Die Beschäftigung en<strong>de</strong>t am ......................... Während <strong>de</strong>r Aushilfe<br />

kann das Arbeitsverhältnis gekündigt wer<strong>de</strong>n. Eine kürzere Kündigungsfrist als 4 Wochen kann<br />

vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer zur vorübergehen<strong>de</strong>n Aushilfe eingestellt ist und das<br />

Arbeitsverhältnis nicht länger als 3 Monate dauert.<br />

c) Befristeter <strong>Arbeitsvertrag</strong><br />

Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin wird vom ................ bis ................ befristet eingestellt. Das<br />

Arbeitsverhältnis en<strong>de</strong>t nach Ablauf <strong>de</strong>r vereinbarten Frist, ohne daß es einer Kündigung bedarf.<br />

Während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Befristung kann das Arbeitsverhältnis von bei<strong>de</strong>n Seiten unter Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Kündigungsfrist or<strong>de</strong>ntlich gekündigt wer<strong>de</strong>n. Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung<br />

bleibt davon unberührt.<br />

Nach Ablauf <strong>de</strong>r Befristung am ..................... wird das befristete Arbeitsverhältnis verlängert bis zum<br />

..................., danach wird es zum zweiten Mal verlängert bis zum ....................., anschließend erfolgt<br />

eine dritte Verlängerung bis zum .................... Bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren ist die 3-malige<br />

Verlängerung eines befristeten <strong>Arbeitsvertrag</strong>es zulässig.<br />

4. Schwerbehin<strong>de</strong>rte und Gleichgestellte<br />

Es gilt eine Probezeit von 6 Monaten. Das Probearbeitsverhältnis en<strong>de</strong>t durch Kündigung seitens eines<br />

<strong>de</strong>r Vertragschließen<strong>de</strong>n. Wird es nicht gekündigt, geht es in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte<br />

Dauer über. Während <strong>de</strong>r Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen<br />

gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Aushilfe: Die Einstellung erfolgt zur Aushilfe. Die Beschäftigung en<strong>de</strong>t am ........................ . Während <strong>de</strong>r<br />

Aushilfe kann das Arbeitsverhältnis gekündigt wer<strong>de</strong>n. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Falle 4<br />

Wochen.<br />

5. Lohn und sonstige Zuwendungen<br />

Der/Die Arbeitnehmer/in erhält folgen<strong>de</strong>n Brutto-Stun<strong>de</strong>nlohn:<br />

Vereinbarte Lohnhöhe _________________________ €<br />

betriebliche Erschwerniszuschläge _________________________ €<br />

beson<strong>de</strong>re Zulagen _________________________ €<br />

Leistungszulage _________________________ €<br />

- 3 -


- 3 -<br />

Ein Montagezuschlag für Arbeiten außerhalb <strong>de</strong>r Werkstatt wird nicht gewährt und ist mit <strong>de</strong>r vereinbarten<br />

Entlohnung abgegolten.<br />

Soweit Zulagen gewährt wer<strong>de</strong>n, han<strong>de</strong>lt es sich um freiwillige, je<strong>de</strong>rzeit nach freiem Ermessen<br />

wi<strong>de</strong>rrufliche Zulagen, die ganz o<strong>de</strong>r teilweise auf Erhöhungen o<strong>de</strong>r Umgruppierungen angerechnet wer<strong>de</strong>n<br />

können. Ein Wi<strong>de</strong>rrufsrecht <strong>de</strong>s Arbeitgebers wird hiermit ausdrücklich vereinbart.<br />

Die Zahlung von Gratifikationen, Prämien und ähnlichen Zuwendungen liegt im freien Ermessen <strong>de</strong>s<br />

Betriebes und begrün<strong>de</strong>t keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wie<strong>de</strong>rholt ohne<br />

ausdrücklichen Vorbehalt <strong>de</strong>r Freiwilligkeit erfolgt. Das gilt nicht, wenn auf Grund eines Vertrages, einer<br />

Betriebsvereinbarung o<strong>de</strong>r einer gesetzlichen Bestimmung Anspruch auf die Zuwendung besteht.<br />

Bei Fahrzeiten außerhalb <strong>de</strong>r Arbeitszeit, die täglich 2,5 Stun<strong>de</strong>n überschreiten, wird die darüber<br />

hinausgehen<strong>de</strong> Zeit mit <strong>de</strong>m Stun<strong>de</strong>nlohn ohne Zuschläge bezahlt.<br />

6. Weihnachtsgeld<br />

Als Prämie für Betriebstreue wird ein Weihnachtsgeld gezahlt, und zwar bei einer Betriebszugehörigkeit<br />

über 10 Jahre jeweils 510,00 €<br />

über 5 Jahre jeweils 380,00 €<br />

ab 1 Jahr jeweils 130,00 €<br />

Das Weihnachtsgeld ist grundsätzlich am 01. Dezember <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres fällig, kann aber<br />

auch vorher schon gezahlt wer<strong>de</strong>n<br />

durch Umlegung auf <strong>de</strong>n Stun<strong>de</strong>nlohn o<strong>de</strong>r durch anteilige<br />

monatliche Zahlung. Eine Stundung ist möglich, muß aber<br />

vorher mit <strong>de</strong>m Arbeitnehmer vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

Beim Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Betrieb besteht nur ein Anspruch auf anteilige Zahlung. Kein Anspruch<br />

besteht bei Krankheit von insgesamt mehr als 6 Wochen im laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr.<br />

7. Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle<br />

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt entsprechend <strong>de</strong>m Entgeltfortzahlungsgesetz in <strong>de</strong>r jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

8. Urlaub<br />

Als Grundurlaub wird ein Urlaubs von 24 Arbeitstagen gewährt. Zusatzurlaub erhalten Arbeitnehmer/innen<br />

bei einer Betriebszugehörigkeit von<br />

mehr als 3 Beschäftigungsjahren<br />

mehr als 5 Beschäftigungsjahren zusätzlich<br />

und mehr als 10 Beschäftigungsjahren zusätzlich<br />

2 Tage,<br />

2 Tage,<br />

2 weitere Urlaubstage.<br />

Als Beschäftigungsjahr gilt das volle Jahr <strong>de</strong>r ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit. Das zusätzliche<br />

Urlaubsgeld beträgt 0,15 € pro geleistete Regel-Arbeitsstun<strong>de</strong> (ohne Überstun<strong>de</strong>n) und erhöht sich nach<br />

<strong>de</strong>r o.g. Staffel <strong>de</strong>r Betriebszugehörigkeit um jeweils 0,05 € pro Stun<strong>de</strong>.<br />

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- 4 -<br />

9. Abtretung und Verpfändung, Lohnpfändung<br />

Die Abtretung und Verpfändung von Lohn und Lohnnebenfor<strong>de</strong>rungen an Dritte sind ausgeschlossen.<br />

Bei Lohnpfändungen ist <strong>de</strong>r Arbeitgeber berechtigt, zur Deckung <strong>de</strong>r Kosten für die Bearbeitung 1 % <strong>de</strong>s<br />

jeweils an <strong>de</strong>n Gläubiger überwiesenen Betrages einzubehalten. Der Anspruch gilt als vor <strong>de</strong>r<br />

Lohnfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers entstan<strong>de</strong>n.<br />

10. Rauch- und Alkoholverbot, Verstöße gegen die Sicherheits- und Schutzvorschriften <strong>de</strong>r<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Der Genuß alkoholischer Getränke während <strong>de</strong>r Arbeitszeit ist grundsätzlich verboten. Geraucht wer<strong>de</strong>n<br />

darf nur in <strong>de</strong>njenigen Räumen <strong>de</strong>s Betriebes, in <strong>de</strong>nen es auch ausdrücklich erlaubt ist. Verstöße gegen<br />

diese Verbote o<strong>de</strong>r gegen die Sicherheits- und Schutzvorschriften <strong>de</strong>r Berufsgenossenschaft zur Unfallverhütung<br />

können eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.<br />

11. Folge eines Vertragsbruches<br />

Nimmt <strong>de</strong>r Arbeitnehmer die Arbeit nicht auf o<strong>de</strong>r löst er das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund<br />

unter Nichteinhaltung <strong>de</strong>r Kündigungsfrist, so hat er mit Nachteilen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen<br />

zu rechnen. Der Anspruch <strong>de</strong>s Arbeitgebers auf Ersatz <strong>de</strong>s insoweit entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>ns besteht<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>r gesetzlichen Vorschriften.<br />

12. Verschie<strong>de</strong>nes<br />

Für das Ausstellen von Bescheinigungen und das Ausfüllen von Formularen wird eine Bearbeitungsgebühr<br />

in Höhe von je 10,00 € pro Vorgang erhoben.<br />

13. Mel<strong>de</strong>pflicht bei Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung hat <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in an <strong>de</strong>mselben Tag zum Arbeitsbeginn <strong>de</strong>n<br />

Arbeitgeber von seiner Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung zu unterrichten, nur ausnahmsweise kann die Unterrichtung<br />

durch Angehörige o<strong>de</strong>r einen Vertreter bis 12.00 Uhr <strong>de</strong>sselben Tages erfolgen.<br />

14. Weitere Regelungen<br />

Die gekündigten Tarifverträge für das Berliner <strong>Tischler</strong>handwerk fin<strong>de</strong>n keine Anwendung.<br />

........................................................................................................................................................................<br />

........................................................................................................................................................................<br />

........................................................................................................................................................................<br />

- 5 -


- 5 -<br />

15. Vertragsän<strong>de</strong>rungen<br />

Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n bestehen nicht, Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen <strong>de</strong>r<br />

Schriftform.<br />

Der/die Arbeitnehmer/in erklärt, daß er/sie <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Vertrag aufmerksam gelesen und <strong>de</strong>n Vertragsinhalt<br />

zur Kenntnis genommen hat.<br />

Berlin, <strong>de</strong>n ............................................<br />

____________________________________<br />

(Stempel und Unterschrift <strong>de</strong>s Arbeitgebers)<br />

_____________________________________<br />

(Unterschrift <strong>de</strong>s Arbeitnehmers/<strong>de</strong>r Arbeitnehmerin)<br />

Bei min<strong>de</strong>rjährigen Arbeitnehmern:<br />

_______________________________________________<br />

Unterschift <strong>de</strong>s gesetzlichen Vertreters <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>rjährigen

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