Arbeitsvertrag - Tischler.de
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Stand: Juli 2002<br />
<strong>Arbeitsvertrag</strong><br />
für gewerbliche Arbeitnehmer<br />
<strong>de</strong>s holz- und kunststoffverarbeiten<strong>de</strong>n Handwerks<br />
Zwischen:<br />
(Firmenstempel) - Arbeitgeber/in -<br />
und<br />
(Herrn/Frau)<br />
geb. am:<br />
Anschrift:<br />
- Arbeitnehmer/in -<br />
bei min<strong>de</strong>rjährigen Arbeitnehmern gesetzlich vertreten durch:<br />
wird folgen<strong>de</strong>r <strong>Arbeitsvertrag</strong> vereinbart:<br />
1. Tätigkeit und regelmäßige Arbeitszeit<br />
Der/Die Arbeitnehmer/in wird als<br />
mit Führerschein-Klasse<br />
eingestellt. Bei Einstellung als Montage-<strong>Tischler</strong> berechtigt <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>r Fahrerlaubnis <strong>de</strong>n Arbeitgeber<br />
zur fristlosen Kündigung. Er/sie ist verpflichtet, auch an<strong>de</strong>re zumutbare Arbeiten zu verrichten. Ein<br />
Anspruch auf zeitweilige o<strong>de</strong>r dauern<strong>de</strong> Beschäftigung im Akkord kann nicht geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Der/Die Arbeitnehmer/in wird<br />
die volle regelmäßige Wochenarbeitszeit tätig sein, *<br />
als Teilzeitbeschäftigte/r mit folgen<strong>de</strong>r Arbeitszeit tätig sein:*<br />
Arbeitsort ist <strong>de</strong>r Betriebssitz. Der Arbeitgeber behält sich vor, <strong>de</strong>n/die Arbeitnehmer/in an an<strong>de</strong>ren Einsatzorten<br />
zu beschäftigen.<br />
2. Arbeitsantritt<br />
Die Arbeit wird aufgenommen am ........................ Bei vorheriger Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung gilt Ziff. 13 dieses<br />
<strong>Arbeitsvertrag</strong>es.<br />
*(Nichtzutreffen<strong>de</strong>s bitte streichen)<br />
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3. Arbeitsverhältnisse zur Probe, zur Aushilfe o<strong>de</strong>r befristete Arbeitsverhältnisse<br />
a) Arbeitsverhältnis zur Probe:<br />
Es gilt eine Probezeit von 6 Monaten mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist entsprechend <strong>de</strong>m<br />
Kündigungsfristengesetz (KündFG) in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung. Das Probearbeitsverhältnis en<strong>de</strong>t<br />
durch Kündigung seitens eines <strong>de</strong>r Vertragschließen<strong>de</strong>n. Wird es nicht gekündigt, geht es in ein<br />
Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Dauer über. Die Kündigung während <strong>de</strong>r Probezeit kann<br />
bei<strong>de</strong>rseitig je<strong>de</strong>rzeit erfolgen.<br />
b) Aushilfe<br />
Die Einstellung erfolgt zur Aushilfe. Die Beschäftigung en<strong>de</strong>t am ......................... Während <strong>de</strong>r Aushilfe<br />
kann das Arbeitsverhältnis gekündigt wer<strong>de</strong>n. Eine kürzere Kündigungsfrist als 4 Wochen kann<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer zur vorübergehen<strong>de</strong>n Aushilfe eingestellt ist und das<br />
Arbeitsverhältnis nicht länger als 3 Monate dauert.<br />
c) Befristeter <strong>Arbeitsvertrag</strong><br />
Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin wird vom ................ bis ................ befristet eingestellt. Das<br />
Arbeitsverhältnis en<strong>de</strong>t nach Ablauf <strong>de</strong>r vereinbarten Frist, ohne daß es einer Kündigung bedarf.<br />
Während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Befristung kann das Arbeitsverhältnis von bei<strong>de</strong>n Seiten unter Einhaltung <strong>de</strong>r<br />
gesetzlichen Kündigungsfrist or<strong>de</strong>ntlich gekündigt wer<strong>de</strong>n. Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung<br />
bleibt davon unberührt.<br />
Nach Ablauf <strong>de</strong>r Befristung am ..................... wird das befristete Arbeitsverhältnis verlängert bis zum<br />
..................., danach wird es zum zweiten Mal verlängert bis zum ....................., anschließend erfolgt<br />
eine dritte Verlängerung bis zum .................... Bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren ist die 3-malige<br />
Verlängerung eines befristeten <strong>Arbeitsvertrag</strong>es zulässig.<br />
4. Schwerbehin<strong>de</strong>rte und Gleichgestellte<br />
Es gilt eine Probezeit von 6 Monaten. Das Probearbeitsverhältnis en<strong>de</strong>t durch Kündigung seitens eines<br />
<strong>de</strong>r Vertragschließen<strong>de</strong>n. Wird es nicht gekündigt, geht es in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte<br />
Dauer über. Während <strong>de</strong>r Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen<br />
gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Aushilfe: Die Einstellung erfolgt zur Aushilfe. Die Beschäftigung en<strong>de</strong>t am ........................ . Während <strong>de</strong>r<br />
Aushilfe kann das Arbeitsverhältnis gekündigt wer<strong>de</strong>n. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Falle 4<br />
Wochen.<br />
5. Lohn und sonstige Zuwendungen<br />
Der/Die Arbeitnehmer/in erhält folgen<strong>de</strong>n Brutto-Stun<strong>de</strong>nlohn:<br />
Vereinbarte Lohnhöhe _________________________ €<br />
betriebliche Erschwerniszuschläge _________________________ €<br />
beson<strong>de</strong>re Zulagen _________________________ €<br />
Leistungszulage _________________________ €<br />
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Ein Montagezuschlag für Arbeiten außerhalb <strong>de</strong>r Werkstatt wird nicht gewährt und ist mit <strong>de</strong>r vereinbarten<br />
Entlohnung abgegolten.<br />
Soweit Zulagen gewährt wer<strong>de</strong>n, han<strong>de</strong>lt es sich um freiwillige, je<strong>de</strong>rzeit nach freiem Ermessen<br />
wi<strong>de</strong>rrufliche Zulagen, die ganz o<strong>de</strong>r teilweise auf Erhöhungen o<strong>de</strong>r Umgruppierungen angerechnet wer<strong>de</strong>n<br />
können. Ein Wi<strong>de</strong>rrufsrecht <strong>de</strong>s Arbeitgebers wird hiermit ausdrücklich vereinbart.<br />
Die Zahlung von Gratifikationen, Prämien und ähnlichen Zuwendungen liegt im freien Ermessen <strong>de</strong>s<br />
Betriebes und begrün<strong>de</strong>t keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wie<strong>de</strong>rholt ohne<br />
ausdrücklichen Vorbehalt <strong>de</strong>r Freiwilligkeit erfolgt. Das gilt nicht, wenn auf Grund eines Vertrages, einer<br />
Betriebsvereinbarung o<strong>de</strong>r einer gesetzlichen Bestimmung Anspruch auf die Zuwendung besteht.<br />
Bei Fahrzeiten außerhalb <strong>de</strong>r Arbeitszeit, die täglich 2,5 Stun<strong>de</strong>n überschreiten, wird die darüber<br />
hinausgehen<strong>de</strong> Zeit mit <strong>de</strong>m Stun<strong>de</strong>nlohn ohne Zuschläge bezahlt.<br />
6. Weihnachtsgeld<br />
Als Prämie für Betriebstreue wird ein Weihnachtsgeld gezahlt, und zwar bei einer Betriebszugehörigkeit<br />
über 10 Jahre jeweils 510,00 €<br />
über 5 Jahre jeweils 380,00 €<br />
ab 1 Jahr jeweils 130,00 €<br />
Das Weihnachtsgeld ist grundsätzlich am 01. Dezember <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres fällig, kann aber<br />
auch vorher schon gezahlt wer<strong>de</strong>n<br />
durch Umlegung auf <strong>de</strong>n Stun<strong>de</strong>nlohn o<strong>de</strong>r durch anteilige<br />
monatliche Zahlung. Eine Stundung ist möglich, muß aber<br />
vorher mit <strong>de</strong>m Arbeitnehmer vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
Beim Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Betrieb besteht nur ein Anspruch auf anteilige Zahlung. Kein Anspruch<br />
besteht bei Krankheit von insgesamt mehr als 6 Wochen im laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr.<br />
7. Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle<br />
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt entsprechend <strong>de</strong>m Entgeltfortzahlungsgesetz in <strong>de</strong>r jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
8. Urlaub<br />
Als Grundurlaub wird ein Urlaubs von 24 Arbeitstagen gewährt. Zusatzurlaub erhalten Arbeitnehmer/innen<br />
bei einer Betriebszugehörigkeit von<br />
mehr als 3 Beschäftigungsjahren<br />
mehr als 5 Beschäftigungsjahren zusätzlich<br />
und mehr als 10 Beschäftigungsjahren zusätzlich<br />
2 Tage,<br />
2 Tage,<br />
2 weitere Urlaubstage.<br />
Als Beschäftigungsjahr gilt das volle Jahr <strong>de</strong>r ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit. Das zusätzliche<br />
Urlaubsgeld beträgt 0,15 € pro geleistete Regel-Arbeitsstun<strong>de</strong> (ohne Überstun<strong>de</strong>n) und erhöht sich nach<br />
<strong>de</strong>r o.g. Staffel <strong>de</strong>r Betriebszugehörigkeit um jeweils 0,05 € pro Stun<strong>de</strong>.<br />
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9. Abtretung und Verpfändung, Lohnpfändung<br />
Die Abtretung und Verpfändung von Lohn und Lohnnebenfor<strong>de</strong>rungen an Dritte sind ausgeschlossen.<br />
Bei Lohnpfändungen ist <strong>de</strong>r Arbeitgeber berechtigt, zur Deckung <strong>de</strong>r Kosten für die Bearbeitung 1 % <strong>de</strong>s<br />
jeweils an <strong>de</strong>n Gläubiger überwiesenen Betrages einzubehalten. Der Anspruch gilt als vor <strong>de</strong>r<br />
Lohnfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers entstan<strong>de</strong>n.<br />
10. Rauch- und Alkoholverbot, Verstöße gegen die Sicherheits- und Schutzvorschriften <strong>de</strong>r<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Der Genuß alkoholischer Getränke während <strong>de</strong>r Arbeitszeit ist grundsätzlich verboten. Geraucht wer<strong>de</strong>n<br />
darf nur in <strong>de</strong>njenigen Räumen <strong>de</strong>s Betriebes, in <strong>de</strong>nen es auch ausdrücklich erlaubt ist. Verstöße gegen<br />
diese Verbote o<strong>de</strong>r gegen die Sicherheits- und Schutzvorschriften <strong>de</strong>r Berufsgenossenschaft zur Unfallverhütung<br />
können eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.<br />
11. Folge eines Vertragsbruches<br />
Nimmt <strong>de</strong>r Arbeitnehmer die Arbeit nicht auf o<strong>de</strong>r löst er das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund<br />
unter Nichteinhaltung <strong>de</strong>r Kündigungsfrist, so hat er mit Nachteilen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen<br />
zu rechnen. Der Anspruch <strong>de</strong>s Arbeitgebers auf Ersatz <strong>de</strong>s insoweit entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>ns besteht<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>r gesetzlichen Vorschriften.<br />
12. Verschie<strong>de</strong>nes<br />
Für das Ausstellen von Bescheinigungen und das Ausfüllen von Formularen wird eine Bearbeitungsgebühr<br />
in Höhe von je 10,00 € pro Vorgang erhoben.<br />
13. Mel<strong>de</strong>pflicht bei Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung<br />
Im Falle <strong>de</strong>r Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung hat <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in an <strong>de</strong>mselben Tag zum Arbeitsbeginn <strong>de</strong>n<br />
Arbeitgeber von seiner Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung zu unterrichten, nur ausnahmsweise kann die Unterrichtung<br />
durch Angehörige o<strong>de</strong>r einen Vertreter bis 12.00 Uhr <strong>de</strong>sselben Tages erfolgen.<br />
14. Weitere Regelungen<br />
Die gekündigten Tarifverträge für das Berliner <strong>Tischler</strong>handwerk fin<strong>de</strong>n keine Anwendung.<br />
........................................................................................................................................................................<br />
........................................................................................................................................................................<br />
........................................................................................................................................................................<br />
- 5 -
- 5 -<br />
15. Vertragsän<strong>de</strong>rungen<br />
Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n bestehen nicht, Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen <strong>de</strong>r<br />
Schriftform.<br />
Der/die Arbeitnehmer/in erklärt, daß er/sie <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Vertrag aufmerksam gelesen und <strong>de</strong>n Vertragsinhalt<br />
zur Kenntnis genommen hat.<br />
Berlin, <strong>de</strong>n ............................................<br />
____________________________________<br />
(Stempel und Unterschrift <strong>de</strong>s Arbeitgebers)<br />
_____________________________________<br />
(Unterschrift <strong>de</strong>s Arbeitnehmers/<strong>de</strong>r Arbeitnehmerin)<br />
Bei min<strong>de</strong>rjährigen Arbeitnehmern:<br />
_______________________________________________<br />
Unterschift <strong>de</strong>s gesetzlichen Vertreters <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>rjährigen