Richtlinien Gesellenstück - Tischler.de
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R i c h t l i n i e n<br />
für die Anfertigung <strong>de</strong>s <strong>Gesellenstück</strong>es im<br />
Berliner <strong>Tischler</strong>handwerk<br />
Berlin im April 2009<br />
______________________________________________________________________<br />
1. Selbständige Anfertigung<br />
• Das <strong>Gesellenstück</strong> muß <strong>de</strong>r Prüfungskandidat bis auf geringfügige Handreichungen völlig<br />
selbständig anfertigen.<br />
• Unzulässige Hilfen können zum Ausschluß aus <strong>de</strong>m Prüfungsverfahren führen.<br />
• Bei <strong>de</strong>m Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Gesellenstück</strong>es darf frem<strong>de</strong> Hilfe in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Art, Größe und Konstruktion <strong>de</strong>s <strong>Gesellenstück</strong>es<br />
• Das <strong>Gesellenstück</strong> soll möglichst <strong>de</strong>m Tätigkeitsbereich entnommen wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />
Prüfungskandidat überwiegend ausgebil<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>.<br />
• Die Anfor<strong>de</strong>rungen sollen die Lerninhalte gemäß § 4 <strong>de</strong>s Ausbildungsberufsbil<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />
Ausbildungsordnung <strong>Tischler</strong> / <strong>Tischler</strong>innen vom 25. Januar 2006 nicht übersteigen<br />
• Art und Form <strong>de</strong>s <strong>Gesellenstück</strong>es ist <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>s Ausbildungsbetriebes überlassen.<br />
• Das <strong>Gesellenstück</strong> soll ein Erzeugnis sein, das einer Verwendung zugeführt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
3. Oberflächenbearbeitung<br />
HOLZ- UND KUNSTSTOFFVERARBEITENDES HANDWERK<br />
TISCHLER-INNUNG BERLIN<br />
Flurweg 5 12357 Berlin<br />
Telefon: (030) 66 93 15 25<br />
Fax: (030) 66 93 15 35<br />
Lehrlingsabtl.: (030) 66 93 15 30<br />
E-Mail: wolke@tischler-berlin.<strong>de</strong><br />
• <strong>Gesellenstück</strong>e aus <strong>de</strong>m Bautischlerbereich, die <strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Anstriche erhalten, sind <strong>de</strong>n<br />
Prüfern in rohem Zustand vorzustellen.<br />
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R i c h t l i n i e n für die Anfertigung <strong>de</strong>s <strong>Gesellenstück</strong>es im<br />
Berliner <strong>Tischler</strong>handwerk<br />
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• Möbelflächen müssen endbehan<strong>de</strong>lt sein (gebeizt, lackiert, mattiert, geölt o<strong>de</strong>r gewachst)<br />
• Bei einem Möbel sollte die größte Projektionsfläche (Breite x Höhe) 1,25 m 2 nicht<br />
überschreiten.<br />
• Bei an<strong>de</strong>ren Erzeugnissen sollte die größte Projektionsfläche 2,00 m 2 nicht überschreiten.<br />
4. Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an das <strong>Gesellenstück</strong> (Arbeitsaufgabe II )<br />
Möbelbau<br />
1 Schubkasten von Hand gezinkt mit Lauf-, Streich- und Kippleisten aus Massivholz 1 Tür<br />
o<strong>de</strong>r 1 Klappe mit von Hand eingelassenen Bän<strong>de</strong>rn, wahlweise muß 1 Tür o<strong>de</strong>r 1 Klappe<br />
o<strong>de</strong>r 1 Schubkasten durch ein Einsteck- o<strong>de</strong>r Einlaßschloß verschließbar sein.<br />
Bautischlerarbeiten<br />
(Türen / Fenster etc. ) sind funktionsfähig anzuschlagen d.h. Schlösser, Dreh-<br />
Kippbeschläge, Oliven, Garnituren etc. müssen montiert sein. Min<strong>de</strong>stens 2 verschie<strong>de</strong>ne<br />
Holzverbindungen müssen von Hand gefertigt sein.<br />
5. Fertigungszeichnung <strong>de</strong>s <strong>Gesellenstück</strong>es<br />
• Der Prüfling hat <strong>de</strong>m Zulassungsausschuß eine bemaßte, fertigungsreife<br />
Entwurfszeichnung > Hauptzeichnung 1 : 10; Teilschnitte und Einzelheiten im<br />
Maßstab 1 : 1 < für das <strong>Gesellenstück</strong> (Blattgröße DIN A4 bzw. DIN A3 – normgefaltet)<br />
einschließlich Grobplanung <strong>de</strong>s Arbeitsablaufplanes zur Genehmigung vorzulegen.<br />
• Die nach <strong>de</strong>r Entwurfszeichnung zu erstellen<strong>de</strong> Fertigungszeichnung (Gesellenzeichnung)<br />
ist nach <strong>de</strong>r DIN 919 in <strong>de</strong>r gültigen Fassung im Maßstab 1 : 10 mit Vor<strong>de</strong>r- und<br />
Seitenansicht, Draufsicht, genauen Maßangaben sowie <strong>de</strong>n wichtigsten<br />
Teilschnittzeichnungen im Maßstab 1 : 1 auf einem Zeichenblatt o<strong>de</strong>r Transparentpapier<br />
DIN A1o<strong>de</strong>r DIN A 0 anzufertigen (A 1 = 625 mm x 880 mm) und zur Theorieprüfung<br />
vorzulegen. Bei Verwendung von Transparentpapier ist die Zeichnung in Tusche<br />
auszuführen.<br />
• Die genehmigte Entwurfszeichnung sowie die Fertigungszeichnung ist bei <strong>de</strong>r Abnahme<br />
<strong>de</strong>s <strong>Gesellenstück</strong>es und bei <strong>de</strong>r Kenntnisprüfung (Theoretische Prüfung) <strong>de</strong>m<br />
Prüfungsausschuß vorzulegen. Dort wird die Benotung vorgenommen, bewertet wer<strong>de</strong>n<br />
nur Originale, k e i n e Kopien.<br />
• Bei <strong>de</strong>r <strong>Gesellenstück</strong>präsentation ist die Zeichnung auf einer leichten Platte zu fixieren<br />
und gegebenenfalls mit einer Folie zu schützen<br />
6. Zeitvorgabe für die Fertigung <strong>de</strong>s <strong>Gesellenstück</strong>es<br />
Das <strong>Gesellenstück</strong> einschließlich aller Zeichnungen und Nebenarbeiten ist in höchstens<br />
100 Arbeitsstun<strong>de</strong>n anzufertigen.<br />
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Berliner <strong>Tischler</strong>handwerk<br />
7. Hand- und Maschinenarbeitsprobe<br />
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• Innerhalb von höchstens 7 Stun<strong>de</strong>n ist ein vorgegebenes Werkstück mit Holzverbindungen<br />
von Hand zu fertigen.<br />
• Entsprechend ist außer<strong>de</strong>m ein Werkstück an einer stationären Holzbearbeitungsmaschine<br />
nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>r Holz-BG maschinell zu bearbeiten.<br />
8. Anfor<strong>de</strong>rungen an das Prüfungsstück <strong>de</strong>r Holzbearbeiterin / Holzbearbeiter<br />
• Grundsätzlich wie zuvor beschrieben, jedoch sind Einbohr- Aufschraubbeschläge und<br />
mechanische Schubkastenführungen zugelassen.<br />
• Sollte vorgesehen sein, <strong>de</strong>n Prüfling auf <strong>Tischler</strong>in / <strong>Tischler</strong> umzuschreiben, muß das<br />
Prüfungsstück nach <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen eines <strong>Gesellenstück</strong>es gebaut wer<strong>de</strong>n, um<br />
angerechnet wer<strong>de</strong>n zu können.<br />
9. Wichtige Hinweise<br />
• Der Gesellenprüfungsausschuß behält sich das Recht vor, notwendige Än<strong>de</strong>rungen und<br />
Erweiterungen zu for<strong>de</strong>rn .<br />
• Der Prüfling darf mit <strong>de</strong>r Anfertigung <strong>de</strong>s <strong>Gesellenstück</strong>es nicht vor <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>r<br />
Entwurfszeichnung beginnen<br />
10. Kriterien bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>s <strong>Gesellenstück</strong>es<br />
- Auswahl <strong>de</strong>s Holzes<br />
- Bearbeitung <strong>de</strong>s Holzes<br />
- Holzverbindung<br />
- Furniere<br />
- Beschläge<br />
- Abputzen und Schleifen<br />
- Oberflächenbehandlung<br />
- Maßgenauigkeit<br />
- Zusammenbau<br />
- Formgebung<br />
11. Zeichnen von Luft:<br />
• bei Möbelteilen Zeichnen <strong>de</strong>r Luft ohne Bemaßung (Ausnahme: Schubkasten ohne Luft),<br />
• bei Bauelementen Zeichnen <strong>de</strong>r Luft mit Bemaßung.<br />
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R i c h t l i n i e n für die Anfertigung <strong>de</strong>s <strong>Gesellenstück</strong>es im<br />
Berliner <strong>Tischler</strong>handwerk<br />
Zu beachten<strong>de</strong> Vorgaben <strong>de</strong>r DIN 919:<br />
1. Beschriftung<br />
2. Linienarten und Breiten<br />
3. Maßeintragung<br />
4. Schnitte<br />
5. Vollhölzer und Holzwerkstoffe in Schnitten<br />
6. unbeschichtete Platten<br />
7. Fertigplatten und Fertigprofile<br />
8. zu beschichten<strong>de</strong> Platten<br />
9. zu ummanteln<strong>de</strong> und nachzuformen<strong>de</strong> Platten<br />
10. sonstige Platten<br />
11. Verbindungsmittel (Formfe<strong>de</strong>rn nur mit Schnitt)<br />
12. Beschläge<br />
12. Schubkasten:<br />
Laufleisten:<br />
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1. Beim <strong>Gesellenstück</strong> muß min<strong>de</strong>stens ein Schubkasten mit Laufleisten aus Hartholz,<br />
Streich- und Kippleisten müssen aus Vollholz gefertigt sein, nicht aus HPL-Streifen o.ä.<br />
2. Laufleisten sind so auf Schubkastentiefe zu fertigen.<br />
3. Streich- und Kippleisten sind auf 2/3 Länge <strong>de</strong>s Schubkastens einzupassen.<br />
Schubkastenseiten:<br />
1. Schubkastenseiten sollten aus Hölzern mit stehen<strong>de</strong>n Jahresringen gefertigt wer<strong>de</strong>n<br />
(Kernseite unten).<br />
2. Bei Seitenbrettern ist grundsätzlich die rechte Seite <strong>de</strong>s Holzes nach außen zu legen.<br />
Rahmenbau:<br />
1. Beim Möbelbau sollte die Frage nach <strong>de</strong>m Kern innen o<strong>de</strong>r außen aus optischen Grün<strong>de</strong>n<br />
eine Ermessensfrage bleiben.<br />
2. Bei Bautischlerarbeiten liegt <strong>de</strong>r Kern außen, die rechte Seite soll zur Bän<strong>de</strong>rseite zeigen.<br />
Trägermaterialien:<br />
• Für Möbelstücke können bei fachlich richtiger Bauweise alle Trägermaterialien verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
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R i c h t l i n i e n für die Anfertigung <strong>de</strong>s <strong>Gesellenstück</strong>es im<br />
Berliner <strong>Tischler</strong>handwerk<br />
13. Hinweise zum Eigentum am <strong>Gesellenstück</strong><br />
• Das Eigentum am <strong>Gesellenstück</strong> regelt sich nach §950 BGB<br />
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• Der Ausbildungsbetrieb muß Zeit und Material für das <strong>Gesellenstück</strong> zur Verfügung stellen<br />
gemäß § 14 Abs. 1 Ziffer 3 BBIG<br />
• Möchte <strong>de</strong>r Prüfling das Eigentum an seinem <strong>Gesellenstück</strong> erwerben, wird vor Beginn<br />
<strong>de</strong>r Anfertigung eine schriftliche Vereinbarung mit <strong>de</strong>m Ausbildungsbetrieb empfohlen.<br />
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L i t e r a t u r h i n w e i s:<br />
Grundsätzliche Angaben zur Ausbildung und Prüfung im <strong>Tischler</strong>handwerk sind in <strong>de</strong>r<br />
Verordnung über die Berufsausbildung zum <strong>Tischler</strong> / <strong>Tischler</strong>in vom 25. Januar 2006<br />
( Veröffentlicht im Bun<strong>de</strong>sgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 5 am 30. Januar 2006 ) enthalten.<br />
<strong>Tischler</strong>-Innung Berlin<br />
gez. E. Meißner<br />
Lehrlingswart