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Muster - Liste der Technischen Baubestimmungen ... - Tischler.de

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(www.isiwebofknowledge.com/) in explaining its selection process estimates that “recentcitation analyses have shown that as few as 150 journals account for half of what is citedand one quarter of what is published. It has also been shown that a core of approximately2,000 journals now accounts for about 85% of published articles and 95% of citedarticles. But this core is not static. Its basic composition changes constantly.” 9Economic IssuesIn such a market, which is not truly a typical market in capitalistic terms, thecommunication is largely circular and publishing is rarely a commercial act for theauthors. Financial advantages for authors do not come from publications themselves butthrough tenure system, recognition, rewards by institutions. Authors aspire to a broaddiffusion of their research within a system that allows for control of sources, seriousscholarly contents, and selectivity in relevance to ongoing research— all qualities thatscholars have to rely on for their own work and expect to find in the works of their peers,which mostly boils down to peer review. The communication in many sciences is trulyesoteric, in the sense that the field is composed of a small number of authors who seek toreach others to have an impact.Harnad <strong>de</strong>scribes this “no-market” communication characteristic of scholarlypublication: “The scholarly author wants only to PUBLISH them, that is, to reach theeyes and minds of peers, fellow esoteric scientists and scholars the world over, so thatthey can build on one another’s contributions in that cumulative. collaborative enterprisecalled learned inquiry.” 10In this system of communication, it is difficult not to see why many of thepossibilities for self-archiving, pre-publication notices, selective posting of articles thatelectronic publishing allows may not come about. They become even more feasible withbetter retrieval once common protocols for metadata tagging standards are establishedand adopted, which would foster a reliable, freely accessible system for scholarlycommunities.One of the characteristics of the commercial publishers, the reason for theirsuccess, is that they offer services, establish contracts between scholars and informationprovi<strong><strong>de</strong>r</strong>s, while they create portals that combine different journals un<strong><strong>de</strong>r</strong> a same site thathas search capabilities and can follow references from articles to articles with hyperlinks.In brief, they create what makes publication a public act: exposure and outreach. Theirservices cannot be un<strong><strong>de</strong>r</strong>estimated. One major criticism of information on the webfocuses on its unorganized structure and lack of a sense of origin and serious authorshipin the articles posted. On the other hand, it is difficult to see how commercial publisherssuch as Elsevier, Wiley, Blackwell, and others would be the sole guarantors of thevalidity of the information that transits through their servers while the true institutionsbringing legitimacy are the scientific societies, peer reviewers, and published authorswho embody the imprimatur validating the research. At the same time, it cannot be<strong>de</strong>nied that commercial publishers have brought information efficiently to users. Oftenthe frustration that librarians and members of the scholarly community have experienced“Moving Digits in Serials Life,” Jean-Mark Sens. Library Philosophy and Practice, Vol. 6, no. 1 (Fall 2003) 5


Kenn.Lfd.Nr.Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/Fundst.1 2 3 4 52.4 Metallbau2.4.1 DIN 4113 Teil 1Anlage 2.4/9RichtlinieAluminiumkonstruktionen unter vorwiegendruhen<strong><strong>de</strong>r</strong> Belastung; Berechnung und baulicheDurchbildungRichtlinien zum Schweißen von tragen<strong>de</strong>n Bauteilenaus AluminiumMai 1980 * )Oktober 1986 * )2.4.2 DIN 4119 Oberirdische zylindrische Flachbo<strong>de</strong>n-Tankbauwerkeaus metallischen WerkstoffenTeil 1-; Grundlagen, Ausführung, Prüfungen Juni 1979 * )Anlagen 2.4/1 und2.4/2Teil 2 -; Berechnung Februar 1980 * )2.4.3 DIN 4132Anlagen 2.4/1 und2.4/2Kranbahnen; Stahltragwerke; Grundsätze fürBerechnung, bauliche Durchbildung und AusführungFebruar 1981 * )2.4.4 DIN 18800 StahlbautenTeil 1-; Bemessung und Konstruktion November 1990 * )Anlagen 2.4/1 und2.4/2Teil 1 A1 -; -; Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung A1 Februar 1996 * )Teil 2-; Stabilitätsfälle, Knicken von Stäben und November 1990 * )Anlage 2.4/1 StabwerkenTeil 2 A1 -; -; Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung A1 Februar 1996 * )Teil 3-; Stabilitätsfälle, Plattenbeulen November 1990 * )Anlage 2.4/1Teil 3 A1 -; -; Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung A1 Februar 1996 * )Teil 4-; Stabilitätsfälle, Schalenbeulen November 1990 * )Anlage 2.4/1Teil 7Anlage 2.4/2-; Herstellen, Eignungsnachweise zumSchweißenMai 1983 * )2.4.5 DIN 18801Anlage 2.4/1Stahlhochbau; Bemessung, Konstruktion, HerstellungSeptember 1983 * )2.4.6 DIN 18806 Teil 1Anlage 2.4/3RichtlinieErgänzen<strong>de</strong> BestimmungenErgänzen<strong>de</strong> BestimmungenVerbundkonstruktionen; Verbundstützen März 1984 * )Richtlinien für die Bemessung und Ausführungvon StahlverbundträgernErgänzen<strong>de</strong> Bestimmungen zu <strong>de</strong>n Richtlinienfür die Bemessung und Ausführung von Stahlverbundträgern(Ausgabe März 1981)Ergänzen<strong>de</strong> Bestimmungen zu <strong>de</strong>n Richtlinienfür die Bemessung und Ausführung von Stahlverbundträgern(Ausgabe März 1981)März 1981 * )März 1984 * )Juni 1991 * )_______________________________________________* ) Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin


Kenn.Lfd.Nr.Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/Fundst.1 2 3 4 52.4.7 DIN 18807 Trapezprofile im Hochbau; * )Teil 1-; Stahltrapezprofile; Allgemeine Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen,Juni 1987 * )Anlage 2.4/1 undAnlage 2.4/7 Ermittlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Tragfähigkeitswerte durchBerechnungTeil 2-; Stahltrapezprofile; Durchführung und AuswertungJuni 1987 * )Anlage 2.4/1von TragfähigkeitsversuchenTeil 3Anlage 2.4/1 undAnlage 2.4/8-; Stahltrapezprofile; Festigkeitsnachweis undkonstruktive AusbildungJuni 1987 * )- 6Anlage 2.4/10- 7Anlage 2.4/10- 8Anlage 2.4/10- 9Anlage 2.4/10-; Teil 6: Aluminium-Trapezprofile und ihre Verbindungen;Ermittlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Tragfähigkeitswertedurch Berechnung-; Teil 7: Aluminium-Trapezprofile und ihre Verbindungen;Ermittlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Tragfähigkeitswertedurch Versuche-; Teil 8: Aluminium-Trapezprofile und ihre Verbindungen;Nachweise <strong><strong>de</strong>r</strong> Tragsicherheit undGebrauchstauglichkeit-; Teil 9: Aluminium-Trapezprofile und ihre Verbindungen;Anwendung und KonstruktionSeptember 1995 *)September 1995 *)September 1995 *)Juni 1998 *)2.4.8 RichtlinieAnlagen 2.4/1 und2.4/2Bemessung und konstruktive Gestaltungvon Tragwerken aus dünnwandigen kaltgeformtenBauteilen (DASt-Richtlinie 016)Juli 1988,Neudruck 1992*** )2.4.9 DIN 18808Anlagen 2.4/1 und2.4/22.4.10 DIN 18809Anlage 2.4/4Stahlbauten; Tragwerke aus Hohlprofilenunter vorwiegend ruhen<strong><strong>de</strong>r</strong> BeanspruchungStählerne Straßen- und Wegbrücken; Bemessung,Konstruktion, HerstellungOktober 1984 * )September 1987 * )2.4.11 DIN V ENV 1993Teil 1-1Anlage 2.4/5Euroco<strong>de</strong> 3: Bemessung und Konstruktion vonStahlbauten;Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln,Bemessungsregeln für <strong>de</strong>n HochbauRichtlinie DASt-Richtlinie 103Richtlinie zu Anwendung von DIN V ENV 1993Teil 1-12.4.12 DIN V ENV 1994Teil 1-1Anlage 2.4/6Euroco<strong>de</strong> 4:Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerkenaus Stahl und Beton;Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln, Bemessungsregelnfür <strong>de</strong>n HochbauRichtlinie DASt-Richtlinie 104Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV 1994Teil 1-1________________________________________________* ) Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin*** ) Stahlbau-Verlagsgesellschaft mbH, Sohnstr. 65, 40237 DüsseldorfApril 1993 * )November 1993Februar 1994 * )Februar 1994* ) und*** )* ) und*** )


Kenn.Lfd.Nr.Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/Fundst.1 2 3 4 52.4.13 DASt-Richtlinie 007Anlage 2.4/22.5 HolzbauLieferung, Verarbeitung und Anwendung wetterfesterBaustähleMai 1993 ***)2.5.1 DIN 1052 HolzbauwerkeTeil 1-; Berechnung und Ausführung April 1988 * )Anlage 2.5/3-1/A1 -; -; Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung A1 Oktober 1996 *)Teil 2-; Mechanische Verbindungen April 1988 * )Anlage 2.5/1-2/A1 -; -; Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung A1 Oktober 1996 *)Teil 3-; Holzhäuser in Tafelbauart; Berechnung und April 1988 * )Ausführung-3/A1 -; -; -; Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung A1 Oktober 1996 *)2.5.2 DIN 1074 Holzbrücken Mai 1991 * )2.5.3 DIN V ENV 1995Teil 1-1Anlage 2.5/2Euroco<strong>de</strong> 5:Entwurf, Berechnung und Bemessung vonHolzbauwerken;Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln,Bemessungsregeln für <strong>de</strong>n HochbauRichtlinie Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV 1995Teil 1-1Juni 1994 * )Februar 1995 * )2.6 Bauteile2.6.1 DIN 4121 Hängen<strong>de</strong> Drahtputz<strong>de</strong>cken; Putz<strong>de</strong>cken mitMetallputzträgern, Rabitz<strong>de</strong>cken; Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungenfür die AusführungJuli 1978 * )2.6.2 DIN 4141 Lager im BauwesenTeil 1 -; Allgemeine Regelungen September 1984 * )Teil 2-; Lagerung für Ingenieurbauwerke im Zuge von September 1984 * )Verkehrswegen (Brücken)Teil 3 -; Lagerung für Hochbauten September 1984 * )Teil 14-; Bewehrte Elastomerlager;September 1985 * )Bauliche Durchbildung und BemessungTeil 15-; Unbewehrte Elastomerlager;Januar 1991 * )Bauliche Durchbildung und BemessungDIN EN 1337-11 Lager im Bauwesen; Teil 11: Transport, ZwischenlagerungApril 1998 *)Anlage 2.6/2und Einbau___________________________________________* ) Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin** ) Deutsches Institut für Bautechnik, "Mitteilungen", zu beziehen beim Verlag Ernst & Sohn, Bühringstr. 10, 13086 Berlin


Kenn.Lfd.Nr.Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/Fundst.1 2 3 4 52.6.3 DIN 18069 Tragbolzentreppen für Wohngebäu<strong>de</strong>; Bemessungund AusführungNovember 1985 * )2.6.4 DIN 18168Teil 1Leichte Deckenbekleidungen und Unter<strong>de</strong>cken;Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen für die AusführungOktober 1981 * )2.6.5 DIN 18516 Außenwandbekleidungen, hinterlüftetTeil 1 -,-; Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, Prüfgrundsätze Januar 1990 * )Teil 3-,-; Naturwerkstein; Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen,BemessungJanuar 1990 * )Teil 4Anlage 2.6/3-,-; Einscheiben-Sicherheitsglas;Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, Bemessung, PrüfungFebruar 1990 * )2.6.6 RichtlinieAnlage 2.6/1Technische Regeln für die Verwendung vonlinienförmig gelagerten VerglasungenSeptember 1998 ** ),6/1998, S. 1462.7 Son<strong><strong>de</strong>r</strong>konstruktionen2.7.1 DIN 1056Anlage 2.7/12.7.2 DIN 4112Anlagen 2.4/1 und2.7/22.7.3 nicht besetztFreistehen<strong>de</strong> Schornsteine in Massivbauart;Berechnung und AusführungFliegen<strong>de</strong> Bauten; Richtlinien für Bemessungund AusführungOktober 1984 * )Februar 1983 * )2.7.4 DIN 4131Anlage 2.7/32.7.5 DIN 4133Anlagen 2.4/2 und2.7/4Antennentragwerke aus Stahl November 1991 * )Schornsteine aus Stahl November 1991 * )2.7.6 DIN 4134 Tragluftbauten; Berechnung, Ausführung undBetriebFebruar 1983 * )2.7.7 DIN 4178Anlage 2.4/1Glockentürme; Berechnung und Ausführung August 1978 * )2.7.8 DIN 4421Anlagen 2.4/1,2.4/2 und 2.7/8Traggerüste; Berechnung, Konstruktion undAusführungAugust 1982 * )2.7.9 DIN V 11535-1 Gewächshäuser; Teil 1: Ausführung und BerechnungFebruar 1998 * )____________________________________________* ) Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin** ) Deutsches Institut für Bautechnik, "Mitteilungen", zu beziehen beim Verlag Ernst & Sohn, Bühringstr. 10, 13086 Berlin****) entspr. <strong><strong>de</strong>r</strong> Veröffentlichung


Kenn.Lfd.Nr.Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/Fundst.1 2 3 4 52.7.10 DIN 11622 Gärfuttersilos und Güllebehälter;-1Anlage 2.7/7-; Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit;Allgemeine Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen-2 -; Teil 2: Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit;Gärfuttersilos und Güllebehälter ausStahlbeton, Stahlbetonfertigteilen, Betonformsteineund Betonschalungssteinen-3-; Teil 3: Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit;Anlage 2.7/6Gärfutterhochsilos und Güllehoch-behälter aus Holz-4 -; Teil 4: Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit;Gärfutterhochsilos und Güllehochbehälteraus StahlJuli 1994 * )Juli 1994 * )Juli 1994 * )Juli 1994 * )2.7.11 DIN 18914Anlage 2.4/1Dünnwandige Rundsilos aus Stahl September 1985 * )2.7.12 RichtlinieAnlage 2.7/10Richtlinie für Windkraftanlagen; Einwirkungenund Standsicherheitsnachweise für Turm undGründungJuni 1993SchriftenreiheB <strong>de</strong>s DIBt, Heft82.7.13 DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste; Dezember 1990 *)Teil 1-; Allgemeine Regelungen; Sicherheits- technischeAnlage 2.7/9Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, Prüfungen2.7.14 RichtlinieAnlage 2.7/11Lehmbau Regeln Juni 1998 ***** )3 Technische Regeln zum Brandschutz3.1 DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und BauteilenTeil 2Anlage 3.1/2-; Bauteile; Begriffe, Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und PrüfungenTeil 3-; Brandwän<strong>de</strong> und nichttragen<strong>de</strong> Außenwän<strong>de</strong>;Anlage 3.1/3 Begriffe, Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und PrüfungenTeil 4-; Zusammenstellung und Anwendung klassifizierterAnlage 3.1/8Baustoffe, Bauteile und Son<strong><strong>de</strong>r</strong>bautei-leTeil 6-; Lüftungsleitungen; Begriffe, Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungenAnlage 3.1/4 und PrüfungenTeil 11Anlage 3.1/6-; Rohrummantelungen, Rohrabschottungen,Installationsschächte und -kanäle sowie Abschlüsseihrer Revisionsöffnungen; Begriffe,Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, PrüfungenSeptember 1977 * )September 1977 * )März 1994 * )September 1977 * )Dezember 1985 * )__________________________________________* ) Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin** ) Deutsches Institut für Bautechnik, "Mitteilungen", zu beziehen beim Verlag Ernst & Sohn, Bühringstr. 10, 13086 Berlin****) entspr. <strong><strong>de</strong>r</strong> Veröffentlichung*****) GWV-Fachverlage GmbH


Kenn.Lfd.Nr.Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/Fundst.1 2 3 4 53.2 DIN 18093 Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztürenin massive Wän<strong>de</strong> aus Mauerwerko<strong><strong>de</strong>r</strong> Beton; Ankerlagen, Ankerformen, EinbauJuni 1987 * )3.3 Richtlinie Richtlinie über <strong>de</strong>n baulichen Brandschutz imIndustriebauJanuar 1985Anlage Bo<strong><strong>de</strong>r</strong> ***)3.4 Richtlinie Richtlinie über brandschutztechnische Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungenan Hohlraumestriche und Doppelbö<strong>de</strong>n3.5 Richtlinie Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefähr<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong>Stoffe3.6 Richtlinie Bauaufsichtliche Richtlinie über die brandschutztechnischeAnfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an Lüftungsanlagen3.7 Richtlinie Richtlinien über brandschutztechnische Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungenan LeitungsanlagenDezember 1998 **)August 1992 ** )Januar 1984 ** )Dezember 1998 ** )6/1999, S.1845/1992, S. 1604/1984, S. 1183/1999, S. 1173.8 Richtlinie Richtlinie über <strong>de</strong>n Brandschutz bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Lagerungvon Sekundärstoffen aus Kunststoff4 Technische Regeln zum Wärme- und zum Schallschutz4.1 WärmeschutzJuni 1996Anlage Fo<strong><strong>de</strong>r</strong> ****)4.1.1 DIN 4108 Wärmeschutz im HochbauTeil 2Anlage 4.1/1-; Wärmedämmung und Wärmespeicherung;Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Hinweise für Planung undAusführungTeil 3Anlage 4.1/2DIN V 4108-4-; Klimabedingter Feuchteschutz; Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungenund Hinweise für Planung und AusführungWärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäu<strong>de</strong>n;Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnischeKennwerteAugust 1981 * )August 1981 * )Oktober 1998 * )4.1.2 DIN 18159 Schaumkunststoffe als Ortschäume im BauwesenTeil 1-; Polyurethan-Ortschaum für die Wärme- und Dezember 1991 * )Kältedämmung; Anwendung, Eigenschaften,Ausführung, PrüfungTeil 2-; Harnstoff-Formal<strong>de</strong>hydharz-Ortschaum für die Juni 1978 * )Wärmedämmung; Anwendung, Eigenschaften,Ausführung, Prüfung* ) Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin** ) Deutsches Institut für Bautechnik, "Mitteilungen", zu beziehen beim Verlag Ernst & Sohn, Bühringstr. 10, 13086 Berlin****) entspr. <strong><strong>de</strong>r</strong> Veröffentlichung


Kenn.Lfd.Nr.Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/Fundst.1 2 3 4 54.1.3 Richtlinie ETB-Richtlinie zur Begrenzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Formal<strong>de</strong>hy<strong>de</strong>missionin <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumluft bei Verwendungvon Harnstoff-Formal<strong>de</strong>hydharz-OrtschaumApril 1985 * )4.2 Schallschutz4.2.1 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau November 1989 * )Anlagen 4.2/1 und -; Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Nachweise4.2/2Beiblatt 1 zuDIN 4109Anlage 4.2/2-; Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren November 1989 * )5 Technische Regeln zum Bautenschutz5.1 Erschütterungsschutz5.1.1 DIN 4149 Bauten in <strong>de</strong>utschen Erdbebengebieten;Teil 1-; Lastannahmen, Bemessung und Ausführung April 1981 * )Anlage 5.1/1 üblicher HochbautenTeil 1 A1 -; -; Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung A1, Karte <strong><strong>de</strong>r</strong> Erdbebenzonen Dezember 1992 * )5.2 Holzschutz5.2.1 DIN 68800 HolzschutzTeil 2-; Vorbeugen<strong>de</strong> bauliche Maßnahmen im Mai 1996 * )HochbauTeil 3Anlage 5.2/1- ; Vorbeugen<strong><strong>de</strong>r</strong> chemischer Holzschutz April 1990 * )6 Technische Regeln zum Gesundheitsschutz6.1 PCB-RichtlinieAnlage 6.1/16.2 Asbest-RichtlinieAnlage 6.2/1Richtlinie für die Bewertung und SanierungPCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäu<strong>de</strong>nRichtlinie für die Bewertung und Sanierungschwach gebun<strong>de</strong>ner Asbestprodukte in Gebäu<strong>de</strong>nSeptember 1994 ** )Januar 1996 ** )2/1995, S. 503/1996, S. 886.3 Richtlinie Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftungfensterloser Küchen, Bä<strong><strong>de</strong>r</strong> und Toilettenräumein Wohnungen6.4 PCP-RichtlinieAnlage 6.4/1Richtlinie für die Bewertung und SanierungPentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffeund Bauteile in Gebäu<strong>de</strong>nApril 1988Anlage Do<strong><strong>de</strong>r</strong> ****)Oktober 1996 **)1/1997, S. 6________________________________________________* ) Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin** ) Deutsches Institut für Bautechnik, "Mitteilungen", zu beziehen beim Verlag Ernst & Sohn, Bühringstr. 10, 13086 Berlin****) entspr. <strong><strong>de</strong>r</strong> Veröffentlichung2/97, S.48


Kenn.Lfd.Nr.Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/Fundst.1 2 3 4 57 Technische Regeln als Planungsgrundlagen7.1 DIN 18065 Gebäu<strong>de</strong>treppen; Definitionen, Messregeln,HauptmaßeAnlage 7.1/1Januar 2000 * )7.2 DIN 18024 Barrierefreies Bauen; *)- 1 -; Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Januar 1998 * )Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze;Planungsgrundlagen- 2 -; Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäu<strong>de</strong> undArbeitsstätten; PlanungsgrundlagenNovember 1996 *)7.3 DIN 18025 Barrierefreie Wohnungen * )Teil 1-; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; PlanungsgrundlagenDezember 1992 * )Teil 2 -; Planungsgrundlagen Dezember 1992 * )7.4 Richtlinie Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr aufGrundstücken____________________________________________* ) Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin****) entspr. <strong><strong>de</strong>r</strong> VeröffentlichungJuli 1998Anlage Eo<strong><strong>de</strong>r</strong> ****)


- 15 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>AnlagenAnlage 1.1/1zu DIN 1055 Blatt 3Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu <strong>de</strong>n Abschnitten 4, 5 und 6.1Voraussetzung für die Annahme gleichmäßig verteilter Verkehrslasten nach Abschnitt 4, Abschnitt 5 undAbschnitt 6.1, Tabelle 1, Zeilen 5b bis 7f, sind nur Decken mit ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Querverteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lasten.Bei Decken unter Wohnräumen, die nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm DIN 1045, Ausgabe Juli 1988, bemessen wer<strong>de</strong>n, iststets eine ausreichen<strong>de</strong> Querverteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lasten vorhan<strong>de</strong>n; in diesen Fällen gilt Tabelle 1, Zeile 2a.2. Zu Abschnitt 6.1, Tabelle 12.1 Spalte 3Die Verkehrslastangabe für Treppen nach Zeile 5 (5,0 kN/m 2 ) gilt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel auch für die Zeilen 6 und 7.Für Tribünentreppen ist eine Verkehrslast von 7,5 kN/m² anzusetzen.2.2 Zeile 1a ist mit folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Fußnote zu versehen:Ein Spitzbo<strong>de</strong>n ist ein für Wohnzwecke nicht geeigneter Dachraum unter Pult- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Satteldächern mit einerlichten Höhe von höchstens 1,80 m.2.3 Zeile 4a, Spalte 3 ist zu ergänzen:in Wohngebäu<strong>de</strong>n und Bürogebäu<strong>de</strong>n ohne nennenswerten Publikumsverkehr2.4 Zeilen 4b und 5c sind mit Fußnoten zu versehen:Ergeben sich aus <strong><strong>de</strong>r</strong> maximalen Belegung <strong>de</strong>s Parkhauses (auf je<strong>de</strong>m Einstellplatz von 2,3 m x 5 m mitvier Radlasten eines 2,5t - PKW und Fahrgassen mit 3,5 kN/m 2 belastet) Schnittgrößen, die kleiner sind alsdie, die aus einer Gesamtflächenlast von 3,5 kN/m 2 resultieren, braucht für die Weiterleitung auf Stützen,Wän<strong>de</strong> und Konsolen nur diese reduzierte Belastung berücksichtigt zu wer<strong>de</strong>n.2.5 Zeile 5, Spalte 3 ist zu ergänzen:und Bürogebäu<strong>de</strong>n mit hohem Publikumsverkehr3. Zu Abschnitt 6.3.13.1 Abschnitt 6.3.1 wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung ausgenommen. Statt <strong>de</strong>ssen gilt folgen<strong>de</strong> Regelung:a) Hofkeller<strong>de</strong>cken und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Decken, die planmäßig von Personenkraftwagen und nur einzeln von Lastkraftwagenmit geringem Gewicht befahren wer<strong>de</strong>n (ausgenommen sind Decken nach Abschnitt 6.1, Tabelle1), sind für die Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> Brückenklasse 6/6 nach DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Tabelle 2,zu berechnen.Muß mit schwereren Kraftwagen gerechnet wer<strong>de</strong>n, gelten - je nach Fahrzeuggröße - die Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong>Brückenklassen 12/12 o<strong><strong>de</strong>r</strong> 30/30 nach DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Tabelle 2 o<strong><strong>de</strong>r</strong> 1.b) Hofkeller<strong>de</strong>cken, die nur im Brandfall von Feuerwehrfahrzeugen befahren wer<strong>de</strong>n, sind für die Brückenklasse16/16 nach DIN 1072: 1985-12 Tabelle 2 zu berechnen. Dabei ist jedoch nur ein Einzelfahrzeug inungünstigster Stellung anzusetzen; auf <strong>de</strong>n umliegen<strong>de</strong>n Flächen ist die gleichmäßig verteilte Last <strong><strong>de</strong>r</strong>Hauptspur als Verkehrslast in Rechnung zu stellen. Der nach DIN 1072: 1985-12 Tabelle 2 gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>teNachweis für eine einzelne Achslast von 110 kN darf entfallen. Die Verkehrslast darf als vorwiegend ruhen<strong>de</strong>ingestuft wer<strong>de</strong>n und braucht auch nicht mit einem Schwingbeiwert vervielfacht zu wer<strong>de</strong>n.4. Abschnitt 7.1.2 ist wie folgt zu korrigieren:In Versammlungsräumen, ... und Treppen nach Tabelle 1, wird hinter Zeile 5 Buchstabe ”a” gestrichen.5. Abschnitt 7.4.1.3 wird wie folgt geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:Nach <strong>de</strong>m 1. Satz wird folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Satz angefügt::Für Personenkraftwagen mit einem Gesamtgewicht bis 2,5 t ist eine Horizontallast von 10 kN in 0,5 m Höheinfolge Anpralls anzusetzen (dies gilt auch für Parkhäuser).Der erste Abschnitt wird durch folgen<strong>de</strong>n Satz ergänzt:Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fundamente braucht die Anpralllast nicht berücksichtigt zu wer<strong>de</strong>n.


<strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong> - 16 -Anlagen6. Zu Abschnitt 7.4.2, 2. Absatz:In Parkhäusern für Fahrzeuge nach Tabelle 1, Zeilen 4b und 5c sind an offenen Fassa<strong>de</strong>nseiten,die nur durch ein Gelän<strong><strong>de</strong>r</strong> o.ä. gesichert sind, grundsätzlich Bordschwellen mit einer Min<strong>de</strong>sthöhevon 0,2 m o<strong><strong>de</strong>r</strong> gleichwertige Anprallsicherungen vorzusehen.7. Abschnitt 7.4.3 wird wie folgt geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:Hinter <strong>de</strong>m Wort ”Sicherheitsbeiwert” wer<strong>de</strong>n die Worte ”für alle Lasten” eingefügt.Anlage 1.1/2zu DIN 1055 Teil 4Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu Abschnitt 6.2.1Unter <strong>de</strong>n in Tabelle 2, Fußnote 2 benannten Gebäu<strong>de</strong>n sind solche mit Traufhöhe h w < 8 m, Breiten a < 13m und Längen b < 25 m zu verstehen.2. Zu Abschnitt 6.3.1Die Norm gibt in Abschnitt 6.3.1 mit Bild 12 in stark vereinfachter Form die Druck-Sog-Verteilung infolgeWind für Dächer beliebiger Neigungen an. Dabei wur<strong>de</strong> näherungsweise auch auf die Erfassung <strong><strong>de</strong>r</strong> im allgemeinensehr geringen Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n Drücken in <strong><strong>de</strong>r</strong> Luv-seitigen (Wind zugewandten) undLee-seitigen (Wind abgewandten) Dachfläche für Dachneigungen 0 < α < 25° (Flachdächer) verzichtet. Diedamit vernachlässigte horizontale Windlastkomponente <strong>de</strong>s Daches hängt in starkem Maße vom VerhältnisTraufhöhe (h w ) zu Gebäu<strong>de</strong>breite (a) ab, auf das Bild 12 - wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n - nicht eingeht.Diese Vernachlässigung ist bei Flachdächern auf gedrungenen Baukörpern mit 0,2 < h w /a < 0,5 ausSicherheitsgrün<strong>de</strong>n nicht vertretbar. Daher ist bei Flachdächern in LUV alternativ auch eine Sogbelastungvonw s = (1,3 x sin α - 0,6) x qgemäß nachstehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Ergänzung <strong>de</strong>s Bil<strong>de</strong>s 12 zu untersuchen.Druckcp1,00,80,60,3075° 50° 25° 25° 40° 50° 75° 90°α Lee α Luv- 0,6- 1,0SogIn diesem Bereichist <strong><strong>de</strong>r</strong> ungünstigereWert zu nehmenFür 0° ≤ α Luv < 25° ist Für 25° ≤ α Luv ≤ 40° istc p = 1,3 ⋅ sin α Luv - 0,6 c p = (0,5/25) ⋅ α Luv - 0,2und alternativ : c p = - 0,6 und alternativ : c p = - 0,6.Für 40° < α Luv < 50° ist c p = (0,5/25) ⋅ α Luv - 0,2.Bild 12. Beiwerte c p für Sattel-, Pult- und Flachdächer * )


- 17 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>Anlagen----------------------------*) Mit Bild 12 vergleichbare Druckbeiwerte c p lassen sich aus an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Angaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm, z.B. über die resultieren<strong>de</strong>nWindlasten in Abschnitt 6.2, nicht herleiten, weil die Werte <strong>de</strong>s Bil<strong>de</strong>s 12 Belastungen mit ab<strong>de</strong>cken,die mit <strong>de</strong>n Kraftbeiwerten c f zur Ermittlung <strong><strong>de</strong>r</strong> resultieren<strong>de</strong>n Gesamtlasten nach Abschnitt 6.2 nicht erfasstwer<strong>de</strong>n können. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e trifft dies für die Angaben über die resultieren<strong>de</strong>n Dachlasten für Gebäu<strong>de</strong> nachFußnote 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle 2 zu.Anlage 1.1/3zu DIN 1055 Teil 5Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Zu Abschnitt 4Die Angaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle 2 sind wie folgt zu ergänzen:Regelschneelast S o in kN/m²1 2 3 4 5Gelän<strong>de</strong>höhe <strong>de</strong>s BauwerkstandortesSchneelastzone nach Bild I1über NNm I II III IV4 90010001,501,80 2,805 110012001300140015004,505,205,906,607,30Sind für bestehen<strong>de</strong> Bauwerksstandorte darüber hinaus höhere Schneelasten als hier angegeben bekannt, so sinddiese anzuwen<strong>de</strong>n.Anlage 1.1/4zu DIN 1055 Teil 6Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu Abschnitt 3.1.1Außer <strong>de</strong>n Schüttgütern nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle 1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm sind weitere Schüttgüter in Tabelle 1 <strong>de</strong>s Beiblatts 1zu DIN 1055 Teil 6, Ausgabe Mai 1987, Lastannahmen für Bauten; Lasten in Silozellen; Erläuterungen, genannt.Die für diese Schüttgüter angegebenen Rechenwerte können nur zum Teil als ausreichend gesichertangesehen wer<strong>de</strong>n. Für folgen<strong>de</strong> Schüttgüter bestehen keine Be<strong>de</strong>nken, die Silolasten nach Abschnitt 3 <strong><strong>de</strong>r</strong>Norm mit <strong>de</strong>n in Tabelle 1 <strong>de</strong>s Beiblattes 1 angegebenen Anhaltswerten zu ermitteln: Sojabohnen, Kartoffeln,Kohle, Koks und Flugasche.Die Anhaltswerte nach Tabelle 1 <strong>de</strong>s Beiblattes 1 für die übrigen Schüttgüter - Rübenschnitzelpellets, Futtermittel,Kohlenstaub, Kesselschlacke, Eisenpellets, Kalkhydrat - dürfen nur dann ohne weiteren Nachweisals Rechenwerte verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn die hiermit ermittelten ungünstig wirken<strong>de</strong>n Schnittgrößen um15 % erhöht wer<strong>de</strong>n.


<strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong> - 18 -Anlagen2. Zu Abschnitt 3.3.3Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Berücksichtigung ungleichförmiger Lasten durch <strong>de</strong>n Ansatz einer Teilflächenlast nach Abschnitt3.3.3.2 geht die Norm davon aus, dass die Schnittgrößen nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Elastizitätstheorie und bei Stahlbetonsilosfür <strong>de</strong>n ungerissenen Zustand bestimmt wer<strong>de</strong>n.Anlage 1.1/5zur ETB - Richtlinie ”Bauteile, die gegen Absturz sichern”Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:zu Abschnitt 3.14. Absatz:Anstelle <strong>de</strong>s Satzes ”Windlasten sind diesen Lasten zu überlagern.” gilt:”Windlasten sind diesen Lasten zu überlagern, ausgenommen für Brüstungen von Balkonen und Laubengängen,die nicht als Fluchtwege dienen.”Anlage 2.1/1zu DIN 1054Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Auf folgen<strong>de</strong> Druckfehler in <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm DIN 1054 wird hingewiesen:- Abschnitt 2.3.4 letzter Satz: Statt "Endwi<strong><strong>de</strong>r</strong>stand" muß es "Erdwi<strong><strong>de</strong>r</strong>stand" heißen.- Tabelle 8 Fußnote 1: Statt "Zeilen 4 und 5" muß es "Zeilen 3 und 4" heißen, wobei <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabellenkopf als Zeile 1gezählt wird.- Abschnitt 5.5, letzter Satz: Statt "50 m" muß es "0,5 m" heißen.Anlage 2.1/2zu DIN 4014Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu Abschnitt 1:Bis zur Neufassung von DIN 1054 sind als γ M -Werte die in DIN 1054: 1976-11, Tabelle 8, enthaltenen Sicherheitsbeiwerteη zu verwen<strong>de</strong>n.2. Für die Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 als Betonzusatzstoff ist die “DAfStb-Richtlinie - Verwendungvon Flugasche nach DIN EN 450 im Betonbau, Ausgabe September 1996” anzuwen<strong>de</strong>n.Anlage 2.1/3zu DIN 4026Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu Abschnitt 5.4Die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm erlaubten Stoßverbindungen zusammengesetzter Rammpfähle sind dort nicht geregelt; siebedürfen daher <strong>de</strong>s Nachweises <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwendbarkeit.2. Zu Tabelle 4In <strong><strong>de</strong>r</strong> Überschrift zu <strong>de</strong>n Spalten 2 und 3 ist die Fußnote 1) durch die Fußnote 2) zu ersetzen.


- 19 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>AnlagenAnlage 2.1/4zu DIN 4124Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung sind nur die Abschnitte 4.2.1 bis 4.2.5 und 9 <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm DIN 4124 erfaßt.Anlage 2.1/5zu DIN 4125Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu <strong>de</strong>n Abschnitten 6.3 und 6.5Bei Verwendung von Kurzzeitankern sind die ”Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Bestimmungen” <strong><strong>de</strong>r</strong> Zulassungen für die zur Anwendungvorgesehenen Spannverfahren o<strong><strong>de</strong>r</strong> Daueranker zu beachten. Teile <strong>de</strong>s Ankerkopfes, die zur Übertragung<strong><strong>de</strong>r</strong> Ankerkraft aus <strong>de</strong>m unmittelbaren Verankerungsbereich <strong>de</strong>s Stahlzugglie<strong>de</strong>s auf die Unterkonstruktiondienen (z.B. Unterlegplatten), sind nach <strong>Technischen</strong> <strong>Baubestimmungen</strong> (z.B. DIN 18 800 für Stahlbauteile)zu beurteilen.2. Sofern Daueranker o<strong><strong>de</strong>r</strong> Teile von ihnen in benachbarten Grundstücken liegen sollen, muß sichergestellt wer<strong>de</strong>n,dass durch Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen am Nachbargrundstück, z.B. Abgrabungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundwasserverhältnisse,die Standsicherheit dieser Daueranker nicht gefähr<strong>de</strong>t wird.Die rechtliche Sicherung sollte durch eine Grunddienstbarkeit/Baulast *) nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong><strong>de</strong>r</strong> §§ 1090 ff.und 1018 ff. BGB erfolgen mit <strong>de</strong>m Inhalt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentümer <strong>de</strong>s betroffenen Grundstücks Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungenin <strong>de</strong>m Bereich, in <strong>de</strong>m Daueranker liegen, nur vornehmen darf, wenn vorher nachgewiesen ist, dass dieStandsicherheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Daueranker und <strong><strong>de</strong>r</strong> durch sie gesicherten Bauteile nicht beeinträchtigt wird.________________*) je nach Lan<strong>de</strong>srechtAnlage 2.1/6zu DIN 4126Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Für die Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 als Betonzusatzstoff ist die “DAfStb-Richtlinie - Verwendungvon Flugasche nach DIN EN 450 im Betonbau, Ausgabe September 1996” anzuwen<strong>de</strong>n.Anlage 2.2/2zu DIN 1053 Teil 4Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu Abschnitt 2Anstelle <strong><strong>de</strong>r</strong> "Richtlinien für Leichtbeton und Stahlleichtbeton mit geschlossenem Gefüge" sind als mitgelten<strong>de</strong>NormenDIN 4219-1: 1979-12- Leichtbeton und Stahlleichtbeton mit geschlossenem Gefüge; Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an <strong>de</strong>nBeton; Herstellung und Überwachung - undDIN 4219-2: 1979-12- Leichtbeton und Stahlleichtbeton mit geschlossenem Gefüge; Bemessung und Ausführung-zu beachten.Soweit in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Abschnitten <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm auf DIN 1045 (Ausgabe Januar 1972) verwiesen wird, gilt hierfürnunmehr die Norm DIN 1045: 1988-07.


<strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong> - 20 -Anlagen2. Auf folgen<strong>de</strong> Druckfehler in <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm wird hingewiesen.- Abschnitt 4.8 Abs. 5In Zeile 1 muß es richtig heißen:"... B 5 bis B 25 (Bn 50 bis Bn 250) ..."(statt: "...B 5 bis B 35 (Bn 50 bis Bn 350) ...".)- Abschnitt 5.6.4.5 Abs. 3In Zeile 2 muß es richtig heißen:"... 0,1 MN/m² ..." (statt: "... 0,1 MN/mm² ...".)Anlage 2.2/3zu DIN V ENV 1996-1-1Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:DIN V ENV 1996 Teil 1 - 1, Ausgabe Dezember 1996, darf - unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> zugehörigen Richtlinie zur Anwendungvon DIN V ENV 1996-1-1 - alternativ zu DIN 1053-1 (lfd.Nr. 2.2.1) <strong>de</strong>m Entwurf, <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechnung und <strong><strong>de</strong>r</strong>Bemessung sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausführung von Mauerwerksbauten zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n.Anlage 2.2/4Zu DIN 1053-1Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Zu Abschnitt 8.4.3.4:Polystyrol-Hartschaumplatten und Polyurethan-Hartschaumplatten nach DIN 18164-1 : 1992-08 können als Wärmedämmstofffür zweischaliges Mauerwerk verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn die Platten eine umlaufen<strong>de</strong> Kantenprofilierung(Nut und Fe<strong><strong>de</strong>r</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> einen Stufenfalz) haben o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit versetzten Lagen verlegt wer<strong>de</strong>n.Anlage 2.3/1zu DIN 1045Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Für die Zusammensetzung, Herstellung, Verarbeitung und für <strong>de</strong>n Gütenachweis von Fließbeton sowie für dienachträglich Zugabe von Fließmittel ist die “DAfStb-Richtlinie für Fließbeton - Herstellung, Verarbeitung undPrüfung, Ausgabe August 1995” anzuwen<strong>de</strong>n.2. Für die Verwendung von Restwasser und Restbetonzuschlag als Zugabewasser bzw. Betonzuschlag ist die“DAfStb-Richtlinie für Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel,Ausgabe August 1995” anzuwen<strong>de</strong>n.3. Für die Verwendung von verzögern<strong>de</strong>n Betonzusatzmitteln (Verzögerer und Betonzusatzmittel mit verzögern<strong><strong>de</strong>r</strong>Nebenwirkung) ist die “DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitungszeit (verzögerter Beton -Eignungsprüfung, Herstellung, Verarbeitung und Nachbehandlung, Ausgabe August 1995” anzuwen<strong>de</strong>n.4. Für die Verwendung von rezykliertem Zuschlag sowie von Betonsplitt und Betonbrechsand als Zuschlag ist die“DAfStb-Richtlinie - Beton mit rezykliertem Zuschlag - Teil 1: Betontechnik; Teil 2: Betonzuschlag aus Betonsplittund Betonbrechsand, Ausgabe August 1998” anzuwen<strong>de</strong>n.5. Für tragen<strong>de</strong> und aussteifen<strong>de</strong> Bauteile aus bewehrtem Beton in <strong>de</strong>n Festigkeitsklassen B 65 bis B 115ist die “DAfStb-Richtlinie für hochfesten Beton, Ausgabe August 1995” anzuwen<strong>de</strong>n.


- 21 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>Anlagen5.1 Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> “DAfStb-Richtlinie für hochfesten Beton, Ausgabe August 1995” ist folgen<strong>de</strong>s zubeachten:5.1.1 Folgen<strong>de</strong> Anwendungen bedürfen <strong><strong>de</strong>r</strong> Zustimmung im Einzelfall nach § ... LBO:5.1.1.1 Abschnitt 1.1:Die Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Festigkeitsklassen B 105 und B 115,5.1.1.2 Abschnitt 17.3.2:Die Ausnutzung <strong>de</strong>s traglaststeigern<strong>de</strong>n Einflusses einer Umschnürbewehrung aufgrund eines genauerenNachweises.5.1.1.3 Abschnitt 26.2:Der genauere Nachweis nach Theorie II. Ordnung.Die Hochtemperatur-Materialkennwerte <strong>de</strong>s verwen<strong>de</strong>ten Betons sind nachzuweisen.5.1.1.4 Abschnitt 26.3 und 26.4Der Verzicht auf Anordnung einer Brandschutzbewehrung bei Anwendung betontechnischer Maßnahmen.Die Wirksamkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgesehenen betontechnischen Maßnahmen ist anhand von Brandversuchen nachDIN 4102-2 nachzuweisen.5.1.2. Zu Abschnitt 7.4.2.1Der in Absatz (1) angegebene Zielwert <strong><strong>de</strong>r</strong> Eignungsprüfung bezieht sich auf <strong>de</strong>n Mittelwert einer Serievon 3 Proben.DIN 1045: 1988-07, Abschnitt 7.4.2.2 gilt in diesem Zusammenhang nicht.5.1.3. Zu Abschnitt 7.4.2.1 Absatz (5)Als Min<strong>de</strong>stwerte für die Zugfestigkeit sind die Werte <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle R 9 und für <strong>de</strong>n Elastizitätsmodul dieWerte <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle R 4 einzuhalten.5.1.4. Zu Abschnitt 7.4.3.5.2 Absatz (3)Die 3er Stichprobe ist gleichbe<strong>de</strong>utend mit <strong>de</strong>n 3 Würfeln einer Serie nach DIN 1045: 1988-07, Abschnitt6.5.1 Abs. (2)5.1.5. Zu Abschnitt 26.1In Satz 1 ist hinter ”Abschnitt 3” einzufügen ”und Abschnitt 4”.6. Für die Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 als Betonzusatzstoff ist die “DAfStb-Richtlinie - Verwendungvon Flugasche nach DIN EN 450 im Betonbau, Ausgabe September 1996” anzuwen<strong>de</strong>n.Anlage 2.3/2zu DIN 1075Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu Abschnitt 6.2Anstelle <strong><strong>de</strong>r</strong> im 4. Absatz enthaltenen Bezugnahme auf die Norm DIN 1072, Ausgabe November 1967, gilt DIN1072, Ausgabe Dezember 1985, Abschnitt 3.3.9.2. Zu Abschnitt 72.1.1 Zu Abschnitt 7.1.1Dieser Abschnitt ist von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung ausgenommen.Statt <strong>de</strong>ssen gilt DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Abschnitt 4.4 Abs. 6.2.1.2 Zu Abschnitt 7.1.2Dieser Abschnitt ist von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung ausgenommen.Statt <strong>de</strong>ssen gilt:Sind flach gegrün<strong>de</strong>te Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>lager von Platten- und Balkenbrücken aus Stahlbeton mit <strong>de</strong>m Überbau ausreichendverbun<strong>de</strong>n, so darf vereinfachend für die Bemessung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>lager und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Fundamente - beiStraßenbrücken mit einer Überbaulänge bis etwa 20 m, bei Eisenbahnbrücken bis etwa 10 m - an <strong><strong>de</strong>r</strong> Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>lager-Oberkantegelenkige Lagerung und am Fundament für das Einspannmoment <strong><strong>de</strong>r</strong> Wand volle Einspannungangenommen wer<strong>de</strong>n. Für das Feldmoment <strong><strong>de</strong>r</strong> Wand ist dann als zweiter Grenzfall am Fundamentgelenkige Lagerung anzunehmen. Zwangsschnittkräfte dürfen vernachlässigt wer<strong>de</strong>n.2.2 Zu Abschnitt 7.22.2.1 Zu Abschnitt 7.2.1Anstelle <strong><strong>de</strong>r</strong> im 1. Absatz enthaltenen Bezugnahme auf die Norm DIN 1072, Ausgabe November 1967, giltDIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Abschnitt 3.5 und 5.2.


<strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong> - 22 -Anlagen2.2.2 Zu Abschnitt 7.2.2Der 5. Absatz ist von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung ausgenommen.Statt <strong>de</strong>ssen gilt:Für <strong>de</strong>n Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Knicksicherheit ist bei Pfeilern mit Rollen- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Gleitlagern <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewegungswi<strong><strong>de</strong>r</strong>stand<strong><strong>de</strong>r</strong> Lager gleich Null zu setzen, d.h. we<strong><strong>de</strong>r</strong> als verformungsbehin<strong><strong>de</strong>r</strong>nd noch als verformungsför<strong><strong>de</strong>r</strong>nd einzuführen,sofern sich im Knickfall die Richtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Reibungskraft umkehrt. Dies darf bei sehr großen Verschiebungswegen,wie z. B. beim Einschieben von Überbauten, nicht immer vorausgesetzt wer<strong>de</strong>n, so dassdort beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Untersuchungen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich sind.3. Zu Abschnitt 8Für die Kombination HA gilt <strong><strong>de</strong>r</strong> Wert β WN <strong>de</strong>s unmittelbar angrenzen<strong>de</strong>n Betons als zulässige Pressungunter <strong>de</strong>n lastübertragen<strong>de</strong>n Platten.4. Zu Abschnitt 94.1 Zu Abschnitt 9.1.1Anstelle <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm <strong>de</strong>finierten Kombination HB gilt folgen<strong>de</strong> Definition:Kombination HB Summe <strong><strong>de</strong>r</strong> Haupt- und <strong><strong>de</strong>r</strong> Son<strong><strong>de</strong>r</strong>lasten aus Bauzustän<strong>de</strong>n.Die bei<strong>de</strong>n letzten Absätze sind nicht zu beachten.4.2 Zu Abschnitt 9.2.3.2Anstelle <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezugnahme auf DIN 1072, Ausgabe November 1967, gilt DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985,Abschnitt 5.3.4.3 Zu Abschnitt 9.34.3.1 Zu Abschnitt 9.3.1Anstelle <strong>de</strong>s dritten Einschubes im 2. Absatz, Buchstabe a gilt:- häufig hoch beanspruchten Bauteilen, z. B. Konsolen an Fahrbahnübergängen und Bauteile, die nach DS804 nachzuweisen sind.4.3.2 Zu Abschnitt 9.3.2Dieser Abschnitt ist von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung ausgenommen.Statt <strong>de</strong>ssen gilt:Bei <strong>de</strong>n unter Abschnitt 9.3.1 genannten nicht vorwiegend ruhend belasteten Bauteilen ist die Schwingbreite∆σ s <strong><strong>de</strong>r</strong> Stahlspannung aus <strong>de</strong>n Verkehrsregellasten nach DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Abschnitte3.3.1, 3.3.4 und 3.3.6 bzw. DS 804 nachzuweisen für die bei<strong>de</strong>n GrenzschnittgrößenS max = max (α p S p + α s S s ) + S g (5)S min = min (α p S p + α s S S ) + S g (6)Aus S max und S min können die Grenzwerte <strong><strong>de</strong>r</strong> Stahlspannung max σ s bzw. min σ s bei Zug nach DIN 1045,Ausgabe Juli 1988, Abschnitt 17.1.3, bei Druck nach Abschnitt 17.8 (letzter Absatz) ermittelt wer<strong>de</strong>n.Die Schwingbreite∆σ s = max σ s - min σ s (7)darf die zulässigen Werte nach DIN 1045 - Ausgabe Juli 1988 - Abschnitt 17.8 nicht überschreiten.Darin be<strong>de</strong>uten:S g Schnittgröße aus ständiger LastS p Schnittgrößen aus <strong>de</strong>n Verkehrsregellasten nach DIN 1072 einschließlich SchwingbeiwertS s Schnittgrößen aus <strong>de</strong>n Regellasten von Schienenfahrzeugen einschließlich Schwingbeiwertα p Beiwert für StraßenverkehrBeiwert für Schienenfahrzeugeα sDie Beiwerte α p und α s ergeben sich aus DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Abschnitt 3.3.8.


Bei Bauteilen, die nach DS 804 nachzuweisen sind, gilt α s = 1,0.- 23 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>AnlagenDer vereinfachte Nachweis nach DIN 1045, Ausgabe 1988, Abschnitt 17.8. Absatz 5 (berichtigte Fassung),ist zulässig; dabei sind die mit α p bzw. α s multiplizierten Verkehrsregellasten als häufig wechseln<strong>de</strong> Lastanteileanzusetzen. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Bildung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verhältnisse ∆Q/max Q und ∆M/max M ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Lastfall H zugrun<strong>de</strong> zulegen.Bei Straßenbrücken <strong><strong>de</strong>r</strong> Brückenklasse 60/30 ohne Belastung durch Schienenfahrzeuge darf <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis<strong><strong>de</strong>r</strong> Schwingbreite auf die statisch erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche Bewehrung aus geschweißten Betonstahlmatten und auf geschweißteStöße beschränkt wer<strong>de</strong>n.Weitergehen<strong>de</strong> For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen nach DIN 4227 Teile 1 bis 6 bleiben unberührt.4.4 Zu Abschnitt 9.4Anstelle <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezugnahme auf DIN 1045, Ausgabe Dezember 1978, gilt DIN 1045, Ausgabe Juli 1988, Abschnitt17.6.3.Die Absätze 2 und 3 sind nicht zu beachten.4.5 Zu Abschnitt 9.5Anstelle <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezugnahme auf DIN 1072, Ausgabe November 1967, gilt DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985Abschnitt 5.4.4.6 Zu Abschnitt 9.6Dieser Abschnitt ist von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung ausgenommen.Statt <strong>de</strong>ssen gilt:Für <strong>de</strong>n Nachweis <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherheit gegen Abheben und Umkippen gelten die Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>stands-Teilsicherheitsbeiwerte bzw. die Beiwerte zur Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> im Gebrauchszustand zulässigen Spannungennach DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Anhang A.5. Auf folgen<strong>de</strong> Druckfehler wird hingewiesen:- Abschnitt 5, Bild 3Die Bildunterschrift zu Bild 3c muß heißen:.... (zu Bild 3b)- Abschnitt 5.2.2, Absatz 2In Zeile 20 muß es heißen:.... Beton<strong>de</strong>ckenfertiger zu verdichten;- Abschnitt 8, Bild 7In Bild 7 gilt:zulσ1βRA *= ≤ 1,4β2,1 A *1- Abschnitt 10, Tabelle 5Die Überschrift in Tabelle 5, Zeile 1, Spalte 3 muß heißen:Rechnerische Bezugsfläche A bR


<strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong> - 24 -AnlagenAnlage 2.3/3zu DIN 4028Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu Abschnitt 7.1.2:Ausfachen<strong>de</strong> Wandtafeln können als Voll- und Hohldielen mit beidseitiger Bewehrung ausgeführt wer<strong>de</strong>n. IhreDicke d muß min<strong>de</strong>stens 12 cm, die Breite b min<strong>de</strong>stens 50 cm betragen. Einzelne Paßstücke mit Breiten b≥ 20 cm sind zulässig. Bei Hohldielen sind die Abmessungsbedingungen nach Abschnitt 7.1.1 Abs. 3 und 4einzuhalten.2. Zu Abschnitt 7.2.4.2 in Verbindung mit Abschnitt 4.3:Für Stahlbetondielen, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Witterung ausgesetzt sind, ist die Beton<strong>de</strong>ckung gegenüber <strong>de</strong>n Werten vonDIN 1045, Ausgabe Juli 1988, Tabelle 10 um 0,5 cm zu erhöhen.Anlage 2.3/4zu DIN 4212Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Mit Rücksicht auf mögliche Ungenauigkeiten in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorausbeurteilung <strong>de</strong>s Kranbetriebs ist eine wie<strong><strong>de</strong>r</strong>kehren<strong>de</strong>Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kranbahnen auf Schädigungen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, sofern die Bemessung auf Betriebsfestigkeit(mit Kollektivformen S o , S 1 o<strong><strong>de</strong>r</strong> S 2 ) erfolgt. Sie ist in geeigneten Zeitabstän<strong>de</strong>n vom Betreiber <strong><strong>de</strong>r</strong> Kranbahn(o<strong><strong>de</strong>r</strong> einem Beauftragten) durchzuführen.2. Auf folgen<strong>de</strong> Druckfehler wird hingewiesen:- Die Unterschriften <strong><strong>de</strong>r</strong> Bil<strong><strong>de</strong>r</strong> 2 und 3 sind zu vertauschen, wobei es in <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen Unterschrift <strong>de</strong>s Bil<strong>de</strong>s 2heißen muß: "... σ ub = 0,20 ⋅ ß ws ".- In Abschnitt 4.2.4In <strong><strong>de</strong>r</strong> 5. Zeile muß es heißen: "...σ ub ≤ 1/6 ...".Anlage 2.3/5zu DIN 4227 Teil 1, geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t durch DIN 4227-1/A1Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu Abschnitt 6.7.3Der Abschnitt wird wie folgt geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:- die Gleichung (1) erhält die Nr. (100)- die Tabelle 6 erhält die Nummer 5.1- die Tabelle 7 erhält die Nummer 5.2- die Bezüge auf die vorgenannte Gleichung und die Tabellen sind im Text entsprechend zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n- die Anmerkung am Abschnittsen<strong>de</strong> wird gestrichen.2. Zu Abschnitt 12., Absatz 7, Satz 2:Für Stege gilt Tabelle 9, Zeile 62.3. Auf folgen<strong>de</strong> Druckfehler in <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm DIN 4227 Teil 1 wird hingewiesen:- In <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle 9 Zeile 31 Spalte 5 muß es richtig heißen "2,2" (statt "2,0").- Auf Seite 27 müssen die drei letzten Zeilen unter "Zitierte Normen und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Unterlagen” richtig heißen:"DAfStb-Heft 320 Erläuterungen zu DIN 4227 Spannbeton 10) ""Richtlinien für die Bemessung und Ausführung von Stahlverbundträgern (vorläufiger Ersatz für DIN 1078


und DIN 4239)""Mitteilungen <strong>de</strong>s Instituts für Bautechnik Berlin"- 25 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>Anlagen4. Für die Verwendung von Restwasser und Restbetonzuschlag als Zugabewasser bzw. Betonzuschlag ist die“DAfStb-Richtlinie für Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel,Ausgabe August 1995” anzuwen<strong>de</strong>n.5. Für die Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 als Betonzusatzstoff ist die “DAfStb-Richtlinie - Verwendungvon Flugasche nach DIN EN 450 im Betonbau, Ausgabe September 1996” anzuwen<strong>de</strong>n.Anlage 2.3/6zu DIN V 4227 Teil 2Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu Abschnitt 9.2Der in Absatz 1 für die Dauerschwingfestigkeit angegebene Wert von 140 MN/m² gilt nur für Einzelspannglie<strong><strong>de</strong>r</strong>aus geripptem Spannstahl. Für Spannglie<strong><strong>de</strong>r</strong> aus Litzen o<strong><strong>de</strong>r</strong> glatten Spannstählen gilt anstelle <strong>de</strong>s Wertes140 MN/m² <strong><strong>de</strong>r</strong> Wert 110 MN/m².2. Zu Abschnitt 12Sofern die Querkraft aus Vorspannung gleichgerichtet ist zur Querkraft aus Last, ist in Absatz 2 zusätzlich<strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis nach folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Gleichung zu führen:1,75 S g + 1,75 S p + 1,5 S v ≤ R.Anlage 2.3/7zu DIN V 4227 Teil 6Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu Abschnitt 2Absatz 3 ist überholt. Statt <strong>de</strong>ssen gilt:Auf <strong>de</strong>n Ausführungszeichnungen für die Spannbewehrung ist <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zulassung für die verwen<strong>de</strong>ten Litzenund gezogenen Drähte angegebene Relaxationswert zu vermerken.Im übrigen gilt DIN 4227 Teil 1, Ausgabe Dezember 1988, Abschnitt 2.2.2. Zu Abschnitt 12Sofern die Querkraft aus Vorspannung gleichgerichtet ist zur Querkraft aus Lasteinwirkung, ist zusätzlich inAbsatz 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis nach folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Gleichung zu führen:1,75 S g + 1,75 S p + 1,5 S v ≤ R.Anlage 2.3/8zu DIN 18 551Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Zu Abschnitt 8.5Die Bemessung von Stützenverstärkungen nach Abschnitt 8.5 in Verbindung mit DIN 1045 gilt nur für symmetrischbewehrte Stützen mit quadratischem, rechteckigem o<strong><strong>de</strong>r</strong> kreisförmigem Querschnitt, die symmetrisch umlaufendverstärkt sind.


<strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong> - 26 -AnlagenAnlage 2.3/9 zu DIN V ENV 1992Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. DIN V ENV 1992 Teil 1-1, Ausgabe Juni 1992, sowie DIN V ENV 1992 -1-3 bis 6, jeweils Ausgabe Dezember1994, dürfen - unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> zugehörigen Anwendungsrichtlinie - alternativ zu DIN 1045 (lfd. Nr. 2.3.1)bzw. DIN 4219 Teil 2 (lfd. Nr. 2.3.6) und DIN 4227 (lfd. Nr. 2.3.7) <strong>de</strong>m Entwurf, <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechnung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bemessungsowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausführung von Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n.2. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausführung von Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen entsprechend DIN V ENV 1992 Teil 1-1, AusgabeJuni 1992, sowie DIN V ENV 1992 -1-3 bis 6, jeweils Ausgabe Dezember 1994, ist Beton zu verwen<strong>de</strong>n,<strong><strong>de</strong>r</strong> DIN V ENV 206 (lfd. Nr. 2.3.13) entspricht.3. Für die Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 als Betonzusatzstoff ist die “DAfStb-Richtlinie - Verwendungvon Flugasche nach DIN EN 450 im Betonbau, Ausgabe September 1996” anzuwen<strong>de</strong>n.Anlage 2.3/11zur Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von BetonbauteilenBauaufsichtlich ist die Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel nur für Instandsetzungen von Betonbauteilen, bei <strong>de</strong>nendie Standsicherheit gefähr<strong>de</strong>t ist, gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t.Anlage 2.3/12zu DIN V ENV 206Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Baustellenbeton mit Festigkeitsklassen > C 20/25 nach DIN V ENV 206 ist als Beton B II nach DIN 1045 zubehan<strong>de</strong>ln.2. Für die Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 als Betonzusatzstoff ist die “DAfStb-Richtlinie - Verwendungvon Flugasche nach DIN EN 450 im Betonbau, Ausgabe September 1996” anzuwen<strong>de</strong>n.Anlage 2.3/13zu <strong>de</strong>n technischen Regeln nach Abschnitt 2.3Dem Beton dürfen Betonzusatzmittel nur zugegeben wer<strong>de</strong>n, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong>en Verwendbarkeit durch eineallgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen ist.Anlage 2.4/1zu <strong>de</strong>n technischen Regeln nach Abschn. 2.4 und 2.71. Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist die Anpassungsrichtlinie Stahlbau, Fassung Oktober 1998 ("Mitteilungen"<strong>de</strong>s DIBt, Son<strong><strong>de</strong>r</strong>heft 11/2*) zu beachten.2. Auf folgen<strong>de</strong> Druckfehler in <strong><strong>de</strong>r</strong> "Anpassungsrichtlinie Stahlbau", Seite 12 f. wird hingewiesen:2.1 Die Festlegung zu 755 ist unzutreffend und wird <strong>de</strong>shalb gestrichen. Statt <strong>de</strong>ssen erfolgt folgen<strong>de</strong>zusätzliche Festlegung zu El. 757:Die in <strong>de</strong>n Tabellen 16 und 17 angegebenen Interaktionsbeziehungen sind Näherungen.Es wird auf die genaueren, auch für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Querschnitte anwendbaren Gleichungen im Beitragvon H. Rubin in "Stahlbauhandbuch 1, Teil A", Stahlbauverlagsgesellschaft, 3. Auflage, S. 197,Tab. 3.4-1 verwiesen.


- 27 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>AnlagenBei <strong><strong>de</strong>r</strong> Anwendung dieser Tabellen sind folgen<strong>de</strong> Formelzeichen einzusetzen:V statt Qf y,d statt f yN pl,V,d /M pl,V,d /V pl,d statt N pl,Q /M pl,Q /Q pl2.2 Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung zu Element 804 ist <strong><strong>de</strong>r</strong> letzte Satz (" Bei einschnittigen ...") ein selbständigerAbsatz, d.h. diese Bedingung gilt generell.Anlage 2.4/2zu <strong>de</strong>n technischen Regeln nach Abschn. 2.4 und 2.7Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist die Herstellungsrichtlinie Stahlbau, Fassung Oktober 1998 ("Mitteilungen"<strong>de</strong>s DIBt, Son<strong><strong>de</strong>r</strong>heft 11/2 * ) zu beachten.Anlage 2.4/3zu DIN 18 8061. Bei Anwendung dieser technischen Regel sind die NormenDIN 18 800-1: 1981-03 undDIN 4114-1: 1952-07,DIN 4114-2: 1953-02zu beachten.2. Auf folgen<strong>de</strong> Druckfehler in <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm DIN 18806 wird hingewiesen:- Auf Seite 3 muß es in Fußnote 1 heißen "siehe Seite 1" (statt "...Seite 2")- Im Anhang A muß das letzte Glied in <strong><strong>de</strong>r</strong> Formel (A.1) zur Berechnung von x "4 λ 2 ” (statt "4 λ 4 ")heißen.Anlage 2.4/4zu DIN 18 8091. Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel sind die NormenDIN 18800- 1, Ausgabe März 1981 undDIN 4114, Blatt 1, Ausgabe Juli 1952,Blatt 2, Ausgabe Februar 1953zu beachten.2. Auf folgen<strong>de</strong> Druckfehler in <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm DIN 18809 wird hingewiesen:In Bild 3, obere Skizze links muß es statt ”l e = 2/3”richtig ”l e = 2 l 3” heißen.In Tabelle 1, erste Formel, muß es statt ”l m richtig ”l M heißen.* Die "Mitteilungen" sind zu beziehen beim Verlag Ernst & Sohn, Bühringstr. 10, 13086 Berlin


<strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong> - 28 -AnlagenAnlage 2.4/5 zu DIN V ENV 1993 Teil 1 - 1Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. DIN V ENV 1993 Teil 1 - 1, Ausgabe April 1993, darf -unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> zugehörigen Anwendungsrichtlinie(DASt-Richtlinie 103) - alternativ zu DIN 18800 (Lfd. Nr. 2.4.4) <strong>de</strong>m Entwurf, <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechnung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bemessungsowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausführung von Stahlbauten zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n.2. Bei Ausführung von Stahlbauten entsprechend DIN V ENV 1993 Teil 1 - 1, Ausgabe April 1993, ist DIN 18 800Teil 7, Ausgabe Mai 1983, zu beachten.3. Auf folgen<strong>de</strong> Druckfehler in <strong><strong>de</strong>r</strong> DASt-Richlinie 103 wird hingewiesen:Auf <strong>de</strong>m Deckblatt ist im Titel <strong><strong>de</strong>r</strong> 3. Absatz wie folgt zu än<strong><strong>de</strong>r</strong>n:"Euroco<strong>de</strong> 3 - Bemessung und Konstruktion von StahlbautenTeil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln, Bemessungsregeln für <strong>de</strong>n Hochbau"Auf Seite 4, Abschnitt 3.2 beginnt <strong><strong>de</strong>r</strong> 2. Satz wie folgt:"Für die nicht geschweißten Konstruktionen ..."Auf <strong>de</strong>n Seiten 28 und 29, Anhang C, Absatz 6 ist in <strong>de</strong>n Formeln für Längsspannungen und für Schubspannungenjeweils das Zeichen F (Großbuchstabe) zu ersetzen durch das Zeichen ϕ (Kleinbuchstabe).Auf Seite 29, Anhang C, Absatz 9 ist das Wort "Ermüdungsbelastung" durch das Wort "Ermüdungsfestigkeit"zu ersetzen.Anlage 2.4/6zu DIN V ENV 1994 Teil 1 - 1Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:DIN V ENV 1994 Teil 1 - 1, Ausgabe Februar 1994, darf - unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> zugehörigen Anwendungsrichtlinie(DASt-Richtlinie 104) - alternativ zu DIN 18806 Teil 1 und <strong>de</strong>n Richtlinien für die Bemessung und Ausführung vonStahlverbundträgern (lfd.Nr. 2.4.6) <strong>de</strong>m Entwurf, <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechnung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bemessung sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausführung vonVerbundtragwerken aus Stahl und Beton zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n.Anlage 2.4/7zu DIN 18807 Teil 1Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Auf folgen<strong>de</strong> Druckfehler wird hingewiesen:1. Zu Bild 9In <strong><strong>de</strong>r</strong> Bildunterschrift ist ”nach Abschnitt 3.2.5.3” jeweils zu berichtigen in ”nach Abschnitt 4.2.3.3”.2. Zu Abschnitt 4.2.3.7Unter <strong>de</strong>m zweiten Spiegelstrich muß es statt ”... höchstens 30° kleiner..." heißen ”... min<strong>de</strong>stens 30°kleiner...”.


- 29 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>AnlagenAnlage 2.4/8zu DIN 18807 Teil 3Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Auf folgen<strong>de</strong> Druckfehler wird hingewiesen:Zu Abschnitt 3.3.3.1Im zweiten Absatz muß es anstelle von ”... 3.3.3.2 Aufzählung a) multiplizierten ..." heißen ”....3.3.3.2 Punkt 1multiplizierten ...”.Im dritten Absatz muß es anstelle von ”...3.3.3.2 Aufzählung b) nicht ..." heißen ”...3.3.3.2 Punkt 2 nicht.....”.Zu Abschnitt 3.6.1.5 mit Tabelle 4In <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabellenüberschrift muß es heißen ”Einzellasten zul F in kN je mm Stahlkerndicke und je Rippe für ...”.Anlage 2.4/9Zu DIN 4113 Teil 1Alternativ zu DIN 4113-1 : 1980-05 darf die Norm BS 8118 Teil 1 : 1991 angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> dieSicherheitsbeiwerte nach Tabelle 3.2 o<strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle 3.3 im Abschnitt 3 - Bemessungsgrundlagen - um 10 % höherangesetzt o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Grenzspannungen nach <strong>de</strong>n Tabellen 4.1 und 4.2 im Abschnitt 4 - Bemessung von Bauteilen -bzw. nach <strong>de</strong>n Tabellen 6.1 - 6.3 im Abschnitt 6 - Bemessung von Verbindungen - um 10 % reduziert wer<strong>de</strong>n.Anmerkung: Sofern im Einzelfall ein genauerer Nachweis geführt wird, kann das bei Anwendung von DIN 4113-1:1980-05 erzielte Sicherheitsniveau mit einem geringeren Aufschlag auf die Sicherheitsbeiwerte bzw. einer geringerenReduktion <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenzspannungen erreicht wer<strong>de</strong>n.Anlage 2.4/10zu DIN 18807-1, -3, –6, -8 und -9Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regeln ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Die Normen gelten auch für Wellprofile, wobei die Wellenhöhe <strong><strong>de</strong>r</strong> Profilhöhe h und die Wellenlänge <strong><strong>de</strong>r</strong> Rippenbreiteb R nach DIN 18807-1, Bild 3 und Bild 4, bzw. Anhang A von DIN 18807-9 entspricht, siehe Bild.DIN 18807-1, Abschnitt 4, bzw. DIN 18807-6, Abschnitt 3, gelten jedoch nicht für Wellprofile. DieBeanspruchbarkeiten von Wellprofilen sind nach DIN 18807-2 o<strong><strong>de</strong>r</strong> DIN 18807-7 zu ermitteln; lediglichdas Grenzbiegemoment im Feldbereich von Einfeldträgern und Durchlaufträgern darf auch nach <strong><strong>de</strong>r</strong>Elastizitätstheorie ermittelt wer<strong>de</strong>n.Bild


<strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong> - 30 -AnlagenAnlage 2.5/1zu DIN 1052 Teil 2Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu <strong>de</strong>n Abschnitten 6.2.3, 6.2.10, 6.2.11, 6.2.12, 6.2.15Die genannten Min<strong>de</strong>stholzabmessungen und Min<strong>de</strong>stnagelabstän<strong>de</strong> dürfen bei Douglasie nur angewen<strong>de</strong>twer<strong>de</strong>n, wenn die Nagellöcher über die ganze Nagellänge vorgebohrt wer<strong>de</strong>n. Dies gilt abweichend von Tabelle11, Fußnote 1 für alle Nageldurchmesser2. Zu Abschnitt 7.2.4Die Festlegungen gelten nicht für Douglasie.Anlage 2.5/2zu DIN V ENV 1995 Teil 1 - 1Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:DIN V ENV 1995 Teil 1 - 1, Ausgabe Juni 1994, darf -unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> zugehörigen Anwendungsrichtlinie -alternativ zu DIN 1052 (lfd.Nr. 2.5.1) <strong>de</strong>m Entwurf, <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechnung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bemessung sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausführung vonHolzbauwerken zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n.Anlage 2.5/3zu DIN 1052-1Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu Abschnitt 2.2:Der Abschnitt wird ergänzt um folgen<strong>de</strong> Absatz:”Holzwerkstoffe im Sinne dieser Norm sind auch OSB-Platten Typ OSB/3 und Typ OSB/4 nach DIN EN 300mit einer Dicke ≥ 8 mm. Die Platten dürfen für alle Ausführungen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>nen die Verwendungvon Flachpressplatten nach DIN 68763 <strong><strong>de</strong>r</strong> Klassen 20 und 100 zulässig ist.Für die Bemessung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauteile mit OSB-Platten gelten die Bestimmungen für Flachpressplatten mit folgen<strong>de</strong>nÄn<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechenwerte <strong><strong>de</strong>r</strong> Elastizitäts- und Schubmoduln sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> zulässigen Spannungen:Plattenlängs-/SpanrichtungRechtwinklig zurPlattenlängs-/SpanrichtungOSB/3Werte nach DIN 1052-1,Tabellen 3 und 650% <strong><strong>de</strong>r</strong> Werte nachDIN 1052-1,Tabellen 3 und 6OSB/4Um 25% erhöhte Wertenach DIN 1052-1,Tabellen 3 und 662,5% <strong><strong>de</strong>r</strong> Wertenach DIN 1052-1,Tabellen 3 und 6Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Wärmeleitfähigkeit und <strong>de</strong>s Brandverhaltens gelten die für Flachpressplatten nach DIN68763 getroffenen Regelungen in <strong>de</strong>n Normen DIN 4108 und DIN 4102.”2. zu Abschnitt 14:Die Aufzählung b) von DIN 1052-1/A1: 1996-10 erhält folgen<strong>de</strong> Fassung:”Brettschichtholz aus Lamellen <strong><strong>de</strong>r</strong> Sortierklassen S 13, MS 10 bis MS 17, bei Bauteilen über 10 m Längeauch aus Lamellen <strong><strong>de</strong>r</strong> Sortierklasse S10, und zwar insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Träger mit Rechteckquerschnitt mit unsymmetrischemTrägeraufbau nach Tabelle 15, Fußnote 1) , mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Brettschichtholzklasse (Festigkeitsklas-


- 31 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>Anlagense), <strong>de</strong>m Herstellernamen und <strong>de</strong>m Datum <strong><strong>de</strong>r</strong> Herstellung; bei Brettschichtholz-Trägern mit unsymmetrischemAufbau nach 5.1.2 zweiter und dritter Absatz sowie mit symmetrischem Aufbau nach Tabelle 15,Fußnote 1) , müssen die Bereiche unterschiedlicher Sortierklassen erkennbar sein.”Anlage 2.6/1zu <strong>de</strong>n <strong>Technischen</strong> Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten VerglasungenBei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu Abschnitt 1:Die <strong>Technischen</strong> Regeln brauchen nicht angewen<strong>de</strong>t zu wer<strong>de</strong>n auf Dachflächenfenster in Wohnungen undRäumen ähnlicher Nutzung ( z.B. Hotelzimmer, Büroräume) mit einer Lichtfläche (Rahmeninnenmaß) bis zu1,6 m 2 .2. Zu Abschnitt 3:Für sonstige Überkopfverglasungen von Wohnungen (z.B. Wintergärten, Balkonüberdachungen) mit einerScheibenspannweite bis zu 80 cm und einer Einbauhöhe bis zu 3,50 m dürfen - abweichend von Tabelle 1 - allein Abschnitt 2.1 aufgeführten Glaserzeugnisse verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.Anlage 2.6/2zu DIN EN 1337-11Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm zitierten prEN 1337-1, -2 und -3 sind noch nicht erschienen, statt <strong>de</strong>ssen sind:für prEN 1337-1 - die Norm DIN 4141-1 und -2für prEN 1337-2 die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Gleitlager und Kalottenlager,für prEN 1337-3 - die Norm DIN 4141-14 und -140 anzuwen<strong>de</strong>n.2. Zu Abschnitt 3, Satz 2:Der für Brücken gelten<strong>de</strong> Nachweis wird auch für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e bauliche Anlagen anerkannt.Anlage 2.6/3zu DIN 18516-4Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Zu Abschnitt 3.3.4In Bohrungen sitzen<strong>de</strong> Punkthalter fallen nicht unter <strong>de</strong>n Anwendungsbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm.Anlage 2.7/1zu DIN 1056Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Zu Abschnitt 10.2.3.1Für die Min<strong>de</strong>stwanddicke gilt Tabelle 6, jedoch darf die Wanddicke an keiner Stelle kleiner als 1/30 <strong>de</strong>s dazugehörigenInnendurchmessers sein.


<strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong> - 32 -AnlagenAnlage 2.7/2zu DIN 4112Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Zu Abschnitt 5.17.3.4Der 3. Absatz gilt nur für Verschiebungen in Bin<strong><strong>de</strong>r</strong>ebene bei Rahmenbin<strong><strong>de</strong>r</strong>n mit mehr als 10 m Stützweite.Anlage 2.7/3zu DIN 4131Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regeln ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Zu Abschnitt A.1.3.2.3Aerodynamische Kraftbeiwerte, die <strong>de</strong>m anerkannten auf Windkanalversuchen beruhen<strong>de</strong>n Schrifttum entnommeno<strong><strong>de</strong>r</strong> durch Versuche im Windkanal ermittelt wer<strong>de</strong>n, müssen <strong><strong>de</strong>r</strong> Beiwert<strong>de</strong>finition nach DIN 1055 Teil 4 entsprechen.Anlage 2.7/4zu DIN 4133Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regeln ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Zu Abschnitt A.1.3.2.2Aerodynamische Kraftbeiwerte, die <strong>de</strong>m anerkannten auf Windkanalversuchen beruhen<strong>de</strong>n Schrifttum entnommeno<strong><strong>de</strong>r</strong> durch Versuche im Windkanal ermittelt wer<strong>de</strong>n, müssen <strong><strong>de</strong>r</strong> Beiwert<strong>de</strong>finition nach DIN 1055 Teil 4 entsprechen.Anlage 2.7/6zu DIN 11622-3Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Zu Abschnitt 4Auf folgen<strong>de</strong>n Druckfehler in Absatz 3, Buchstabe b wird hingewiesen:Die 5. Zeile muß richtig lauten:"Für Güllebehälter mit einem Durchmesser d > 10 m"Anlage 2.7/7zu DIN 11622-1Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Zu Abschnitt 3.3Anstelle <strong>de</strong>s nach Absatz 1 anzusetzen<strong>de</strong>n Erdruhedrucks darf auch mit aktivem Erddruck gerechnet wer<strong>de</strong>n,wenn die zum Auslösen <strong>de</strong>s Grenzzustan<strong>de</strong>s erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche Bewegung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wand sichergestellt ist (siehe DIN 1055Teil 2, Abschnitt 9.1).


- 33 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>AnlagenAnlage 2.7/8zu DIN 4421Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Für Traggerüste dürfen Stahlrohrgerüstkupplungen mit Schraub- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Keilverschluss und Baustützen aus Stahl mitAusziehvorrichtung, die auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage eines Prüfbescheids gemäß <strong>de</strong>n ehemaligen Prüfzeichenverordnungen<strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong> hergestellt wur<strong>de</strong>n, weiterverwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, sofern ein gültiger Prüfbescheid für die Verwendung min<strong>de</strong>stensbis zum 1.1.1989 vorlag. Gerüstbauteile, die diese Bedingungen erfüllen, sind in einer <strong>Liste</strong> in <strong>de</strong>n Mitteilungen<strong>de</strong>s DIBt veröffentlicht.Anlage 2.7/9zu DIN 4420 Teil 1Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Für Arbeits- und Schutzgerüste dürfen Stahlrohrgerüstkupplungen mit Schraub- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Keilverschluss, die auf <strong><strong>de</strong>r</strong>Grundlage eines Prüfbescheids gemäß <strong>de</strong>n ehemaligen Prüfzeichenverordnungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong> hergestellt wur<strong>de</strong>n,weiterverwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, sofern ein gültiger Prüfbescheid für die Verwendung min<strong>de</strong>stens bis zum 1.1.1989 vorlag.Gerüstbauteile, die diese Bedingungen erfüllen, sind in einer <strong>Liste</strong> in <strong>de</strong>n Mitteilungen <strong>de</strong>s DIBt veröffentlicht.Anlage 2.7/10zur Richtlinie für WindkraftanlagenBei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1 Win<strong>de</strong>nergieanlagen müssen mit einem Sicherheitssystem versehen sein, das je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit einen sicherenZustand <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage gewährleistet und unabhängig vom Betriebsführungssystem wirkt.1.1 Soweit die Win<strong>de</strong>nergieanlage keine kleine Anlage nach Anhang A zur Richtlinie ist, muß das Sicherheitssystemmin<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Betriebswerte überwachen:- Drehzahl,- Lastabwurf (Netzausfall),- Kurzschluss,- Überleistung,- Erschütterungen,- Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s Betriebsführungsrechners.1.2 Das Sicherheitssystem muß in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage sein,- die Drehzahl <strong>de</strong>s Rotors innerhalb <strong>de</strong>s zulässigen Drehzahlbereichs zu halten,- <strong>de</strong>n Rotor in Ruhestellung zu bringen,- bei Lastabwurf, Kurzschluss, Netzausfall o<strong><strong>de</strong>r</strong> bei Betriebsstörungen die Anlage in einem ungefährlichenZustand zu halten.1.3 Das Sicherheitssystem muß bestehen aus- min<strong>de</strong>stens zwei voneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> unabhängig automatisch einsetzen<strong>de</strong>n Bremsanlagen. Je<strong>de</strong>s Bremssystemmuß in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage sein, <strong>de</strong>n Rotor auf eine unkritische Drehzahl abzubremsen. Eines dieser Bremssystememuß <strong>de</strong>n Rotor zum Stillstand bringen können;- einer zum Betriebsführungssystem redundanten Signalführung zur Auslösung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bremssysteme;- einer Not-Ausschaltung;


<strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong> - 34 -Anlagen- einem Zugriff auf <strong>de</strong>n Lastabwurfschalter, falls die Last <strong>de</strong>n Bremsvorgang behin<strong><strong>de</strong>r</strong>t;- bei <strong>de</strong>n im Anhang A zur Richtlinie <strong>de</strong>finierten kleinen Win<strong>de</strong>nergieanlagen ist ein Bremssystem ausreichend.2. Win<strong>de</strong>nergieanlagen, die keine kleinen Anlagen nach Anhang A zur Richtlinie sind, müssen eine Vorrichtungzur Arretierung <strong>de</strong>s antriebs- und übertragungstechnischen Teiles und <strong><strong>de</strong>r</strong> Windrichtungsnachführungbesitzen, damit Montage-, Überprüfungs-, Wartungs- und lnstandsetzungsarbeiten gefahrlos durchgeführtwer<strong>de</strong>n können.3. Soweit die Win<strong>de</strong>nergieanlage keine kleine Anlage nach Anhang A zur Richtlinie ist, müssen durch Gutachteneiner sachverständigen Stelle 1) bestätigt wer<strong>de</strong>n:- die Schnittgrößen aus <strong>de</strong>m maschinen-technischen Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Win<strong>de</strong>nergieanlage als Einwirkungen auf<strong>de</strong>n Turm nach Abschnitt 10 <strong><strong>de</strong>r</strong> Richtlinie,- die Richtigkeit und Vollständigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweise für die Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Maschine einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Rotorblätter,die an <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Einwirkungen und ihrer Weiterleitung auf <strong>de</strong>n Turm beteiligt sind,- das Vorhan<strong>de</strong>nsein und die Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s Sicherheitssystems. Hierbei sind auch ggf. Auflagenfür Prüfungen bei Inbetriebnahme, Inspektion und Wartung zu formulieren.4. In <strong>de</strong>m Prüfbericht für Typenprüfungen sind die aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Herstellerangaben erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong>zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Win<strong>de</strong>nergieanlagen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Gebäu<strong>de</strong>n für min<strong>de</strong>stens drei Werte <strong><strong>de</strong>r</strong> Umgebungsturbulenzintensitätauszuweisen. Für die jeweilige Baugenehmigung ist die örtliche Umgebungsturbulenzintensitätzu ermitteln und danach <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong>de</strong>stabstand ggf. durch Interpolation festzulegen.5. Um eine mögliche Gefährdung durch Eisabwurf zu vermei<strong>de</strong>n, sind betriebliche bzw. technische Maßnahmeno<strong><strong>de</strong>r</strong> geeignete Abstandsregelungen vorzusehen.”______________________1)1. Germanischer Lloyd AG, Postfach 111 606D-20416 Hamburg2. Bureau Veritas Hamburg, Postfach 100 940D-20006 Hamburg3. Technischer Überwachungsverein Nord<strong>de</strong>utschland e.V., Postfach 540 220D-22502 Hamburg4. TÜV BAU- UND BETRIEBSTECHNIK GmbH- TÜV Bayern - (Zentralabteilung)Prüfamt für Baustatik für Fliegen<strong>de</strong> BautenWestendstraße 199D-80686 München5. HD-Technic, Engeneering Office, Venesch 6aD-49477 Ibbenbüren6. Det Norske Veritas, Nyhavn 16DK-1051 Kopenhagen K7. Energieon<strong><strong>de</strong>r</strong>zoek Centrum Ne<strong><strong>de</strong>r</strong>land (ECN), Postbus 1NL-1755 ZG Petten


- 35 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>AnlagenAnlage 2.7/11zu <strong>de</strong>n Lehmbau RegelnDie technische Regel gilt für Wohngebäu<strong>de</strong> bis zu zwei Vollgeschossen und mit nicht mehr als zwei Wohnungen.Hinsichtlich <strong>de</strong>s Brandschutzes müssen die Bauteile nach DIN 4102-4: 1994-03 klassifiziert sein.Für <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>s Wärmeschutzes sind die Rechenwerte <strong><strong>de</strong>r</strong> Wärmeleitfähigkeit nach DIN V 4108: 1998-10anzusetzen.Für <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachweis <strong>de</strong>s Schallschutzes gilt DIN 4109 : 1989-11.Anlage 3.1/2zu DIN 4102 Teil 2Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Die in dieser Norm vorgesehenen Prüfungen zur Erlangung von Prüfzeugnissen sind- für geregelte Bauprodukte im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgeschriebenen Übereinstimmungsnachweise,- für nicht geregelte Bauprodukte im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Verwendbarkeitsnachweise,- für nicht geregelte Bauarten im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Anwendbarkeitsnachweisedurchzuführen.2. Wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Zuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> in dieser Norm angegebenen Feuerwi<strong><strong>de</strong>r</strong>standsklassen zu bauaufsichtlichen Vorschriftensiehe Bauregelliste A Teil 1 Anlage 0.1.Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle 2 in bezug auf das Brandverhalten <strong><strong>de</strong>r</strong> Baustoffe können Sperrschichten ausbrennbaren Baustoffen gegen aufsteigen<strong>de</strong> Feuchtigkeit und Oberflächen<strong>de</strong>ckschichten o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Oberflächenbehandlungenfür die Klassifizierung unberücksichtigt bleiben.Anlage 3.1/3zu DIN 4102 Teil 3Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Die in dieser Norm vorgesehenen Prüfungen zur Erlangung von Prüfzeugnissen sind- für nicht geregelte Bauprodukte im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Verwendbarkeitsnachweise- für nicht geregelte Bauarten im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Anwendbarkeitsnachweisedurchzuführen.2. Sind nach bauaufsichtlichen Bestimmungen nichttragen<strong>de</strong> Außenwän<strong>de</strong> min<strong>de</strong>stens feuerhemmend herzustellen,so müssen diese min<strong>de</strong>stens die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an die Feuerwi<strong><strong>de</strong>r</strong>standsklasse W 30 o<strong><strong>de</strong>r</strong> F 30-Berfüllen; sind die nichttragen<strong>de</strong>n Außenwän<strong>de</strong> min<strong>de</strong>stens feuerbeständig herzustellen, so müssen diesemin<strong>de</strong>stens die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an die Feuerwi<strong><strong>de</strong>r</strong>standsklasse W 90 o<strong><strong>de</strong>r</strong> F 90-B erfüllen.Anlage 3.1/4zu DIN 4102 Teil 6Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Abschnitt 6 <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm ist von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung ausgenommen.2. Die in dieser Norm vorgesehenen Prüfungen zur Erlangung von Prüfzeugnissen sind- für nicht geregelte Bauprodukte im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Verwendbarkeitsnachweise,- für nicht geregelte Bauarten im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Anwendbarkeitsnachweisedurchzuführen.


<strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong> - 36 -AnlagenAnlage 3.1/6zu DIN 4102 Teil 11Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Rohrummantelungen und Rohrabschottungen1.1 Nach § 37 Abs. 1 MBO (nach Lan<strong>de</strong>srecht) dürfen Leitungen durch Brandwän<strong>de</strong> und Treppenraumwän<strong>de</strong>sowie durch Wän<strong>de</strong> und Decken, die feuerbeständig sein müssen, nur hindurchgeführt wer<strong>de</strong>n, wenn eineÜbertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorkehrungen hiergegen getroffen sind. DieseVorkehrungen müssen die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm an die Feuerwi<strong><strong>de</strong>r</strong>standsklasse R 90 erfüllen.1.2 Eine Übertragung von Feuer und Rauch ist nicht zu befürchten, so dass Vorkehrungen hiergegen nicht getroffenzu wer<strong>de</strong>n brauchen- bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung von Leitungen für Wasser und Abwasser aus nichtbrennbaren Rohren - mit Ausnahmevon solchen aus Aluminium -, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Raum zwischen <strong>de</strong>n Rohrleitungen und <strong>de</strong>m verbleiben<strong>de</strong>nÖffnungsquerschnitt mit nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen vollständig geschlossen wird,bei Bauteilen aus mineralischen Baustoffen z.B. Mörtel o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beton; wer<strong>de</strong>n Mineralfasern hierzu verwen<strong>de</strong>t,so müssen diese eine Schmelztemperatur von mind. 1000°C aufweisen (vgl. DIN 4102 Teil 17, AusgabeDezember 1990),- bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung von Leitungen aus brennbaren Rohren mit einem Durchmesser von < 32 mm, wenn<strong><strong>de</strong>r</strong> Raum zwischen Rohrleitung und <strong>de</strong>m verbleiben<strong>de</strong>n Öffnungsquerschnitt, wie vorstehend beschrieben,geschlossen wird,- bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung von Leitungen aus brennbaren Rohren o<strong><strong>de</strong>r</strong> von Rohren aus Aluminium durchTrennwän<strong>de</strong>, die nach § 27 Abs. 1 MBO (nach Lan<strong>de</strong>srecht) feuerbeständig sein müssen, wenn dieRohrleitungen auf einer Gesamtlänge von 4,0 m, jedoch auf keiner Seite weniger als 1,0 m, mit mineralischemPutz > 15 mm dick auf nichtbrennbarem Putzträger o<strong><strong>de</strong>r</strong> auf Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN1101, Ausgabe November 1989, o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit einer gleichwertigen Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffenummantelt sind; abzweigen<strong>de</strong> Rohrleitungen, die nur auf einer Seite <strong><strong>de</strong>r</strong> Trennwän<strong>de</strong> und nicht durchDecken geführt wer<strong>de</strong>n, brauchen nicht ummantelt zu wer<strong>de</strong>n,- bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung von Leitungen aus brennbaren Rohren o<strong><strong>de</strong>r</strong> von Rohren aus Aluminium durch Decken,die feuerbeständig sein müssen, wenn die Rohre durchgehend in je<strong>de</strong>m Geschoss, außer im o-bersten Geschoss von Dachräumen, mit mineralischem Putz > 15 mm dick auf nichtbrennbarem Putzträgero<strong><strong>de</strong>r</strong> auf Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101, Ausgabe November 1989, o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit einergleichwertigen Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen ummantelt bzw. beklei<strong>de</strong>t o<strong><strong>de</strong>r</strong> abge<strong>de</strong>cktwer<strong>de</strong>n; bei Leitungen aus schwerentflammbaren Rohren (DIN 4102-B1) o<strong><strong>de</strong>r</strong> aus Aluminium sind dieseSchutzmaßnahmen nur in je<strong>de</strong>m zweiten Geschoss erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich; abzweigen<strong>de</strong> Rohrleitungen, soweit sienur innerhalb eines Geschosses und nicht durch Trennwän<strong>de</strong> geführt wer<strong>de</strong>n, brauchen nicht ummanteltzu wer<strong>de</strong>n.2. Installationsschächte und -kanäle2.1 Nach § 37 Abs. 8 MBO (Nach Lan<strong>de</strong>srecht) sind Installationsschächte und -kanäle in Gebäu<strong>de</strong>n, mit Ausnahmevon Gebäu<strong>de</strong>n geringer Höhe sowie Installationsschächte und -kanäle, die Brandwän<strong>de</strong> überbrücken,so herzustellen, dass Feuer und Rauch nicht in Treppenräume, an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Geschosse o<strong><strong>de</strong>r</strong> Brandabschnitteübertragen wer<strong>de</strong>n können. Hierzu müssen die Installationsschächte und -kanäle für die jeweilige Leitungsartdie Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an die Feuerwi<strong><strong>de</strong>r</strong>standsklasse I 30, I 60 o<strong><strong>de</strong>r</strong> I 90 erfüllen.2.2 Installationskanäle sind in Abweichung von DIN 4102-11 Bild 8 ohne eine Abschottung im Wandbereich zuprüfen.3. Die in dieser Norm vorgesehenen Prüfungen zur Erlangung von Prüfzeugnissen sind- für nicht geregelte Bauprodukte im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Verwendbarkeitsnachweise,- für nicht geregelte Bauarten im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Anwendbarkeitsnachweisedurchzuführen.


- 37 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>AnlagenAnlage 3.1/8zu DIN 4102 Teil 4Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel sind die Berichtigung 1 zu DIN 4102-4, Ausgabe Mai 1995, Berichtigung 2zu DIN 4102-4, Ausgabe April 1996, und Berichtigung 3 zu DIN 4102-4, Ausgabe Juni 1998 zu beachten.Anlage 4.1/1zu DIN 4108 Teil 2Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Die Abschnitte 6 und 7 sind von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung ausgenommen.2. zu Abschnitt 5.2.4:Ausgenommen sind die Dämmsysteme folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Konstruktionen:- Wärmedämmsysteme als Umkehrdach unter Verwendung von Dämmstoffen aus Polystyrol-Extru<strong><strong>de</strong>r</strong>schaumnach DIN 18164-1 und DIN V 4108-4, die mit einer Kiesschicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit einem Betonplattenbelag (z.B.Gehwegplatten) in Kiesbettung o<strong><strong>de</strong>r</strong> auf Abstandhaltern abge<strong>de</strong>ckt sind. Die Dämmplatten sind einlagig aufausreichend ebenem Untergrund zu verlegen. Die Dachentwässerung ist so auszubil<strong>de</strong>n, dass ein langfristigesÜberstauen <strong><strong>de</strong>r</strong> Wärmedämmplatten ausgeschlossen ist. Ein kurzfristiges Überstauen (während intensiverNie<strong><strong>de</strong>r</strong>schläge) kann als unbe<strong>de</strong>nklich angesehen wer<strong>de</strong>n.Bei leichter Unterkonstruktion mit einer flächenbezogenen Masse unter 250 kg/m 2 muß <strong><strong>de</strong>r</strong> Wärmedurchlasswi<strong><strong>de</strong>r</strong>standunterhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Abdichtung min<strong>de</strong>stens 0,15 (m 2 • K)/W betragen.Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechnung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Wärmedurchgangskoeffizienten k D ist <strong><strong>de</strong>r</strong> errechnete k-Wert um einenBetrag ∆ k nach folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle zu erhöhen:Anteil <strong>de</strong>s Wärmedurchlasswi<strong><strong>de</strong>r</strong>stan<strong>de</strong>sunterhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Dachhaut in% <strong>de</strong>s gesamten Wärmedurchlasswi<strong><strong>de</strong>r</strong>stan<strong>de</strong>sErhöhung <strong>de</strong>s k-Wertes∆ k W/(m 2 • K)0 - 10 0,05*10,1 - 50 0,03> 50 0* Dieser Wert ist stets anzusetzen, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong>Wärmedurchlasswi<strong><strong>de</strong>r</strong>stand <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauteilschichtenunter <strong><strong>de</strong>r</strong> Dachhaut < 0,1 (m 2 • K)/W beträgt.Überschreitet <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteil <strong>de</strong>s Wärmedurchlasswi<strong><strong>de</strong>r</strong>stan<strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauteilschichten unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Dachhaut einDrittel <strong>de</strong>s gesamten Wärmedurchlasswi<strong><strong>de</strong>r</strong>stan<strong>de</strong>s, so ist ein diffusionstechnischer Nachweis nach DIN4108-5 zu führen.- Wärmedämmsysteme als Perimeterdämmung (außenliegen<strong>de</strong> Wärmedämmung erdberühren<strong><strong>de</strong>r</strong> Gebäu<strong>de</strong>flächen)ohne lastabtragen<strong>de</strong> Funktion unter Anwendung von Dämmstoffen aus Polystyrol-Extru<strong><strong>de</strong>r</strong>schaumnach DIN 18164-1 und DIN V 4108-4 o<strong><strong>de</strong>r</strong> Schaumglas nach DIN 18174 und DIN V 4108-4, wenn die Perimterdämmungnicht ständig im Grundwasser liegt. Langanhalten<strong>de</strong>s Stauwasser o<strong><strong>de</strong>r</strong> drücken<strong>de</strong>s Wasser istim Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Dämmschicht zu vermei<strong>de</strong>n. Die Dämmplatten müssen dicht gestoßen im Verband verlegtwer<strong>de</strong>n und eben auf <strong>de</strong>m Untergrund aufliegen.Schaumglasplatten sind miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> vollfugig und an die Bauteilflächen großflächig mit Bitumenkleber zuverkleben. Die Oberfläche <strong><strong>de</strong>r</strong> verlegten, unbeschichteten Schaumglasplatten ist vollflächig mit einer bituminösen,frostbeständigen Deckbeschichtung zu versehen. Diese entfällt bei werkseitig beschichteten Platten,wenn es sich um eine mit Bitumen aufgebrachte Beschichtung han<strong>de</strong>lt.


<strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong> - 38 -AnlagenAnlage 4.1/2zu DIN 4108 Teil 3Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Der Abschnitt 4 ist von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung ausgenommen.Anlage 4.2/1zu DIN 4109Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu Abschnitt 5.1, Tabelle 8, Fußnote 2:Die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen sind im Einzelfall von <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> festzulegen.2. Zu Abschnitt 6.3 und 7.3:Eignungsprüfungen I und III sind im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Erteilung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissesdurchzuführen.3. Zu Abschnitt 8Bei baulichen Anlagen, die nach Tabelle 4, Zeilen 3 und 4 einzuordnen sind, ist die Einhaltung <strong>de</strong>s gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>tenSchalldruckpegels durch Vorlage von Messergebnissen nachzuweisen. Das gleiche gilt für die Einhaltung<strong>de</strong>s gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Schalldämm-Maßes bei Bauteilen nach Tabelle 5 und bei Außenbauteilen, an die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungenentsprechend Tabelle 8, Spalten 3 und 4 gestellt wer<strong>de</strong>n, sofern das bewertete Schalldämm-Maß R’ w,res > 50 dB betragen muß. Diese Messungen sind von bauakustischen Prüfstellen durchzuführen,die entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> nach § 24 c Abs. 1 Nr. 1 MBO anerkannt sind o<strong><strong>de</strong>r</strong> in einem Verzeichnis über ”SachverständigePrüfstellen für Schallmessungen nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm DIN 4109” bei <strong>de</strong>m Verband <strong><strong>de</strong>r</strong> Materialprüfungsämter ***)geführt wer<strong>de</strong>n.4 Zu Abschnitt 6.4.1:Prüfungen im Prüfstand ohne Flankenübertragung dürfen auch durchgeführt wer<strong>de</strong>n; das Ergebnis ist nachBeiblatt 3 zu DIN 4109, Ausgabe Juni 1996, umzurechnen.5. Eines Nachweises <strong><strong>de</strong>r</strong> Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Tabelle 8 <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm DIN 4109) vor Außenlärmbedarf es, wenna) <strong><strong>de</strong>r</strong> Bebauungsplan festsetzt, dass Vorkehrungen zum Schutz vor Außenlärm am Gebäu<strong>de</strong> zu treffensind (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) o<strong><strong>de</strong>r</strong>b) <strong><strong>de</strong>r</strong> sich aus amtlichen Lärmkarten o<strong><strong>de</strong>r</strong> Lärmmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsplänen nach § 47 a <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>simmissionsschutzgesetzesergebene ”maßgebliche Außenlärmpegel” (Abschn. 5.5 <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm DIN 4109) auchnach <strong>de</strong>n vorgesehenen Maßnahmen zur Lärmmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung (§ 47a Abs. 3 Nr. 3 BImSchG) gleich o<strong><strong>de</strong>r</strong>höher ist als- 56 dB (A) bei Bettenräumen in Krankenhäusern und Sanatorien,- 61 dB (A) bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen, Unterrichtsräumen undähnlichen Räumen,- 66 dB (A) bei Büroräumen.***)Verband <strong><strong>de</strong>r</strong> Materialprüfungsämter (VMPA) e.V. Berlin, Rudower Chaussee 5, Gebäu<strong>de</strong> 13.7, D-12484 BerlinHinweis: Dieses Verzeichnis wird auch bekanntgemacht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitschrift ”Der Prüfingenieur”, herausgegeben von <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>svereinigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfingenieurefür Baustatik.


- 39 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>AnlagenAnlage 4.2/2Zu DIN 4109 und Beiblatt 1 zu DIN 4109Die Berichtigung 1 zu DIN 4109, Ausgabe August 1992, ist zu beachten.Anlage 5.1/1zu DIN 4149Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Zu Abschnitt 5In <strong>de</strong>n Erdbebenzonen 3 und 4 sind die Dach<strong>de</strong>ckungen bei Dächern mit mehr als 35° Neigung und in <strong>de</strong>n Erdbebenzonen2, 3 und 4 die freistehen<strong>de</strong>n Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Schornsteine über Dach durch geeignete Maßnahmen gegen dieEinwirkungen von Erdbeben so zu sichern, dass angrenzen<strong>de</strong> öffentlich zugängliche Verkehrsflächen sowie dieZugänge zu <strong>de</strong>n baulichen Anlagen gegen herabfallen<strong>de</strong> Teile ausreichend geschützt sind.In <strong>de</strong>n Erdbebenzonen 3 und 4 dürfen für Wän<strong>de</strong> nur Steine verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Stege in Wandlängsrichtungdurchlaufen. Als solche Steine gelten auch bauaufsichtlich zugelassene Steine mit elliptischer o<strong><strong>de</strong>r</strong> rhombenförmigerLochung. An<strong><strong>de</strong>r</strong>e Steine dürfen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn ihre Druckfestigkeit in <strong><strong>de</strong>r</strong> in Wandlängsrichtung vorgesehenenSteinrichtung min<strong>de</strong>stens 2,0 N/mm² beträgt.Anlage 5.2/1zu DIN 68 800 Teil 3Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Die Abschnitte 11 und 12 <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm sind von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung ausgenommen.Anlage 6.1/1zur PCB-RichtlinieVon <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung sind nur die Abschnitte 1, 2, 3, 4.1, 4.2, 5.1, 5.2, 5.4 und 6 erfasst.Anlage 6.2/1zur Asbest-RichtlinieBei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist zu beachten:Eine Erfolgskontrolle <strong><strong>de</strong>r</strong> Sanierung nach Abschnitt 4.3 durch Messungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Konzentration von Asbestfasern in<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumluft nach Abschnitt 5 ist nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich bei Sanierungsverfahren, die nach dieser Richtlinie keiner Abschottung<strong>de</strong>s Arbeitsbereiches bedürfen.Anlage 6.4/1Zur PCP-RichtlinieVon <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung sind nur die Abschnitte 1, 2, 3, 4, 5, 6.1 und 6.2 erfasst.


<strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong> - 40 -AnlagenAnlage 7.1/1zu DIN 18065Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung ausgenommen ist die Anwendung auf Treppen in Wohngebäu<strong>de</strong>n geringer Höhe mit nichtmehr als zwei Wohnungen und in Wohnungen.2. Von <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Technischen</strong> Baubestimmung kann auch abgewichen wer<strong>de</strong>n, wenn die Voraussetzungen nach § 67Abs. 1 Nr. 1 und 2 MBO (nach Lan<strong>de</strong>srecht) vorliegen.

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