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Muster - Liste der Technischen Baubestimmungen ... - Tischler.de

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<strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong> - 26 -AnlagenAnlage 2.3/9 zu DIN V ENV 1992Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. DIN V ENV 1992 Teil 1-1, Ausgabe Juni 1992, sowie DIN V ENV 1992 -1-3 bis 6, jeweils Ausgabe Dezember1994, dürfen - unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> zugehörigen Anwendungsrichtlinie - alternativ zu DIN 1045 (lfd. Nr. 2.3.1)bzw. DIN 4219 Teil 2 (lfd. Nr. 2.3.6) und DIN 4227 (lfd. Nr. 2.3.7) <strong>de</strong>m Entwurf, <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechnung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Bemessungsowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausführung von Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n.2. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausführung von Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen entsprechend DIN V ENV 1992 Teil 1-1, AusgabeJuni 1992, sowie DIN V ENV 1992 -1-3 bis 6, jeweils Ausgabe Dezember 1994, ist Beton zu verwen<strong>de</strong>n,<strong><strong>de</strong>r</strong> DIN V ENV 206 (lfd. Nr. 2.3.13) entspricht.3. Für die Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 als Betonzusatzstoff ist die “DAfStb-Richtlinie - Verwendungvon Flugasche nach DIN EN 450 im Betonbau, Ausgabe September 1996” anzuwen<strong>de</strong>n.Anlage 2.3/11zur Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von BetonbauteilenBauaufsichtlich ist die Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel nur für Instandsetzungen von Betonbauteilen, bei <strong>de</strong>nendie Standsicherheit gefähr<strong>de</strong>t ist, gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t.Anlage 2.3/12zu DIN V ENV 206Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Baustellenbeton mit Festigkeitsklassen > C 20/25 nach DIN V ENV 206 ist als Beton B II nach DIN 1045 zubehan<strong>de</strong>ln.2. Für die Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 als Betonzusatzstoff ist die “DAfStb-Richtlinie - Verwendungvon Flugasche nach DIN EN 450 im Betonbau, Ausgabe September 1996” anzuwen<strong>de</strong>n.Anlage 2.3/13zu <strong>de</strong>n technischen Regeln nach Abschnitt 2.3Dem Beton dürfen Betonzusatzmittel nur zugegeben wer<strong>de</strong>n, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong>en Verwendbarkeit durch eineallgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen ist.Anlage 2.4/1zu <strong>de</strong>n technischen Regeln nach Abschn. 2.4 und 2.71. Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist die Anpassungsrichtlinie Stahlbau, Fassung Oktober 1998 ("Mitteilungen"<strong>de</strong>s DIBt, Son<strong><strong>de</strong>r</strong>heft 11/2*) zu beachten.2. Auf folgen<strong>de</strong> Druckfehler in <strong><strong>de</strong>r</strong> "Anpassungsrichtlinie Stahlbau", Seite 12 f. wird hingewiesen:2.1 Die Festlegung zu 755 ist unzutreffend und wird <strong>de</strong>shalb gestrichen. Statt <strong>de</strong>ssen erfolgt folgen<strong>de</strong>zusätzliche Festlegung zu El. 757:Die in <strong>de</strong>n Tabellen 16 und 17 angegebenen Interaktionsbeziehungen sind Näherungen.Es wird auf die genaueren, auch für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Querschnitte anwendbaren Gleichungen im Beitragvon H. Rubin in "Stahlbauhandbuch 1, Teil A", Stahlbauverlagsgesellschaft, 3. Auflage, S. 197,Tab. 3.4-1 verwiesen.

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