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Muster - Liste der Technischen Baubestimmungen ... - Tischler.de

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- 17 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>Anlagen----------------------------*) Mit Bild 12 vergleichbare Druckbeiwerte c p lassen sich aus an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Angaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm, z.B. über die resultieren<strong>de</strong>nWindlasten in Abschnitt 6.2, nicht herleiten, weil die Werte <strong>de</strong>s Bil<strong>de</strong>s 12 Belastungen mit ab<strong>de</strong>cken,die mit <strong>de</strong>n Kraftbeiwerten c f zur Ermittlung <strong><strong>de</strong>r</strong> resultieren<strong>de</strong>n Gesamtlasten nach Abschnitt 6.2 nicht erfasstwer<strong>de</strong>n können. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e trifft dies für die Angaben über die resultieren<strong>de</strong>n Dachlasten für Gebäu<strong>de</strong> nachFußnote 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle 2 zu.Anlage 1.1/3zu DIN 1055 Teil 5Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Zu Abschnitt 4Die Angaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle 2 sind wie folgt zu ergänzen:Regelschneelast S o in kN/m²1 2 3 4 5Gelän<strong>de</strong>höhe <strong>de</strong>s BauwerkstandortesSchneelastzone nach Bild I1über NNm I II III IV4 90010001,501,80 2,805 110012001300140015004,505,205,906,607,30Sind für bestehen<strong>de</strong> Bauwerksstandorte darüber hinaus höhere Schneelasten als hier angegeben bekannt, so sinddiese anzuwen<strong>de</strong>n.Anlage 1.1/4zu DIN 1055 Teil 6Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu Abschnitt 3.1.1Außer <strong>de</strong>n Schüttgütern nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Tabelle 1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm sind weitere Schüttgüter in Tabelle 1 <strong>de</strong>s Beiblatts 1zu DIN 1055 Teil 6, Ausgabe Mai 1987, Lastannahmen für Bauten; Lasten in Silozellen; Erläuterungen, genannt.Die für diese Schüttgüter angegebenen Rechenwerte können nur zum Teil als ausreichend gesichertangesehen wer<strong>de</strong>n. Für folgen<strong>de</strong> Schüttgüter bestehen keine Be<strong>de</strong>nken, die Silolasten nach Abschnitt 3 <strong><strong>de</strong>r</strong>Norm mit <strong>de</strong>n in Tabelle 1 <strong>de</strong>s Beiblattes 1 angegebenen Anhaltswerten zu ermitteln: Sojabohnen, Kartoffeln,Kohle, Koks und Flugasche.Die Anhaltswerte nach Tabelle 1 <strong>de</strong>s Beiblattes 1 für die übrigen Schüttgüter - Rübenschnitzelpellets, Futtermittel,Kohlenstaub, Kesselschlacke, Eisenpellets, Kalkhydrat - dürfen nur dann ohne weiteren Nachweisals Rechenwerte verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn die hiermit ermittelten ungünstig wirken<strong>de</strong>n Schnittgrößen um15 % erhöht wer<strong>de</strong>n.

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