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Muster - Liste der Technischen Baubestimmungen ... - Tischler.de

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- 15 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>AnlagenAnlage 1.1/1zu DIN 1055 Blatt 3Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:1. Zu <strong>de</strong>n Abschnitten 4, 5 und 6.1Voraussetzung für die Annahme gleichmäßig verteilter Verkehrslasten nach Abschnitt 4, Abschnitt 5 undAbschnitt 6.1, Tabelle 1, Zeilen 5b bis 7f, sind nur Decken mit ausreichen<strong><strong>de</strong>r</strong> Querverteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lasten.Bei Decken unter Wohnräumen, die nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm DIN 1045, Ausgabe Juli 1988, bemessen wer<strong>de</strong>n, iststets eine ausreichen<strong>de</strong> Querverteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lasten vorhan<strong>de</strong>n; in diesen Fällen gilt Tabelle 1, Zeile 2a.2. Zu Abschnitt 6.1, Tabelle 12.1 Spalte 3Die Verkehrslastangabe für Treppen nach Zeile 5 (5,0 kN/m 2 ) gilt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel auch für die Zeilen 6 und 7.Für Tribünentreppen ist eine Verkehrslast von 7,5 kN/m² anzusetzen.2.2 Zeile 1a ist mit folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Fußnote zu versehen:Ein Spitzbo<strong>de</strong>n ist ein für Wohnzwecke nicht geeigneter Dachraum unter Pult- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Satteldächern mit einerlichten Höhe von höchstens 1,80 m.2.3 Zeile 4a, Spalte 3 ist zu ergänzen:in Wohngebäu<strong>de</strong>n und Bürogebäu<strong>de</strong>n ohne nennenswerten Publikumsverkehr2.4 Zeilen 4b und 5c sind mit Fußnoten zu versehen:Ergeben sich aus <strong><strong>de</strong>r</strong> maximalen Belegung <strong>de</strong>s Parkhauses (auf je<strong>de</strong>m Einstellplatz von 2,3 m x 5 m mitvier Radlasten eines 2,5t - PKW und Fahrgassen mit 3,5 kN/m 2 belastet) Schnittgrößen, die kleiner sind alsdie, die aus einer Gesamtflächenlast von 3,5 kN/m 2 resultieren, braucht für die Weiterleitung auf Stützen,Wän<strong>de</strong> und Konsolen nur diese reduzierte Belastung berücksichtigt zu wer<strong>de</strong>n.2.5 Zeile 5, Spalte 3 ist zu ergänzen:und Bürogebäu<strong>de</strong>n mit hohem Publikumsverkehr3. Zu Abschnitt 6.3.13.1 Abschnitt 6.3.1 wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung ausgenommen. Statt <strong>de</strong>ssen gilt folgen<strong>de</strong> Regelung:a) Hofkeller<strong>de</strong>cken und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Decken, die planmäßig von Personenkraftwagen und nur einzeln von Lastkraftwagenmit geringem Gewicht befahren wer<strong>de</strong>n (ausgenommen sind Decken nach Abschnitt 6.1, Tabelle1), sind für die Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> Brückenklasse 6/6 nach DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Tabelle 2,zu berechnen.Muß mit schwereren Kraftwagen gerechnet wer<strong>de</strong>n, gelten - je nach Fahrzeuggröße - die Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong>Brückenklassen 12/12 o<strong><strong>de</strong>r</strong> 30/30 nach DIN 1072, Ausgabe Dezember 1985, Tabelle 2 o<strong><strong>de</strong>r</strong> 1.b) Hofkeller<strong>de</strong>cken, die nur im Brandfall von Feuerwehrfahrzeugen befahren wer<strong>de</strong>n, sind für die Brückenklasse16/16 nach DIN 1072: 1985-12 Tabelle 2 zu berechnen. Dabei ist jedoch nur ein Einzelfahrzeug inungünstigster Stellung anzusetzen; auf <strong>de</strong>n umliegen<strong>de</strong>n Flächen ist die gleichmäßig verteilte Last <strong><strong>de</strong>r</strong>Hauptspur als Verkehrslast in Rechnung zu stellen. Der nach DIN 1072: 1985-12 Tabelle 2 gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>teNachweis für eine einzelne Achslast von 110 kN darf entfallen. Die Verkehrslast darf als vorwiegend ruhen<strong>de</strong>ingestuft wer<strong>de</strong>n und braucht auch nicht mit einem Schwingbeiwert vervielfacht zu wer<strong>de</strong>n.4. Abschnitt 7.1.2 ist wie folgt zu korrigieren:In Versammlungsräumen, ... und Treppen nach Tabelle 1, wird hinter Zeile 5 Buchstabe ”a” gestrichen.5. Abschnitt 7.4.1.3 wird wie folgt geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t:Nach <strong>de</strong>m 1. Satz wird folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Satz angefügt::Für Personenkraftwagen mit einem Gesamtgewicht bis 2,5 t ist eine Horizontallast von 10 kN in 0,5 m Höheinfolge Anpralls anzusetzen (dies gilt auch für Parkhäuser).Der erste Abschnitt wird durch folgen<strong>de</strong>n Satz ergänzt:Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Berechnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fundamente braucht die Anpralllast nicht berücksichtigt zu wer<strong>de</strong>n.

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