Muster - Liste der Technischen Baubestimmungen ... - Tischler.de
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- 39 - <strong>Liste</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Techn. <strong>Baubestimmungen</strong>AnlagenAnlage 4.2/2Zu DIN 4109 und Beiblatt 1 zu DIN 4109Die Berichtigung 1 zu DIN 4109, Ausgabe August 1992, ist zu beachten.Anlage 5.1/1zu DIN 4149Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Zu Abschnitt 5In <strong>de</strong>n Erdbebenzonen 3 und 4 sind die Dach<strong>de</strong>ckungen bei Dächern mit mehr als 35° Neigung und in <strong>de</strong>n Erdbebenzonen2, 3 und 4 die freistehen<strong>de</strong>n Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Schornsteine über Dach durch geeignete Maßnahmen gegen dieEinwirkungen von Erdbeben so zu sichern, dass angrenzen<strong>de</strong> öffentlich zugängliche Verkehrsflächen sowie dieZugänge zu <strong>de</strong>n baulichen Anlagen gegen herabfallen<strong>de</strong> Teile ausreichend geschützt sind.In <strong>de</strong>n Erdbebenzonen 3 und 4 dürfen für Wän<strong>de</strong> nur Steine verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Stege in Wandlängsrichtungdurchlaufen. Als solche Steine gelten auch bauaufsichtlich zugelassene Steine mit elliptischer o<strong><strong>de</strong>r</strong> rhombenförmigerLochung. An<strong><strong>de</strong>r</strong>e Steine dürfen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn ihre Druckfestigkeit in <strong><strong>de</strong>r</strong> in Wandlängsrichtung vorgesehenenSteinrichtung min<strong>de</strong>stens 2,0 N/mm² beträgt.Anlage 5.2/1zu DIN 68 800 Teil 3Bei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist folgen<strong>de</strong>s zu beachten:Die Abschnitte 11 und 12 <strong><strong>de</strong>r</strong> Norm sind von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung ausgenommen.Anlage 6.1/1zur PCB-RichtlinieVon <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung sind nur die Abschnitte 1, 2, 3, 4.1, 4.2, 5.1, 5.2, 5.4 und 6 erfasst.Anlage 6.2/1zur Asbest-RichtlinieBei Anwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> technischen Regel ist zu beachten:Eine Erfolgskontrolle <strong><strong>de</strong>r</strong> Sanierung nach Abschnitt 4.3 durch Messungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Konzentration von Asbestfasern in<strong><strong>de</strong>r</strong> Raumluft nach Abschnitt 5 ist nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich bei Sanierungsverfahren, die nach dieser Richtlinie keiner Abschottung<strong>de</strong>s Arbeitsbereiches bedürfen.Anlage 6.4/1Zur PCP-RichtlinieVon <strong><strong>de</strong>r</strong> Einführung sind nur die Abschnitte 1, 2, 3, 4, 5, 6.1 und 6.2 erfasst.