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Arbeitsvertrag - Tischler.de

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9. Abtretung und Verpfändung, Lohnpfändung<br />

Die Abtretung und Verpfändung von Lohn und Lohnnebenfor<strong>de</strong>rungen an Dritte sind ausgeschlossen.<br />

Bei Lohnpfändungen ist <strong>de</strong>r Arbeitgeber berechtigt, zur Deckung <strong>de</strong>r Kosten für die Bearbeitung 1 % <strong>de</strong>s<br />

jeweils an <strong>de</strong>n Gläubiger überwiesenen Betrages einzubehalten. Der Anspruch gilt als vor <strong>de</strong>r<br />

Lohnfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers entstan<strong>de</strong>n.<br />

10. Rauch- und Alkoholverbot, Verstöße gegen die Sicherheits- und Schutzvorschriften <strong>de</strong>r<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Der Genuß alkoholischer Getränke während <strong>de</strong>r Arbeitszeit ist grundsätzlich verboten. Geraucht wer<strong>de</strong>n<br />

darf nur in <strong>de</strong>njenigen Räumen <strong>de</strong>s Betriebes, in <strong>de</strong>nen es auch ausdrücklich erlaubt ist. Verstöße gegen<br />

diese Verbote o<strong>de</strong>r gegen die Sicherheits- und Schutzvorschriften <strong>de</strong>r Berufsgenossenschaft zur Unfallverhütung<br />

können eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.<br />

11. Folge eines Vertragsbruches<br />

Nimmt <strong>de</strong>r Arbeitnehmer die Arbeit nicht auf o<strong>de</strong>r löst er das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund<br />

unter Nichteinhaltung <strong>de</strong>r Kündigungsfrist, so hat er mit Nachteilen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen<br />

zu rechnen. Der Anspruch <strong>de</strong>s Arbeitgebers auf Ersatz <strong>de</strong>s insoweit entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>ns besteht<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>r gesetzlichen Vorschriften.<br />

12. Verschie<strong>de</strong>nes<br />

Für das Ausstellen von Bescheinigungen und das Ausfüllen von Formularen wird eine Bearbeitungsgebühr<br />

in Höhe von je 10,00 € pro Vorgang erhoben.<br />

13. Mel<strong>de</strong>pflicht bei Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung hat <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in an <strong>de</strong>mselben Tag zum Arbeitsbeginn <strong>de</strong>n<br />

Arbeitgeber von seiner Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung zu unterrichten, nur ausnahmsweise kann die Unterrichtung<br />

durch Angehörige o<strong>de</strong>r einen Vertreter bis 12.00 Uhr <strong>de</strong>sselben Tages erfolgen.<br />

14. Weitere Regelungen<br />

Die gekündigten Tarifverträge für das Berliner <strong>Tischler</strong>handwerk fin<strong>de</strong>n keine Anwendung.<br />

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