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Erlässe - Zentralausschuss

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8. Teilnahme an Sitzungen des <strong>Zentralausschuss</strong>es bzw. der Dienststellenausschüsse.<br />

9. Teilnahme an Sitzungen des Bezirksberatungsgremiums (über körperbehinderte und sinnesbehinderte<br />

Kinder).<br />

10. Teilnahme an Lehramtsprüfungen.<br />

11. Leiter der Sonderpädagogischen Zentren im Zuge von Fahrten zu den in ihrem Geltungsbereich<br />

liegenden Schulen und für die Erstellung von Gutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen<br />

Förderbedarfes.<br />

12. Unterrichtserteilung an mehreren Schulen (Stundenplanvorlage bei der 1. Reiserechnungslegung<br />

im neuen Schuljahr) bzw. bei Stundenplanänderung (siehe SHB-33/15-2008).<br />

13. Lehrer der Personalreserve (siehe SHB-33/14-2008).<br />

14. Teilnahme an didaktischen Werkstätten.<br />

15. Wettkampfteilnahme durch Schulmannschaften: Begleitlehrerreiserechnung.<br />

16. Zusätzliche Lehramtsausbildung in Italienisch an der Pädagogischen Akademie.<br />

17. Ausbildungslehrgang für das Lehramt an Sonderschulen für gehörlose und schwerhörige Kinder<br />

und der dafür notwendige Hospitationen.<br />

18. Für Integration blinder Kinder in Pflichtschulen für die dazu vorgesehenen Blindenlehrer<br />

(SchA v. 22.5.1992).<br />

Für alle übrigen Dienstreisen, welche in den o. g. Ziffern 1 bis 18 nicht angeführt worden sind, ist die<br />

Vorlage eines Dienstreiseauftrages erforderlich, da ansonsten allfällige in Rechnung gestellte Reisekosten<br />

nicht zur Auszahlung gelangen können.<br />

Dies gilt auch für den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, welche außerhalb von Kärnten durch<br />

die Pädagogische Hochschule anderer Bundesländer ausgeschrieben werden.<br />

Der von der Abteilung 6-Bildung, Arbeitsmarkt und Familienförderung des Amtes der Landesregierung<br />

unterfertigte Dienstreiseauftrag ist der Reiserechnung anzuschließen.<br />

Weiters wird festgestellt, dass für Fahrten außerhalb des Bundeslandes Kärnten grundsätzlich nur<br />

das öffentliche Verkehrsmittel vergütet wird. (Es besteht die Möglichkeit, eine Business-Card beim<br />

jeweiligen Schulreferat anzufordern bzw. abzuholen (Zl. SHB-34/2-2002)<br />

Die Schulleiter werden ersucht, den gegenständlichen Erlass allen betroffenen Lehrern nachweislich<br />

zur Kenntnis zu bringen.<br />

Mit diesem Erlass tritt der Erlass SHB-34/4-2002 außer Kraft.<br />

Klagenfurt, 09.07.2009<br />

Für die Kärntner Landesregierung:<br />

Mag. Gerhild Hubmann<br />

--6-SHB-34/5-2009 Seite 2 von 2 Reisegebühren

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