Erlässe - Zentralausschuss
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Erlässe - Zentralausschuss
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8. Teilnahme an Sitzungen des <strong>Zentralausschuss</strong>es bzw. der Dienststellenausschüsse.<br />
9. Teilnahme an Sitzungen des Bezirksberatungsgremiums (über körperbehinderte und sinnesbehinderte<br />
Kinder).<br />
10. Teilnahme an Lehramtsprüfungen.<br />
11. Leiter der Sonderpädagogischen Zentren im Zuge von Fahrten zu den in ihrem Geltungsbereich<br />
liegenden Schulen und für die Erstellung von Gutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen<br />
Förderbedarfes.<br />
12. Unterrichtserteilung an mehreren Schulen (Stundenplanvorlage bei der 1. Reiserechnungslegung<br />
im neuen Schuljahr) bzw. bei Stundenplanänderung (siehe SHB-33/15-2008).<br />
13. Lehrer der Personalreserve (siehe SHB-33/14-2008).<br />
14. Teilnahme an didaktischen Werkstätten.<br />
15. Wettkampfteilnahme durch Schulmannschaften: Begleitlehrerreiserechnung.<br />
16. Zusätzliche Lehramtsausbildung in Italienisch an der Pädagogischen Akademie.<br />
17. Ausbildungslehrgang für das Lehramt an Sonderschulen für gehörlose und schwerhörige Kinder<br />
und der dafür notwendige Hospitationen.<br />
18. Für Integration blinder Kinder in Pflichtschulen für die dazu vorgesehenen Blindenlehrer<br />
(SchA v. 22.5.1992).<br />
Für alle übrigen Dienstreisen, welche in den o. g. Ziffern 1 bis 18 nicht angeführt worden sind, ist die<br />
Vorlage eines Dienstreiseauftrages erforderlich, da ansonsten allfällige in Rechnung gestellte Reisekosten<br />
nicht zur Auszahlung gelangen können.<br />
Dies gilt auch für den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, welche außerhalb von Kärnten durch<br />
die Pädagogische Hochschule anderer Bundesländer ausgeschrieben werden.<br />
Der von der Abteilung 6-Bildung, Arbeitsmarkt und Familienförderung des Amtes der Landesregierung<br />
unterfertigte Dienstreiseauftrag ist der Reiserechnung anzuschließen.<br />
Weiters wird festgestellt, dass für Fahrten außerhalb des Bundeslandes Kärnten grundsätzlich nur<br />
das öffentliche Verkehrsmittel vergütet wird. (Es besteht die Möglichkeit, eine Business-Card beim<br />
jeweiligen Schulreferat anzufordern bzw. abzuholen (Zl. SHB-34/2-2002)<br />
Die Schulleiter werden ersucht, den gegenständlichen Erlass allen betroffenen Lehrern nachweislich<br />
zur Kenntnis zu bringen.<br />
Mit diesem Erlass tritt der Erlass SHB-34/4-2002 außer Kraft.<br />
Klagenfurt, 09.07.2009<br />
Für die Kärntner Landesregierung:<br />
Mag. Gerhild Hubmann<br />
--6-SHB-34/5-2009 Seite 2 von 2 Reisegebühren