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Erlässe - Zentralausschuss

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3. Bei Geburt eines eigenen Kindes<br />

2 Unterrichtstage<br />

4. Beim Tod des Ehegatten, der Eltern oder Kinder<br />

3 Unterrichtstage (Tag des Begräbnisses eingerechnet)<br />

5. Beim Tod der Schwiegereltern oder<br />

Geschwister<br />

2 Unterrichtstage (Tag des Begräbnisses eingerechnet)<br />

Die Schulleitungen werden angehalten, diesen Erlass allen Lehrern nachweislich zur Kenntnis zu<br />

bringen.<br />

Der Erlass –6-SHB-41/13-2002 tritt hiermit außer Kraft.<br />

Klagenfurt, 09.07.2009<br />

Für die Kärntner Landesregierung:<br />

Mag. Gerhild Hubmann<br />

--6-SHB-41/26-2009 Seite 2 von 2 Berufsschulen

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