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Umweltbericht - O-sp.de

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SUP Regionalplan Münsterland<br />

bosch & partner<br />

3.2.2.3 Landschaftsschutzgebiete<br />

Nach § 26 BNatSchG wer<strong>de</strong>n Landschaftsschutzgebiete (LSG) zur Erhaltung, Entwicklung<br />

o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Leistungs- und Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s Naturhaushalts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit <strong>de</strong>r Naturgüter, einschließlich<br />

<strong>de</strong>s Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild leben<strong>de</strong>r Tier- und<br />

Pflanzenarten, wegen <strong>de</strong>r Vielfalt, Eigenart und Schönheit, <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren kulturhistorischen<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Landschaft o<strong>de</strong>r wegen ihrer beson<strong>de</strong>ren Be<strong>de</strong>utung für die Erholung<br />

ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete sind meist <strong>de</strong>utlich großflächiger als Naturschutzgebiete.<br />

In landschaftlich reizvollen Regionen kann daher durchaus <strong>de</strong>r gesamte Freiraum<br />

(außerhalb <strong>de</strong>r Ortslagen) als LSG ausgewiesen sein.<br />

Landschaftsschutzgebiete kommen großflächig im Geltungsbereich <strong>de</strong>s Regionalplans vor.<br />

Auf eine Nennung <strong>de</strong>r Gebiete sowie auf eine kartografische Darstellung wird aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Vielzahl <strong>de</strong>r Gebiete verzichtet. Wer<strong>de</strong>n Landschaftsschutzgebiete von Neudarstellungen<br />

betroffen, wer<strong>de</strong>n sie namentlich in <strong>de</strong>n Prüfbögen zu <strong>de</strong>n jeweiligen Bereichsdarstellungen<br />

(vgl. Anhang) aufgeführt.<br />

3.2.2.4 Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NW<br />

Gemäß MUNLV (2009) sind „gesetzlich geschützte Biotope oft kleinflächig ausgebil<strong>de</strong>te,<br />

beson<strong>de</strong>rs schutzwürdige Lebensräume wie z. B. naturnahe Gewässer, Feuchtgebiete wie<br />

Moore, Sümpfe, Quellbereiche o<strong>de</strong>r auch <strong>sp</strong>ezielle Waldformationen wie Bruch-, Sumpfo<strong>de</strong>r<br />

Auwäl<strong>de</strong>r.“ Die per Gesetz geschützten Biotope dienen dazu, <strong>de</strong>n Schutz vieler kleiner<br />

Biotope gera<strong>de</strong> auch außerhalb <strong>de</strong>r sonstigen Schutzgebiete zu gewährleisten.<br />

Gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NRW sind grundsätzlich folgen<strong>de</strong> Biotope gesetzlich<br />

geschützt:<br />

natürliche o<strong>de</strong>r naturnahe Bereiche fließen<strong>de</strong>r und stehen<strong>de</strong>r Binnengewässer einschließlich<br />

ihrer Ufer und <strong>de</strong>r dazugehörigen uferbegleiten<strong>de</strong>n natürlichen o<strong>de</strong>r naturnahen<br />

Vegetation sowie ihrer natürlichen o<strong>de</strong>r naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme<br />

und regelmäßig überschwemmten Bereiche,<br />

Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrie<strong>de</strong>r, seggen- und binsenreiche Nasswiesen,<br />

Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,<br />

offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhal<strong>de</strong>n, Lehm- und<br />

Lösswän<strong>de</strong>, Zwergstrauch-, Ginster- und Wachol<strong>de</strong>rhei<strong>de</strong>n, Borstgrasrasen, artenreiche<br />

Magerwiesen- und -wei<strong>de</strong>n, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wäl<strong>de</strong>r und Gebüsche<br />

trockenwarmer Standorte,<br />

<br />

<br />

<br />

Bruch-, Sumpf- und Auenwäl<strong>de</strong>r, Schlucht-, Blockhal<strong>de</strong>n- und Hangschuttwäl<strong>de</strong>r, subalpine<br />

Lärchen- und Lärchen-Arvenwäl<strong>de</strong>r,<br />

offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,<br />

Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Bod<strong>de</strong>ngewässer mit<br />

Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen<br />

20.07.2010 Seite 23

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