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Übergang von der 4. in die 5. Jahrgangsstufe (pdf, 757.2 KB)

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Das Gymnasium<br />

Das Gymnasium führt <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Jahrgangsstufe</strong> 5 <strong>in</strong> acht Schuljahren zum Abitur (nach <strong>in</strong>sgesamt<br />

12 Jahren), es können aber auch <strong>die</strong> an<strong>der</strong>en allgeme<strong>in</strong>bildenden Abschlüsse erworben<br />

werden. Das Gymnasium ist beson<strong>der</strong>s für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler geeignet, <strong>die</strong><br />

sich <strong>die</strong> gefor<strong>der</strong>ten Lern<strong>in</strong>halte <strong>in</strong> kürzerer Zeit aneignen können und denen e<strong>in</strong> erhöhtes<br />

Lerntempo entgegenkommt.<br />

Es bietet den Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern e<strong>in</strong>e vertiefte, an Studium und Beruf orientierte<br />

Allgeme<strong>in</strong>bildung und for<strong>der</strong>t <strong>von</strong> ihnen e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Lernfähigkeit. Die Belegung e<strong>in</strong>er<br />

zweiten Fremdsprache ab <strong>Jahrgangsstufe</strong> 6 ist am Gymnasium verpflichtend.<br />

Die wöchentliche Unterrichtszeit beg<strong>in</strong>nt mit 31 Stunden (für <strong>die</strong> unteren Jahrgänge) und<br />

steigert sich auf 35 Stunden (für <strong>die</strong> älteren Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler), so dass Nachmittagsunterricht<br />

<strong>in</strong> <strong>die</strong>ser Schulform <strong>die</strong> Regel ist. Die ausgedehnte Lernzeit ist notwendig,<br />

um <strong>die</strong> zwischen den Bundeslän<strong>der</strong>n vere<strong>in</strong>barte Gesamtstundenzahl bis zum Abitur auch <strong>in</strong><br />

acht Jahren zu erreichen.<br />

In <strong>der</strong> <strong>Jahrgangsstufe</strong> 8 beg<strong>in</strong>nt e<strong>in</strong> Wahlpflichtbereich. Hier kann je nach Angebot <strong>der</strong><br />

Schule zwischen e<strong>in</strong>er dritten Fremdsprache und e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Schwerpunkt (z.B. Naturwissenschaften,<br />

Kunst und Musik) gewählt werden.<br />

In den <strong>Jahrgangsstufe</strong>n 5 bis 9 rücken <strong>die</strong> Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler ohne Versetzungsentscheidung<br />

vor – e<strong>in</strong> „Sitzenbleiben“ gibt es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sekundarstufe I nicht. Die Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler können ihren Bildungsweg <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gymnasialen Oberstufe <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Jahrgangsstufe</strong><br />

10 fortsetzen, wenn sie am Ende <strong>der</strong> 9. <strong>Jahrgangsstufe</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> E<strong>in</strong>führungsphase <strong>der</strong><br />

Gymnasialen Oberstufe versetzt worden s<strong>in</strong>d. Bei zweimaliger Nichtversetzung kann e<strong>in</strong>e<br />

Prüfung zur Erweiterten Berufsbildungsreife abgelegt werden.<br />

In <strong>der</strong> Regel bleiben <strong>die</strong> Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler <strong>der</strong> Gymnasien <strong>in</strong> ihrer Schule und besuchen<br />

dort <strong>die</strong> Oberstufe. Es kann aber auch nach Neigung und Interesse jede an<strong>der</strong>e<br />

Gymnasiale Oberstufe <strong>in</strong> Bremen angewählt werden. Am Ende <strong>der</strong> 10. <strong>Jahrgangsstufe</strong> legen<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler an Gymnasien <strong>die</strong> Prüfung zum Mittleren Schulabschluss ab.<br />

Der Bildungsgang endet mit dem Abitur am Ende des 12. Jahrgangs. Verlassen <strong>die</strong><br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler e<strong>in</strong> Jahr vor dem Abitur den Bildungsgang, können sie bei e<strong>in</strong>em<br />

bestimmten Leistungsbild <strong>die</strong> Fachhochschulreife (schulischer Teil) erhalten.<br />

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