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Übergang von der 4. in die 5. Jahrgangsstufe (pdf, 757.2 KB)

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Das Aufnahmeverfahren<br />

Ende Februar/Anfang März werden <strong>in</strong> den Schulen <strong>der</strong> Sekundarstufe I nache<strong>in</strong>an<strong>der</strong> drei<br />

getrennte Aufnahmeverfahren <strong>in</strong> <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Erst- bis Drittwahlen durchgeführt.<br />

Stehen genügend Schülerplätze zur Verfügung, werden alle K<strong>in</strong><strong>der</strong> aufgenommen, unabhängig<br />

vom Leistungskriterium o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zuordnung <strong>der</strong> Grundschulen. Falls <strong>die</strong> Nachfrage<br />

<strong>die</strong> Aufnahmekapazität <strong>der</strong> Schule übersteigt, wird das sogenannte Aufnahmeverfahren<br />

durchgeführt. Dabei wird zwischen dem Gymnasium und <strong>der</strong> Oberschule unterschieden.<br />

Das Aufnahmeverfahren für <strong>die</strong> Oberschule<br />

1. Zunächst werden bis zu 10 % <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Plätze für Härtefälle<br />

vorgesehen.<br />

2. Anschließend werden bis zu e<strong>in</strong>em Drittel <strong>der</strong> <strong>in</strong>sgesamt zur Verfügung stehenden<br />

Plätze an Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler vergeben, <strong>der</strong>en Lernentwicklungsbericht zum<br />

Schulhalbjahr <strong>der</strong> <strong>Jahrgangsstufe</strong> 4 <strong>in</strong> den Fächern Deutsch und Mathematik<br />

Leistungen ausweist, <strong>die</strong> über dem Regelstandard liegen.<br />

3. Danach gilt <strong>die</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> Stadtgeme<strong>in</strong>de Bremen festgelegte Zuordnung <strong>von</strong> Grundschulen<br />

zu bestimmten weiterführenden Schulen. E<strong>in</strong>e Aufstellung <strong>der</strong> zugeordneten<br />

Grundschulen zu den Oberschulen f<strong>in</strong>den Sie am Ende <strong>die</strong>ser Broschüre.<br />

<strong>4.</strong> Stehen danach noch Plätze zur Verfügung, entscheidet das Losverfahren.<br />

Übersteigt <strong>die</strong> Zahl <strong>der</strong> Anmeldungen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Gruppe <strong>die</strong> zur Verfügung stehenden<br />

Plätze, entscheidet das Losverfahren (siehe Punkt 2 und 3).<br />

E<strong>in</strong> Beispiel<br />

Aufnahme an e<strong>in</strong>er Oberschule mit 92 Schülerplätzen (ohne Berücksichtigung <strong>von</strong> Härtefällen)<br />

120 Anmeldungen mit Erstwahl, da<strong>von</strong><br />

• 25 K<strong>in</strong><strong>der</strong>, <strong>der</strong>en Leistungen über dem Regelstandard liegen<br />

• 95 K<strong>in</strong><strong>der</strong>, <strong>der</strong>en Leistungen nicht über dem Regelstandard liegen<br />

Auf <strong>die</strong>ser Stufe des Aufnahmeverfahrens wird <strong>die</strong> Zuordnung <strong>der</strong> Grundschule zur Oberschule<br />

noch nicht berücksichtigt.<br />

Bis zu 1/3 <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Plätze wird an K<strong>in</strong><strong>der</strong> vergeben, <strong>der</strong>en Leistungen<br />

über dem Regelstandard liegen = 31 Plätze. Das bedeutet, alle 25 K<strong>in</strong><strong>der</strong> werden aufgenommen<br />

(Rest: <strong>in</strong>sgesamt 67 Schülerplätze).<br />

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