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Übergang von der 4. in die 5. Jahrgangsstufe (pdf, 757.2 KB)

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Son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung und Inklusion<br />

Wenn Ihr K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>en son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarf <strong>in</strong> den Bereichen „Sehen“, „Hören“,<br />

o<strong>der</strong> „körperliche Bee<strong>in</strong>trächtigung“ hat, geben Ihnen <strong>die</strong> son<strong>der</strong>pädagogischen Lehrkräfte<br />

<strong>der</strong> Grundschule o<strong>der</strong> des För<strong>der</strong>zentrums, das Ihr K<strong>in</strong>d besucht, Auskunft über <strong>die</strong> schulischen<br />

Wege und Möglichkeiten sowie <strong>die</strong> <strong>in</strong> Frage kommenden Schulstandorte nach <strong>der</strong><br />

<strong>4.</strong> Klasse.<br />

Bezieht sich <strong>der</strong> För<strong>der</strong>bedarf auf den Bereich „Wahrnehmung und Entwicklung“ (W und E),<br />

wird Ihr K<strong>in</strong>d an e<strong>in</strong>er Schule mit <strong>der</strong> entsprechenden baulichen, räumlichen und personellen<br />

Infrastruktur aufgenommen. Dabei soll nach Möglichkeit <strong>die</strong> bisherige Lerngruppe aus <strong>der</strong><br />

Grundschule fortgeführt werden. Die Fachaufsicht entscheidet im Auftrag <strong>der</strong> Senator<strong>in</strong> für<br />

Bildung und Wissenschaft über den zukünftigen För<strong>der</strong>ort.<br />

Wenn Ihr K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>en son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarf <strong>in</strong> den Bereichen Lernen, Sprache<br />

o<strong>der</strong> Verhalten zuerkannt bekommen hat, erhalten Sie <strong>in</strong> <strong>die</strong>sen Fällen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Beratungsgespräch<br />

mit <strong>der</strong> Grundschullehrkraft und <strong>der</strong> Lehrkraft des Zentrums für unterstützende<br />

Pädagogik bzw. dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum Informationen<br />

und Unterstützung bei <strong>der</strong> Wahl des künftigen Bildungsweges Ihres K<strong>in</strong>des. Über<br />

den Ort <strong>der</strong> Beschulung entscheidet <strong>die</strong> Fachaufsicht im Auftrag <strong>der</strong> Senator<strong>in</strong> für Bildung<br />

und Wissenschaft unter angemessener Berücksichtigung <strong>der</strong> Schulweglänge.<br />

Sollten Sie Fragen zum Ort <strong>der</strong> Beschulung Ihres K<strong>in</strong>des haben, so können Sie sich an<br />

Herrn Neuhaus, Tel.: 361-16698, wenden.<br />

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