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Gleichberg-Kurier der Stadt Römhild 01/2014

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Festsetzung <strong>der</strong> Grundsteuer<br />

für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2<strong>01</strong>4<br />

durch öffentliche Bekanntmachung<br />

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle<br />

Grundsteuerpflichtigen, die im Kalen<strong>der</strong>jahr 2<strong>01</strong>4 die gleiche Grundsteuer<br />

wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer<br />

für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2<strong>01</strong>4 gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz<br />

durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr 2<strong>01</strong>3 veranlagten Betrag festgesetzt.<br />

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung<br />

die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides.<br />

Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverän<strong>der</strong>t.<br />

Sie betragen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Römhild</strong><br />

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />

– Grundsteuer A – 271 v. H.<br />

b) für die Grundstücke – Grundsteuer B – 389 v. H.<br />

<strong>der</strong> Steuermessbeträge.<br />

Soweit Än<strong>der</strong>ung in den Besteuerungsgrundlagen o<strong>der</strong> durch Eigentumswechsel<br />

eintreten, wird hierüber ein entsprechen<strong>der</strong> Grundsteuerbescheid<br />

erteilt.<br />

Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigungen zur Abbuchung <strong>der</strong><br />

Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2<strong>01</strong>4 –<br />

wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten.<br />

Konten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Römhild</strong>:<br />

Kreissparkasse Hildburghausen<br />

Konto Nr.: 1180007189 IBAN: DE378405404<strong>01</strong>180007189<br />

BLZ: 84054040 BIC: HELADEF1HIL<br />

Raiffeisenbank im Grabfeld eG<br />

Konto Nr.: 00<strong>01</strong>159674 IBAN: DE877906918800<strong>01</strong>159674<br />

BLZ: 79069188 BIC: GENODEF1SLZ<br />

Rechtsmittelbelehrung:<br />

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach<br />

dieser öffentlichen Bekanntmachung Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch ist bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Römhild</strong>, Griebelstraße 28, 98630<br />

<strong>Römhild</strong> schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift einzulegen.<br />

Bitte beachten Sie: Die Einlegung eines Wi<strong>der</strong>spruches än<strong>der</strong>t nichts<br />

an <strong>der</strong> fristgerechten Zahlungspflicht.<br />

Der Schuldner zahlt in vierteljährlichen Raten. Die Grundsteuer ist in<br />

vierteljährlichen Raten zu zahlen. Nach § 28 Abs. 1 GrStG am 15.02.,<br />

15.05., 15.08. und 15.11. Ein Kleinbetrag bis 15,00 ¤ kann in einem<br />

Betrag am 15.08. gezahlt werden. Grundsteuer bis 30,00 ¤ kann je<br />

zur Hälfte am 15.02. und 15.08. entrichtet werden.<br />

Der Schuldner kann beantragen, dass er die Grundsteuer generell in<br />

einem Betrag am <strong>01</strong>.07. zahlen will. Diesen Antrag muss er bis zum<br />

30.09. des Vorjahres stellen.<br />

Steuerschuldner ist <strong>der</strong> Eigentümer.<br />

Stichtag für die Steuerfestsetzung ist nach § 9 GrStG <strong>der</strong> <strong>01</strong>.<strong>01</strong>., wer an<br />

diesem Tag Grundstückseigentümer ist, zahlt den vollen Jahresbetrag<br />

(VHG München, Urteil vom 07.02.1996 –4B94/3727, NJWE-MietR<br />

1996, S. 214). Der Erbbauberechtigte zahlt die Grundsteuer nicht nur<br />

für das Haus, son<strong>der</strong>n nach § 10 Abs. 2 GrStG auch für das Grundstück.<br />

Mehrere Grundstückseigentümer sind Gesamtschuldner. Die<br />

Gemeinde kann wählen, von welchem Miteigentümer sie den vollen<br />

Steuerbetrag verlangt (OVG NW, Urteil vom 09.04.1990 – 22A2718/<br />

89, KStZ 1991, S. 57).<br />

Wer sein Grundstück im Laufe des Jahres verkauft, zahlt trotzdem die<br />

Grundsteuer für das ganze Jahr. Die Veräußerung wirkt sich erst zum<br />

<strong>01</strong>.<strong>01</strong>. des nächsten Jahres steuerlich aus. Eine davon abweichende<br />

Vereinbarung im Kaufvertrag hat nur privatrechtliche Bedeutung für<br />

die Verrechnung <strong>der</strong> Grundsteuer zwischen dem bisherigen und<br />

dem neuen Eigentümer, sie berührt die Zahlungspflicht gegenüber<br />

<strong>der</strong> Gemeinde nicht.<br />

gez. Köhler<br />

Bürgermeister<br />

Wichtige Information<br />

bezüglich <strong>der</strong> SEPA-Umstellung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Römhild</strong> und des<br />

Abwasserzweckverbandes „Obere Milz”<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Römhild</strong> und <strong>der</strong> Abwasserzweckverband „Obere Milz”<br />

haben im Oktober 2<strong>01</strong>3 auf den neue internationalen Zahlungsverkehr<br />

„SEPA” (Single Euro Payments Area) umgestellt.<br />

Die Bürgerinnen und Bürger, welche ein Kombilastschriftmandat erhalten<br />

haben und weiterhin am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Römhild</strong> und des Abwasserzweckverbandes „Obere Milz”<br />

teilnehmen wollen, sollten dieses bis spätestens 10.02.2<strong>01</strong>4, mit<br />

Datum und Unterschrift versehen, an die <strong>Stadt</strong> <strong>Römhild</strong> und den<br />

Abwasserzweckverband „Obere Milz” zurücksenden.<br />

Nicht zurückgesendete Kombilastschriftmandate können ab dem<br />

Jahr 2<strong>01</strong>4 nicht mehr beim Einzugsermächtigungsverfahren <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Römhild</strong> und des Abwasserzweckverbandes „Obere Milz” berücksichtigt<br />

werden. Dies bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger, dass<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Römhild</strong> und des Abwasserzweckverbandes<br />

„Obere Milz“ nicht mehr von <strong>der</strong>en Konto eingezogen werden können,<br />

son<strong>der</strong>n diese bei Fälligkeit überwiesen werden müssen.<br />

Bürgerinnen und Bürger, welche ein „Informationsschreiben über<br />

umgestellte Einzugsermächtigungen” <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Römhild</strong> und des<br />

Abwasserzweckverbandes „Obere Milz“ erhalten haben, müssen<br />

nichts unternehmen.<br />

Rußwurm<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Römhild</strong><br />

<strong>01</strong>.02. Frau Gerda Büchel 85 Jahre Simmershausen<br />

<strong>01</strong>.02. Frau Melanie Mai 85 Jahre Milz<br />

<strong>01</strong>.02. Herr Günter Tutzky 84 Jahre Haina<br />

02.02. Frau Lotte Haase 75 Jahre Gleicherwiesen<br />

02.02. Frau Brigitte Mock 81 Jahre <strong>Römhild</strong><br />

03.02. Frau Ella Eppler 75 Jahre Haina<br />

03.02. Herr Walter Heilmann 85 Jahre <strong>Römhild</strong><br />

DS<br />

Ende des amtlichen Teils<br />

Allgemeiner Teil<br />

Jubilare im Februar<br />

Wir gratulieren recht herzlich:<br />

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