iederschrift - Mureck
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Stadtgemeinde <strong>Mureck</strong> 8 Gemeinderatssitzung 12/2013<br />
bzw. konnten auch die Bauentwicklungen der jüngeren Geschichte keine nachhaltigen Zerstörungen<br />
bewirken.<br />
Das Entwicklungsziel der Stadtgemeinde ist der Ausbau und der Erhalt des Handels- und<br />
Gewerbestandorts, sowie des Schulstandorts und die Pflege und Entwicklung eines sanften Tourismus<br />
unter der Einbeziehung der regionalen Besonderheiten wie beispielsweise der Schiffsmühle, die an der<br />
Mur errichtet wurde. Darüber hinaus setzt die Stadtgemeinde einen Schwerpunkt in der Gewinnung<br />
nachhaltiger Energie bzw. innovativer Energietechnik.<br />
In diesem Zusammenhang ist die Pflege der das Ortsbild prägenden historischen Bausubstanz, deren<br />
Erhalt bzw. Wiederherstellung und die qualitätsbewusste Integration von Neubauten mit zeitgenössischen<br />
Mitteln von besonderer Bedeutung.<br />
Zur Erreichung dieses Ziels wird das nachstehende Ortsbildkonzept 1.0 in Kraft gesetzt.<br />
1. Abschnitt<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
§1 Geltungsbereich, Inhalt<br />
(1) Die Bestimmungen dieses Ortsbildkonzeptes gelten in dem nach LGBl. Nr.: 44/1985 verordnetem<br />
Ortsbildschutzgebiet der Stadtgemeinde <strong>Mureck</strong>.<br />
(2) Das Ortsbildkonzept umfasst die Maßnahmen zur künftigen Gestaltung des Schutzgebietes, sowie<br />
Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes, der Baustruktur und der Bausubstanz sowie<br />
der organischen Funktion des Schutzgebietes.<br />
§2 Zielsetzungen des Ortsbildkonzeptes und Erläuterungen<br />
(1) Im gesamten Schutzgebiet sind die, für das Ortsbild prägenden und daher schützenswerten Gebäude in<br />
ihrer Erscheinung und ihrer Struktur, in ihrer historischen Substanz und in ihrem städtebaulichen<br />
Kontext, zu erhalten und zu verbessern.(siehe: “Erläuterungen“)<br />
(2) Die organische Funktion im Schutzgebiet ist zu erhalten und zu verbessern. Unter der organischen<br />
Funktion des Schutzgebietes ist das lebendige Zusammenwirken von öffentlichen und privaten<br />
Einrichtungen wie Gemeindeamt, Feuerwehr, Exekutive, Banken, Geschäfte und Handelsbetriebe,<br />
Dienstleistungs- und Bildungseinrichtungen, Gasthäuser, Beherbergungsbetriebe und dergleichen,<br />
verbunden mit vitaler Wohnfunktion, zu verstehen.<br />
ERLÄUTERUGE zu (1)<br />
Bereichsgliederungen:<br />
Mit der Grazer Strasse am Beginn der Ortsbildschutzzone im Westen, bildet die Platzfolge mit den<br />
Wohngebäuden am Hauptplatz, ikolaiplatz und Griesplatz die das Ortsbild von <strong>Mureck</strong> prägende<br />
Kernzone. Dazu kommen, schwerpunktmäßig im Bereich südseitig und nordseitig des Hauptplatzes<br />
gelegen, die den Wohngebäuden angelagerten Wirtschaftsgebäude mit der ortsbildtypischen Streifenflur<br />
mit ihremhohem Durchgrünungsanteil. Ergänzt wird der Bereich der Ortsbildschutzzone an seinen<br />
östlichen und westlichen Rändern durch kleinräumige dörfliche Bauformen. Der südliche Bereich der<br />
Schutzzone grenzt an die Ausläufer der Murauen, während die Schutzzone im nördlichen Bereich, durch<br />
den Verlauf des Kirchgrabenbaches begrenzt ist und an die nördlich und östlich gelegenen<br />
Stadterweiterungen anschließt. Im nördlichen, bzw. nordwestlichen Bereich bilden dazu auch die beiden<br />
Solitäre Pfarrkirche/Pfarrhof und ehemaliges Kapuzinerkloster prägende Elemente des Ortsbildes.<br />
Hauptplatz:<br />
Die platzbildenden Fassaden der Häuser sind über weite Teile erhalten bzw. erfreulich unzerstört. Es<br />
sollte jedoch angestrebt werden, dass die durch die unterschiedlichen Trauf- und Giebelhöhen der<br />
einzelnen Häuser sichtbaren, vielfach unverputzten oder schadhaften Giebelfelder ausgebessert, bzw.<br />
saniert werden. Hierdurch kann für die Bausubstanz und für das Erscheinungsbild des Platzes durch<br />
einfache Maßnahmen viel erreicht werden..<br />
Die Bürgermeisterin:<br />
Die Schriftführer:<br />
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(Ing. Manfred Gepp)<br />
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(Waltraud Sudy) (Prof. Mag. Walter Rehorska) (Ernst Walisch) (Mag. a Maria Elisabeth Breuss)