Bebauungsplan Gesamtgeheft - Fuerstenzell.de
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<strong>Bebauungsplan</strong>:<br />
Markt:<br />
Landkreis:<br />
WA „Jägerwirth-Elen<strong>de</strong>rhofwiese II“<br />
Fürstenzell<br />
Passau<br />
Bl.<br />
<br />
Nr. 10<br />
2.3 Planungserläuterung<br />
2.3.1 Bebauungskonzept<br />
Das Baugebiet schließt direkt an das bereits mit Einzelhäusern<br />
bebaute Gebiet östlich an. Die äußerste Häuserzeile <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n<br />
Bebauung ist zurzeit über einen östlich <strong>de</strong>r Häuser angelegten<br />
provisorischen Weg erschlossen.<br />
Anstelle dieses provisorischen Weges wird eine neue Anliegerstraße<br />
gebaut, die das neue Baugebiet U-förmig erschließt und in<br />
die vorhan<strong>de</strong>ne Gemein<strong>de</strong>verbindungsstraße wie<strong>de</strong>r einmün<strong>de</strong>t.<br />
Die vorgesehenen Einzelhäuser, die möglichst längs gerichtete<br />
Baukörper aufweisen sollen, ergänzen beim westlichen Erschließungsast<br />
die <strong>de</strong>rzeit einseitige Bebauung zu einer zweiseitigen<br />
Anordnung. Beim östlichen Erschließungsarm wer<strong>de</strong>n die Häuser<br />
beidseitig angeordnet.<br />
Das große Grundstück im Nor<strong>de</strong>n wird auf beson<strong>de</strong>ren Wunsch<br />
<strong>de</strong>s Bauwerbers nur mit einer Parzelle belegt. In <strong>de</strong>r nordöstlichen<br />
Ecke <strong>de</strong>s Baugebietes wird eine Grünfläche einen kleinen Kin<strong>de</strong>rspielplatz<br />
aufnehmen. Die Anordnung <strong>de</strong>r Häuser soll jeweils entlang<br />
<strong>de</strong>r Anliegerstraße einen Raum ausbil<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r im Sü<strong>de</strong>n mit<br />
einer engen Häuserstellung und <strong>de</strong>m Zurückweichen <strong>de</strong>r inneren<br />
Häuser entstehen soll.<br />
2.3.2 Grünordnungskonzept<br />
An <strong>de</strong>n jeweiligen Straßenanschlüssen zur Gemein<strong>de</strong>verbindungsstraße<br />
soll ein Baumtor <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>r Spielstraße zusammen mit<br />
einer Pflasterfläche markieren.<br />
Pro Haus soll direkt an <strong>de</strong>r Straße im Bereich <strong>de</strong>r Garage ein mittelgroßer<br />
Hausbaum in <strong>de</strong>r Vorgartenfläche gepflanzt wer<strong>de</strong>n, die<br />
alle öffentlich wirksam <strong>de</strong>n Straßenraum prägen. Am östlichen<br />
Siedlungsrand ist auf Privatflächen ein ca. 5 m breiter Ortrand<br />
mit einem baumüberstellen<strong>de</strong>n Gehölzsaum zu entwickeln. Genauso<br />
soll dies im Nor<strong>de</strong>n auf Parzelle 8 geschehen als nördlicher<br />
grünbestimmter Ortsrand. Die Grünfläche mit <strong>de</strong>m Spielplatz wird