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Architekturbüro Ludwig A - Fuerstenzell.de

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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />

„SO PV– Anlage Urlharting II“<br />

MARKT FÜRSTENZELL<br />

LANDKREIS PASSAU<br />

BEGRÜNDUNG<br />

UND<br />

UMWELTBERICHT<br />

Hauzenberg, <strong>de</strong>n 27.01.2012<br />

Geän<strong>de</strong>rt: 03.05.2012<br />

Planung:<br />

<strong>Architekturbüro</strong> <strong>Ludwig</strong> A. Bauer<br />

Am Kalvarienberg 15, 94051 Hauzenberg<br />

Tel: 08586/ 2051 Fax: 08586/ 5772<br />

Markt Fürstenzell


Teil A - BEGRÜNDUNG<br />

1.1 Allgemeines<br />

Vorhabensträger und Bauherren <strong>de</strong>s vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind:<br />

Alois und Inge Penninger<br />

Urlharting 1<br />

94081 Fürstenzell<br />

1.2 Anlass <strong>de</strong>r Planung<br />

Zweck <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (verbindlicher<br />

Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und<br />

sonstige Nutzung <strong>de</strong>r Flächen in <strong>de</strong>m bezeichneten Gebiet.<br />

Diese Festsetzungen bil<strong>de</strong>n die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung <strong>de</strong>s<br />

Baugesuches, auch während <strong>de</strong>r Planaufstellung.<br />

Am 26.01.2012 hat <strong>de</strong>r Marktrat von Fürstenzell die Aufstellung eines<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Solaranlage nach § 11 (2) BauNVO<br />

beschlossen.<br />

Im Parallelverfahren soll <strong>de</strong>r Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 58 geän<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB ist zwischen <strong>de</strong>m Markt Fürstenzell und <strong>de</strong>m<br />

Vorhabensträger spätestens bis zur Beantragung <strong>de</strong>r Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB<br />

- bis zum Satzungsbeschluss - ein Durchführungsvertrag abzuschließen.<br />

2.0 Planungsgebiet und Größe<br />

Das zur Än<strong>de</strong>rung vorgesehene Gebiet „SO PV-Anlage Urlharting II“, liegt parallel zur<br />

Bahnlinie Passau-Neumarkt/St. Veit.<br />

Die Entfernung <strong>de</strong>s zukünftigen Son<strong>de</strong>rgebietes liegt in etwa 1,5 km entfernt vom<br />

Ortskern Bad Höhenstadt und ca. 6,0 km entfernt vom Ortskern Fürstenzell.


Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:<br />

Im Nor<strong>de</strong>n: Kreisstraße PA 10<br />

Im Westen: Bahnlinie Passau-Neumarkt/St. Veit<br />

Im Osten: Landwirtschaftliche Flächen <strong>de</strong>r Flur-Nr. 110 sowie Bachlauf<br />

„Sulzbach“ <strong>de</strong>r Flur-Nr. 1514<br />

Im Sü<strong>de</strong>n: Teilweise Wohngebäu<strong>de</strong> nahe Bahnhof Bad Höhenstadt /<br />

bestehen<strong>de</strong>r Laubwald<br />

Das Planungsgebiet enthält folgen<strong>de</strong> Grundstücke:<br />

Flur Nr. 1463/2 + 1463 (Teilflächen), jeweils Gemarkung Engertsham<br />

Größe <strong>de</strong>s Planungsgebietes: 3,47 ha<br />

3.0 Hinweise zur Planung und Planungsziele<br />

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "SO PV-Anlage Urlharting II" dient dazu, die<br />

planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Errichtung einer Solaranlage<br />

(Photovoltaikanlage), einschließlich <strong>de</strong>s Trafogebäu<strong>de</strong>s zu erreichen.<br />

4.0 Derzeitige Nutzung<br />

Die Planungsfläche ist unbebaut und wird <strong>de</strong>rzeit landwirtschaftlich intensiv als Acker<br />

genutzt.<br />

5.0 Topographie, Grundwasserverhältnisse<br />

Das Plangebiet fällt von Nord-Westen nach Süd-Osten ab. Der Bahndamm <strong>de</strong>r<br />

Bahnlinie ist ca. 4,50m höher als die Solarfläche.<br />

Die Höhe über Normal Null (NN) <strong>de</strong>s geplanten Solarparks beträgt von ca. 338,00 m ü.<br />

NN bis ca. 333,00 m ü. NN.


6.0 Altlasten, best. Vegetation sowie Störfel<strong>de</strong>r<br />

Verdachtsmomente bezüglich Altlasten liegen nicht vor.<br />

Die Vegetation auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> ist geprägt durch landwirtschaftliche Nutzung als<br />

Acker.<br />

Keine Störfel<strong>de</strong>r, aber das Solargrundstück ist in unmittelbarer Nähe zur Bahnlinie<br />

Passau - Neumarkt St. Veit sowie zu <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Kreisstraßen PA 9 und PA 10.<br />

7.0 Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler<br />

Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler sind im Plangebiet bisher nicht bekannt. Dennoch wird vorsorglich in<br />

<strong>de</strong>n textlichen Hinweisen <strong>de</strong>s vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit<br />

Gründordnungsplan darauf aufmerksam gemacht, dass Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler, die bei <strong>de</strong>r<br />

Verwirklichung <strong>de</strong>s Vorhabens zutage kommen, <strong>de</strong>r gesetzlichen Mel<strong>de</strong>pflicht gemäß<br />

Art. 8 DSchG unterliegen.<br />

Art. 8 Abs. 1 DSchG: „Wer Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler auffin<strong>de</strong>t, ist verpflichtet, dies<br />

unverzüglich <strong>de</strong>r Unteren Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für<br />

Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichten sich auch <strong>de</strong>r Eigentümer und<br />

<strong>de</strong>r Besitzer <strong>de</strong>s Grundstücks, sowie <strong>de</strong>r Unternehmer und <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Arbeiten,<br />

die zu <strong>de</strong>m Fund geführt haben. Die Anzeige eines <strong>de</strong>r Verpflichteten befreit die<br />

Übrigen. Nimmt <strong>de</strong>r Fin<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Arbeiten, die zu <strong>de</strong>m und geführt haben, aufgrund<br />

eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an <strong>de</strong>n Unternehmer o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Leiter <strong>de</strong>r Arbeiten befreit.“<br />

Art. 8 Abs. 2 DSchG: „Die aufgefun<strong>de</strong>nen Gegenstän<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Fundort sind bis<br />

zum Ablauf von einer Woche nach <strong>de</strong>r Anzeige unverän<strong>de</strong>rt zu belassen, wenn nicht<br />

die Untere Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> die Gegenstän<strong>de</strong> vorher freigibt o<strong>de</strong>r die<br />

Fortsetzung <strong>de</strong>r Arbeiten gestattet.“<br />

8.0 Erschließungen<br />

8.1 Straßen<br />

Die Erschließung erfolgt für das Trafogebäu<strong>de</strong> und für die Solarkonstruktionen im<br />

Nor<strong>de</strong>n über die vorhan<strong>de</strong>ne Kreisstraße PA 10.<br />

Für die Solarstän<strong>de</strong>r im südlichen Bereich über die bestehen<strong>de</strong> Kreisstraße PA 9.<br />

Es muss für die PV-Anlage keine eigene Straße errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Lediglich ein 3,0 m breiter Schotterweg zur Anfuhr <strong>de</strong>s neuen Trafogebäu<strong>de</strong>s wird<br />

benötigt.<br />

8.2 Wasserversorgung<br />

Für die PV-Anlage wird kein Trinkwasser benötigt.


8.3 Abwasserentsorgung<br />

Bei <strong>de</strong>r PV-Anlage fällt kein Abwasser an.<br />

8.4 Nie<strong>de</strong>rschlagswasser-Beseitigung<br />

Nie<strong>de</strong>rschlagswasser wird auf <strong>de</strong>m Bebauungsgebiet großflächig versickert.<br />

Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n Mul<strong>de</strong>nrigolen zur Aufnahme von Oberflächenwasser (bei<br />

Starkregenereignissen o<strong>de</strong>r Schneeschmelze) ausgeführt.<br />

8.5 Einspeisung elektrischer Energie<br />

Technisch sicherzustellen ist die Einspeisung <strong>de</strong>r PV-Anlage in das Netz <strong>de</strong>s<br />

Energieversorgungsunternehmens „e.on Bayern“.<br />

9.0 Konflikt Orts-Anbindung / Bürgerablehnung<br />

Bauleitpläne sind grundsätzlich <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung anzupassen. Gemäß Ziel<br />

B VI.1 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramms Bayern soll die Zersie<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r Landschaft<br />

verhin<strong>de</strong>rt und auch das charakteristische Orts- und Landschaftsbild beachtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Neue Solarflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten<br />

auszuweisen.<br />

Darüber hinaus enthält jedoch das Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm in Abschnitt B V 3.6<br />

ein weiteres Ziel, nämlich die För<strong>de</strong>rung von regenerativen Energien.<br />

Außer<strong>de</strong>m hat sich gezeigt, dass Bürgerproteste o<strong>de</strong>r Ablehnungen erfolgen von<br />

Solaranlagen, wenn sie direkt an Siedlungseinheiten – beson<strong>de</strong>rs nach Sü<strong>de</strong>n hin<br />

gelegen – errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Da sich diese 3 Ziele wi<strong>de</strong>rsprechen, soll ihnen in <strong>de</strong>r Weise Rechnung getragen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass je<strong>de</strong>s dieser Ziele möglichst weitgehend verwirklicht wer<strong>de</strong>n kann. Sie<br />

wer<strong>de</strong>n im bestmöglichen Sinne dann verwirklicht, wenn erneuerbare Energien<br />

erschlossen und genutzt wer<strong>de</strong>n, ohne dass dies mit <strong>de</strong>r Zersie<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r Landschaft<br />

verbun<strong>de</strong>n ist.<br />

Da sich die geplante Solaranlage entfernt von <strong>de</strong>r nächsten größeren Wohnsiedlung<br />

„Bad Höhenstadt“ befin<strong>de</strong>t, ist wahrscheinlich mit keinen Bürgerprotesten zu rechnen.<br />

Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> wesentlich höhere Eingrünung gemacht für die Einzelbauten im Nord-<br />

Westen, um die Einsehbarkeit <strong>de</strong>s Solarparkes wesentlich zu mil<strong>de</strong>rn.<br />

10.0 Einsehbarkeit <strong>de</strong>r PV-Anlage<br />

Eine Fernwirkung <strong>de</strong>r PV-Anlage ist nicht gegeben durch natürliche Strukturen:<br />

Die bestehen<strong>de</strong> Bahnlinie Passau – Neumarkt St. Veit liegt wesentlich höher auf<br />

einem Bahndamm<br />

Dadurch natürlich Abschirmung hin zum Ort Bad Höhenstadt<br />

Die gesamte PV-Anlage liegt in einer Talsenke<br />

Sehr starke Eingrünung an allen Außen-Grundstücksrän<strong>de</strong>rn


Die Einsehbarkeit <strong>de</strong>r PV-Anlage wird noch zusätzlich vermin<strong>de</strong>rt durch Begrünungen<br />

an allen Grundstücksseiten.<br />

11.0 Blendwirkung <strong>de</strong>r Module hin zur Bahnlinie / Kreisstraße<br />

Die Aufstellung <strong>de</strong>r Module geschieht in Süd-Süd-West-Richtung.<br />

Konkret heißt dies, dass hin zur Bahnlinie und zur Kreisstraße PA 9 lediglich die<br />

Rückseite bzw. nur die Seitenfläche <strong>de</strong>r Module gegeben ist.<br />

Außer<strong>de</strong>m ist zwischen <strong>de</strong>r Bahnlinie und geplanter PV-Anlage sowie <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n<br />

Kreisstraßen eine sehr starke Begrünung vorgesehen.<br />

Zusätzlich wer<strong>de</strong>n blendungsarme Module verwen<strong>de</strong>t.<br />

12.0 Belange <strong>de</strong>r Deutschen Bahn<br />

Bei <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Bahnübergängen wer<strong>de</strong>n die Sichtflächen von jeglicher Sichtbehin<strong>de</strong>rung<br />

freigelassen.<br />

Es wer<strong>de</strong>n keine Maßnahmen an <strong>de</strong>n Gewässern durchgeführt, so dass die<br />

vorgegebenen Vorflutverhältnisse <strong>de</strong>r Bahnkörper-Entwässerungsanlagen nicht<br />

beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Es wer<strong>de</strong>n keine Bepflanzungen hin zum Bahnkörper durchgeführt.<br />

13.0 Hochwasserschutz<br />

Ein 15,0m breiter Streifen auf <strong>de</strong>r rechten Uferseite und ein 20,0m breiter Streifen auf<br />

<strong>de</strong>r linken Uferseite entlang <strong>de</strong>s Höhenstädter Baches sowie ein 20,0m breiter Streifen<br />

beim Sulzbach wird von jeglicher Bebauung freigehalten.


14.0 Wesentliche Auswirkungen <strong>de</strong>s vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes<br />

Durch die Aufstellung und Verwirklichung <strong>de</strong>s vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

ergeben sich keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen<br />

Lebensumstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s Baugebietes wohnen<strong>de</strong>n Menschen.<br />

Eingriffe in <strong>de</strong>n Naturhaushalt und das Landschaftsbild wer<strong>de</strong>n durch Maßnahmen zur<br />

Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung von Beeinträchtigungen und durch die festgelegten<br />

Ausgleichsmaßnahmen innerhalb <strong>de</strong>s Baugebietes ausgeglichen.<br />

15.0 Grünordnung<br />

Nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Baumaßnahmen ist die im Bebauungsplan festgesetzte<br />

Grünordnung auszuführen.


Teil B – UMWELTBERICHT<br />

Nach § 2 Abs. 4 und § 2a Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />

Eine allgemeine Vorprüfung nach § 3 c UVPG ist hier nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Dies ergibt sich aus <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Vorschriften nach § 17 UVPG.<br />

1.0 Kurzdarstellung <strong>de</strong>s Inhalts<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Bebauungsplan-Verfahrens ist auf <strong>de</strong>r Grundlage einer Umweltprüfung<br />

ein Umweltbericht zu erstellen, welcher <strong>de</strong>r Begründung beizufügen ist. Dieser enthält<br />

Angaben zu Schutzgütern und zu umweltrelevanten Belangen, die von <strong>de</strong>r Planung<br />

berührt wer<strong>de</strong>n. Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Bestandsanalyse wer<strong>de</strong>n die Auswirkungen <strong>de</strong>r<br />

Planung auf Natur und Landschaft bzw. auf an<strong>de</strong>re Schutzgüter geprüft und Aussagen<br />

zu Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen gemacht.<br />

Der Än<strong>de</strong>rungsbereich umfasst eine Fläche von 3,47 ha.<br />

Dabei han<strong>de</strong>lt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche (intensiv genutzter Acker).<br />

2.0 Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen<br />

Auf die ausführliche Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen in verbalargumentativer<br />

Form wird im Flächennutzungsplan hingewiesen.<br />

Hier eine Zusammenfassung in Form einer Tabelle:<br />

Schutzgut Erheblichkeit<br />

Tiere und Pflanzen gering<br />

Bo<strong>de</strong>n gering<br />

Wasser mittel<br />

Klima / Luft gering<br />

Landschaft gering<br />

Mensch gering<br />

Kultur- und Sachgüter nicht betroffen


3.0 Entwicklungen<br />

3.1 Bisherige bauliche Entwicklung<br />

Das Grundstück für die PV-Anlage Urlharting II wird seit Jahrzehnten als Acker genutzt.<br />

Zwischen Bahnlinie und neuer PV-Anlage befin<strong>de</strong>t sich eine durchgehen<strong>de</strong><br />

Heckenstruktur, die nicht verän<strong>de</strong>rt wird.<br />

3.2 Neue bauliche Entwicklung<br />

Statt <strong>de</strong>s Ackers soll nun eine PV-Anlage entstehen.<br />

Es entstehen neue Feldgehölze an allen Grenzen <strong>de</strong>r PV-Anlage.<br />

Entlang <strong>de</strong>r Bahnlinie befin<strong>de</strong>t sich eine bestehen<strong>de</strong>, durchgehen<strong>de</strong> Heckenstruktur, die<br />

nicht verän<strong>de</strong>rt wird.<br />

Im Nor<strong>de</strong>n entsteht eine kleine Streuobstwiese.<br />

Parallel <strong>de</strong>s Bachlaufes soll eine sehr breite Auen-Begrünung entstehen.<br />

Die eigentliche PV-Anlage soll als extensive Wiese mit aufgestän<strong>de</strong>rten Solartischen<br />

ausgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Lediglich ein Trafogebäu<strong>de</strong> soll neu entstehen.<br />

Zu diesem Gebäu<strong>de</strong> soll eine neue Schotterstraße geführt wer<strong>de</strong>n. Dies sind die<br />

einzigen Versiegelungsflächen.<br />

3.3 Bestehen<strong>de</strong> Grünordnung<br />

Auf <strong>de</strong>r eigentlichen Solarparkfläche befin<strong>de</strong>t sich kein Baum, kein Strauch.<br />

Lediglich an <strong>de</strong>n Rän<strong>de</strong>rn und parallel zum Bach befin<strong>de</strong>n sich Grünstrukturen, die nicht<br />

verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Außer<strong>de</strong>m eine durchgehen<strong>de</strong> Grünstruktur entlang <strong>de</strong>s Bahndammes (wird ebenfalls<br />

nicht verän<strong>de</strong>rt).<br />

3.4 Zielvorgabe<br />

Der Deutsche Bun<strong>de</strong>stag hat am 25. Februar 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

(EEG) verabschie<strong>de</strong>t.<br />

Des Weiteren hat <strong>de</strong>r Deutsche Bun<strong>de</strong>stag am 30. Juni 2011 das Gesetz zur<br />

Neuregelung <strong>de</strong>s Rechtsrahmens für die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Stromerzeugung aus<br />

erneuerbaren Energien beschlossen. Es orientiert sich an folgen<strong>de</strong>n Leitlinien:<br />

Ausbau <strong>de</strong>r erneuerbaren Energien dynamisch vorantreiben<br />

Kosteneffizienz steigern<br />

Markt-, Netz- und Systemintegration vorantreiben


An bewährten Grundprinzipien <strong>de</strong>s EEG festhalten (insbeson<strong>de</strong>re<br />

Einspeisevorrang und gesetzliche Einspeisevergütung)<br />

Konkret wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r EEG-Novelle und darüber hinaus folgen<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

beschlossen:<br />

� Ziele<br />

� Markt-, Netz- und Systemintegration<br />

� Regelungen (einschließlich Vergütungen) zu <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen erneuerbaren<br />

Energien<br />

� Beson<strong>de</strong>re Ausgleichsregelung und industrieller Eigenverbrauch<br />

� Sonstiges<br />

Ziele:<br />

Die im Energiekonzept vom 28. September 2010 verankerten Ausbauziele im<br />

Stromsektor wer<strong>de</strong>n im EEG verankert. Demnach soll <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r erneuerbaren<br />

Energien am Stromverbrauch spätestens 2020 min<strong>de</strong>stens 35% betragen. 2030 sollen<br />

es 50%, 2040 65% und 2050 80% sein.<br />

3.5 Erhaltungsziele und Schutzzweck von FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten<br />

Im vorliegen<strong>de</strong>n Fall han<strong>de</strong>lt es sich um kein FFH-Gebiet.<br />

Im vorliegen<strong>de</strong>n Fall han<strong>de</strong>lt es sich um kein Vogelschutzgebiet.<br />

3.6 Umweltbezogene Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Menschen und seine Umwelt<br />

Photovoltaikanlagen erzeugen keine elektromagnetischen Wellen.<br />

Photovoltaikanlagen erzeugen keine Emissionen.<br />

Es wer<strong>de</strong>n blendungsarme Solarmodule eingebaut.<br />

Deshalb keine Belastungen auf <strong>de</strong>n Menschen und seine Umwelt.


4.0 Umweltauswirkungen<br />

Hier eine Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen, die in <strong>de</strong>r<br />

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB ermittelt wur<strong>de</strong>n:<br />

4.1 Städtebauliche Vergleichswerte<br />

Das Bruttobauland auf <strong>de</strong>m Grundstück <strong>de</strong>r Solarnutzung weist folgen<strong>de</strong><br />

Flächenverteilung auf:<br />

Geltungsbereich <strong>de</strong>s vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung<br />

(=Son<strong>de</strong>rgebietsfläche) 34.719,62 m²<br />

- Gesamt-Solar-Aufstellfläche 16.493,39 m²<br />

- Zufahrt 48,41 m²<br />

- private Grünflächen auf <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rgebietsfläche 18.177,82 m²<br />

4.2 Ausschließungen<br />

Diese neuen Baurechtsflächen haben nur eine geringe Be<strong>de</strong>utung für Natur und<br />

Landschaft.<br />

Bei diesen Flächen han<strong>de</strong>lt es sich intensiv genutzte Ackerflächen (= Kategorie I).<br />

Der Versiegelungsgrad wird durch geeignete Maßnahmen begrenzt.<br />

Es liegt ein ausreichen<strong>de</strong>r Flurabstand zum Grundwasser vor. Die Erdnägel für die<br />

Photovoltaikstän<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n nicht in das Grundwasser eindringen.<br />

Regelmäßig überschwemmte Bereiche sind nicht vorhan<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lt sich um kein<br />

Quellschutzgebiet. Es han<strong>de</strong>lt sich um keine regelmäßig überschwemmten Bereiche,<br />

son<strong>de</strong>rn um intensiv bewirtschaftete Ackerflächen.<br />

Die „PV-Anlage Urlharting II“ beeinträchtigt we<strong>de</strong>r exponierte, weithin sichtbare<br />

Höhenrücken o<strong>de</strong>r Hanglagen, noch kulturhistorische bzw. landschaftsprägen<strong>de</strong><br />

Elemente.<br />

Bei <strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>r „PV-Anlage Urlharting II“ wird auf Frischluftschneisen und<br />

dazugehörige Kaltluftentstehungsgebiete geachtet.


4.3 Kompensationsberechnung<br />

Erfassen <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>s Eingriffs und Weiterentwicklung <strong>de</strong>r Planung<br />

O Es entsteht eine neue Streuobstwiese im Nor<strong>de</strong>n<br />

O Autochthone Feldgehölze im Nord-Osten<br />

O Baumreihen mit Heckenstrukturen aus autochthonen Büschen im Osten.<br />

Ebenfalls Heckenstrukturen aus autochthonen Büschen hin zum bestehen<strong>de</strong>n<br />

Laubwald und hin zu <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Ortschaft „Bahnhof Bad Höhenstadt“ (im<br />

Sü<strong>de</strong>n und Süd-Osten).<br />

O Bestehen<strong>de</strong> Heckenstruktur entlang <strong>de</strong>r Bahnlinie am Bahndamm hin nach<br />

Westen.<br />

O Es wer<strong>de</strong>n lediglich Einzelstützen aus Stahl für die Solartische geschaffen. Die<br />

Verankerung dieser Solartische geschieht mit Erdnägeln (es wird also keinerlei<br />

Betonfundamente geben)<br />

Diese Solartische haben einen Abstand untereinan<strong>de</strong>r von ca. 7,0 m. Die<br />

Fläche zwischen <strong>de</strong>n Solartischen wird als extensive Wiese ausgebil<strong>de</strong>t.<br />

4.4 Ermitteln <strong>de</strong>s Umfangs erfor<strong>de</strong>rlicher Ausgleichsflächen<br />

Bei <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in <strong>de</strong>r Bauleitplanung<br />

sollen die Belange, das Bauen zu för<strong>de</strong>rn und gleichzeitig die umweltschützen<strong>de</strong>n<br />

Belange zu berücksichtigen, als wichtige Ziele verbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n (Synergie-Effekte!).<br />

Aus diesem Grun<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> das Planungsgebiet mit Hilfe <strong>de</strong>s Leitfa<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s<br />

Bayerischen Staatsministeriums und <strong>de</strong>n Listen <strong>de</strong>s Regelverfahrens zur Behandlung<br />

<strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bewertet.<br />

Im Einzelnen ergibt sich dabei folgen<strong>de</strong> Bilanzierung:<br />

a) Gesamtfläche Gebiet: 34.719,62 m²<br />

davon<br />

- Gesamt-Solar-Aufstellfläche 16.493,39 m²<br />

- Zufahrt 48,41 m²<br />

- private Grünflächen auf <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rgebietsfläche 18.177,82 m²<br />

b) GRZ gleich bzw. unter 0,30: Typ B<br />

c) Gebiet geringer Wertigkeit: Typ B I (Acker)


d) Kompensationsfaktor:<br />

Gemäß Schreiben <strong>de</strong>s Innenministeriums vom 19.11.2009: 0,2<br />

Gewählt: Mittelwert 0,20<br />

4.5 Ausgleichsbedarf (gem. Leitfa<strong>de</strong>n):<br />

a) Gesamt-Aufstellfläche x Mittelwert<br />

16.493,39 m² x 0,2 = 3.298,68 m²<br />

b) Zufahrt<br />

Nach ATV-DVWMK-M Tabelle 2 (Abfluss-Beiwerte)<br />

4.6 Ausgleichsmaßnahmen:<br />

4.6.1 Aufwertung <strong>de</strong>r Aufstellflächen<br />

48,41 m² x 0,3 = 14,52 m²<br />

_______________<br />

bisherige Bewertung als Acker 0,2<br />

Neubewertung als extensive Wiese 0,8<br />

Unterschiedsbewertung 0,6<br />

3.313,20 m²<br />

Laut Verfügung <strong>de</strong>r Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> darf die Aufwertung<br />

<strong>de</strong>r Aufstellfläche nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

0,00 m²


4.6.2 Aufwertung durch Streuobstwiese im Nor<strong>de</strong>n<br />

Bisherige Bewertung <strong>de</strong>r Ackerfläche 0,2<br />

Neubewertung als Obstbäume 1,4<br />

__________________________________________<br />

Unterschiedsbewertung 1,2<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich bei <strong>de</strong>r Streuobstwiese um eine Fläche von<br />

360,28 m²<br />

360,28 m² x 1,2 => 432,34 m²<br />

4.6.3 Aufwertung durch autochthone Heckenstruktur<br />

Bisherige Bewertung <strong>de</strong>r Ackerfläche 0,2<br />

Neubewertung als autochthone Fläche 1,0<br />

___________________________________________<br />

Unterschiedsbewertung 0,8<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich bei <strong>de</strong>r autochthonen Heckenstruktur um eine Fläche von<br />

571,17 m²<br />

Wegen <strong>de</strong>r geringen Breite wird diese Hecke nicht angesetzt.<br />

0,00 m²<br />

4.6.4 Aufwertung als Heckenstrukturen nördlich <strong>de</strong>s Baches (parallel zum Bach sowie<br />

parallel zu <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen im Osten)<br />

Bisherige Bewertung <strong>de</strong>r intensiven Wiese 0,2<br />

Neubewertung als Heckenstruktur 1,0<br />

__________________________________________<br />

Unterschiedsbewertung 0,8<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich um eine Fläche von<br />

665,53 m²<br />

665,53 m² x 0,8 => 532,42 m²


4.6.5 Aufwertung als Heckenstrukturen südlich <strong>de</strong>s Baches (parallel zum Bach sowie<br />

parallel zu <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen im Sü<strong>de</strong>n + Süd-Osten)<br />

Bisherige Bewertung <strong>de</strong>r intensiven Wiese 0,2<br />

Neubewertung als Heckenstruktur 1,0<br />

__________________________________________<br />

Unterschiedsbewertung 0,8<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich um eine Fläche von<br />

5.226,00 m²<br />

5.226,00 m² x 0,8 => 4.180,80 m²<br />

Gesamtfläche Ausgleichsmaßnahmen: 5.145,56 m²<br />

CONCLUSIO:<br />

gefor<strong>de</strong>rte Ausgleichsfläche: 3.313,20 m²<br />

ermittelte Kompensationsfläche: 5.145,56 m²<br />

Die Kompensationsfläche ist wesentlich größer<br />

4.7 Pflanzliste<br />

als die gefor<strong>de</strong>rte Ausgleichsfläche<br />

Die Pflanzliste sowie die Pflegeanleitungen für Feldgehölze und Bäume sind in <strong>de</strong>n<br />

Textlichen Festsetzungen enthalten.


5.0 Zusammenfassung<br />

Mit <strong>de</strong>n Ausgleichsmaßnahmen – bestehend aus Aufwertungen am Baugrundstück und<br />

zwar an sämtlichen Grundstücksgrenzen – wird <strong>de</strong>n Belangen von Natur und<br />

Landschaft gegenüber <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren in <strong>de</strong>r Bauleitplanung zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />

Belangen <strong>de</strong>r Wirtschaft und <strong>de</strong>r Energieversorgung, hier insbeson<strong>de</strong>re durch<br />

Verwendung umweltschonen<strong>de</strong>r regenerativer Energien, ausreichend Rechnung<br />

getragen.<br />

Die Zuordnung <strong>de</strong>r Ausgleichsflächen wird durch Festsetzungen im<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt.<br />

Der rechnerische Überschuss kann die „Beeinträchtigung“ <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />

ausgleichen. Die umweltschonen<strong>de</strong> Montage <strong>de</strong>r Module trägt <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r<br />

Eingriffsvermeidung Rechnung.<br />

Die sehr große „Überkompensation“ ist <strong>de</strong>r sehr starken Eingrünung und<br />

Nichteinsehbarkeit <strong>de</strong>s Solarparkes geschul<strong>de</strong>t.<br />

Markt Fürstenzell Planung<br />

……………………….. ........................................<br />

Franz Lehner <strong>Ludwig</strong> A. Bauer<br />

1. Bürgermeister Architekt + Stadtplaner

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