Architekturbüro Ludwig A - Fuerstenzell.de
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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />
„SO PV– Anlage Urlharting II“<br />
MARKT FÜRSTENZELL<br />
LANDKREIS PASSAU<br />
BEGRÜNDUNG<br />
UND<br />
UMWELTBERICHT<br />
Hauzenberg, <strong>de</strong>n 27.01.2012<br />
Geän<strong>de</strong>rt: 03.05.2012<br />
Planung:<br />
<strong>Architekturbüro</strong> <strong>Ludwig</strong> A. Bauer<br />
Am Kalvarienberg 15, 94051 Hauzenberg<br />
Tel: 08586/ 2051 Fax: 08586/ 5772<br />
Markt Fürstenzell
Teil A - BEGRÜNDUNG<br />
1.1 Allgemeines<br />
Vorhabensträger und Bauherren <strong>de</strong>s vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind:<br />
Alois und Inge Penninger<br />
Urlharting 1<br />
94081 Fürstenzell<br />
1.2 Anlass <strong>de</strong>r Planung<br />
Zweck <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (verbindlicher<br />
Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und<br />
sonstige Nutzung <strong>de</strong>r Flächen in <strong>de</strong>m bezeichneten Gebiet.<br />
Diese Festsetzungen bil<strong>de</strong>n die Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung <strong>de</strong>s<br />
Baugesuches, auch während <strong>de</strong>r Planaufstellung.<br />
Am 26.01.2012 hat <strong>de</strong>r Marktrat von Fürstenzell die Aufstellung eines<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Solaranlage nach § 11 (2) BauNVO<br />
beschlossen.<br />
Im Parallelverfahren soll <strong>de</strong>r Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 58 geän<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB ist zwischen <strong>de</strong>m Markt Fürstenzell und <strong>de</strong>m<br />
Vorhabensträger spätestens bis zur Beantragung <strong>de</strong>r Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB<br />
- bis zum Satzungsbeschluss - ein Durchführungsvertrag abzuschließen.<br />
2.0 Planungsgebiet und Größe<br />
Das zur Än<strong>de</strong>rung vorgesehene Gebiet „SO PV-Anlage Urlharting II“, liegt parallel zur<br />
Bahnlinie Passau-Neumarkt/St. Veit.<br />
Die Entfernung <strong>de</strong>s zukünftigen Son<strong>de</strong>rgebietes liegt in etwa 1,5 km entfernt vom<br />
Ortskern Bad Höhenstadt und ca. 6,0 km entfernt vom Ortskern Fürstenzell.
Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:<br />
Im Nor<strong>de</strong>n: Kreisstraße PA 10<br />
Im Westen: Bahnlinie Passau-Neumarkt/St. Veit<br />
Im Osten: Landwirtschaftliche Flächen <strong>de</strong>r Flur-Nr. 110 sowie Bachlauf<br />
„Sulzbach“ <strong>de</strong>r Flur-Nr. 1514<br />
Im Sü<strong>de</strong>n: Teilweise Wohngebäu<strong>de</strong> nahe Bahnhof Bad Höhenstadt /<br />
bestehen<strong>de</strong>r Laubwald<br />
Das Planungsgebiet enthält folgen<strong>de</strong> Grundstücke:<br />
Flur Nr. 1463/2 + 1463 (Teilflächen), jeweils Gemarkung Engertsham<br />
Größe <strong>de</strong>s Planungsgebietes: 3,47 ha<br />
3.0 Hinweise zur Planung und Planungsziele<br />
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "SO PV-Anlage Urlharting II" dient dazu, die<br />
planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Errichtung einer Solaranlage<br />
(Photovoltaikanlage), einschließlich <strong>de</strong>s Trafogebäu<strong>de</strong>s zu erreichen.<br />
4.0 Derzeitige Nutzung<br />
Die Planungsfläche ist unbebaut und wird <strong>de</strong>rzeit landwirtschaftlich intensiv als Acker<br />
genutzt.<br />
5.0 Topographie, Grundwasserverhältnisse<br />
Das Plangebiet fällt von Nord-Westen nach Süd-Osten ab. Der Bahndamm <strong>de</strong>r<br />
Bahnlinie ist ca. 4,50m höher als die Solarfläche.<br />
Die Höhe über Normal Null (NN) <strong>de</strong>s geplanten Solarparks beträgt von ca. 338,00 m ü.<br />
NN bis ca. 333,00 m ü. NN.
6.0 Altlasten, best. Vegetation sowie Störfel<strong>de</strong>r<br />
Verdachtsmomente bezüglich Altlasten liegen nicht vor.<br />
Die Vegetation auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> ist geprägt durch landwirtschaftliche Nutzung als<br />
Acker.<br />
Keine Störfel<strong>de</strong>r, aber das Solargrundstück ist in unmittelbarer Nähe zur Bahnlinie<br />
Passau - Neumarkt St. Veit sowie zu <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Kreisstraßen PA 9 und PA 10.<br />
7.0 Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler<br />
Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler sind im Plangebiet bisher nicht bekannt. Dennoch wird vorsorglich in<br />
<strong>de</strong>n textlichen Hinweisen <strong>de</strong>s vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit<br />
Gründordnungsplan darauf aufmerksam gemacht, dass Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler, die bei <strong>de</strong>r<br />
Verwirklichung <strong>de</strong>s Vorhabens zutage kommen, <strong>de</strong>r gesetzlichen Mel<strong>de</strong>pflicht gemäß<br />
Art. 8 DSchG unterliegen.<br />
Art. 8 Abs. 1 DSchG: „Wer Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmäler auffin<strong>de</strong>t, ist verpflichtet, dies<br />
unverzüglich <strong>de</strong>r Unteren Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für<br />
Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichten sich auch <strong>de</strong>r Eigentümer und<br />
<strong>de</strong>r Besitzer <strong>de</strong>s Grundstücks, sowie <strong>de</strong>r Unternehmer und <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Arbeiten,<br />
die zu <strong>de</strong>m Fund geführt haben. Die Anzeige eines <strong>de</strong>r Verpflichteten befreit die<br />
Übrigen. Nimmt <strong>de</strong>r Fin<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Arbeiten, die zu <strong>de</strong>m und geführt haben, aufgrund<br />
eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an <strong>de</strong>n Unternehmer o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n Leiter <strong>de</strong>r Arbeiten befreit.“<br />
Art. 8 Abs. 2 DSchG: „Die aufgefun<strong>de</strong>nen Gegenstän<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Fundort sind bis<br />
zum Ablauf von einer Woche nach <strong>de</strong>r Anzeige unverän<strong>de</strong>rt zu belassen, wenn nicht<br />
die Untere Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> die Gegenstän<strong>de</strong> vorher freigibt o<strong>de</strong>r die<br />
Fortsetzung <strong>de</strong>r Arbeiten gestattet.“<br />
8.0 Erschließungen<br />
8.1 Straßen<br />
Die Erschließung erfolgt für das Trafogebäu<strong>de</strong> und für die Solarkonstruktionen im<br />
Nor<strong>de</strong>n über die vorhan<strong>de</strong>ne Kreisstraße PA 10.<br />
Für die Solarstän<strong>de</strong>r im südlichen Bereich über die bestehen<strong>de</strong> Kreisstraße PA 9.<br />
Es muss für die PV-Anlage keine eigene Straße errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Lediglich ein 3,0 m breiter Schotterweg zur Anfuhr <strong>de</strong>s neuen Trafogebäu<strong>de</strong>s wird<br />
benötigt.<br />
8.2 Wasserversorgung<br />
Für die PV-Anlage wird kein Trinkwasser benötigt.
8.3 Abwasserentsorgung<br />
Bei <strong>de</strong>r PV-Anlage fällt kein Abwasser an.<br />
8.4 Nie<strong>de</strong>rschlagswasser-Beseitigung<br />
Nie<strong>de</strong>rschlagswasser wird auf <strong>de</strong>m Bebauungsgebiet großflächig versickert.<br />
Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n Mul<strong>de</strong>nrigolen zur Aufnahme von Oberflächenwasser (bei<br />
Starkregenereignissen o<strong>de</strong>r Schneeschmelze) ausgeführt.<br />
8.5 Einspeisung elektrischer Energie<br />
Technisch sicherzustellen ist die Einspeisung <strong>de</strong>r PV-Anlage in das Netz <strong>de</strong>s<br />
Energieversorgungsunternehmens „e.on Bayern“.<br />
9.0 Konflikt Orts-Anbindung / Bürgerablehnung<br />
Bauleitpläne sind grundsätzlich <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung anzupassen. Gemäß Ziel<br />
B VI.1 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramms Bayern soll die Zersie<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r Landschaft<br />
verhin<strong>de</strong>rt und auch das charakteristische Orts- und Landschaftsbild beachtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Neue Solarflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten<br />
auszuweisen.<br />
Darüber hinaus enthält jedoch das Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm in Abschnitt B V 3.6<br />
ein weiteres Ziel, nämlich die För<strong>de</strong>rung von regenerativen Energien.<br />
Außer<strong>de</strong>m hat sich gezeigt, dass Bürgerproteste o<strong>de</strong>r Ablehnungen erfolgen von<br />
Solaranlagen, wenn sie direkt an Siedlungseinheiten – beson<strong>de</strong>rs nach Sü<strong>de</strong>n hin<br />
gelegen – errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Da sich diese 3 Ziele wi<strong>de</strong>rsprechen, soll ihnen in <strong>de</strong>r Weise Rechnung getragen<br />
wer<strong>de</strong>n, dass je<strong>de</strong>s dieser Ziele möglichst weitgehend verwirklicht wer<strong>de</strong>n kann. Sie<br />
wer<strong>de</strong>n im bestmöglichen Sinne dann verwirklicht, wenn erneuerbare Energien<br />
erschlossen und genutzt wer<strong>de</strong>n, ohne dass dies mit <strong>de</strong>r Zersie<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r Landschaft<br />
verbun<strong>de</strong>n ist.<br />
Da sich die geplante Solaranlage entfernt von <strong>de</strong>r nächsten größeren Wohnsiedlung<br />
„Bad Höhenstadt“ befin<strong>de</strong>t, ist wahrscheinlich mit keinen Bürgerprotesten zu rechnen.<br />
Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> wesentlich höhere Eingrünung gemacht für die Einzelbauten im Nord-<br />
Westen, um die Einsehbarkeit <strong>de</strong>s Solarparkes wesentlich zu mil<strong>de</strong>rn.<br />
10.0 Einsehbarkeit <strong>de</strong>r PV-Anlage<br />
Eine Fernwirkung <strong>de</strong>r PV-Anlage ist nicht gegeben durch natürliche Strukturen:<br />
Die bestehen<strong>de</strong> Bahnlinie Passau – Neumarkt St. Veit liegt wesentlich höher auf<br />
einem Bahndamm<br />
Dadurch natürlich Abschirmung hin zum Ort Bad Höhenstadt<br />
Die gesamte PV-Anlage liegt in einer Talsenke<br />
Sehr starke Eingrünung an allen Außen-Grundstücksrän<strong>de</strong>rn
Die Einsehbarkeit <strong>de</strong>r PV-Anlage wird noch zusätzlich vermin<strong>de</strong>rt durch Begrünungen<br />
an allen Grundstücksseiten.<br />
11.0 Blendwirkung <strong>de</strong>r Module hin zur Bahnlinie / Kreisstraße<br />
Die Aufstellung <strong>de</strong>r Module geschieht in Süd-Süd-West-Richtung.<br />
Konkret heißt dies, dass hin zur Bahnlinie und zur Kreisstraße PA 9 lediglich die<br />
Rückseite bzw. nur die Seitenfläche <strong>de</strong>r Module gegeben ist.<br />
Außer<strong>de</strong>m ist zwischen <strong>de</strong>r Bahnlinie und geplanter PV-Anlage sowie <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n<br />
Kreisstraßen eine sehr starke Begrünung vorgesehen.<br />
Zusätzlich wer<strong>de</strong>n blendungsarme Module verwen<strong>de</strong>t.<br />
12.0 Belange <strong>de</strong>r Deutschen Bahn<br />
Bei <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Bahnübergängen wer<strong>de</strong>n die Sichtflächen von jeglicher Sichtbehin<strong>de</strong>rung<br />
freigelassen.<br />
Es wer<strong>de</strong>n keine Maßnahmen an <strong>de</strong>n Gewässern durchgeführt, so dass die<br />
vorgegebenen Vorflutverhältnisse <strong>de</strong>r Bahnkörper-Entwässerungsanlagen nicht<br />
beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Es wer<strong>de</strong>n keine Bepflanzungen hin zum Bahnkörper durchgeführt.<br />
13.0 Hochwasserschutz<br />
Ein 15,0m breiter Streifen auf <strong>de</strong>r rechten Uferseite und ein 20,0m breiter Streifen auf<br />
<strong>de</strong>r linken Uferseite entlang <strong>de</strong>s Höhenstädter Baches sowie ein 20,0m breiter Streifen<br />
beim Sulzbach wird von jeglicher Bebauung freigehalten.
14.0 Wesentliche Auswirkungen <strong>de</strong>s vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes<br />
Durch die Aufstellung und Verwirklichung <strong>de</strong>s vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
ergeben sich keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen<br />
Lebensumstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s Baugebietes wohnen<strong>de</strong>n Menschen.<br />
Eingriffe in <strong>de</strong>n Naturhaushalt und das Landschaftsbild wer<strong>de</strong>n durch Maßnahmen zur<br />
Vermeidung und Min<strong>de</strong>rung von Beeinträchtigungen und durch die festgelegten<br />
Ausgleichsmaßnahmen innerhalb <strong>de</strong>s Baugebietes ausgeglichen.<br />
15.0 Grünordnung<br />
Nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Baumaßnahmen ist die im Bebauungsplan festgesetzte<br />
Grünordnung auszuführen.
Teil B – UMWELTBERICHT<br />
Nach § 2 Abs. 4 und § 2a Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />
Eine allgemeine Vorprüfung nach § 3 c UVPG ist hier nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Dies ergibt sich aus <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Vorschriften nach § 17 UVPG.<br />
1.0 Kurzdarstellung <strong>de</strong>s Inhalts<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>s Bebauungsplan-Verfahrens ist auf <strong>de</strong>r Grundlage einer Umweltprüfung<br />
ein Umweltbericht zu erstellen, welcher <strong>de</strong>r Begründung beizufügen ist. Dieser enthält<br />
Angaben zu Schutzgütern und zu umweltrelevanten Belangen, die von <strong>de</strong>r Planung<br />
berührt wer<strong>de</strong>n. Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Bestandsanalyse wer<strong>de</strong>n die Auswirkungen <strong>de</strong>r<br />
Planung auf Natur und Landschaft bzw. auf an<strong>de</strong>re Schutzgüter geprüft und Aussagen<br />
zu Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen gemacht.<br />
Der Än<strong>de</strong>rungsbereich umfasst eine Fläche von 3,47 ha.<br />
Dabei han<strong>de</strong>lt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche (intensiv genutzter Acker).<br />
2.0 Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen<br />
Auf die ausführliche Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen in verbalargumentativer<br />
Form wird im Flächennutzungsplan hingewiesen.<br />
Hier eine Zusammenfassung in Form einer Tabelle:<br />
Schutzgut Erheblichkeit<br />
Tiere und Pflanzen gering<br />
Bo<strong>de</strong>n gering<br />
Wasser mittel<br />
Klima / Luft gering<br />
Landschaft gering<br />
Mensch gering<br />
Kultur- und Sachgüter nicht betroffen
3.0 Entwicklungen<br />
3.1 Bisherige bauliche Entwicklung<br />
Das Grundstück für die PV-Anlage Urlharting II wird seit Jahrzehnten als Acker genutzt.<br />
Zwischen Bahnlinie und neuer PV-Anlage befin<strong>de</strong>t sich eine durchgehen<strong>de</strong><br />
Heckenstruktur, die nicht verän<strong>de</strong>rt wird.<br />
3.2 Neue bauliche Entwicklung<br />
Statt <strong>de</strong>s Ackers soll nun eine PV-Anlage entstehen.<br />
Es entstehen neue Feldgehölze an allen Grenzen <strong>de</strong>r PV-Anlage.<br />
Entlang <strong>de</strong>r Bahnlinie befin<strong>de</strong>t sich eine bestehen<strong>de</strong>, durchgehen<strong>de</strong> Heckenstruktur, die<br />
nicht verän<strong>de</strong>rt wird.<br />
Im Nor<strong>de</strong>n entsteht eine kleine Streuobstwiese.<br />
Parallel <strong>de</strong>s Bachlaufes soll eine sehr breite Auen-Begrünung entstehen.<br />
Die eigentliche PV-Anlage soll als extensive Wiese mit aufgestän<strong>de</strong>rten Solartischen<br />
ausgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Lediglich ein Trafogebäu<strong>de</strong> soll neu entstehen.<br />
Zu diesem Gebäu<strong>de</strong> soll eine neue Schotterstraße geführt wer<strong>de</strong>n. Dies sind die<br />
einzigen Versiegelungsflächen.<br />
3.3 Bestehen<strong>de</strong> Grünordnung<br />
Auf <strong>de</strong>r eigentlichen Solarparkfläche befin<strong>de</strong>t sich kein Baum, kein Strauch.<br />
Lediglich an <strong>de</strong>n Rän<strong>de</strong>rn und parallel zum Bach befin<strong>de</strong>n sich Grünstrukturen, die nicht<br />
verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Außer<strong>de</strong>m eine durchgehen<strong>de</strong> Grünstruktur entlang <strong>de</strong>s Bahndammes (wird ebenfalls<br />
nicht verän<strong>de</strong>rt).<br />
3.4 Zielvorgabe<br />
Der Deutsche Bun<strong>de</strong>stag hat am 25. Februar 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />
(EEG) verabschie<strong>de</strong>t.<br />
Des Weiteren hat <strong>de</strong>r Deutsche Bun<strong>de</strong>stag am 30. Juni 2011 das Gesetz zur<br />
Neuregelung <strong>de</strong>s Rechtsrahmens für die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Stromerzeugung aus<br />
erneuerbaren Energien beschlossen. Es orientiert sich an folgen<strong>de</strong>n Leitlinien:<br />
Ausbau <strong>de</strong>r erneuerbaren Energien dynamisch vorantreiben<br />
Kosteneffizienz steigern<br />
Markt-, Netz- und Systemintegration vorantreiben
An bewährten Grundprinzipien <strong>de</strong>s EEG festhalten (insbeson<strong>de</strong>re<br />
Einspeisevorrang und gesetzliche Einspeisevergütung)<br />
Konkret wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r EEG-Novelle und darüber hinaus folgen<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />
beschlossen:<br />
� Ziele<br />
� Markt-, Netz- und Systemintegration<br />
� Regelungen (einschließlich Vergütungen) zu <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen erneuerbaren<br />
Energien<br />
� Beson<strong>de</strong>re Ausgleichsregelung und industrieller Eigenverbrauch<br />
� Sonstiges<br />
Ziele:<br />
Die im Energiekonzept vom 28. September 2010 verankerten Ausbauziele im<br />
Stromsektor wer<strong>de</strong>n im EEG verankert. Demnach soll <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r erneuerbaren<br />
Energien am Stromverbrauch spätestens 2020 min<strong>de</strong>stens 35% betragen. 2030 sollen<br />
es 50%, 2040 65% und 2050 80% sein.<br />
3.5 Erhaltungsziele und Schutzzweck von FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten<br />
Im vorliegen<strong>de</strong>n Fall han<strong>de</strong>lt es sich um kein FFH-Gebiet.<br />
Im vorliegen<strong>de</strong>n Fall han<strong>de</strong>lt es sich um kein Vogelschutzgebiet.<br />
3.6 Umweltbezogene Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Menschen und seine Umwelt<br />
Photovoltaikanlagen erzeugen keine elektromagnetischen Wellen.<br />
Photovoltaikanlagen erzeugen keine Emissionen.<br />
Es wer<strong>de</strong>n blendungsarme Solarmodule eingebaut.<br />
Deshalb keine Belastungen auf <strong>de</strong>n Menschen und seine Umwelt.
4.0 Umweltauswirkungen<br />
Hier eine Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen, die in <strong>de</strong>r<br />
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB ermittelt wur<strong>de</strong>n:<br />
4.1 Städtebauliche Vergleichswerte<br />
Das Bruttobauland auf <strong>de</strong>m Grundstück <strong>de</strong>r Solarnutzung weist folgen<strong>de</strong><br />
Flächenverteilung auf:<br />
Geltungsbereich <strong>de</strong>s vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung<br />
(=Son<strong>de</strong>rgebietsfläche) 34.719,62 m²<br />
- Gesamt-Solar-Aufstellfläche 16.493,39 m²<br />
- Zufahrt 48,41 m²<br />
- private Grünflächen auf <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rgebietsfläche 18.177,82 m²<br />
4.2 Ausschließungen<br />
Diese neuen Baurechtsflächen haben nur eine geringe Be<strong>de</strong>utung für Natur und<br />
Landschaft.<br />
Bei diesen Flächen han<strong>de</strong>lt es sich intensiv genutzte Ackerflächen (= Kategorie I).<br />
Der Versiegelungsgrad wird durch geeignete Maßnahmen begrenzt.<br />
Es liegt ein ausreichen<strong>de</strong>r Flurabstand zum Grundwasser vor. Die Erdnägel für die<br />
Photovoltaikstän<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n nicht in das Grundwasser eindringen.<br />
Regelmäßig überschwemmte Bereiche sind nicht vorhan<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lt sich um kein<br />
Quellschutzgebiet. Es han<strong>de</strong>lt sich um keine regelmäßig überschwemmten Bereiche,<br />
son<strong>de</strong>rn um intensiv bewirtschaftete Ackerflächen.<br />
Die „PV-Anlage Urlharting II“ beeinträchtigt we<strong>de</strong>r exponierte, weithin sichtbare<br />
Höhenrücken o<strong>de</strong>r Hanglagen, noch kulturhistorische bzw. landschaftsprägen<strong>de</strong><br />
Elemente.<br />
Bei <strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>r „PV-Anlage Urlharting II“ wird auf Frischluftschneisen und<br />
dazugehörige Kaltluftentstehungsgebiete geachtet.
4.3 Kompensationsberechnung<br />
Erfassen <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>s Eingriffs und Weiterentwicklung <strong>de</strong>r Planung<br />
O Es entsteht eine neue Streuobstwiese im Nor<strong>de</strong>n<br />
O Autochthone Feldgehölze im Nord-Osten<br />
O Baumreihen mit Heckenstrukturen aus autochthonen Büschen im Osten.<br />
Ebenfalls Heckenstrukturen aus autochthonen Büschen hin zum bestehen<strong>de</strong>n<br />
Laubwald und hin zu <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Ortschaft „Bahnhof Bad Höhenstadt“ (im<br />
Sü<strong>de</strong>n und Süd-Osten).<br />
O Bestehen<strong>de</strong> Heckenstruktur entlang <strong>de</strong>r Bahnlinie am Bahndamm hin nach<br />
Westen.<br />
O Es wer<strong>de</strong>n lediglich Einzelstützen aus Stahl für die Solartische geschaffen. Die<br />
Verankerung dieser Solartische geschieht mit Erdnägeln (es wird also keinerlei<br />
Betonfundamente geben)<br />
Diese Solartische haben einen Abstand untereinan<strong>de</strong>r von ca. 7,0 m. Die<br />
Fläche zwischen <strong>de</strong>n Solartischen wird als extensive Wiese ausgebil<strong>de</strong>t.<br />
4.4 Ermitteln <strong>de</strong>s Umfangs erfor<strong>de</strong>rlicher Ausgleichsflächen<br />
Bei <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in <strong>de</strong>r Bauleitplanung<br />
sollen die Belange, das Bauen zu för<strong>de</strong>rn und gleichzeitig die umweltschützen<strong>de</strong>n<br />
Belange zu berücksichtigen, als wichtige Ziele verbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n (Synergie-Effekte!).<br />
Aus diesem Grun<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> das Planungsgebiet mit Hilfe <strong>de</strong>s Leitfa<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s<br />
Bayerischen Staatsministeriums und <strong>de</strong>n Listen <strong>de</strong>s Regelverfahrens zur Behandlung<br />
<strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bewertet.<br />
Im Einzelnen ergibt sich dabei folgen<strong>de</strong> Bilanzierung:<br />
a) Gesamtfläche Gebiet: 34.719,62 m²<br />
davon<br />
- Gesamt-Solar-Aufstellfläche 16.493,39 m²<br />
- Zufahrt 48,41 m²<br />
- private Grünflächen auf <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rgebietsfläche 18.177,82 m²<br />
b) GRZ gleich bzw. unter 0,30: Typ B<br />
c) Gebiet geringer Wertigkeit: Typ B I (Acker)
d) Kompensationsfaktor:<br />
Gemäß Schreiben <strong>de</strong>s Innenministeriums vom 19.11.2009: 0,2<br />
Gewählt: Mittelwert 0,20<br />
4.5 Ausgleichsbedarf (gem. Leitfa<strong>de</strong>n):<br />
a) Gesamt-Aufstellfläche x Mittelwert<br />
16.493,39 m² x 0,2 = 3.298,68 m²<br />
b) Zufahrt<br />
Nach ATV-DVWMK-M Tabelle 2 (Abfluss-Beiwerte)<br />
4.6 Ausgleichsmaßnahmen:<br />
4.6.1 Aufwertung <strong>de</strong>r Aufstellflächen<br />
48,41 m² x 0,3 = 14,52 m²<br />
_______________<br />
bisherige Bewertung als Acker 0,2<br />
Neubewertung als extensive Wiese 0,8<br />
Unterschiedsbewertung 0,6<br />
3.313,20 m²<br />
Laut Verfügung <strong>de</strong>r Unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> darf die Aufwertung<br />
<strong>de</strong>r Aufstellfläche nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
0,00 m²
4.6.2 Aufwertung durch Streuobstwiese im Nor<strong>de</strong>n<br />
Bisherige Bewertung <strong>de</strong>r Ackerfläche 0,2<br />
Neubewertung als Obstbäume 1,4<br />
__________________________________________<br />
Unterschiedsbewertung 1,2<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich bei <strong>de</strong>r Streuobstwiese um eine Fläche von<br />
360,28 m²<br />
360,28 m² x 1,2 => 432,34 m²<br />
4.6.3 Aufwertung durch autochthone Heckenstruktur<br />
Bisherige Bewertung <strong>de</strong>r Ackerfläche 0,2<br />
Neubewertung als autochthone Fläche 1,0<br />
___________________________________________<br />
Unterschiedsbewertung 0,8<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich bei <strong>de</strong>r autochthonen Heckenstruktur um eine Fläche von<br />
571,17 m²<br />
Wegen <strong>de</strong>r geringen Breite wird diese Hecke nicht angesetzt.<br />
0,00 m²<br />
4.6.4 Aufwertung als Heckenstrukturen nördlich <strong>de</strong>s Baches (parallel zum Bach sowie<br />
parallel zu <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen im Osten)<br />
Bisherige Bewertung <strong>de</strong>r intensiven Wiese 0,2<br />
Neubewertung als Heckenstruktur 1,0<br />
__________________________________________<br />
Unterschiedsbewertung 0,8<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich um eine Fläche von<br />
665,53 m²<br />
665,53 m² x 0,8 => 532,42 m²
4.6.5 Aufwertung als Heckenstrukturen südlich <strong>de</strong>s Baches (parallel zum Bach sowie<br />
parallel zu <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen im Sü<strong>de</strong>n + Süd-Osten)<br />
Bisherige Bewertung <strong>de</strong>r intensiven Wiese 0,2<br />
Neubewertung als Heckenstruktur 1,0<br />
__________________________________________<br />
Unterschiedsbewertung 0,8<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich um eine Fläche von<br />
5.226,00 m²<br />
5.226,00 m² x 0,8 => 4.180,80 m²<br />
Gesamtfläche Ausgleichsmaßnahmen: 5.145,56 m²<br />
CONCLUSIO:<br />
gefor<strong>de</strong>rte Ausgleichsfläche: 3.313,20 m²<br />
ermittelte Kompensationsfläche: 5.145,56 m²<br />
Die Kompensationsfläche ist wesentlich größer<br />
4.7 Pflanzliste<br />
als die gefor<strong>de</strong>rte Ausgleichsfläche<br />
Die Pflanzliste sowie die Pflegeanleitungen für Feldgehölze und Bäume sind in <strong>de</strong>n<br />
Textlichen Festsetzungen enthalten.
5.0 Zusammenfassung<br />
Mit <strong>de</strong>n Ausgleichsmaßnahmen – bestehend aus Aufwertungen am Baugrundstück und<br />
zwar an sämtlichen Grundstücksgrenzen – wird <strong>de</strong>n Belangen von Natur und<br />
Landschaft gegenüber <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren in <strong>de</strong>r Bauleitplanung zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />
Belangen <strong>de</strong>r Wirtschaft und <strong>de</strong>r Energieversorgung, hier insbeson<strong>de</strong>re durch<br />
Verwendung umweltschonen<strong>de</strong>r regenerativer Energien, ausreichend Rechnung<br />
getragen.<br />
Die Zuordnung <strong>de</strong>r Ausgleichsflächen wird durch Festsetzungen im<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt.<br />
Der rechnerische Überschuss kann die „Beeinträchtigung“ <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />
ausgleichen. Die umweltschonen<strong>de</strong> Montage <strong>de</strong>r Module trägt <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r<br />
Eingriffsvermeidung Rechnung.<br />
Die sehr große „Überkompensation“ ist <strong>de</strong>r sehr starken Eingrünung und<br />
Nichteinsehbarkeit <strong>de</strong>s Solarparkes geschul<strong>de</strong>t.<br />
Markt Fürstenzell Planung<br />
……………………….. ........................................<br />
Franz Lehner <strong>Ludwig</strong> A. Bauer<br />
1. Bürgermeister Architekt + Stadtplaner