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Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums am IVW Köln

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FACHKREISE<br />

121<br />

Grafik 1<br />

Dr. Timo Patrick Bernau von GSK Stockmann<br />

& Kollegen<br />

bei neben den bisherigen<br />

„Non-UCIT-Fonds“<br />

weitere „Alternative-Investment-Fonds“<br />

hinzukommen.<br />

Die Entwicklung der<br />

AIFM-D-Umsetzung seit<br />

2011 zeigte Dr. Bernau<br />

an der Zeitreihe (Grafik 1).<br />

Die neue Rechtslage<br />

(Grafik 2) beginnt ab dem<br />

22.07.13 <strong>und</strong> unterscheidet<br />

nunmehr zwischen<br />

Grafik 3<br />

Grafik 4<br />

Grafik 2<br />

richtlinienkonformen <strong>und</strong> alternativen (AIF), offenen<br />

oder geschlossenen <strong>und</strong> Publikums- (Grafik<br />

3) <strong>und</strong> Spezialfonds (Grafik 4):<br />

Nach wie vor sind Versicherer professionelle<br />

bzw. geborene Anleger, während Anleger ab<br />

500.000€ mit 10 Geschäften p.a. als gekorene<br />

Investoren gelten <strong>und</strong> semiprofessionelle Anleger<br />

ab 200.000€ mit Eignungsnachweis oder oberhalb<br />

10 Mio. dann ebenfalls Single-Hedgefonds<br />

erwerben können, was Privatanlegern nunmehr<br />

nach § 283 KAGB nicht mehr möglich ist.<br />

Weitere Neuerungen, Aufgaben <strong>und</strong> Auflagen<br />

ergeben sich auch bei der KAG Kapitalverwaltungsgesellschaften<br />

(KVG) <strong>und</strong> der Depotbank <br />

Verwahrstelle (VS).<br />

Das Investmentdreieck mit der Trennung von<br />

KAG <strong>und</strong> Depotbank, welche dem Anleger gegenüberstehen<br />

<strong>und</strong> in seinem Interesse handeln,<br />

galt bisher nicht für unregulierte Fondstrukturen.<br />

Die Verwahrstelle ist zukünftig für je<strong>des</strong> Investmentvermögen<br />

zu bestellen, auch bei geschlossenen<br />

AIF mit nicht verwahrfähigen Assets wie<br />

Gr<strong>und</strong>stücken oder Schiffen <strong>und</strong> sie hat diesbezüglich<br />

die Eigentumsverhältnisse zu bestätigen<br />

sowie allgemein den Marktwert von Zielfonds,<br />

was Kenntnisse in der Bewertung <strong>und</strong> den Bewertungsmethoden<br />

unterschiedlicher Anlagen erfordert.<br />

Die neue Struktur unterscheidet im Wesentlichen<br />

zwischen offenen <strong>und</strong> geschlossenen<br />

Fondskonstruktionen <strong>und</strong> d<strong>am</strong>it verb<strong>und</strong>enen<br />

Rechtsformbeschränkungen (KG oder InvAG)<br />

sowie evtl. d<strong>am</strong>it verb<strong>und</strong>ener Konsolidierungspflichten.<br />

Der (allgemeine) offene Spezial-AIF kann<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich alle Vermögensgegenstände erwerben,<br />

deren Verkehrswert ermittelt werden kann<br />

mit Sicherstellung einer angemessenen Min<strong>des</strong>tliquidität<br />

für den Anleger von min<strong>des</strong>tens jährlicher<br />

Rückgabe, wobei sich jedoch Abweichungen<br />

im Spezial-AIF mit Anlagebedingungen ergeben<br />

können.<br />

Der Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen,<br />

vergleichbar dem heutigen Spezialfonds<br />

nach § 91 InvG, orientiert sich grds. an den Vorschriften<br />

für offene Publikums-AIF (Vermögens-

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