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OeFB Regulativ 2007.pdf

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REGULATIV<br />

FÜR DIE VOM ÖFB GENEHMIGTEN<br />

SPIELERVERMITTLER<br />

Präambel<br />

Gestützt auf das vom FIFA-Exekutivkomitee beschlossene und am 1.<br />

März 2001 in Kraft getretene neue Spielervermittler-Reglement hat der<br />

Bundesvorstand des ÖFB am 8. Juni 2001 das folgende Reglement<br />

erlassen:<br />

Dieses <strong>Regulativ</strong> regelt die Tätigkeit von Spielervermittlern, die im<br />

Rahmen von Spielertransfers innerhalb des ÖFB oder vom ÖFB zu einem<br />

anderen Nationalverband aktiv sind. Soweit in diesem <strong>Regulativ</strong><br />

keine besonderen Regeln enthalten sind, wird auf das Spielervermittler-<br />

Reglement der FIFA verwiesen.<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

(1) Fußballspielern und Vereinen ist es gestattet, im Rahmen von<br />

Verhandlungen mit anderen Fußballspielern oder Vereinen die<br />

Dienste eines Spielervermittlers in Anspruch zu nehmen. Dieser<br />

Spielervermittler muss über eine ihm im Sinne der nachfolgenden<br />

§§ 2 ff. ausgestellte Lizenz verfügen.<br />

Der Spielervermittler ist die natürliche Person, die in Übereinstimmung<br />

mit den nachfolgenden Bestimmungen regelmäßig und gegen<br />

Entgelt einen Spieler mit einem Verein zur Begründung eines<br />

Arbeitsverhältnisses bzw. zwei Vereine zur Begründung eines<br />

Transfervertrages zusammenführt.<br />

(2) Den Spielern und Vereinen ist es untersagt, die Dienste eines nichtlizenzierten<br />

Spielervermittlers in Anspruch zu nehmen (siehe §§ 15<br />

und 17).<br />

(3) Das in Abs. 2 statuierte Verbot gilt nicht, wenn es sich beim Vermittler<br />

eines Spielers um einen Elternteil, eines seiner Geschwister oder<br />

seinen Ehegatten handelt oder der Vermittler eines Spielers oder<br />

Vereins gemäß den geltenden Vorschriften des Landes, in welchem<br />

er seinen Wohnsitz hat, in zulässiger Weise zur Ausübung<br />

des Anwaltsberufes zugelassen ist.<br />

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