OeFB Regulativ 2007.pdf
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REGULATIV<br />
FÜR DIE VOM ÖFB GENEHMIGTEN<br />
SPIELERVERMITTLER<br />
Präambel<br />
Gestützt auf das vom FIFA-Exekutivkomitee beschlossene und am 1.<br />
März 2001 in Kraft getretene neue Spielervermittler-Reglement hat der<br />
Bundesvorstand des ÖFB am 8. Juni 2001 das folgende Reglement<br />
erlassen:<br />
Dieses <strong>Regulativ</strong> regelt die Tätigkeit von Spielervermittlern, die im<br />
Rahmen von Spielertransfers innerhalb des ÖFB oder vom ÖFB zu einem<br />
anderen Nationalverband aktiv sind. Soweit in diesem <strong>Regulativ</strong><br />
keine besonderen Regeln enthalten sind, wird auf das Spielervermittler-<br />
Reglement der FIFA verwiesen.<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1<br />
(1) Fußballspielern und Vereinen ist es gestattet, im Rahmen von<br />
Verhandlungen mit anderen Fußballspielern oder Vereinen die<br />
Dienste eines Spielervermittlers in Anspruch zu nehmen. Dieser<br />
Spielervermittler muss über eine ihm im Sinne der nachfolgenden<br />
§§ 2 ff. ausgestellte Lizenz verfügen.<br />
Der Spielervermittler ist die natürliche Person, die in Übereinstimmung<br />
mit den nachfolgenden Bestimmungen regelmäßig und gegen<br />
Entgelt einen Spieler mit einem Verein zur Begründung eines<br />
Arbeitsverhältnisses bzw. zwei Vereine zur Begründung eines<br />
Transfervertrages zusammenführt.<br />
(2) Den Spielern und Vereinen ist es untersagt, die Dienste eines nichtlizenzierten<br />
Spielervermittlers in Anspruch zu nehmen (siehe §§ 15<br />
und 17).<br />
(3) Das in Abs. 2 statuierte Verbot gilt nicht, wenn es sich beim Vermittler<br />
eines Spielers um einen Elternteil, eines seiner Geschwister oder<br />
seinen Ehegatten handelt oder der Vermittler eines Spielers oder<br />
Vereins gemäß den geltenden Vorschriften des Landes, in welchem<br />
er seinen Wohnsitz hat, in zulässiger Weise zur Ausübung<br />
des Anwaltsberufes zugelassen ist.<br />
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